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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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15458 Antworten
Ich wollte mir im Vorfeld bestätigen lassen dass das Update nicht aufgespielt wird. Das wurde verweigert, da die Werkstatt sonst “keinen Service machen dürfe“. Seit dem bin ich in einer freien Werkstatt und damit sehr zufrieden...
Zitat:
@-colt- schrieb am 13. Mai 2018 um 19:06:02 Uhr:
Ich wollte mir im Vorfeld bestätigen lassen dass das Update nicht aufgespielt wird. Das wurde verweigert, da die Werkstatt sonst “keinen Service machen dürfe“. Seit dem bin ich in einer freien Werkstatt und damit sehr zufrieden...
aah... jetzedle...! ;) danke, alles klar!
Das war also im Zuge der Inspektion.
Die würde ich da sowieso nicht (mehr) machen lassen.
Bei mir hieß es nur: Sie wünschen kein Update? Kein Problem! Aber bitte hier unterschreiben, sonst geht uns VW auf den Sack.
Zitat:
@never_ever schrieb am 13. Mai 2018 um 16:45:28 Uhr:
Oder bin ich jetzt schon paranoid?
Nein! Ich hatte nur aus diesem Grund eine nötige Reparatur nicht bei VW machen lassen (Bedenken, dass die heimlich das Update machen). Es gab m.E. mindestens einen Medien-Bericht, nach dem einem Kunden beim Reifenwechsel(!) bei VW heimlich das Update auf sein Fahrzeug aufgespielt worden sein soll.
Achtung:
VW will, dass Verweigerer einen Wisch unterschreiben, dass sie das Update nicht wollen, wenn sie sonstigen Service von VW wollen. Wer das unterschreibt, hat nachher keine Bestätigung von VW, dass die das Update nicht machen werden! Ich bin nicht paranoid, würde aber selbst diesen Wisch nicht unterschreiben. Man kann davon keine Vorteile haben, nur VW. Umgekehrt ist es aber für den Kunden m.E. viel wichtiger - oder eben gar nicht zu VW. Die "vertrauensbildenden Maßnahmen" wird VW dann wahrscheinlich aber verweigern wollen. Das muss man abwägen.
Mit der Software "Carport" in der Gratis-Version und passendem Dongle (z.B. AutoDia K509?), beides zusammen unter 50€, wenn ich mich richtig erinnere, kann man etliche MSGs nebst Versionsstand auslesen (auch Fehler, die man m.E. sogar mit der Gratis-Version löschen kann) und ausdrucken/speichern. Es ist daneben ein Laptop mit Windows (Mindest-Version weiß ich jetzt nicht) nötig. Details findet man auf der Webseite von CarPort und im sehr hilfreichen Forum. Ob die Dokumentation "wasserdicht" ist, falls VW mauschelt, will ich nicht garantieren.
Ich habe CarPort schon öfters verwendet und speichere meine Reports immer vorsorglich ab. Die meisten verwenden aber VCDS. Generell ist aber fraglich ob eigene erstellte Reports als Beweis zulässig wären?
Das weiß ich eben auch nicht, sorry. Und VCDS ist m.E. deutlich teurer.
Zitat:
Stichting Volkswagen Carclaim
Progress of legal proceedings against Volkswagen and others on 13-5-2018
Dear Participant,
The Volkswagen Car Claim Foundation (the ‘Foundation’) is pleased to keep you informed on the status of the current legal proceedings against Volkswagen, its (former) board members, SEAT, Audi, Skoda, software supplier Bosch, importer PON, and the Dutch car dealers. In this newsletter you will find the most recent developments.
As communicated earlier in the newsletter of February 21st, 2018. The procedure started on May 2nd, 2018, at the Amsterdam District Court in the Netherlands. During this session, the defendants were given the opportunity to report in the proceedings whilst being represented by a lawyer. All defendants have taken this opportunity.
And now?
In view of the large number of defendants and the international nature of the legal procedure, the Foundation has requested the District Court to determine an organizational hearing. This can be seen as a management session prior to further steps in the legal process. In this organizational hearing, the parties can make further agreements to ensure that the procedure runs efficiently.
The court will provide a ruling on this request on May 16th, 2018. The foundation will keep you informed on further developments.
For more information (Dutch)
On the Der Claim website you can find answers to frequently asked questions.
For more information (English)
We are preparing a relaunch of the international website http://www.stichtingvolkswagencarclaim.com. We will keep you informed on the date of the relaunch. For now, if any additional information is needed, please contact info@stichtingvolkswagencarclaim.com
Die Android-App VAG-DPF zeigt auch die Softwareversion an. Dürfte die billigste Lösung sein.
Gute Idee, danke!
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 13. Mai 2018 um 20:08:06 Uhr:
Zitat:
@never_ever schrieb am 13. Mai 2018 um 16:45:28 Uhr:
Oder bin ich jetzt schon paranoid?
Nein! Ich hatte nur aus diesem Grund eine nötige Reparatur nicht bei VW machen lassen (Bedenken, dass die heimlich das Update machen). Es gab m.E. mindestens einen Medien-Bericht, nach dem einem Kunden beim Reifenwechsel(!) bei VW heimlich das Update auf sein Fahrzeug aufgespielt worden sein soll.
