- Startseite
- Forum
- Auto
- Volkswagen
- Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
Ähnliche Themen
15458 Antworten
Zitat:
@transarena schrieb am 12. Mai 2018 um 09:7:52 Uhr:
Ich vermute aber mal nein.
Denn so viele Versionen wie es anscheinend schon gibt, da kämen die aus dem genehmigen ja garnicht mehr raus.
Es kommt einzig auf die Gesetzeslage an, nicht darauf, ob das KBA hinterher kommt oder nicht. Wenn das KBA alle Versionen prüfen und freigeben muss (was mir unklar ist), dem aber nicht nachkommt, müsste das m.E. Konsequenzen haben. Zumindest könnte man als Kläger dies als Argument vor Gericht vortragen, dass das Update unzumutbar ist. Denn der Prozess und die Sicherung der Qualität und vor allem die Kontrolle scheinen zweifelhaft zu sein. Aber es wäre eben überzeugender, wenn es gesetzlich eine Vorgabe zur wiederholten Prüfung neuer Versionen gäbe.
Jetzt wirds richtig spannend, denn m.E. geht's um eine Mitteilung von Bosch an VW bereits im Jahr 2007 - Inhalt sinngemäß: Die Software sei nur zu Test-Zwecken und nicht zum Produktiv-Einsatz gedacht. Wenn das Schreiben als Beweis auf den Tisch kommt...
Zitat:
@FastD-r-iver schrieb am 12. Mai 2018 um 10:14:52 Uhr:
Bosch zieht nicht so richtig mit bei der Aufklärung:
http://m.spiegel.de/.../...-mauert-in-der-dieselaffaere-a-1207289.html
Gab es hier in der Runde nicht einen Bosch MA?
"Bosch will brisante Papiere nicht an Stuttgarter Justiz übergeben
Das Landgericht Stuttgart verlangt von Bosch die Herausgabe von Mitarbeiter-Schreiben an VW, in denen es offenbar um Software zur Abgasmanipulation ging. Der Autozulieferer aber mauert.
..."
Kann das LG Stuttgart den Verweigerer bei Bosch (der die Dokumente nicht an das Gericht herausgeben will) in Beugehaft nehmen oder ein Zwangsgeld verordnen?
https://www.schwaebische.de/.../...kunden-abwendet-_arid,10867972.html
Wie VW die Klagen seiner Kunden abwendet - 12. Mai 2018
"VW versucht aus unserer Sicht bewusst, ein falsches Bild zu zeichnen, um den Geschädigten offensichtlich zu suggerieren, eine Klage hätte keine Aussicht auf Erfolg“
"VW fährt definitiv die Strategie, Urteile vor Oberlandesgerichten zu verhindern“
.....
Da bewegt sich aber etwas!
https://www.focus.de/.../...ffenbar-nach-akteneinsicht_id_8910833.html
Und hier auch nochmal für alle:
Ein Widerspruch gg. die Weitergabe der Daten (vom KBA an die ZS) ist zwecklos.
Eine (führende) Kanzlei nimmt dazu folgendermaßen Stellung: "Wir haben zwar bislang angeraten, sich gegen die vom KBA angekündigte Datenübermittlung zur
Wehr zu setzen. Anträge auf Unterlassung der Datenübermittlung werden jedoch zwischenzeitlich von der Verwaltungsgerichtsbarkeit ausnahmslos abgelehnt.
Wir halten diese ablehnenden Entscheidungen für falsch, müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass sich eine solche – bedenkliche - Rechtsprechung zwischenzeitlich herausgebildet hat. Wir können daher nicht anraten, gegen die Datenübermittlung vorzugehen und werden dies auch nicht tun."
Und was den TÜV betrifft, raten sie folgendes:
"Sollte die Zuteilung der Plakette durch die Prüfstelle dennoch verweigert werden,
so bestehen zwei Möglichkeiten: Zum einen kann in der Werkstatt das Update
unter Vorbehalt aufgespielt werden [...] Durch den Vorbehalt demonstrieren Sie,
dass Sie die Rückrufaktion und das in deren Rahmen vorgesehene Update als Nachbesserungsmaßnahme ablehnen und die Durchführung lediglich zulassen,
damit der Betrieb des Fahrzeugs nicht untersagt wird, und Sie sich im Übrigen alle zivilrechtlichen Ansprüche gegen alle in Betracht kommenden Anspruchsgegner vorbehalten.
Bitte bedenken Sie aber, dass das Fahrzeug durch Aufspielen des Updates die
Ihnen von uns bereits mit gesonderter Mandanteninformation geschilderten
Schäden zu erleiden droht.
