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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW
Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 12:40

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:

Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:

...

Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.

...

...

Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.

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am 9. Mai 2018 um 14:42

Vergleich???

Zitat:

@arnebanane73 schrieb am 9. Mai 2018 um 16:42:26 Uhr:

Vergleich???

Wenn es so sein sollte, wird er das hier nicht schreiben, weil VW sein Schweigen gleich mitgekauft hat, da würde ich auch den Mund halten!

am 10. Mai 2018 um 8:41

Kennt Ihr seine Bitte schon?

Zitat:

@dreivwbesitzer schrieb am 8. Mai 2018 um 17:01:10 Uhr:

Mal was ganz anderes: Bin da einer interessanten Sache auf der Spur. Hat hier im Forum jemand in den letzten Tagen mit einem Euro 5 oder 6 Diesel, der, ganz wichtig, nicht vom VW-Konzern stammt, HU mit ASU gemacht? Könnte er mal den anonymisierten Testbericht der ASU hier einstellen?

.

Zitat:

@dreivwbesitzer schrieb am 08. Mai 2018 um 20:23:20 Uhr:

Mir geht es um die Solldrehzahl bei der die Trübung gemessen wird. Da würde mir ein ASU-Blatt der letzten ein bis zwei Wochen von einem Ford, Mercedes, Opel, BMW, Mitsubishi, Toyota ... Euro 5 oder 6 Diesel sehr weiterhelfen.

.

Bisher gab es erst eine konkrete Rückmeldung:

Zitat:

@mo_s_kNo schrieb am 8. Mai 2018 um 21:40:55 Uhr:

Bitteschön!

 

[Anm. von AlphaOmega: Screenshot nur im verlinkten Kommentar sichtbar]

 

Beste Grüße vom Sven

.

Zitat:

@dreivwbesitzer schrieb am 08. Mai 2018 um 23:3:50 Uhr:

Also erst mal vielen vielen herzlichen Dank für die schnelle Erledigung. Das Bild hat mir wirklich sehr geholfen und war genau das, was ich gesucht habe und mein Verdacht wurde hier (zum zweiten Mal) bestätigt. Das wäre der Oberhammer und ein klarer Fall für den Staatsanwalt. Allerdings liest VW hier ja mit. Daher bin ich mir noch nicht sicher, ob es richtig ist, jetzt hier schon alles rauszuposaunen. Ich würde noch gerne ein paar solche "VW-AG-fremde" ASU-Bescheinigungen sammeln!

.

Zitat:

@mo_s_kNo schrieb am 08. Mai 2018 um 23:21:16 Uhr:

Auch ich habe mich bei meiner AU (Golf 6 1.6 TDI) im April gewundert, dass etwas nicht so gemacht wurde wie ich es befürchtet hatte.

.

Zitat:

@dreivwbesitzer schrieb am 08. Mai 2018 um 23:26:36 Uhr:

Ich gehe davon aus dass das im April ein VWAG TDI war?

Und mein Prüfer war so freundlich, mehr als deutlich anzudeuten warum dies nicht mehr gemacht werden soll und wer dies angeordnet hat. ;-)

.

Habt Ihr noch mehr AU-Bescheinigungen wie von @dreivwbesitzer gewünscht? Am besten Poster Ihr die im verlinkten Thread (nicht hier). Herzlichen Dank!

am 10. Mai 2018 um 9:06

Wir haben gerade HU und ASU machen lassen, laut Aussage meiner Werkstatt ist das aber im Moment total überflüssig, da die alte Technik weitergenutzt wurde. Er hat es mir so erklärt, dass er z.B. nach Sicht den emittierten Staub testen solle, dies aber seit den Partikelfiltern überflüssig sei. Ich schaue mal nach dem Bericht.

am 10. Mai 2018 um 10:00

Wen's interessiert...

(Die Sendung wurde ja bereits erwähnt.)

Hier wird nochmal anschaulich erklärt, warum die Musterfeststellungsklage Augenwischerei ist und die Verbraucher in Deutschland entmündigt werden:

https://www.zdf.de/.../musterfeststellungsklage-102.html

...und wer genau hinschaut/-hört, wird feststellen, daß dieser verlogene

SPD-Spacko (Johannes Fechner) sich im gleichen Beitrag widerspricht...!!

