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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW
Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 12:40

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:

Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:

...

Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.

...

...

Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.

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Zitat:

@GolfCR schrieb am 17. Oktober 2016 um 15:20:37 Uhr:

Dann schauen wir mal:

http://www.deutschlandfunk.de/...ralen-wir-fordern-die.697.de.html?...

Da können wir nur noch hoffen, dass wir es in diesem Leben noch erreichen

Hier noch was:

http://www.deutschlandfunk.de/...klagen-in-deutschland.447.de.html?...

Die regelmäßig aktualisierte Liste von verbraucherfreundlichen Urteilen bei test.de kennt Ihr schon, oder?

https://www.test.de/.../

Und auch den Artikel dazu:

https://www.test.de/.../

http://www.sueddeutsche.de/.../...rall-waere-vw-jetzt-pleite-1.3222795

Sammelklage wohl Fehlanzeige, Musterklage muss es heißen und auch der ADAC will mitspielen:

http://www.automobilwoche.de/.../...-skandal-adac-fordert-musterklagen

Neue Einträge von heute bei test.de zu Urteilen gegen VW-Händler und gegen Rechtsschutzversicherer:

https://www.test.de/.../

Der Link unten über dem Az. zum LG Braunschweig führt zu dejure.org mit weiteren Nachweisen, u.a. dem Volltext zum Urteil.

Falls jemand Zugriff auf die anderen Volltexte hat, bitte hier melden oder per PN. Vielen Dank.

Land­gericht Braun­schweig, Urteil vom 12.10.2016

Aktenzeichen: 4 O 202/16 (nicht rechts­kräftig)

Kläger­vertreter: Rechtsanwälte Teigelack Fromlowitz Vollenberg, Essen

Besonderheit: Jetzt hat auch das Land­gericht Braun­schweig in einem VW-Skandal-Fall verbraucherfreundlich geur­teilt. Es verurteilte einen auf EU-Neuwagen spezialisierten Auto­händler aus dem Raum Wolfs­burg dazu, einen Skoda Fabia 1.6 TDI Klima zurück­zunehmen. Er muss den Kauf­preis abzüglich einer Nutzungs­entschädigung für die gefahrenen Kilo­meter erstatten. Der Käufer des Wagens hatte dem Händler im Oktober 2015 kurz nach Bekannt­werden des VW-Skandals aufgefordert, den Wagen nach­zubessern. Er ließ ihm dafür drei Wochen Zeit. Doch weder bis dahin noch später geschah etwas. Darauf­hin trat der Mann vom Vertrag zurück und erhob Klage. Klarer Fall für das Land­gericht Braun­schweig: Der Wagen war wegen der Abschaltung der Abgas­reinigung im Fahr­betrieb mangelhaft, auch wenn der Wagen ansonsten einwand­frei fuhr. Es handele sich auch nicht um einen bloß gering­fügigen Mangel. So lange die Nach­erfüllung nicht erfolge, könne sich der Händler nicht darauf berufen, dass eine solche Nach­erfüllung mit geringem Kosten­aufwand möglich sei. Das Urteil ist für VW von besonderer Bedeutung. Das Land­gericht Braun­schweig ist für alle Klagen gegen den Auto­hersteller mit einem Streit­wert von über 5000 Euro zuständig. Das vor dem Land­gericht Braun­schweig unterlegene Auto­haus hat inzwischen Berufung einge­legt. Sie ist beim Ober­landes­gericht Braun­schweig unter dem Aktenzeichen 8 U 99/16 anhängig. Weitere Einzel­heiten im Bericht auf der Homepage der Rechtsanwaltskanzlei.

[neu 03.11.2016]

Land­gericht Stutt­gart, (Versäumnis-)Urteil vom 20.10.2016

Aktenzeichen: 7 O 68/16 (nicht rechts­kräftig)

Kläger­vertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr

Besonderheit: Das Land­gericht Stutt­gart verurteilte die Volks­wagen Auto­mobile Stutt­gart GmbH dazu, dem Kläger einen fabrikneuen Tiguan 2,0 TDI zu liefern. Den Skandal-Tiguan hat er im Gegen­zug zurück­zugeben. Es handelt sich um ein Versäumnis­urteil. Das heißt: Es beruht allein auf dem Vortrag des Klägers. Einwendungen der Anwälte des Auto­hauses sind nicht berück­sichtigt, weil sie in der mündlichen Verhand­lung keinen Antrag gestellt haben. Ein solche Versäumnis­urteil ergeht allerdings nur, wenn das Gericht das Vorbringen des Klägers für schlüssig hält. Mit anderen Worten: Die Richter sind der Auffassung, dass die Motorsteuerung mit Abschaltung der Abgas­reinigung einen Mangel darstellt und der Kläger Nach­erfüllung des Kauf­vertrags in Form von Lieferung eines neuen Wagens verlangen kann.

