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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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15458 Antworten
Dann schauen wir mal:
http://www.deutschlandfunk.de/...ralen-wir-fordern-die.697.de.html?...
Zitat:
@GolfCR schrieb am 17. Oktober 2016 um 15:20:37 Uhr:
Dann schauen wir mal:
http://www.deutschlandfunk.de/...ralen-wir-fordern-die.697.de.html?...
Da können wir nur noch hoffen, dass wir es in diesem Leben noch erreichen
Hier noch was:
http://www.deutschlandfunk.de/...klagen-in-deutschland.447.de.html?...
Auch hier steckt eine Menge Potenzial drin:
http://www.focus.de/.../...hmigung-das-sind-die-folgen_id_6125427.html
Die regelmäßig aktualisierte Liste von verbraucherfreundlichen Urteilen bei test.de kennt Ihr schon, oder?
Und auch den Artikel dazu:
http://www.sueddeutsche.de/.../...rall-waere-vw-jetzt-pleite-1.3222795
Sammelklage wohl Fehlanzeige, Musterklage muss es heißen und auch der ADAC will mitspielen:
http://www.automobilwoche.de/.../...-skandal-adac-fordert-musterklagen
Neue Einträge von heute bei test.de zu Urteilen gegen VW-Händler und gegen Rechtsschutzversicherer:
Der Link unten über dem Az. zum LG Braunschweig führt zu dejure.org mit weiteren Nachweisen, u.a. dem Volltext zum Urteil.
Falls jemand Zugriff auf die anderen Volltexte hat, bitte hier melden oder per PN. Vielen Dank.
Landgericht Braunschweig, Urteil vom 12.10.2016
Aktenzeichen: 4 O 202/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Teigelack Fromlowitz Vollenberg, Essen
Besonderheit: Jetzt hat auch das Landgericht Braunschweig in einem VW-Skandal-Fall verbraucherfreundlich geurteilt. Es verurteilte einen auf EU-Neuwagen spezialisierten Autohändler aus dem Raum Wolfsburg dazu, einen Skoda Fabia 1.6 TDI Klima zurückzunehmen. Er muss den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten. Der Käufer des Wagens hatte dem Händler im Oktober 2015 kurz nach Bekanntwerden des VW-Skandals aufgefordert, den Wagen nachzubessern. Er ließ ihm dafür drei Wochen Zeit. Doch weder bis dahin noch später geschah etwas. Daraufhin trat der Mann vom Vertrag zurück und erhob Klage. Klarer Fall für das Landgericht Braunschweig: Der Wagen war wegen der Abschaltung der Abgasreinigung im Fahrbetrieb mangelhaft, auch wenn der Wagen ansonsten einwandfrei fuhr. Es handele sich auch nicht um einen bloß geringfügigen Mangel. So lange die Nacherfüllung nicht erfolge, könne sich der Händler nicht darauf berufen, dass eine solche Nacherfüllung mit geringem Kostenaufwand möglich sei. Das Urteil ist für VW von besonderer Bedeutung. Das Landgericht Braunschweig ist für alle Klagen gegen den Autohersteller mit einem Streitwert von über 5000 Euro zuständig. Das vor dem Landgericht Braunschweig unterlegene Autohaus hat inzwischen Berufung eingelegt. Sie ist beim Oberlandesgericht Braunschweig unter dem Aktenzeichen 8 U 99/16 anhängig. Weitere Einzelheiten im Bericht auf der Homepage der Rechtsanwaltskanzlei.
[neu 03.11.2016]
Landgericht Stuttgart, (Versäumnis-)Urteil vom 20.10.2016
Aktenzeichen: 7 O 68/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Landgericht Stuttgart verurteilte die Volkswagen Automobile Stuttgart GmbH dazu, dem Kläger einen fabrikneuen Tiguan 2,0 TDI zu liefern. Den Skandal-Tiguan hat er im Gegenzug zurückzugeben. Es handelt sich um ein Versäumnisurteil. Das heißt: Es beruht allein auf dem Vortrag des Klägers. Einwendungen der Anwälte des Autohauses sind nicht berücksichtigt, weil sie in der mündlichen Verhandlung keinen Antrag gestellt haben. Ein solche Versäumnisurteil ergeht allerdings nur, wenn das Gericht das Vorbringen des Klägers für schlüssig hält. Mit anderen Worten: Die Richter sind der Auffassung, dass die Motorsteuerung mit Abschaltung der Abgasreinigung einen Mangel darstellt und der Kläger Nacherfüllung des Kaufvertrags in Form von Lieferung eines neuen Wagens verlangen kann.
[neu 03.11.2016]
Gegen Rechtsschutzversicherer:
Amtsgericht Bernkastel-Kues, Urteil vom 14.10.2016
Aktenzeichen: 4a C 187/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Gericht stellte fest, dass die Huk-Coburg verpflichtet ist, die Kosten der Rechtsverfolgung gegenüber dem VW-Konzern und dem Vertragshändler zu tragen.
[neu 03.11.2016]
Landgericht Aurich, Urteil vom 14.10.2016
Aktenzeichen: 3 O 160/16 (052) (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Gericht stellte fest, dass die Örag verpflichtet ist, die Kosten der Rechtsverfolgung gegenüber dem VW-Konzern und dem Vertragshändler zu tragen. Außerdem muss sie die Kosten des Stichentscheids ausgleichen und etwaige Schäden ersetzen, die aus der rechtswidrigen Verweigerung der Deckung entstehen.
[neu 03.11.2016]
Landgericht Koblenz, Urteil vom 29.09.2016
Aktenzeichen: 16 O 39/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Gericht stellte fest, dass die Örag verpflichtet ist, die Kosten der Rechtsverfolgung gegenüber dem VW-Konzern und dem Vertragshändler zu tragen. Die Forderung sei weder mutwillig noch die Pflicht zum Rechtsschutz sonst ausgeschlossen. Außerdem muss die Örag alle Schäden ersetzen, die auf der unberechtigten Deckungsverweigerung beruhen.
[neu 03.11.2016]
Landgericht Koblenz, Urteil vom 29.09.2016
Aktenzeichen: 16 O 70/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Gericht stellte fest, dass die Örag verpflichtet ist, die Kosten der Rechtsverfolgung gegenüber dem VW-Konzern und dem Vertragshändler zu tragen. Die Forderung sei weder mutwillig noch die Pflicht zum Rechtsschutz sonst ausgeschlossen. Außerdem muss die Örag alle Schäden ersetzen, die auf der unberechtigten Deckungsverweigerung beruhen.
[neu 03.11.2016]
Landgericht Offenburg, Urteil vom 21.10.2016
Aktenzeichen: 2 O 66/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Gericht stellte fest, dass die Örag verpflichtet ist, die Kosten der Rechtsverfolgung gegenüber dem VW-Konzern und dem Vertragshändler zu tragen. Die Forderung sei weder mutwillig noch die Pflicht zum Rechtsschutz sonst ausgeschlossen.
[neu 03.11.2016]
Im Newsletter Nr. 04 teilt die Stiftung "Stichting Volkswagen Car Claim" mit, dass sie in San Francisco ein Offenlegungsverfahren gemäß Section 1782 Title 28 United States Code beantragt habe, mit dem Ziel, VW zur Offenlegung aller Beweise im Zusammenhang mit der Abgasaffäre zu zwingen. Die Klage sei von einer renommierten Anwaltskanzlei in Kalifornien eingereicht worden, und es sei Ende Oktober 2016 mit einem ersten Ergebnis zu rechnen.
Die aktuelle Pressemitteilung der Stiftung findet sich dort:
https://...ingvolkswagencarclaim.com/.../...s_Release_Discovery_DE.pdf
Anbei eine aktualisierte Terminübersicht des LG Braunschweig zum Thema (4 anhängige Verfahren):
Zitat:
Die zuletzt mit Presseinformation Nr. 16/16 vom 25.08.2016 aktualisierte Terminübersicht über die mündlichen Verhandlungen des Landgerichts Braunschweig für Klagen von Pkw-Käufern im Zusammenhang mit der sogenannten „Diesel-Thematik" wird ab Stand heute wie folgt aktualisiert (zur Vereinfachung wird auch bei Klägerinnen und klagenden Unternehmen der Begriff „Käufer" verwendet):
Do, 13.10.2016, 10:00 Uhr 1 O 342/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)
Fr, 14.10.2016, 11:00 Uhr 6 O 735/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)
Di, 18.10.2016, 10:00 Uhr 5 O 2580/15 (Käufer gegen VW als Leasinggeber)
Di, 18.10.2016, 10:05 Uhr 5 O 576/16 (Käufer gegen VW als Verkäufer)
Do, 20.10.2016, 13:00 Uhr 1 O 2084/15 (Käufer gegen VW als Hersteller)
Fr, 21.10.2016, 11.00 Uhr 1 O 751/16 (Käufer gegen VW als Verkäufer)
Do, 03.11.2016, 09.30 Uhr 8 O 628/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)
Fr, 11.11.2016, 11:00 Uhr 2 O 2736/15 (Käufer gegen VW als Verkäufer)
Mo, 14.11.2016, 11:00 Uhr 4 O 566/16 (Käufer gegen VW als Verkäufer)
Mo, 14.11.2016, 12:30 Uhr 4 O 445/16 (Käufer gegen VW als Verkäufer)
Mo, 14.11.2016, 13:30 Uhr 9 O 2663/15 (Käufer gegen VW als Verkäufer)
Di, 15.11.2016, 13:30 Uhr 8 O 2299/15 (Käufer gegen VW als Verkäufer)
Mo, 21.11.2016, 14.00 Uhr 6 O 58/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)
Do, 24.11.2016, 11.00 Uhr 1 O 1470/16 (Käufer gegen VW als Verkäufer)
Do, 24.11.2016, 11:00 Uhr 2 O 154/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)
Der Sitzungssaal wird jeweils am Morgen des Sitzungstages durch Aushang im Foyer bekannt gegeben. Aus der 1. Ziffer des jeweiligen Aktenzeichens ergibt sich die zuständige Zivilkammer.
Quelle: http://...unschweig.niedersachsen.de/.../...iesel-thematik-147628.html
Und die Rechtsprechungsübersicht zum LG Braunschweig bei dejure.org enthält etliche Verfahren in Sachen "VW Abgasskandal": Schadensersatzklagen von Kapitalanlegern gegen die Volkswagen AG über Bekanntmachungen, aber auch Klagen von Pkw-Besitzern (teils auch Klageabweisungen - siehe auch meine vorherige Email):
https://dejure.org/dienste/rechtsprechung?gericht=LG%20Braunschweig
Sehr schön: LG Dortmund, 29.09.2016 - 25 O 49/16:
Zitat:
Tenor:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.064,58 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2016 Zug- um- Zug gegen Rückgabe des Kraftfahrzeugs Skoda Yeti Ambition 4x4 103 KW 2.0 TDI, Fahrgestellnummer xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx, zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Abnahme des Fahrzeugs in Annahmeverzug befindet.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Na also, es geht doch. :)
Der Volltext zum Urteil ist dort.
Infos aus der Chronik zum Thema von test.de:
07.11.2016 Die VW-Anwälte meinen allen Ernstes: Die Motorsteuerung in den Skandalautos sei in der EU – anders als in den USA – gar nicht illegal. Die EU-Normen gälten nur für die Tests im Prüfstand. Für den Fahrbetrieb gebe es gar keine Grenzwerte. So trugen sie es in einem Rechtsstreit zwischen dem Käufer eines Skandal-Autos und einem Autohändler vor. Das Landgericht Frankfurt am Main wies das zurück. Besitzer von Autos mit illegaler Motorsteuerung müssten mit dem Entzug der Zulassung rechnen, wenn die Wagen nicht mit einer legalen Motorsteuerung nachgerüstet werden, argumentierte das Gericht (Urteil vom 20.10.2016, Aktenzeichen: 2-23 O 149/16, siehe test.de-Urteilsliste zum VW-Skandal). Auch Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) reagierte mit Unverständnis. „Wir teilen die Auffassung von VW nicht“, sagte ein Sprecher des Verkehrsministeriums der Zeitung „Die Welt“. Sie widerspreche auch dem Rückrufbescheid des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA), wonach die manipulierten Fahrzeuge zurück in die Werkstätten müssen. Ganz ähnlich äußerte sich die EU-Kommission. „Das Verbot von Abschalteinrichtungen im EU-Recht ist dem Wortlaut und dem Geist nach eindeutig“, sagte ein Sprecher.