Achtung:
VW will, dass Verweigerer einen Wisch unterschreiben, dass sie das Update nicht wollen, wenn sie sonstigen Service von VW wollen. Wer das unterschreibt, hat nachher keine Bestätigung von VW, dass die das Update nicht machen werden! Ich bin nicht paranoid, würde aber selbst diesen Wisch nicht unterschreiben. Man kann davon keine Vorteile haben, nur VW. Umgekehrt ist es aber für den Kunden m.E. viel wichtiger - oder eben gar nicht zu VW. Die "vertrauensbildenden Maßnahmen" wird VW dann wahrscheinlich aber verweigern wollen. Das muss man abwägen.
Mit der Software "Carport" in der Gratis-Version und passendem Dongle (z.B. AutoDia K509?), beides zusammen unter 50€, wenn ich mich richtig erinnere, kann man etliche MSGs nebst Versionsstand auslesen (auch Fehler, die man m.E. sogar mit der Gratis-Version löschen kann) und ausdrucken/speichern. Es ist daneben ein Laptop mit Windows (Mindest-Version weiß ich jetzt nicht) nötig. Details findet man auf der Webseite von CarPort und im sehr hilfreichen Forum. Ob die Dokumentation "wasserdicht" ist, falls VW mauschelt, will ich nicht garantieren.
Danke.
Wurde dort zufällig auch erwähnt, ob die jeweiligen Kunden vorher ausdrücklich widersprochen hatten, in dem sie (auch) so einen Wisch unterschrieben haben?
Nein, das wurde m.E. nicht erwähnt. Ich gehe davon aus, dass der Kunde nicht damit rechnete, beim Reifenwechsel das Update zu bekommen.
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 13. Mai 2018 um 20:37:12 Uhr:
Nein, das wurde m.E. nicht erwähnt. Ich gehe davon aus, dass der Kunde nicht damit rechnete, beim Reifenwechsel das Update zu bekommen.
Ist ja auch unglaublich übergriffig und dreist!
Weiß jemand, ob es gesetzliche oder sonstige Vorgaben gibt, nach denen jede neue Version der Software vom KBA überprüft und freigegeben werden muss?
Ist die Version der Software Bestandteil der Typgenehmigung?
Wie ist das generell, also Hersteller-übergreifend? Können die die Motor- bzw. Abgas-Reinigungs-Steuersoftware ohne Rücksprache mit dem KBA ändern?
Könnte man annehmen, dass dies zwar für andere Hersteller gelten mag, nicht aber für solche, die einen Rückruf wie VW haben?
Zitat:
@heizoelblitz schrieb am 13. Mai 2018 um 19:10:15 Uhr:
Bei mir hieß es nur: Sie wünschen kein Update? Kein Problem! Aber bitte hier unterschreiben, sonst geht uns VW auf den Sack.
War bei mir auch so, allerdings gepaart mit dem Hinweis, dass mein Caddy dann die Betriebserlaubnis verlieren könnte. Ich habe dann darauf hingewiesen, dass ich mit Folgeschäden rechne und deshalb das Update so spät wie möglich aufspielen lasse, auch weil dann die vertrauensbildenden Maßnahmen länger gelten.
Die Miene des Servicemitarbeiters wurde dann sehr betroffen und er berichtete von Fällen, wo das Autohaus 100 % Kulanz gegeben habe. Ihm wurde auch klar, dass ich zur besser informierten Klientel zähle und es war deutlich zu erkennen, dass er von der antranierten 0815-Rhetorik abwich.
Aber Inspektion ohne Update war möglich, wenn auch mit etwas Diskussionen. Nur kann ich es auch verstehen, wenn die Mitarbeiter die Kunden auf denkbare Konsequenzen hinweisen, denn sonst bekommen sie hinterher bestimmt von Leuten Druck, die es verpennt haben.
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 13. Mai 2018 um 20:08:06 Uhr:
Achtung: VW will, dass Verweigerer einen Wisch unterschreiben, dass sie das Update nicht wollen, wenn sie sonstigen Service von VW wollen. Wer das unterschreibt, hat nachher keine Bestätigung von VW, dass die das Update nicht machen werden! Ich bin nicht paranoid, würde aber selbst diesen Wisch nicht unterschreiben. Man kann davon keine Vorteile haben, nur VW. Umgekehrt ist es aber für den Kunden m.E. viel wichtiger - oder eben gar nicht zu VW. Die "vertrauensbildenden Maßnahmen" wird VW dann wahrscheinlich aber verweigern wollen. Das muss man abwägen.
Ich habe es wie oben beschrieben gehandhabt und dann im März das Update aufspielen lassen, weil die Fristen demnächst ablaufen. Der Wagen war zu dem Zeitpunkt auch beim TÜV, den ich im Autohaus abwickeln ließ. Laut Servicemitarbeiter gelten für mich die vertrauensbildenden Maßnahmen; er machte sogar Andeutungen, dass diese länger als zwei Jahre gelten sollen. Ist dann aber wahrscheinlich eine Ermessensfrage und es könnte sein, dass die Kulanz dann nicht mehr 100 % beträgt.
Also willst Du Deinen Caddy noch weitere Jahre fahren - sagen wir, bis er auseinanderfällt? Keine Gegenwehr gegen VW? Kompensation für Wertverlust? Keine Bedenken, dass VW Folgeschäden nicht ersetzen wird? Ich bin etwas überrascht, muss ich gestehen. :confused: