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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW
Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 12:40

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:

Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:

...

Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.

...

...

Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.

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hallo leute,

am 14.4. war mündliche vorverhandlung.

nuja, recht ernüchternd.

ich hab in der beziehung "pech" gehabt, da bei LG BS - also hochburg von vw verhandelt wurde.

beide seiten sind sich weitestgehend einig, am 29.4. dann urteilsverkündung.

laufleistung wurde als unstrittig anerkannt, da tag zuvor noch bild mit zeitung und km stand.

 

es läuft auf eine rückabwicklung hinaus - wie erhofft, aber der knackpunkt

zu erwartende laufleistung mit 250t angesetzt - ein faustschlag ins gesicht für beide parteien - auf der einen seite ein armutszeugnis für vw für einen 2.0 tdi auf der anderen seite senkt es die entschädigung.

ich hatte bei der kanzlei noch nachgefragt wie es mit zinsen aussieht.

als antwort kam, dass wohl verzugszinsen im regelfall nicht anerkannt werden.

nun ja, wenn dem so ist, dann ist es so, aber ich denke immer noch besser als normaler verkauf.

dann weiß ich nicht, was noch alles nachkommen könnte wegen ggf stillegung, kein update, somit eigentlich kein tüv, fahrverboten....

über myright wäre es dann noch erheblich weniger geworden, da diese ja auch eine 30%ige provision einfordern.

ich werde mich überraschen lassen was am ende rauskommt.

dann hab ich hoffentlich mit der sache abgeschlossen.

keiner weiß, wie lang sich das alles noch hinzieht und ob und wie die entscheidung beim eugh aussehen wird.

ich hab den weg so eingeschlagen und muss das beste daraus machen, obwohl ea alles sehr ernüchternd ist.

alles abhänging vom LG und Richter.

ich werde weiter berichten.

grüße

Oh, da wurden vor Jahren weit bessere Lösungen auf dem kurzen Dienstweg erzielt, ganz zu schweigen vom ersparten Ärger der zwischenzeitlich aufgelaufen ist.

Zitat:

@affentwiner schrieb am 23. April 2022 um 11:49:39 Uhr:

hallo leute,

ich hab in der beziehung "pech" gehabt, da bei LG BS - also hochburg von vw verhandelt wurde.

es läuft auf eine rückabwicklung hinaus - wie erhofft, aber der knackpunkt

zu erwartende laufleistung mit 250t angesetzt -

ich hatte bei der kanzlei noch nachgefragt wie es mit zinsen aussieht.

als antwort kam, dass wohl verzugszinsen im regelfall nicht anerkannt werden.

grüße

Hallo, Pech in Braunschweig? Das ist kein Pech, das ist Absicht oder Vorsatz oder Abhängigkeit. Welche Kammer, bzw. Richter?.

Dann: Es ist keine Rückabwicklung, es ist Schadenersatz mit z.t. anderen Regelungen. es geht um BGB

§ 826 Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung

Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

Hattest du die 300 tkm nur gefordert, oder aber mit Dokumenten begründet?

Zinsen, das musst du genau definieren, nur Zinsen ab Klageeinreichung, oder gar keine Zinsen?

Welche Anwaltskanzleien waren beteiligt? Nicht das diese gut zusammenarbeiten? Ich war ja auch in BS, für die Berufung habe ich dann die Pferde gewechselt, Zufall oder nicht, VW hat auch andere Pferde angespannt. Kannst die Infos auch gerne per PN senden. Vielleicht ist es für dich ja auch abgehakt. Das Urteil aus BS, welches ich erhalten habe, verstösst gegen einige Gesetze der ZPO und auch gegen das GG.

Gruss

Lutz

Zitat:

@5sitzer schrieb am 23. April 2022 um 15:03:33 Uhr:

Oh, da wurden vor Jahren weit bessere Lösungen auf dem kurzen Dienstweg erzielt, ganz zu schweigen vom ersparten Ärger der zwischenzeitlich aufgelaufen ist.

Genau, was soll die ganze Anstellerei, einfach Update drauf und die Sache ist gelutscht, kein Anwalt, keine Schreiben, keine Termine, einfach Ruhe, himmlische Ruhe, bis......:cool::cool::cool::cool:

bis die Injektoren hängen und der Motor seine Beine lüftet. :D

Zitat:

@Lutz317 schrieb am 24. Apr. 2022 um 13:41:20 Uhr:

bis die Injektoren hängen und der Motor seine Beine lüftet. ??

... türlich türlich,... :D

Zitat:

@Lutz317 schrieb am 24. April 2022 um 13:41:20 Uhr:

Zitat:

@5sitzer schrieb am 23. April 2022 um 15:03:33 Uhr:

Oh, da wurden vor Jahren weit bessere Lösungen auf dem kurzen Dienstweg erzielt, ganz zu schweigen vom ersparten Ärger der zwischenzeitlich aufgelaufen ist.

Genau, was soll die ganze Anstellerei, einfach Update drauf und die Sache ist gelutscht, kein Anwalt, keine Schreiben, keine Termine, einfach Ruhe, himmlische Ruhe, bis......:cool::cool::cool::cool:

bis die Injektoren hängen und der Motor seine Beine lüftet. :D

Bis zur Abgabe meiner NOx Schleuder funktionierte ohne Update alles bestens.