06.11.2016 Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt nun auch gegen VW-Aufsichtsratschef Pötsch. Er soll als damaliger Finanzchef die Kapitalmärkte manipuliert haben, indem er zu spät über den Abgasbetrug informierte. Auch der heutige VW-Chef Matthias Müller gehörte dem jetzt angeklagten Vorstand an: Ob auch gegen ihn ermittelt wird, ist noch unklar. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen möglicher Marktmanipulation bereits gegen den ehemaligen VW-Chef Martin Winterkorn und den amtierenden VW-Markenchef Herbert Diess.
04.11.2016 Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat die vorgeschlagene Umrüstung von Modellen mit 1,6-Liter-TDI-Motor vom Typ EA 189 genehmigt. Das teilte VW heute mit. Damit könnten nun weltweit weitere 2,6 Millionen Fahrzeuge in die Werkstätten gerufen werden. Laut Nachrichtenagentur AFP wollen Behörden in anderen Ländern die KBA-Genehmigung übernehmen. In Deutschland sind nach VW-Angaben „etwa 800 000 bis 900 000 Autos“ betroffen, darunter die VW-Modelle Golf und Passat sowie der Audi A4 und der Seat Leon. Für die Umrüstung sind ein Software-Update und die Installation eines zusätzlichen Bauteils nötig. Die Besitzer würden „in den kommenden Wochen sukzessive benachrichtigt“, erklärte Volkswagen. Die Reparatur nehme „weniger als eine Stunde Arbeitszeit in Anspruch“.
03.11.2016 „Abgasskandal bei VW: Experten warnen vor Motorschäden“, berichtet Spiegel Online aktuell. Beamte der EU-Kommission berichteten den Spiegel-Reportern unter Berufung auf die Techniker im renommierten Vela-Abgaslabor in Norditalien, dass Bauteile wie das Abgasrückführventil, der Speicherkatalysator, das Harnstoff-Injektionssystem, der sogenannte SCR-Katalysator oder auch der Partikelfilter durch eine – zugunsten vorschriftsmäßiger Abgasreinigung – geänderte Motorsteuerung erheblich stärker in Anspruch genommen werden. ADAC und Verbraucherzentrale Bundesverband fordern jetzt eine Garantieerklärung von VW. Sollte die Nachrüstung Besitzern von Autos aus dem VW-Konzern Nachteile bringen, müsse der dafür geradestehen. Das Unternehmen weigert sich bisher, eine solche Garantie zu übernehmen. Der ADAC will dem Verdacht jetzt auf den Grund gehen. Nachgerüstete VW-Skandalautos in der Fahrzeugflotte des Autoclubs sollen jetzt auch auf mögliche Haltbarkeitsmängel geprüft werden.
03.11.2016 Das Urteil lässt aufhorchen: Auf eine Klage der Deutschen Umwelthilfe hin nimmt das – zwischen zwei Hauptverkehrsstraßen gelegene – Verwaltungsgericht Düsseldorf Behörden in die Pflicht, zur Einhaltung der Grenzwerte für die Schadstoffbelastung der Lust wirksame Maßnahmen zu ergreifen. Dabei müssen die Behörden auch ernsthaft über Fahrverbote für Dieselfahrzeuge nachdenken, meinen die Richter in Düsseldorf.
Dieselmotoren sind Hauptquelle für gesundheitsschädliche Stickoxide. Und Kern des VW-Skandals: Die Reinigung der Abgase von Stickoxiden funktioniert bei Skandalautos nur im Prüfstand richtig. Sobald die Skandalautos im Straßenverkehr unterwegs sind, schaltet die Motorsteuerung die Abgasreinigung ab.
Der Grenzwert für Stickoxid liegt seit 2010 bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. An der Messstelle Corneliusstraße in Düsseldorf in rund einem Kilometer Entfernung zum Verwaltungsgericht ist ständig erheblich mehr Stickoxid in der Luft, heute zum Beispiel bis zu 109 Mikrogramm je Kubikmeter.
