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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW
Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 12:40

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:

Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:

...

Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.

...

...

Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.

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Zitat:

@2.0TDI-GOLF schrieb am 14. Oktober 2015 um 14:39:23 Uhr:

Auf Gebrauchtwagen ist diese auf ein Jahr gesetzt, richtig?

Oft, aber längst nicht immer - musst Du anhand des Vertrages prüfen (lassen).

Zitat:

Nehmen wir mal an, durch die Nachbesserung entstehen uns KEINE Nachteile -Verbrauch, Fahrdynamik, Leistung, DPF-Beanspruchung usw. bleiben gleich. Es werden ausschließlich die Abgase verbessert. In diesem Idealfall hätte keiner einen Anspruch auf "Schadensersatz" oder sonstige Dinge. Oder sehe ich das falsch.

Wo kein Schaden da kein Ersatz. Wo ein Schaden da nur Ersatz soweit substantiiert und bewiesen.

Zitat:

Somit bleibt dem Durchschnitt eigentlich nur abzuwarten.

Muss jeder für sich entscheiden. Ich habe noch ausreichend Gewährleistung und Garantie, um mir in Q1/16 wenn die Software da ist anschauen zu können, ob die Nachbesserung negative Nebenwirkungen haben kann - nur die interessieren mich und erst nach dieser Beurteilung entscheide ich, was ich rechtlich mache. Einzelne leicht zu ermittelnde Faktoren werde ich im Zweifel messen und dokumentieren lassen (Leistung vorher/nachher z.B.) und unmittelbar vor der Maßnahme werde ich auch versuchen, schriftliche Zusicherungen zu bekommen (eher aussichtslos, so blöd werden die nicht sein) und mir jedenfalls alle Rechte wegen eventueller Verschlechterung im Zusammenhang mit der Maßnahme vorbehalten (das geht leicht und immer, ich meine sogar außerhalb der Gewährleistung - schließlich wollen die ja an meinem Auto rummanipulieren und für die Manipulation sollen sie dann auch gerade stehen). Irgendwelche Anerkenntnisse werde ich sicher nicht unterschreiben, sollte man meinen, mir welche vorlegen zu müssen. Aber so ist wie gesagt meine Entscheidung zum derzeitigen Zeitpunkt und jeder muss seine eigene treffen und ggf. neuen Entwicklungen anpassen.

KBA lehnt VW freiwillige Reparatur ab!

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/a-1057887.html

http://www.spiegel.de/.../...l-krisentreffen-in-leipzig-a-1057871.html

Etwas undurchsichtig, was nun Reperatur ja oder nein, Rufruf soll kommen...?!

Reparatur ja, aber nicht auf freiwilliger Basis, sondern verpflichtend für Hersteller und Fahrzeughalter.

Zitat:

@boxor schrieb am 14. Oktober 2015 um 11:04:30 Uhr:

Klar und auf der Basis wird ja nun auch von BlueMotion-Kunden prozessiert, weil man angeblich ein besonders sauberes Fahrzeug wollte. Wird man sehen, ob das zieht - BlueMotion wurde immer eher mit Verbrauch beworben (Start-Stop) und ich habe Zweifel, ob Umweltjünger überhaupt einen Diesel kaufen würden angesichts von Elektro-Hybrid etc.

Selbst wenn es für BlueMotions zöge, hätte ich für eine Verallgemeinerung Zweifel zur Relevanz: Denn der angeblich (wäre für das konkrete Fahrzeug erst zu belegen) nicht eingehaltene Wert (NOx) ist ja weder steuerlich (CO2) noch für die grüne Umweltplakette (Rußpartikel) relevant, kann sich dort also nicht auswirken. ...

Nicht BlueMotion war das Stichwort für sauberes Fahrzeug, sondern BlueTDI.

BlueMotion ging wirklich nur Richtung Gesamtverbrauch.

Der BlueTDI hatte wenig von der BlueMotion-Gestaltung mitbekommen, er hatte einfach mehr Bums, wenn man wollte.

Aber er lässt sich durchaus auch sehr sparsam fahren, wenn man will.

Und nach bisheriger Aussage der VW-Website ist meiner auch nicht von den Aktionen betroffen.

am 17. Oktober 2015 um 12:41

Zitat:

Seit 1 Monat aus der gestzlichen raus, aber beim Hersteller gilt 3 Jahre.