Zitat:

@Alfamat156 schrieb am 24. März 2022 um 11:12:33 Uhr:

Pünktlich wie die Maurers, heute (einen Tag später nach Korrektur des Urteils) kam die Info der Kanzlei, VW hat wie orakelt Berufung eingelegt. Berufung wurde aber schon gegen das erste fehlerhafte Urteil eingelegt, hat sich alles etwas überschnitten. Es geht also weiter...die Kiste wird wohl somit noch einige Zeit bei mir bleiben.

Die Berufungsbegründung kam heute als Info an mich. Wie vorher schon durch die Kanzlei orakelt, wird gegen das Urteil vollumfänglich vorgegangen und man beantragt Abweisung wegen Verjährung mit einem mehrseitigem Roman mit diversen Beispielen von Fallstricken und Urteilen von anderen Instanzern. Kennen wir ja schon. Warten auf einen OLG-Termin, oder ein Vergleichsangebot durch die Hintertür. Und ja, ich fahre die Kiste solange weiter, hab ja kein anderes Fahrzeug. Und somit kostet jeder Kilometer nach dem erfolgreichen LG-Urteil eigentlich doppelt...

Wie lange dauert es in etwa nach Urteil vom LG wenn es in die 2. Instanz gehen täte (Termin OLG)?

Ist das OLG am selben Standort wie LG zuständig?

Bei 3-4t eus Streitwertdifferenz werde ich ohne RSV Zusage wohl beim LG enden.

Die Sache ist dann doch zu heiss.

Denn wenn OLG das Urteil vom LG bestätigt, ging der Schuss nach hinten los.

Zur erwartenden Gesamtlaufleistung:

VW hat "bestätigt" in den Medien, dass TDI Motoren 200t km halten.

Gerichte haben in der Festlegung der Obergrenze

"gewisse Spielräume".

Also alles abhängig vom Richter!!

 

Grüsse

Zitat:

@koffer10 schrieb am 26. März 2022 um 05:47:09 Uhr:

Hallo zusammen, vielleicht könnt ihr mir die Frage beantworten.

Wir klagen auf Rückgabe unseres Q5. Urteil LG ist da, positiv für uns. Angenommen wurden 300.000 km, Kilometerstand ist erst knapp über 103.000 km, das passt also. Wir warten jetzt darauf, ob VW in Berufung geht, was ja scheinbar normal ist.

Jetzt zu meiner Frage : Der Q5 ist heute stehen geblieben, ich vermute das der Motor hinüber ist, Diagnose steht noch aus. Bis dato nicht ein einziger Defekt in den letzten 10 Jahren. Wir müssen das Fahrzeug sowieso nicht mehr fahren und können den stehen lassen.

Aber: Was ist in dem Fall, wenn wir das Fahrzeug zurück geben könnten wie es im jetzigen Urteil steht? Problem für uns oder völlig egal ob der jetzt einen Schaden hat? Vielleicht hat ja jemand Erfahrung damit.

Vielen Dank und viele Grüße

koffer

So, das Thema ist jetzt nach langer Zeit für mich endlich beendet. Heute war das Geld am Konto, es wurde alles inkl. Zinsen in einer Summe bezahlt.

Das Fahrzeug wird jetzt wohl irgendwann abgeholt, Termin hab ich noch keinen. Nach dem technischen Zustand hat bisher niemand gefragt, jetzt ist das Geld wie gesagt da und es interessiert mich ab sofort auch nicht mehr, da es jetzt nicht mehr mein Fahrzeug ist.

Urteil LG war übrigens am 11.02.22. VW ist nicht in Berufung gegangen.

VG

Koffer

Mein Termin vorm LG wurde vom 20.05.22 auf den 27.05.22 verschoben. Als Grund wurde "Verhinderung des Beklagtenvertreters" angegeben.

Was muss denn bei Rückgabe alles im und am Auto sein???

Fussmatten, Notrad, 2. Satz Räder...???

Urteil ist noch nicht rechtskräftig . Aber Termin rückt mit grossen Schritten näher.

Grüsse

nimm alles raus was du noch verkaufen kannst, ich hab meine guten Räder mit jemand vorher noch getauscht gegen alte Schlappen, Subwoofer raus, Navi CD raus, Kompressor raus, kann man alles bei ebay noch verkaufen.

Das Auto wird eh verschrottet und der Abholer hat nix angeschaut.

Zitat:

@Automatisierer schrieb am 13. Mai 2022 um 07:24:08 Uhr:

Das Auto wird eh verschrottet und der Abholer hat nix angeschaut.

Seid wann werden die verschrottet ? Die werden mit Gewinn weiterverkauft und laufen (meines Wissens) im Ausland weiter.

Zitat:

@Wikinger0815 schrieb am 13. Mai 2022 um 07:30:22 Uhr:

Zitat:

@Automatisierer schrieb am 13. Mai 2022 um 07:24:08 Uhr:

Das Auto wird eh verschrottet und der Abholer hat nix angeschaut.

Seid wann werden die verschrottet ? Die werden mit Gewinn weiterverkauft und laufen (meines Wissens) im Ausland weiter.

Mein Q3 läuft sogar im Inland weiter. Hab die Verkaufsanzeige bei Mobile gesehen

Ist doch schon jeher so gewesen. Hartmann in Eschwege hatte meinen vor Jahren innerhalb weniger Tage verkauft.

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