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 13.09.2016
Aktenzeichen: 3 K 7695/15
Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zum Urteil
03.11.2016 Die juristische Aufarbeitung des VW-Skandals ist angelaufen. Gegen Rechtsschutzversicherer liegen bereits zahlreiche Urteile vor. Klare Ansage der Justiz: Die Versicherer müssen die Klagen von Kunden mit Verkehrsrechtsschutzpolice finanzieren. Die Kanzlei Dr. Stoll und Sauer in Lahr hatte zahlreiche Klagen eingereicht, nachdem sich vor allem Arag, Örag und Huk-Coburg geweigert hatten, ihren Kunden Deckung zu bieten.
Auch eine Handvoll Käufern von Skandal-Autos hat sich bereits vor Gericht in erster Instanz durchgesetzt. Rechtskräftig abgeschlossen ist aber noch keines der Verfahren, bisher haben die offenbar von VW-Anwälten unterstützten Anwälte der Autohändler noch gegen jede Verurteilung Berufung eingelegt.
Für VW-Aktionäre läuft ein Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht Braunschweig an. Noch in diesem Jahr will das Gericht entscheiden, wer Musterkläger wird. Andere Aktionäre können sich dann der Klage anschließen.
test.de bietet eine Liste mit verbraucherfreundlichen Gerichtsentscheidungen zum VW-Skandal, die fortlaufend aktualisiert wird.
Neues von test.de:
Zitat:
14.11.2016 Auch beim Spritverbrauch haben die Autohersteller offenbar noch stärker geschummelt als bisher bekannt. Der Spiegel berichtet in seiner aktuellen Ausgabe: Bei Abgasmessungen im Auftrag der wegen des VW-Skandals vom Verkehrsministerium eingesetzten Untersuchungskommission fielen vor allem zwei Modelle des Audi A6 auf. Sie hatten über ein Drittel mehr Kohlendioxid im Abgas, als sie bei dem angegebenen Norm-Kraftstoffverbrauch hätten haben dürfen. Mit anderen Worten: Der Spritverbrauch liegt um über zwei Liter je 100 Kilometer höher als angegeben.
Bei zahlreichen weiteren Autos mit Dieselmotor gab es ebenfalls große Abweichungen, darunter Jaguar XE, Mercedes C220, Opel Zafira, Volvo V60 und Porsche Macan. Sollten sich die Messungen bestätigen, werden wahrscheinlich auch Steuernachzahlungen fällig. Der Spiegel geht davon aus: Die Hersteller müssen zahlen.
Ein Nachspiel hat das womöglich auch noch für die Behörden. Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Werdermann von Rüden hat Strafanzeige gegen Verkehrsminister Alexander Dobrindt und Ekhard Zinke, den Präsidenten des Kraftfahrtbundesamtes, erstattet. Diese hätten die Messergebnisse nach dem Umweltinformationsgesetz sofort veröffentlichen müssen. Es zu unterlassen, könne eine strafbare Beihilfe zum Betrug darstellen, meinen die Anwälte.
Man darf gespannt sein, ob sie mit ihrer Klage Erfolg haben.
Zitat:
Online-Occasionspreise: VW-Skandalmodelle klar schlechter als der Markt
Analyse der Preisentwicklung auf dem Online-Occasionsmarkt
Neue Zahlen von comparis.ch zeigen: Im ersten Jahr nach dem Abgasskandal sind die Online-Preise von gebrauchten Dieselautos aus dem VW-Konzern deutlich stärker gesunken als jene der anderen Hersteller. Zwar leidet auch die Konkurrenz, aber ihre Dieselfahrzeuge haben auf dem Occasionsmarkt im Schnitt bloss vier Prozent eingebüsst. Die Modelle aus dem VW-Konzern verloren dagegen gut einen Viertel. Die Zahlen von comparis.ch basieren auf einer Analyse von rund 220’000 Inseraten der acht grössten Online-Auto-Plattformen.
Weiteres auf der Webseite von Comparis.ch.
Wenn das kein Grund ist, dagegen vorzugehen...
Zitat:
Ministerium soll Hinweise auf Betrugssoftware gelöscht haben
In einem Konzept des Umweltministeriums hatten sich laut "Spiegel" Hinweise auf die Abgasmanipulation befunden. Bis sie als "Tretminen" bezeichnet und entfernt wurden.
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Quelle: Zeit Online (16. September 2016)