Zum anderen können Sie uns mit der Stellung eines Eilantrags zum jeweils für
die Prüfstelle zuständigen Verwaltungsgericht beauftragen (Der TÜV wird bei der Hauptuntersuchung als Behörde tätig und ist daher der Verwaltungsgerichtsbarkeit unterworfen). Der Antrag ist auf Zuteilung der Prüfplakette bzw. auf Bereinigung
des Prüfprotokolls gerichtet. So darf unserer Auffassung nach das Prüfprotokoll nicht feststellen, dass es sich bei der unzulässigen Abschalteinrichtung um einen Mangel handle. Zu bedenken ist nämlich, dass es sich um eine Einrichtung handelt, durch die die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt ist."
Es geht mir in erster Linie darum Zeit zu gewinnen. Ab 26.5. gilt außerdem das neue Datenschutzgesetz und je mehr Widersprüche eingehen, um so mehr Arbeit hat das KbA.
wie lässt du denn das update "unter vorbehalt" aufspielen?
ist mir nicht ganz klar!
machst du nen schriftstück, wo drin steht "nur unter vorbehalt"?? oder wie?
was ist, wenn es die werkstatt nicht unterschreibt, akzeptiert?
grüße
Zitat:
@affentwiner schrieb am 13. Mai 2018 um 12:20:57 Uhr:
wie lässt du denn das update "unter vorbehalt" aufspielen?
ist mir nicht ganz klar!
machst du nen schriftstück, wo drin steht "nur unter vorbehalt"?? oder wie?
was ist, wenn es die werkstatt nicht unterschreibt, akzeptiert?
grüße
Das frage ich mich auch.
Keine Wekstatt wird igendwas "unter vorbehalt" unterschreiben und VW schon mal garnicht.
Update "unter vorbehalt" aufspielen gibt es nicht.
Hallo
Weis jemand wie Urteile bzg. Schadensersatz /Rücknahme Klagen des E189, auf dem LG Bamberg entschieden worden sind? Mir ist kein einziger Fall bekannt wo das LG Bamberg zugunsten des Klägers entschieden hat
Wo könnte man diese Infos bekommen?
Bin für jede Hilfe dankbar!
Gruß
(Antwort natürlich auch gerne als Privat-Nachricht)
Zitat:
@transarena schrieb am 13. Mai 2018 um 13:19:43 Uhr:
Zitat:
@affentwiner schrieb am 13. Mai 2018 um 12:20:57 Uhr:
wie lässt du denn das update "unter vorbehalt" aufspielen?
ist mir nicht ganz klar!
machst du nen schriftstück, wo drin steht "nur unter vorbehalt"?? oder wie?
was ist, wenn es die werkstatt nicht unterschreibt, akzeptiert?
grüße
Das frage ich mich auch.
Keine Wekstatt wird igendwas "unter vorbehalt" unterschreiben und VW schon mal garnicht.
Update "unter vorbehalt" aufspielen gibt es nicht.
Das war der (formelle) Punkt [...] den ich aus dem Zitat rausgenommen hatte, weil es mir dabei erstmal nur um das Inhaltliche ging und ja auch nicht jeder bei dieser Kanzlei ein Mandat hat...
Hier also noch der fehlende Satz:
"hierfür stellen wir ein entsprechendes Vorbehaltsformular zur Unterzeichnung durch die Werkstatt zur Verfügung, das Sie in unserem geschützten Mandantenbereich finden können."
Und ich gehe davon aus, daß die Werkstatt das so akzeptieren wird.
VW weiß, daß die Beweislast am Ende sowieso beim Verbraucher liegt.
Das ist für mich im Übrigen auch der ausschlaggebende Grund, das update nicht aufspielen zu lassen - auch nicht unter Vorbehalt. Dafür mußte ich (gerade erst)
einen Wisch unterschreiben, daß ich dieses update ausdrücklich nicht wünsche.
Ich überlege sogar, ob ich selbst auch nochmal ein Schriftstück aufsetzen und
mir darin (auch für mich) zusichern lassen soll, daß das update beim nächsten Werkstattaufenthalt nicht heimlich aufgespielt wird... Ein Anwalt hat im Netz mal davor gewarnt; und VW ist ja grundsätzlich alles zuzutrauen. Aber möglicherweise ist das auch nur Panikmache... Was meint Ihr? Und würdet Ihr vorher eine Sicherung vom MSG machen, um später prüfen zu können, ob noch die alte Version drauf ist...?
