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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW
Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 12:40

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:

Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:

...

Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.

...

...

Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.

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am 5. April 2018 um 7:35

Werde ich mal weiter geben. Danke!

Erst das Vergleichsangebot, dann Terminabsage! Wenn das Angebot schlecht ist, hat Volkswagen wieder einmal nur Zeit gewonnen und darauf setzen Sie in den Verfahren. Bis zum neuen Termin kann gerne mal ein halbes Jahr vergehen!

Die ersten Angebote kann man getrost in die Tonne werfen. Die sind mehr als nur schlecht.

 

Verschrotten lassen zum Metallpreis wäre da mehr =D

Deshalb unter keinen Umständen bestehende Gerichtstermine absagen, sondern als Druckmittel halten!!!

Zitat:

@never_ever schrieb am 20. März 2018 um 02:00:27 Uhr:

Gibt's hier noch jemanden mit einem EA 189 (2.0 TDI)

der (trotz Stilllegungsandrohung/-verfügung) weiterhin hartnäckig die Teilnahme an der Rückrufaktion verweigert und sein Fahrzeug zufällig (und optimalerweise) auch noch im Landkreis LB zugelassen hat...?!

Es dürfen sich natürlich gerne auch User melden,

auf die nicht alle genannten "Kriterien" zutreffen!

Also, ich werde auf jeden Fall Widerspruch einlegen und notfalls auch klagen...!

Ich lese hier gerade, keine Ahnung ob das jetzt noch aktuell ist und Antworte einfach mal:

Anderer Landkreis. Wir klagen gegen den Händler, der Fall ist in der Hand einer großen, im VW Skandal bekannten Anwaltskanzlei. Wir haben eine Audi Q5 2.0 TDI. Seit September haben wir zwei oder drei Schreiben vom KBA bekommen, mit dem üblichen Inhalt. Anfang Februar kam dann das Schreiben der örtlichen Zulassungsstelle mit Fristsetzung bis 28. Februar zum aufspielen des Updates bzw. Stilllegung, falls wir das nicht tun. Unser Anwalt hat pünktlich zum 28. Feb. Widerspruch eingelegt, seit dem haben wir nix mehr davon gehört, das Auto fährt also immer noch.

Aktuell warten wir auf einen Verhandlungstermin vorm Landgericht in Saarbrücken. So wie es aussieht, sieht das nicht schlecht aus, da die bisher recht verbraucherfreundliche Urteile gesprochen haben.

Nachtrag: Wir würden es auch auf eine Stilllegung ankommen lassen, ich lasse mich nicht weichkochen! Hier kommt man nur weiter, wenn man nicht einknickt

am 5. April 2018 um 15:21

Zitat:

@Flaherty schrieb am 30. März 2018 um 19:09:08 Uhr:

Da muss aber im Würzburger Fall die Klage trotz eindeutiger verbraucherstärkender Worte teilweise abgewiesen worden sein, sonst hätte doch keine Berufung gedroht, oder stehe ich gerade aufm Schlauch?!?

Es gibt im Bezirk des LG Würzburg aber noch viele betrogene VW-Dieselfahrer...

Deren Anwälte können das Urteil als Blaupause nehmen...

Gut, VW kann auch das mit Geld zuscheissen, aber ob das immer funktioniert?

Irgendwann kommt ein Unbestechlicher, den VW nicht kaufen kann. Und dann?

am 5. April 2018 um 16:19

Kennt Ihr schon das Video?

Ingenieur packt aus bei Focus

Wenn das kein fake ist, müßte der Maddin heute noch festgenommen werden.

Zitat:

Vielmehr muss die Tatsache angemessen berücksichtigt werden, dass im statistischen Durchschnitt Personenwagen nach etwa 11,8 Jahren aus dem Verkehr gezogen werden (Nachweis bei Reinking/Eggert a.a.O. TZ 319).

Wo kommen denn die 11,8 Jahre her? Laut KBA beträgt das durchschnittliche Alter aller zugelassenen PKWs auf deutschen Straßen 9,4 Jahre. Unter der Annahme, dass der Bestand nicht stärker wächst, als dass Wagen vorzeitig durch Unfälle vorzeitig aus dem Verkehr gezogen werden, sollte das Alter der Außerbetriebnahme etwa bei 18,8 Jahren liegen.

www.kba.de/.../fahrzeugalter_node.html

Yo, dieser Whistleblower kam schon öfters bei Focus. Aber leider fand ich daran bisher nichts wirklich Greifbares, was Klägern gegen VW wegen illegaler Software-Steuerungen weiterhelfen könnte. Es kann aber sein, dass mir da (ganz unerwartet ;)) die Phantasie fehlt.