[neu 03.11.2016]

 

Gegen Rechtsschutzversicherer:

Amts­gericht Bern­kastel-Kues, Urteil vom 14.10.2016

Aktenzeichen: 4a C 187/16 (nicht rechts­kräftig)

Kläger­vertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr

Besonderheit: Das Gericht stellte fest, dass die Huk-Coburg verpflichtet ist, die Kosten der Rechts­verfolgung gegen­über dem VW-Konzern und dem Vertrags­händler zu tragen.

[neu 03.11.2016]

Land­gericht Aurich, Urteil vom 14.10.2016

Aktenzeichen: 3 O 160/16 (052) (nicht rechts­kräftig)

Kläger­vertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr

Besonderheit: Das Gericht stellte fest, dass die Örag verpflichtet ist, die Kosten der Rechts­verfolgung gegen­über dem VW-Konzern und dem Vertrags­händler zu tragen. Außerdem muss sie die Kosten des Stich­entscheids ausgleichen und etwaige Schäden ersetzen, die aus der rechts­widrigen Verweigerung der Deckung entstehen.

[neu 03.11.2016]

Land­gericht Koblenz, Urteil vom 29.09.2016

Aktenzeichen: 16 O 39/16 (nicht rechts­kräftig)

Kläger­vertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr

Besonderheit: Das Gericht stellte fest, dass die Örag verpflichtet ist, die Kosten der Rechts­verfolgung gegen­über dem VW-Konzern und dem Vertrags­händler zu tragen. Die Forderung sei weder mutwil­lig noch die Pflicht zum Rechts­schutz sonst ausgeschlossen. Außerdem muss die Örag alle Schäden ersetzen, die auf der unbe­rechtigten Deckungs­verweigerung beruhen.

[neu 03.11.2016]

Land­gericht Koblenz, Urteil vom 29.09.2016

Aktenzeichen: 16 O 70/16 (nicht rechts­kräftig)

Kläger­vertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr

Besonderheit: Das Gericht stellte fest, dass die Örag verpflichtet ist, die Kosten der Rechts­verfolgung gegen­über dem VW-Konzern und dem Vertrags­händler zu tragen. Die Forderung sei weder mutwil­lig noch die Pflicht zum Rechts­schutz sonst ausgeschlossen. Außerdem muss die Örag alle Schäden ersetzen, die auf der unbe­rechtigten Deckungs­verweigerung beruhen.

[neu 03.11.2016]

Land­gericht Offenburg, Urteil vom 21.10.2016

Aktenzeichen: 2 O 66/16 (nicht rechts­kräftig)

Kläger­vertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr

Besonderheit: Das Gericht stellte fest, dass die Örag verpflichtet ist, die Kosten der Rechts­verfolgung gegen­über dem VW-Konzern und dem Vertrags­händler zu tragen. Die Forderung sei weder mutwil­lig noch die Pflicht zum Rechts­schutz sonst ausgeschlossen.

[neu 03.11.2016]

Im Newsletter Nr. 04 teilt die Stiftung "Stichting Volkswagen Car Claim" mit, dass sie in San Francisco ein Offenlegungsverfahren gemäß Section 1782 Title 28 United States Code beantragt habe, mit dem Ziel, VW zur Offenlegung aller Beweise im Zusammenhang mit der Abgasaffäre zu zwingen. Die Klage sei von einer renommierten Anwaltskanzlei in Kalifornien eingereicht worden, und es sei Ende Oktober 2016 mit einem ersten Ergebnis zu rechnen.

