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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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15458 Antworten
Dazu gibt es auch schon einen News-Thread:
www.motor-talk.de/.../...esel-gegen-fabrikneuen-alhambra-t5906629.html
Interessante Beiträge, ab min 4:20 was zum Thema VW und Klagen:
http://mobil.n-tv.de/.../Teleboerse-von-11-45-Uhr-article9834471.html
http://www.landgericht-braunschweig.de/
Die zuletzt mit Presseinformation Nr. 25/16 vom 21.11.2016 aktualisierte Terminübersicht über die mündlichen Verhandlungen des Landgerichts Braunschweig für Klagen von Pkw-Käufern im Zusammenhang mit der sogenannten „Diesel-Thematik" wird wie folgt aktualisiert (zur Vereinfachung wird auch bei Klägerinnen und klagenden Unternehmen der Begriff „Käufer" verwendet):
Montag, 09.01.2017, 12.00 Uhr..........2 O 1226/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)
Montag, 16.01.2017, 13.30 Uhr..........9 O 2170/16 (Leasingnehmer gegen Audi Leasing)
Mittwoch, 18.01.2017, 10.00 Uhr........4 O 2452/15 (Käufer gegen VW als Hersteller)
Freitag, 20.01.2017, 11.00 Uhr..........1 O 1229/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)
Montag, 23.01.2017, 13.00 Uhr..........6 O 696/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)
Freitag, 27.01.2017, 11.00 Uhr..........2 O 1445/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)
Freitag, 03.02.2017, 11.00 Uhr..........2 O 1192/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)
Freitag, 03.02.2017, 11.00 Uhr..........1 O 1068/16 (Käufer gegen Verkäufer und VW als Hersteller)
Montag, 06.02.2017, 09.00 Uhr.........4 O 793/16 (Käufer gegen Autohaus und VW als Hersteller)
Montag, 06.02.2017, 10.30 Uhr.........6 O 1284/16 (Käufer gegen VW als Hersteller und Verkäufer)
Montag, 15.02.2017, 12.00 Uhr.........4 O 566/16 (Käufer gegen VW als Verkäufer)
Montag, 15.02.2017, 13.00 Uhr.........4 O 575/16 (Käufer gegen VW als Verkäufer)
Montag, 15.02.2017, 14.00 Uhr.........4 O 581/16 (Käufer gegen VW als Verkäufer)
http://www.finanztreff.de/.../11793602
VW: Gefahr einer Sammelklage in Deutschland?
Hier ein kleiner Erfolg:
http://mobil.volksfreund.de/.../...ndal-Urteil-gegen-VW;art806,4580339
Auch in Österreich sind die Leute verärgert und ein Anwalt setzt sich ein:
Wieder jemand der sein Auto zurückgeben darf:
http://www1.wdr.de/.../autokaeufer-verklagt-vw-100.html
Zitat:
@Broesel13 schrieb am 24. Dezember 2016 um 09:45:29 Uhr:
http://www.badische-zeitung.de/.../...maengel-am-motor--131519555.html
Piloturteil in Südbaden
Mängel am Motor: Landgericht gibt Skoda-Käufer recht
Nochmals vielen Dank für den Hinweis!
Ist jemandem das Datum des Urteils des LG bekannt und wie der Stand beim OLG Karlsruhe ist?
Zitat:
@Broesel13 schrieb am 3. Januar 2017 um 21:09:46 Uhr:
http://www.boerse.de/.../7729397
VW Skandal Massenklagen - Verstoß gegen EU-Recht: erstmals Berufung vor dem Oberlandesgericht Braunschweig und München eingelegt Lahr
Leider gibt auch hierzu die Kanzlei keine Aktenzeichen zum OLG Braunschweig und OLG München an. Wer weiß mehr hierzu? Danke!
Das Urteil wird wohl aus Dezember sein und ob es je am OLG Karlsruhe verhandelt wird, wage ich zu bezweifeln. VW versucht mit aller Macht, solche Grundsatzurteile an OLG zu vermeiden. Zuletzt geschehen am OLG Celle:
http://...cht-celle.niedersachsen.de/.../...lierten-passat-148368.html
http://www.sueddeutsche.de/.../...chen-vergleichen-viel-geld-1.3304446
Zitat:
@GolfCR schrieb am 6. Januar 2017 um 16:11:58 Uhr:
Interessante Beiträge, ab min 4:20 was zum Thema VW und Klagen:
http://mobil.n-tv.de/.../Teleboerse-von-11-45-Uhr-article9834471.html
Seltsam, ich fand in dem Video nicht zum Thema VW und Klagen. Hast Du den richtigen Link gewählt oder hat n-tv das Thema rausgenommen? Ab min 4:20 geht es um Möbel...