 

 

.

Kennt Ihr das schon? (BILD nur gegen Cash)

https://m.bild.de/.../...459820,view=conversionToLogin.bildMobile.html

 

Ein paar Hinweise auf die Akten und den BILD-Artikel dort:

https://anwalt-kg.de/.../

 

Interessant oder nur "heiße Luft"?

@tobster84

Zum Vergleich: Den würde ich nur widerruflich abschließen (Frist 2-3 Wochen, je nach Gusto) und - wie bereits von anderen erwähnt - aber keine bereits vom Gericht angeordnete Termine absagen oder aufheben. Und ich kann bestätigen, dass frühe Angebote "für die Tonne" sind. Man muss feilschen und VW auch klarmachen: Schweigen kostet extra!

 

Solange die Klägerin noch nichts unterschrieben hat, aber etwas zum Inhalt des Angebots von VW bekannt ist, wäre ein Hinweis hier prima. Aber bitte erst sicherstellen, dass der Klägerin dadurch keine Nachteile entstehen oder sogar gegen etwas verstoßen wird (Stillschweigen, Vereinbarung mit dem Anwalt o.ä.).

 

Noch etwas: Wenn das Gericht bereits hat durchblicken lassen, dass es eher pro Klägerin entscheiden wird (es kommt auf die Details drumherum an), muss der Vergleich m.E. besser sein als die Forderung, z.B. Rückabwicklung. Da könnte die Klägerin mit 3 Werten rechnen (Minimum, Mittelweg und Maximum, was z.B. noch etwas unsichere Variablen betrifft wie die zu erwartende Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs zur Berechnung des Nutzungsersatzes), denn jetzt weiß die Klägerin ja sicherlich noch nicht, wie genau das Urteil aussehen könnte, selbst wenn es zu ihren Gunsten ausfällt. Werden die Forderungen zu 100% erfüllt. Nebenforderungen auch?

 

Außerdem wichtig beim Vergleich: Gute Aushandlung der Festlegung, wer welche Kosten zahlt! Am besten zahlt VW alles! (das entlastet die eigene RSV)

 

Das sind alles nur meine laienhaften Gedanken ohne Anspruch auf Korrektheit oder Vollständigkeit. Vor allem stellen sie keine Beratung dar.

 

Viel Erfolg!

Zitat:

@goenny schrieb am 5. April 2018 um 21:52:43 Uhr:

Zitat:

Vielmehr muss die Tatsache angemessen berücksichtigt werden, dass im statistischen Durchschnitt Personenwagen nach etwa 11,8 Jahren aus dem Verkehr gezogen werden (Nachweis bei Reinking/Eggert a.a.O. TZ 319).

Wo kommen denn die 11,8 Jahre her? Laut KBA beträgt das durchschnittliche Alter aller zugelassenen PKWs auf deutschen Straßen 9,4 Jahre. Unter der Annahme, dass der Bestand nicht stärker wächst, als dass Wagen vorzeitig durch Unfälle vorzeitig aus dem Verkehr gezogen werden, sollte das Alter der Außerbetriebnahme etwa bei 18,8 Jahren liegen.

www.kba.de/.../fahrzeugalter_node.html

Danke für den KBA-Link! Lese mich morgen mal ein.

am 6. April 2018 um 5:44

Wie schon geschrieben geht es um das durchschnittliche Löschungsalter (Ausserbetrieb Setzung//Anmeldung)) welches das KbA in früheren Jahren (bis 2009) veröffentlichte.

am 6. April 2018 um 6:43

Das Thema gab's ja bereits 2017:

https://www.wallstreet-online.de/.../...ckoxid-betrug-co2-schummeleien

 

Aber Konkretes gibt's wohl nicht dazu?

Wo ist die Liste?

 

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 5. April 2018 um 21:56:24 Uhr:

...