Nur was ist wenn VW auf Zeit spilet, lt. Medien bis Ende 2016 soll eine Lösung her.

Dann wäre ich bei denen auch aus der Gewährleistung raus. Oder gilt das Datum wo der Mangel offenkundlich wurde ?

Erst Opel mit deren LPG nun VW (wobei ich mit dem Wagen sehr zufrieden bin)

Es könnte aber ein finanzielleres Debakel für manchen Kunden werden. Zahlen werde wir ganz sicher das ganze und die verantwortlich sitzen im "Ruhestand..."

https://www.adac.de/.../...3%A4hrungshemmung%20VW%20%282%29_247312.pdf

am 17. Oktober 2015 um 12:54

In manchen Fällen kann die Konsultation eines Anwaltes Sinn machen um das Fahrzeug zu wandeln. Gerade der Hinweis, dass bei Fahrzeugen die auch bauliche Änderungen erfahren sollen und dem Hinweis der Herstellers, dass diese Lösungen in ihrer Art noch gar nicht bekannt sind bedeutet dies, dass man mit einer Modifikation u.U. erst in einem Jahr oder noch später rechnen kann. Folglich fährt man natürlich und kann dann aus der jetzt noch bestehenden Gewährleistung die der Händler zu vertreten hat herausfallen. Von den eventuell zu erwartenden negativen Folgeerscheinungen wie Leistungsverlust und Mehrverbrauch, sowie Wertminderung beim Wiederverkauf wollen wir noch gar nicht reden, da hierüber keine Informationen (Leistungsverlust und Mehrverbrauch) durch den Hersteller vorliegen, oder beim Wiederverkauf (Wertminderung) noch nicht taxierbar sind. Jedoch ist die Aussage unseres Skodahändlers diese, dass er keinen dieser Wagen zum jetzigen Zeitpunkt mehr Inzahlung nehmen würde. Dies sagt schon genug aus. Wir werden definitiv versuchen, den Wagen dem Händler zurückzugeben.

Sagt ja schon alles, wenn der Händler "aktuell" keinen mehr in Zahlung nehmen würde. Natürlich ist dies nur eine Momentaufnahme. Aber keiner wird sich jetzt den Hof vollstellen.

VW will das Prlblem mit einem Software-Update beheben. Dabei werden Verbrauch; Leistung oder beide schlechter werden - sonst hätte man die Software ja gleich so verwendet. Es ist dabei meines Erachtens egal, wann das Fahrzeug neu oder gebraucht gekauft wurde, denn der Mangel wird ja durch diese unzulängliche "Reparatur" erzeugt, es beginnt eine neue Garantiefrist für diese Software (die die Erfordernisse nicht erfüllen wird).

VW scheint der Meinung zu sein, dass in Anbetracht der drohenden Kosten eine billige Lösung her muss - wenn nachher Millionen Kunden mit den Füßen abstimmen, wird es erst richtig teuer!

Vielleicht sollte man sich bei VW mal nach fähigen Ingenieuren umsehen, die derzeitigen kriegen ja zur Zeit nicht einen Motor ohne Probleme hin, sie wissen ja noch nicht einmal, wie im Bordcomputer ein Kompass richtig dargestellt werden muss!!

Sicher ist jeder Schritt gegen VW auch ein Schritt gegen die Arbeiter, die keine Verantwortung tragen. Aber es mag ein Trost sein, dass andere Hersteller wohl in Zukunft mehr Fahrzeuge verkaufen werden - die brauchen dann erfahrene Arbeiter

(und stellen diese hoffentlich fest ein, nicht als Leiharbeiter).