Zitat:
@GolfCR schrieb am 10. Januar 2017 um 21:49:55 Uhr:
Hier ein kleiner Erfolg:
http://mobil.volksfreund.de/.../...ndal-Urteil-gegen-VW;art806,4580339
Vielen Dank! Du kannst nichts dafür, aber mich ärgert der schlechte Journalismus in vielen der entsprechenden Artikel, denn auch in diesem hier werden weder Datum noch Aktenzeichen der gerichtlichen Entscheidung genannt.
Bei test.de findet man aber die Entscheidung des LG Potsdam:
Landgericht Potsdam, Urteil vom 04.01.2017
Aktenzeichen: 6 O 211/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Lehnen & Sinnig, Trier
Besonderheit: Das Landgericht Potsdam verurteilte einen VW-Vertragshändler aus dem Raum Potsdam zur Erstattung des Kaufpreises für einen VW Passat Variant 2.0 TDI abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Der Händler muss den Wagen zurücknehmen. Dem Auto fehlt nach Ansicht des Gerichts wegen der Überschreitung der Schadstoffgrenzwerte im Fahrbetrieb die „übliche Beschaffenheit“.
Ein erheblicher Mangel liege schon dann vor, wenn ein „nicht ausräumbarer Verdacht eines nicht ganz unerheblichen Mangels besteht“, argumentiert das Gericht. Dabei sei entscheidend darauf abzustellen, ob der Mangel oder Mangelverdacht überhaupt restlos beseitigt werden könne. Es sei beispielsweise nicht auszuschließen, dass nachgerüstete Fahrzeuge mehr Kraftstoff verbrauchen als zuvor. Insoweit können sich der Vertragshändler und die Volkswagen AG auch nicht auf die im Prozess vorgelegten Bestätigungen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) berufen, da das KBA diese Verbrauchsprüfung überhaupt nicht selbst vorgenommen habe und daher auch keine Gewähr dafür übernehme. Ebenso hat das Gericht berücksichtigt, dass auch etwa die fehlende Zulassungsmöglich in der Schweiz eine zwar abstrakte aber doch beachtliche Beeinträchtigung der Entschließungsfreiheit des Käufers beim Weiterverkauf darstelle.
Ob der Schadstoffausstoß eine „vereinbarte Beschaffenheit“ sei, könne offenbleiben, heißt es in der Urteilsbegründung. Ebenso spiele keine Rolle, ob für den Rücktritt eine Nacherfüllungsforderung mit Fristsetzung erforderlich war, nachdem der Kläger eine solche gestellt hatte. Jedenfalls nach Ablauf von mehr als sechs Monaten war er nach Ansicht des Landgerichts Potsdam dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Interessant noch: Im Streit um die Höhe der Nutzungsentschädigung vertrat der Autohändler die Meinung, dass der fast 45 000 Euro teuere Wagen typischerweise nur 200 000 Kilometer schafft. Der Kläger hatte gefordert, von 350 000 Kilometer auszugehen. Das Gericht schätzte die Lebenserwartung des Passats auf 250 000 Kilometer.
Kommentar zum Urteil von Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen: „Das Urteil reiht sich ein in eine immer größere Zahl von Entscheidungen, die zugunsten der geschädigten Käufer ergehen. Begrüßenswert ist insbesondere, dass sich das Landgericht Potsdam als erstes Gericht auch kritisch mit den Bestätigungen des KBA auseinandersetzt und klarstellt, dass diese die Rechtsansicht von Volkswagen gerade nicht stützen.“
[neu 10.01.2017]
Quelle: https://www.test.de/.../
Zitat:
@GolfCR schrieb am 13. Januar 2017 um 09:18:28 Uhr:
Wieder jemand der sein Auto zurückgeben darf:
http://www1.wdr.de/.../autokaeufer-verklagt-vw-100.html
Auch hierzu vielen Dank! Falls jemand mehr hierüber erfährt, bitte melden. Wobei: Sehr wahrscheinlich wird Verschwiegenheit vereinbart, weshalb dann nichts mehr bekannt werden dürfte.
Aer
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 16. Januar 2017 um 12:22:59 Uhr:
Zitat:
@GolfCR schrieb am 13. Januar 2017 um 09:18:28 Uhr:
Wieder jemand der sein Auto zurückgeben darf:
http://www1.wdr.de/.../autokaeufer-verklagt-vw-100.html
Auch hierzu vielen Dank! Falls jemand mehr hierüber erfährt, bitte melden. Wobei: Sehr wahrscheinlich wird Verschwiegenheit vereinbart, weshalb dann nichts mehr bekannt werden dürfte.
Servus hier ist der Rest dazu:
https://www.wa.de/.../gericht-muss-wagen-zuruecknehmen-7221426.html