Oder bin ich jetzt schon paranoid? :confused:
Nein das ist überhaupt nicht paranoid, VW ist alles zuzutrauen. Am Besten ist ein Abkleben der OBD2-Schnittstelle und ggf. ein zusätzlicher Hinweis. Damit nicht "aus versehen" der Mechaniker das Update aufspielt.
Ich hatte mir bei meinem letzten Service bei VW das auch bestätigen lassen wollen. Wollten sie nicht. Dann hat eben ein anderer den Service respektive den Umsatz gemacht.
Zitat:
@-colt- schrieb am 13. Mai 2018 um 17:08:45 Uhr:
Ich hatte mir bei meinem letzten Service bei VW das auch bestätigen lassen wollen. Wollten sie nicht. Dann hat eben ein anderer den Service respektive den Umsatz gemacht.
@-colt- WAS bestätigen zu lassen: Daß sie das update nicht aufspielen oder daß Du es nur unter Vorbehalt aufspielen läßt...??
Zitat:
@never_ever schrieb am 13. Mai 2018 um 17:20:57 Uhr:
Zitat:
@-colt- schrieb am 13. Mai 2018 um 17:08:45 Uhr:
Ich hatte mir bei meinem letzten Service bei VW das auch bestätigen lassen wollen. Wollten sie nicht. Dann hat eben ein anderer den Service respektive den Umsatz gemacht.
@-colt- WAS bestätigen zu lassen: Daß sie das update nicht aufspielen oder daß Du es nur unter Vorbehalt aufspielen läßt...??
Unter Vorbehalt läuft da garnichts. - Da wird nichts von der Werkstatt bestätigt oder unterschrieben.
Das Update aufspielen....nur wenn der Kunde da ausdrücklich seine Zustimmung gibt.
Wenn man beim normalen Service das Update nicht will, muß man das unterschreiben.
So jedenfalls ist es bei meiner Werkstatt (Hardenberg VW-Haus Bodensee)
Kann ja sein, daß andere Werkstätten das anders handhaben.
Zitat:
Und ich gehe davon aus, daß die Werkstatt das so akzeptieren wird.
VW weiß, daß die Beweislast am Ende sowieso beim Verbraucher liegt.
Der Satz in Gottes Ohr.
Aber die Werkstatt wird sich doch nicht selbst in die Nesseln setzen und Vorgaben eigenmächtig "unter vorbehalt" bestätigen.
Nachher werden sie noch als Wekstatt von VW dafür zur Rechenschaft gezogen
Dem Drecksverein VW ist alles zuzutrauen.
Zitat:
@transarena schrieb am 13. Mai 2018 um 17:36:56 Uhr:
Zitat:
@never_ever schrieb am 13. Mai 2018 um 17:20:57 Uhr:
@-colt- WAS bestätigen zu lassen: Daß sie das update nicht aufspielen oder daß Du es nur unter Vorbehalt aufspielen läßt...??
Unter Vorbehalt läuft da garnichts. - Da wird nichts von der Werkstatt bestätigt oder unterschrieben.
Das Update aufspielen....nur wenn der Kunde da ausdrücklich seine Zustimmung gibt.
Wenn man beim normalen Service das Update nicht will, muß man das unterschreiben.
So jedenfalls ist es bei meiner Werkstatt (Hardenberg VW-Haus Bodensee)
Kann ja sein, daß andere Werkstätten das anders handhaben.
Zitat:
@transarena schrieb am 13. Mai 2018 um 17:36:56 Uhr:
Zitat:
Und ich gehe davon aus, daß die Werkstatt das so akzeptieren wird.
VW weiß, daß die Beweislast am Ende sowieso beim Verbraucher liegt.
Der Satz in Gottes Ohr.
Aber die Werkstatt wird sich doch nicht selbst in die Nesseln setzen und Vorgaben eigenmächtig "unter vorbehalt" bestätigen.
Nachher werden sie noch als Wekstatt von VW dafür zur Rechenschaft gezogen
Dem Drecksverein VW ist alles zuzutrauen.
Das ist ja löblich, wenn das in Deiner Werkstatt so gehandhabt wird,
daß das Update (auch wirklich) nur aufgespielt wird, wenn der Kunde
ausdrücklich seine Zustimmung dazu gibt.
Aber vlt. sollten wir erstmal die Antwort von @-colt- abwarten...!? ;)
Denn wenn sich die verweigerte Bestätigung (dann doch) auf die "Nicht-Aufspielung" des updates beziehen sollte, wäre das schon echt krass...