Kennt Ihr das schon? (BILD nur gegen Cash)

https://m.bild.de/.../...459820,view=conversionToLogin.bildMobile.html

 

Ein paar Hinweise auf die Akten und den BILD-Artikel dort:

https://anwalt-kg.de/.../

 

Interessant oder nur "heiße Luft"?

am 6. April 2018 um 8:01

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 31. März 2018 um 19:11:41 Uhr:

Auch an dieser Stelle nochmals danke an Broesel13 für diese Info (kam oben schonmal - unten mit weiteren Infos)

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 31. März 2018 um 19:11:41 Uhr:

Zitat:

@Broesel13 schrieb am 30. März 2018 um 18:41:21 Uhr:

https://m.mainpost.de/.../...utos-Skandale-und-Affaeren;art735,9923918

29.03.2018 aktualisiert: 30.03.2018

WÜRZBURG

Spektakuläres VW-Urteil ist vom Tisch

 

Es war ein Aufsehen erregendes Urteil: Das Landgericht Würzburg hatte Ende Februar nicht nur VW verurteilt, einen „Tiguan“ Diesel zurück zu nehmen. Es hatte auch dem VW-Vorstand „vorsätzlich sittenwidrige Schädigung“ bescheinigt. Entweder, so die Richter, habe die Konzernleitung von den betrügerischen Manipulationen der Abgaswerte gewusst und sie gebilligt – oder die Vorstände seien ihren Leitungs- und Kontrollaufgaben nicht nachgekommen. Jetzt, vier Wochen später, ist die spektakuläre Entscheidung der Siebten Zivilkammer plötzlich Makulatur.

...

Es handelt sich um dieses Urteil:

LG Würzburg, 23.02.2018 - 71 O 862/16

Den Volltext gibt es (noch, aber wer weiß wie lange noch?) dort:

http://www.gesetze-bayern.de/.../Y-300-Z-BECKRS-B-2018-N-001691?...

Oder (permanent) dort:

https://www.scribd.com/.../Y-300-Z-BECKRS-B-2018-N-001691#

Also gestern war der Urteilstext noch da, habe ihn gleich mal mehrfach redundant gesichert :D

Die 12 kleinstgedruckten Seiten habe ich gestern abend mit Hochgenuss am Stück!!! gelesen, ganz gegen meine sonstigen Gewohnheiten. Daraus müßte jeder Wald- und Wiesenanwalt mit Copy und Paste eine stichhaltige Klage gegen VW basteln können, zu Guttenberg hatte so ja auch summa cum laude geschafft :D;):D

Zitat:

@Flaherty schrieb am 5. April 2018 um 23:46:57 Uhr:

Zitat:

@goenny schrieb am 5. April 2018 um 21:52:43 Uhr:

 

 

Wo kommen denn die 11,8 Jahre her? Laut KBA beträgt das durchschnittliche Alter aller zugelassenen PKWs auf deutschen Straßen 9,4 Jahre. Unter der Annahme, dass der Bestand nicht stärker wächst, als dass Wagen vorzeitig durch Unfälle vorzeitig aus dem Verkehr gezogen werden, sollte das Alter der Außerbetriebnahme etwa bei 18,8 Jahren liegen.

www.kba.de/.../fahrzeugalter_node.html

Danke für den KBA-Link! Lese mich morgen mal ein.

Ja, so etwa stimmt dies. Wenn der Durchschnitt 9,x beträgt, kann das Endalter schwerlich bei 11,x liegen.

In der Schrottpresse landen die Autos in D so etwa bei 18-19 Jahren im Schnitt. Nun werden viele Autos vorher nach Afrika und Osteuropa verkauft. Die zählen quasi nicht mit in dieser "Schrottpressen Statistik". Die Exporte leben aber vermutlich eher länger.

Nun gibt es aber Unterschiede in den Marken/Modellen. VW leben quasi am längsten in dieser Statistik. Weil diese Autos im Afrika Export nicht so unendlich beliebt sind. Mercedes und BMW und Audi gehen gerne in den Export. Auch mit hoher Laufleistung. Die tauchen quasi nicht auf in dieser Statistik. Deren Lebensende ist ausserhalb Deutschlands. VW erleben Ihren Tod aber gerne in D. Die mag keiner so gerne auswärts. Die sterben quasi hier. Da liegt das Lebensendalter über 20 Jahre.

Die 11,x stammen sicher aus dem Büro von Dobby.

 

 

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