Die aktuelle Pressemitteilung der Stiftung findet sich dort:

https://...ingvolkswagencarclaim.com/.../...s_Release_Discovery_DE.pdf

Anbei eine aktualisierte Terminübersicht des LG Braunschweig zum Thema (4 anhängige Verfahren):

Zitat:

Die zuletzt mit Presseinformation Nr. 16/16 vom 25.08.2016 aktualisierte Terminübersicht über die mündlichen Verhandlungen des Landgerichts Braunschweig für Klagen von Pkw-Käufern im Zusammenhang mit der sogenannten „Diesel-Thematik" wird ab Stand heute wie folgt aktualisiert (zur Vereinfachung wird auch bei Klägerinnen und klagenden Unternehmen der Begriff „Käufer" verwendet):

Do, 13.10.2016, 10:00 Uhr 1 O 342/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)

Fr, 14.10.2016, 11:00 Uhr 6 O 735/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)

Di, 18.10.2016, 10:00 Uhr 5 O 2580/15 (Käufer gegen VW als Leasinggeber)

Di, 18.10.2016, 10:05 Uhr 5 O 576/16 (Käufer gegen VW als Verkäufer)

Do, 20.10.2016, 13:00 Uhr 1 O 2084/15 (Käufer gegen VW als Hersteller)

Fr, 21.10.2016, 11.00 Uhr 1 O 751/16 (Käufer gegen VW als Verkäufer)

Do, 03.11.2016, 09.30 Uhr 8 O 628/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)

Fr, 11.11.2016, 11:00 Uhr 2 O 2736/15 (Käufer gegen VW als Verkäufer)

Mo, 14.11.2016, 11:00 Uhr 4 O 566/16 (Käufer gegen VW als Verkäufer)

Mo, 14.11.2016, 12:30 Uhr 4 O 445/16 (Käufer gegen VW als Verkäufer)

Mo, 14.11.2016, 13:30 Uhr 9 O 2663/15 (Käufer gegen VW als Verkäufer)

Di, 15.11.2016, 13:30 Uhr 8 O 2299/15 (Käufer gegen VW als Verkäufer)

Mo, 21.11.2016, 14.00 Uhr 6 O 58/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)

Do, 24.11.2016, 11.00 Uhr 1 O 1470/16 (Käufer gegen VW als Verkäufer)

Do, 24.11.2016, 11:00 Uhr 2 O 154/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)

Der Sitzungssaal wird jeweils am Morgen des Sitzungstages durch Aushang im Foyer bekannt gegeben. Aus der 1. Ziffer des jeweiligen Aktenzeichens ergibt sich die zuständige Zivilkammer.

Quelle: http://...unschweig.niedersachsen.de/.../...iesel-thematik-147628.html

 

Und die Rechtsprechungsübersicht zum LG Braunschweig bei dejure.org enthält etliche Verfahren in Sachen "VW Abgasskandal": Schadensersatzklagen von Kapitalanlegern gegen die Volkswagen AG über Bekanntmachungen, aber auch Klagen von Pkw-Besitzern (teils auch Klageabweisungen - siehe auch meine vorherige Email):

https://dejure.org/dienste/rechtsprechung?gericht=LG%20Braunschweig

Sehr schön: LG Dortmund, 29.09.2016 - 25 O 49/16:

Zitat:

Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.064,58 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2016 Zug- um- Zug gegen Rückgabe des Kraftfahrzeugs Skoda Yeti Ambition 4x4 103 KW 2.0 TDI, Fahrgestellnummer xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx, zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Abnahme des Fahrzeugs in Annahmeverzug befindet.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Na also, es geht doch. :)

Der Volltext zum Urteil ist dort.

Infos aus der Chronik zum Thema von test.de:

07.11.2016 Die VW-Anwälte meinen allen Ernstes: Die Motorsteuerung in den Skandal­autos sei in der EU – anders als in den USA – gar nicht illegal. Die EU-Normen gälten nur für die Tests im Prüf­stand. Für den Fahr­betrieb gebe es gar keine Grenz­werte. So trugen sie es in einem Rechts­streit zwischen dem Käufer eines Skandal-Autos und einem Auto­händler vor. Das Land­gericht Frank­furt am Main wies das zurück. Besitzer von Autos mit illegaler Motorsteuerung müssten mit dem Entzug der Zulassung rechnen, wenn die Wagen nicht mit einer legalen Motorsteuerung nachgerüstet werden, argumentierte das Gericht (Urteil vom 20.10.2016, Aktenzeichen: 2-23 O 149/16, siehe test.de-Urteilsliste zum VW-Skandal). Auch Bundes­verkehrs­minister Alexander Dobrindt (CSU) reagierte mit Unver­ständnis. „Wir teilen die Auffassung von VW nicht“, sagte ein Sprecher des Verkehrs­ministeriums der Zeitung „Die Welt“. Sie wider­spreche auch dem Rück­rufbescheid des Kraft­fahrt-Bundes­amts (KBA), wonach die manipulierten Fahr­zeuge zurück in die Werk­stätten müssen. Ganz ähnlich äußerte sich die EU-Kommis­sion. „Das Verbot von Abschalt­einrichtungen im EU-Recht ist dem Wort­laut und dem Geist nach eindeutig“, sagte ein Sprecher.