...und der Vollständigkeit halber hier auch noch der Beitrag

zu den dreckigen Reisemobilen:

https://www.zdf.de/politik/frontal-21/scheuer-hilft-100.html

Wenn ich die beiden Kasper schon sehe, könnte ich kotzen...

am 10. Mai 2018 um 14:14

Zitat:

@Hochinquisitor schrieb am 10. Mai 2018 um 11:06:08 Uhr:

Wir haben gerade HU und ASU machen lassen, laut Aussage meiner Werkstatt ist das aber im Moment total überflüssig, da die alte Technik weitergenutzt wurde. Er hat es mir so erklärt, dass er z.B. nach Sicht den emittierten Staub testen solle, dies aber seit den Partikelfiltern überflüssig sei. Ich schaue mal nach dem Bericht.

Danke für die Mühe. Hier handelt es sich leider um die AU-Bescheinigung von einem Schummeldiesel EA189 des VW-Konzerns, was bei der investigativen Recherche ;) nur wenig weiterhilft.

Wir bräuchten alles an Untersuchungen von Euro 5 und 6 Dieseln der letzten Wochen außer VW, Audi, Seat und Skoda

am 10. Mai 2018 um 15:49

Zitat:

@never_ever schrieb am 10. Mai 2018 um 13:42:08 Uhr:

[...]

...und der Vollständigkeit halber hier auch noch der Beitrag

zu den dreckigen Reisemobilen:

https://www.zdf.de/politik/frontal-21/scheuer-hilft-100.html

Wenn ich die beiden Kasper schon sehe, könnte ich kotzen...

Die Fiat-Ausnahme sollte auch ggü der Zulassungsstelle als Argument herhalten können, dass keine Dringlichkeit hinsichtlich des sofortigen Vollzugs besteht.

Eine Gesetzesänderung zugunsten der Verbraucher ?

Die gibt es nur bei äußerst oberflächlicher Betrachtung.

Genauer hingesehen, entpuppt sich das generell als große Verasche.

Der Moralverfall in unserem Land ist schon gravierend.

Es wird gelogen, manipuliert, bestochen, getäuscht, betrogen ....

Das Land rutscht immer weiter ab.

Zitat:

@never_ever schrieb am 10. Mai 2018 um 12:00:17 Uhr:

Wen's interessiert...

(Die Sendung wurde ja bereits erwähnt.)

Hier wird nochmal anschaulich erklärt, warum die Musterfeststellungsklage Augenwischerei ist und die Verbraucher in Deutschland entmündigt werden:

https://www.zdf.de/.../musterfeststellungsklage-102.html

...und wer genau hinschaut/-hört, wird feststellen, daß dieser verlogene

SPD-Spacko (Johannes Fechner) sich im gleichen Beitrag widerspricht...!!

...und der Vollständigkeit halber hier auch noch der Beitrag

zu den dreckigen Reisemobilen:

https://www.zdf.de/politik/frontal-21/scheuer-hilft-100.html

Wenn ich die beiden Kasper schon sehe, könnte ich kotzen...

am 10. Mai 2018 um 16:00

Gibt's noch Ideen zur Feststellungsklage und zukünftigen Schäden?

am 11. Mai 2018 um 20:46

Ich hole das nochmal hervor:

Zitat:

@Micha112233 schrieb am 7. Mai 2018 um 21:46:06 Uhr:

Mir fällt auf, dass die Feststellungsklagen gegen VW auf künftige Schäden meist abgewiesen werden, da unbegründet.

Welche Schäden können dies sein? Zählen auch die Aufwendungen für Verwaltungsgerichtverfahren (KBA, HU, Zulassungsstelle) zu dieser Schadensposition?

.

Und was haltet Ihr hiervon?

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 11. Mai 2018 um 22:45:46 Uhr:

Es gibt einen Thread zu den Software-Versionen nach dem Update:

https://www.motor-talk.de/.../...are-staende-nach-update-t6151148.html

 

Allerdings wurde dort schon länger nichts mehr geschrieben. Vielleicht mag jemand ein Update zum Update berichten oder findet den Thread sonstwie nützlich. Es gab auch einmal einen Link zu einem Google Doc Account, wo jemand eine Liste pflegt (ähnlich wie Excel), nur finde ich den gerade nicht, sorry.