Guten Morgen,

Ich werde auf jeden Fall rechtliche Schritte gegen Volkswagen über meinen Anwalt einleiten. Wozu musste ich bei unserem Caddy Aufpreis für "Blue Motion " bezahlen wenn es das nicht gibt. Eine Nachbesserung kommt nicht in Frage, meinen Beitrag "Kaufberatung VW Golf 6 mit 1,6 TDI Motor" lesen, schon damals war bekannt, keine Leistung, höher Verbrauch, damals war ich ständig in der Werkstatt, ohne Erfolg, nach Monaten und Einschalten von VW wurde mein Golf gewandelt. Ich wurde ständig belächelt, für dumm verkauft, angeblich stimmten meine Aussagen nicht, Techniker von VW hat gemessen: Höchstgeschwindigkeit im 4ten Gang knapp 150 nach über einer Minute, dazu ein Verbrauch von 12 Liter, soll ich mir das ganze nochmals antun? Noch dazu wo ich noch mit weiteren Fahrzeugen betroffen bin. Es geht hier nicht um irgendwelche wichtigtuerei sondern um Täuschung! Bei einer solchen Preisklasse wie bei meinen AUDIS noch betrügen finde ich absolut nicht akzeptabel. Ich habe beim Kauf eine Garantieverlängerung dazu bestellt für € 1.500.- jetzt plötzlich ohne Aufpreis? Ich bin einfach nur enttäuscht, wie gesagt, bin insgesamt mit den Fahrzeugen zufrieden.

@100GL

"Dabei werden Verbrauch; Leistung oder beide schlechter werden"

Diese pauschalen Aussagen stimmen zum Glück nicht. Außerdem möchte in den PKW Fahrer sehen, der anhand seiner Fahrleistungen erkennt, ob er 100/103/105/110 kW hat.

"VW scheint der Meinung zu sein, dass in Anbetracht der drohenden Kosten eine billige Lösung her muss"

Wie kommst du darauf?

"Vielleicht sollte man sich bei VW mal nach fähigen Ingenieuren umsehen, die derzeitigen kriegen ja zur Zeit nicht einen Motor ohne Probleme hin" ?

Welchen Motor meinst du denn genau? Aktuell werden doch gar keine EA189 mehr gefertigt und alle anderen Motoren laufen entsprechend der Vorgaben.

"Aber es mag ein Trost sein, dass andere Hersteller wohl in Zukunft mehr Fahrzeuge verkaufen werden"

Genau, vielleicht bei dem hier.

Was möchte man denn hier ? Wieder Gerichte mit unnützem Kram beschäftigen und zahlreiche Anwälte, die bestenfalls auf solche Fälle warten, das Geld in den Rachen werfen ?

1.) müssen, wie oben bereits richtig erwähnt, nach 6 Monaten theoretisch die Autobesitzer einen Mangel nachweisen.

2.) durch eine Nachrüstung oder ein Update hat der Hersteller sein Soll erfüllt und nachgebessert. Dazu hat er dreimal die Möglichkeit.

3.) Wenn es keine finanziellen Einbußen bei den Käufern gibt und die Leistungsminderung im Toleranzbereich bleibt, dann gibt es keinen theoretischen Anklagepunkt

Verbraucherzentralen sind die falsche Adresse, wenn man sich informieren möchte. Lieber einen Fachanwalt fragen. Aber besser eine Rechtsschutzversicherung haben...und die entscheidet, ob sich ein Fall lohnt zu übernehmen. Das wird in diesem fall nicht passieren.

"Opel hat die Vorwürfe umgehend zurückgewiesen: "Von GM entwickelte Software hat keine Features, die feststellen, ob das Fahrzeug einem Emissionstest unterzogen wird", heißt es in einer Presseerklärung."

Tolle Aussage von Opel. Die Software muss auch nicht den Emissionstest, sondern nur grundsätzlich einen Rollenprüfstand erkennen. Und das tut praktisch jedes Steuergerät - allein schon aus technischen Gründen, da sonst Fehlermeldungen und automatische Steuergerät-Eingriffe passieren. Also sagt die Aussage nichts.

Zitat:

@Matze76 schrieb am 23. Oktober 2015 um 13:28:32 Uhr:

@100GL

"Dabei werden Verbrauch; Leistung oder beide schlechter werden"

Diese pauschalen Aussagen stimmen zum Glück nicht. Außerdem möchte in den PKW Fahrer sehen, der anhand seiner Fahrleistungen erkennt, ob er 100/103/105/110 kW hat.

"VW scheint der Meinung zu sein, dass in Anbetracht der drohenden Kosten eine billige Lösung her muss"

Wie kommst du darauf?

"Vielleicht sollte man sich bei VW mal nach fähigen Ingenieuren umsehen, die derzeitigen kriegen ja zur Zeit nicht einen Motor ohne Probleme hin" ?