06.11.2016 Die Staats­anwalt­schaft Braun­schweig ermittelt nun auch gegen VW-Aufsichts­rats­chef Pötsch. Er soll als damaliger Finanz­chef die Kapitalmärkte manipuliert haben, indem er zu spät über den Abgas­betrug informierte. Auch der heutige VW-Chef Matthias Müller gehörte dem jetzt angeklagten Vorstand an: Ob auch gegen ihn ermittelt wird, ist noch unklar. Die Staats­anwalt­schaft ermittelt wegen möglicher Markt­manipulation bereits gegen den ehemaligen VW-Chef Martin Winter­korn und den amtierenden VW-Markenchef Herbert Diess.

04.11.2016 Das Kraft­fahrt­bundes­amt (KBA) hat die vorgeschlagene Umrüstung von Modellen mit 1,6-Liter-TDI-Motor vom Typ EA 189 genehmigt. Das teilte VW heute mit. Damit könnten nun welt­weit weitere 2,6 Millionen Fahr­zeuge in die Werk­stätten gerufen werden. Laut Nach­richten­agentur AFP wollen Behörden in anderen Ländern die KBA-Genehmigung über­nehmen. In Deutsch­land sind nach VW-Angaben „etwa 800 000 bis 900 000 Autos“ betroffen, darunter die VW-Modelle Golf und Passat sowie der Audi A4 und der Seat Leon. Für die Umrüstung sind ein Software-Update und die Installation eines zusätzlichen Bauteils nötig. Die Besitzer würden „in den kommenden Wochen sukzessive benach­richtigt“, erklärte Volks­wagen. Die Reparatur nehme „weniger als eine Stunde Arbeits­zeit in Anspruch“.

03.11.2016 „Abgas­skandal bei VW: Experten warnen vor Motorschäden“, berichtet Spiegel Online aktuell. Beamte der EU-Kommis­sion berichteten den Spiegel-Reportern unter Berufung auf die Techniker im renommierten Vela-Abgas­labor in Nord­italien, dass Bauteile wie das Abgasrück­führ­ventil, der Speicherkatalysator, das Harn­stoff-Injektions­system, der sogenannte SCR-Katalysator oder auch der Partikelfilter durch eine – zugunsten vorschrifts­mäßiger Abgas­reinigung – geänderte Motorsteuerung erheblich stärker in Anspruch genommen werden. ADAC und Verbraucherzentrale Bundes­verband fordern jetzt eine Garan­tie­erklärung von VW. Sollte die Nach­rüstung Besitzern von Autos aus dem VW-Konzern Nachteile bringen, müsse der dafür gerade­stehen. Das Unternehmen weigert sich bisher, eine solche Garantie zu über­nehmen. Der ADAC will dem Verdacht jetzt auf den Grund gehen. Nachgerüstete VW-Skandal­autos in der Fahr­zeugflotte des Auto­clubs sollen jetzt auch auf mögliche Halt­barkeits­mängel geprüft werden.

03.11.2016 Das Urteil lässt aufhorchen: Auf eine Klage der Deutschen Umwelt­hilfe hin nimmt das – zwischen zwei Haupt­verkehrs­straßen gelegene – Verwaltungs­gericht Düssel­dorf Behörden in die Pflicht, zur Einhaltung der Grenz­werte für die Schad­stoff­belastung der Lust wirk­same Maßnahmen zu ergreifen. Dabei müssen die Behörden auch ernst­haft über Fahr­verbote für Dieselfahr­zeuge nach­denken, meinen die Richter in Düssel­dorf.

Diesel­motoren sind Haupt­quelle für gesund­heits­schädliche Stick­oxide. Und Kern des VW-Skandals: Die Reinigung der Abgase von Stick­oxiden funk­tioniert bei Skandal­autos nur im Prüf­stand richtig. Sobald die Skandal­autos im Straßenverkehr unterwegs sind, schaltet die Motorsteuerung die Abgas­reinigung ab.

Der Grenz­wert für Stick­oxid liegt seit 2010 bei 40 Mikrogramm pro Kubik­meter. An der Messstelle Corneliusstraße in Düsseldorf in rund einem Kilo­meter Entfernung zum Verwaltungs­gericht ist ständig erheblich mehr Stick­oxid in der Luft, heute zum Beispiel bis zu 109 Mikrogramm je Kubik­meter.