 

Aber die Frage stellt sich:

Muss das KBA nicht jedesmal - also bei neuer Version - diese zuerst freigeben, bevor VW sie aufspielt? Falls dies nicht passiert (erneute bzw. wiederholte KBA-Freigaben), wie wird das begründet? Ist das kein Angriffspunkt bzgl. der Unzumutbarkeit des bzw. der Updates?

 

Wenn das KBA das erste Update nach gründlicher Prüfung freigegeben hat, wie kann es dann sein, dass VW im "stillen Kämmerlein" weitere Software-Versionen mit Änderungen diverser Parameter vornimmt und diese dann auch aufspielt (z.B. wenn ein Kunde nach dem ersten Update Probleme mit dem Fahrzeug hat), ohne dass das wieder von KBA geprüft und freigegeben wird? Findet das überhaupt noch eine Kommunikation zwischen VW und KBA statt?

am 12. Mai 2018 um 5:48

Habt Ihr Kommentare dazu?

 

Siehe auch folgende Ergänzungen:

Zitat:

@miweber schrieb am 12. Mai 2018 um 07:42:46 Uhr:

Wenn ja jetzt die Software des Fahrzeugs relevant für die HU ist müsste doch auch bei anderen Herstellern für jedes Update eine Freigabe existieren. Bzw. vom KBA freigegeben werden...

.

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 12. Mai 2018 um 07:48:18 Uhr:

Keine Ahnung, aber es erscheint mir durchaus wichtig zu sein, denn immerhin geht es um Eingriffe in Emissions-relevante Parameter. Und da diese wiederum relevant sind bzw. waren(?) für die Typengenehmigung, würde es mir plausibel erscheinen, wenn die Hersteller (vor allem aber auch VW nach dem Skandal, der ja offenbar immer noch anhält - siehe Audi A6) regelmäßig ihre Software-Updates mit solchen Eingriffen zuvor beim KBA angeben und auch von dort prüfen und freigeben lassen. Gibt es dazu gesetzliche Vorgaben?

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 12. Mai 2018 um 07:48:48 Uhr:

Habt Ihr Kommentare dazu?

Siehe auch folgende Ergänzungen:

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 12. Mai 2018 um 07:48:48 Uhr:

Zitat:

@miweber schrieb am 12. Mai 2018 um 07:42:46 Uhr:

Wenn ja jetzt die Software des Fahrzeugs relevant für die HU ist müsste doch auch bei anderen Herstellern für jedes Update eine Freigabe existieren. Bzw. vom KBA freigegeben werden...

.

Nein.

Denn kein anderer Hersteller ausser der VW-Gruppe ist doch des Betruges überführt worden.

Deshalb muss da vom KBA nichts freigegeben werden.

Denn die Freigabe beziht sich ja auf das Abschalten der Illegalsoftware.(Prüfstandmodus)

am 12. Mai 2018 um 6:59

Ok, aber umgekehrt? Muss das KBA jede neue Version des VW-Updates (EA189 Motoren) genehmigen?

 

Nicht, ob wir das wollen, sondern ob es dazu eine rechtliche Grundlage gibt, interessiert mich.

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 12. Mai 2018 um 08:59:13 Uhr:

Ok, aber umgekehrt? Muss das KBA jede neue Version des VW-Updates (EA189 Motoren) genehmigen?

Nicht, ob wir das wollen, sondern ob es dazu eine rechtliche Grundlage gibt, interessiert mich.

Das weiß ich nicht.

Ich vermute aber mal nein.

Denn so viele Versionen wie es anscheinend schon gibt, da kämen die aus dem genehmigen ja garnicht mehr raus.

Was ich viel schlimmer finde

Die mit Version 1 vom Update unterwegs sind, haben ja immer noch Version 1.

Mitlerweile gibt es aber schon Version 6 / 7 ?

Das die Versionen der ersten Updater aktualiesiert werden, daß interessiert VW aber nicht.

Die denken einmal Update - Fall erledigt. - Kunde ist ab jetzt total egal.

 

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