Rechtliche Frage - Kauf in Vertretung

Volvo

Ich habe zum Kauf eine rechtliche Frage.

Mein S60 soll auf den Namen meiner Verlobten angemeldet werden, die aber noch bis Mitte Juli beruflich bedingt außer Landes ist.
Kann ich bei einem Händler in ihrem Namen das Auto kaufen, ohne das sie persönlich anwesend ist?
Mit bspw einer schriftlichen Erlaubnis/Einwilligung usw.?

danke!
Christian <- macht sich sein Leben oft schwerer als es sein müsste

18 Antworten

Warum kauft du nicht das Auto in deinem Namen und meldest es auf deine Verlobte an? Für die Anmeldung wäre aber ihr Perso oder Reisepass nötig.

Das geht?
Dann steht ihr Name in der Zulassung und ich...?

du stehst nicht dadrin weil du es ja nur gekauft hast und nicht angemeldet

ist bei mir nicht anders ich habs gekauft und auf jemand anderen laeufts

Zitat:

Original geschrieben von defkorn


ist bei mir nicht anders ich habs gekauft und auf jemand anderen laeufts

Klingt nach nem guten Deal für den anderen 😁

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Ah super, vielen Dank!
Ich hatte mir die Angelegenheit bedeutend umständlicher vorgestellt.

Bei mir gehts mehr darum dass sie Sonderkonditionen bei ihrer Versicherung bekommt -> zukünftiger Schwi.vater ist Spediteur

Warum mehr zahlen als nötig 😉?

Käufer, Halter und Versicherungsnehmer können sogar 3 unterschiedliche Personen sein. Um spätere Missverständnisse zu vermeiden, solltest du dich - da du ja den Wagen kaufst - auch als Halter eintragen lassen. Versicherungsnehmer kann trotzdem deine Freundin sein. Zur Anmeldung benötigst du dann die auf den Namen deiner Freundin lautende Deckungskarte.

Gruß Torsten

schau dir aber vorher die versicherungsbedingungen an. manchmal wird es teurer, wenn der halter nicht gleich der versicherungsnehmer ist. ansonsten rechtlich überhaupt kein problem.

mfg volker d5

Sie kann dir doch auch eine schriftliche Befugnis ausstellen, dann sollte das kein Problem sein. In der Schweiz geht das problemlos...
Oder sie kann dich beim 🙂 voranmelden und fragen ob das OK sei ?!

Problematischer wird eh die Anmeldung, wenn die Verlobte außer Landes ist, denn für die Anmeldung auf ihren Namen ist zumindest in D zwingend ihr Personalausweis erforderlich.

Re: Rechtliche Frage - Kauf in Vertretung

Zitat:

Original geschrieben von snailexpress


Kann ich bei einem Händler in ihrem Namen das Auto kaufen, ohne das sie persönlich anwesend ist?
Mit bspw einer schriftlichen Erlaubnis/Einwilligung usw.?

Natürlich geht das, sogar ohne jeden Schriftkram. (Soviel zur "rechtlichen Frage".)

Die praktische Frage ist, ob der Händler das so einfach mitmacht, denn er will ja auch mal sein Geld haben. Und wenn Du etwas für jemanden kaufst (und dabei im Rahmen der Vollmacht handelst, die nicht schriftlich vorliegen muss), wirst Du nicht Vertragspartner und der Händler hat keinen Anspruch auf Zahlung gegen Dich.

Zitat:

Original geschrieben von snailexpress


Christian <- macht sich sein Leben oft schwerer als es sein müsste

q.e.d. 🙂

Gruß
xc90er
...der für harte Fakten auf §§164ff BGB verweist.

Ich dachte dass ich das Geld in bar mitnehme und sofort bezahle... So viel kostet er ja auch wieder nicht.. ca 11T.-

Wenn Du bar bezahlst, kannst Du bestimmt auch im Namen des Kaisers von China kaufen. Also nochmal, ich kann hier überhaupt keine praktischen Probleme erkennen - mir fällt es sogar schwer welche herbeizureden 🙂

Gruß
xc90er
...der meint: Mit Moos, viel los ! 🙂

Zitat:

Original geschrieben von xc90er


mir fällt es sogar schwer welche herbeizureden 🙂

...der meint: Mit Moos, viel los ! 🙂

LOL 🙂

Danke... 😉

Zitat:

Original geschrieben von snailexpress


Ich dachte dass ich das Geld in bar mitnehme und sofort bezahle... So viel kostet er ja auch wieder nicht.. ca 11T.-

Überleg dir einen bankbestätigten scheck. zur bank wirste ja eh muessen (ausser es ist schwarzgeld, das im garten vergraben ist).

Rapace

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