Verwaltungs­gericht Düssel­dorf, Urteil vom 13.09.2016

Aktenzeichen: 3 K 7695/15

Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zum Urteil

03.11.2016 Die juristische Aufarbeitung des VW-Skandals ist ange­laufen. Gegen Rechts­schutz­versicherer liegen bereits zahlreiche Urteile vor. Klare Ansage der Justiz: Die Versicherer müssen die Klagen von Kunden mit Verkehrs­rechts­schutz­police finanzieren. Die Kanzlei Dr. Stoll und Sauer in Lahr hatte zahlreiche Klagen einge­reicht, nachdem sich vor allem Arag, Örag und Huk-Coburg geweigert hatten, ihren Kunden Deckung zu bieten.

Auch eine Hand­voll Käufern von Skandal-Autos hat sich bereits vor Gericht in erster Instanz durch­gesetzt. Rechts­kräftig abge­schlossen ist aber noch keines der Verfahren, bisher haben die offen­bar von VW-Anwälten unterstützten Anwälte der Auto­händler noch gegen jede Verurteilung Berufung einge­legt.

Für VW-Aktionäre läuft ein Muster­verfahren vor dem Ober­landes­gericht Braun­schweig an. Noch in diesem Jahr will das Gericht entscheiden, wer Musterkläger wird. Andere Aktionäre können sich dann der Klage anschließen.

test.de bietet eine Liste mit verbraucherfreundlichen Gerichtsentscheidungen zum VW-Skandal, die fort­laufend aktualisiert wird.

Neues von test.de:

Zitat:

14.11.2016 Auch beim Spritverbrauch haben die Autohersteller offenbar noch stärker geschummelt als bisher bekannt. Der Spiegel berichtet in seiner aktuellen Ausgabe: Bei Abgasmessungen im Auftrag der wegen des VW-Skandals vom Verkehrsministerium eingesetzten Untersuchungskommission fielen vor allem zwei Modelle des Audi A6 auf. Sie hatten über ein Drittel mehr Kohlendioxid im Abgas, als sie bei dem angegebenen Norm-Kraftstoffverbrauch hätten haben dürfen. Mit anderen Worten: Der Spritverbrauch liegt um über zwei Liter je 100 Kilometer höher als angegeben.

Bei zahlreichen weiteren Autos mit Dieselmotor gab es ebenfalls große Abweichungen, darunter Jaguar XE, Mercedes C220, Opel Zafira, Volvo V60 und Porsche Macan. Sollten sich die Messungen bestätigen, werden wahrscheinlich auch Steuernachzahlungen fällig. Der Spiegel geht davon aus: Die Hersteller müssen zahlen.

Ein Nachspiel hat das womöglich auch noch für die Behörden. Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Werdermann von Rüden hat Strafanzeige gegen Verkehrsminister Alexander Dobrindt und Ekhard Zinke, den Präsidenten des Kraftfahrtbundesamtes, erstattet. Diese hätten die Messergebnisse nach dem Umweltinformationsgesetz sofort veröffentlichen müssen. Es zu unterlassen, könne eine strafbare Beihilfe zum Betrug darstellen, meinen die Anwälte.

Man darf gespannt sein, ob sie mit ihrer Klage Erfolg haben.

Zitat:

Online-Occasionspreise: VW-Skandalmodelle klar schlechter als der Markt

Analyse der Preisentwicklung auf dem Online-Occasionsmarkt

Neue Zahlen von comparis.ch zeigen: Im ersten Jahr nach dem Abgasskandal sind die Online-Preise von gebrauchten Dieselautos aus dem VW-Konzern deutlich stärker gesunken als jene der anderen Hersteller. Zwar leidet auch die Konkurrenz, aber ihre Dieselfahrzeuge haben auf dem Occasionsmarkt im Schnitt bloss vier Prozent eingebüsst. Die Modelle aus dem VW-Konzern verloren dagegen gut einen Viertel. Die Zahlen von comparis.ch basieren auf einer Analyse von rund 220’000 Inseraten der acht grössten Online-Auto-Plattformen.

Weiteres auf der Webseite von Comparis.ch.

Wenn das kein Grund ist, dagegen vorzugehen...

Zitat:

Ministerium soll Hinweise auf Betrugssoftware gelöscht haben

In einem Konzept des Umweltministeriums hatten sich laut "Spiegel" Hinweise auf die Abgasmanipulation befunden. Bis sie als "Tretminen" bezeichnet und entfernt wurden.

...

Quelle: Zeit Online (16. September 2016)

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