Welchen Motor meinst du denn genau? Aktuell werden doch gar keine EA189 mehr gefertigt und alle anderen Motoren laufen entsprechend der Vorgaben.

"Aber es mag ein Trost sein, dass andere Hersteller wohl in Zukunft mehr Fahrzeuge verkaufen werden"

Genau, vielleicht bei dem hier.

Zitat:

@voks schrieb am 23. Oktober 2015 um 23:51:26 Uhr:

Was möchte man denn hier ? Wieder Gerichte mit unnützem Kram beschäftigen und zahlreiche Anwälte, die bestenfalls auf solche Fälle warten, das Geld in den Rachen werfen ?

1.) müssen, wie oben bereits richtig erwähnt, nach 6 Monaten theoretisch die Autobesitzer einen Mangel nachweisen.

2.) durch eine Nachrüstung oder ein Update hat der Hersteller sein Soll erfüllt und nachgebessert. Dazu hat er dreimal die Möglichkeit.

3.) Wenn es keine finanziellen Einbußen bei den Käufern gibt und die Leistungsminderung im Toleranzbereich bleibt, dann gibt es keinen theoretischen Anklagepunkt

Verbraucherzentralen sind die falsche Adresse, wenn man sich informieren möchte. Lieber einen Fachanwalt fragen. Aber besser eine Rechtsschutzversicherung haben...und die entscheidet, ob sich ein Fall lohnt zu übernehmen. Das wird in diesem fall nicht passieren.

Lass Sie doch. Ein williges Opfer, für jeden Anwalt.

Hier wird alles recht gut erklärt:

http://www.vw-schaden.de/rechte-der-autokaeufer

Fakt ist das schon häufig Kunden verarscht wurden weil sie zu faul waren rechtliche Schritte einzuleiten. Zahlreiche Beispiele gibt es auch hier im Forum.

Fakt ist ebenfalls das man nicht Jahrelang auf eine Nachbesserung seines Fahrzeuges warten muss. Die üblichen Fristen liegen bei 2 bis 4 Wochen. Wenn euer VW Händler es in dieser Zeit schafft > gut. Wenn nicht steht der Rücktritt oder Wandlung im Raum.

VW wollte euer Geld schließlich auch bei Übergabe des Fahrzeuges, nicht erst Jahre später. Dementsprechend haben Betroffene auch JETZT Anspruch auf ein KFZ das den Vorschriften entspricht.

Zitat:

@bobbymotsch schrieb am 24. Oktober 2015 um 13:14:18 Uhr:

 

Lass Sie doch. Ein williges Opfer, für jeden Anwalt.

Eben, der Anwalt gewinnt immer.

Hat einer der Betroffenen der betroffenen 170PS PD was gerissen nachdem nach dem Update zb beim Tiguan die Höchstgeschwindigkeit gesunken ist? War ja auch recht Deutlich der Unterschied, was nicht verwundert wenn 20-30PS fehlen, aber die Motoren auf dem Prüfstand immer noch 170PS hatten...

Das Problem bei der Geschichte dürfte sein das man erst mal abwarten muss welche Werte am Ende tatsächlich rauskommen. Wenn die Kisten hinterher schlechter Laufen aber immer noch innerhalb der Toleranzen liegen und der Verbrauch wirklich nur um wenige zehntel Liter steigen sollte dürfte eine Klage wenig Aussicht auf Erfolg haben. Vermutlich geht nur der bisherige Vorteil gegenüber der Konkurrenz flöten. Die besseren Fahrleistungen bei niedrigerem Verbrauch sprachen ja schon seit Jahren dafür das die Leistungsangaben in den Papieren sehr niedrig angegeben waren.

Wie auch immer, bevor nicht die ersten Fahrzeuge umgerüstet wurden braucht man keinem Anwalt Kohle in den Rachen werfen.

Und was eine Seite einer Anwalts GmbH sagt sollte man mit Vorsicht geniessen. Da noch kein Auto seine BA verloren hat und eine Ändererung am bestehenden Status anscheinend nicht geplant ist dürfte eine Klage wenig Erfolg haben. Man hat ein Auto mit einer bestimmten Schadstoffklasse gekauft und Diese hat das Auto bisher immer noch.

Aber man kann wenn man genügend Mandanten lockt mit wenig Aufwand viel Kohle verdienen.

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