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Rechtliche Betrachtung Parkplatzbeschilderung

Themenstarteram 18. August 2017 um 17:13

Hallo zusammen,

auf Bild 1 seht ihr einen Parkplatz, welcher nach rechts hin weitergeht (ca 7 weitere Stellplätze, welche durch Linien markiert sind). Die Stellplätze befinden sich vor einem Laden wie man unschwer auf Bild 1 erkennen kann. Das Parkplatzareal teilen sich drei Firmen.

Auf Bild 2 seht ihr ein Hinweisschild. Es gibt für die gesamte Parkplatzreihe nur dieses eine Schild!

Meine Frage: Ist dieses Hinweisschild rechtens?

Denn 1.: Es ist nicht definiert welche Parkplätze hiervon genau betroffen sind (alle oder nur der eine, wo das Schild hängt).

Denn 2.: Wer will mir nachweisen, dass ich nicht in dem Laden war?

Wie durchsetzungsfähig haltet ihr die 5 Euro Strafe?

PS: Nein ich habe keine Strafzettel erhalten. Es geht mir nur ums Prinzip. :)

Bild-1
Bild2
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Ronon_Dex schrieb am 18. August 2017 um 19:13:24 Uhr:

...

PS: Nein ich habe keine Strafzettel erhalten. Es geht mir nur ums Prinzip. :)

Ich finde das extrem unsympathisch.

Da stellt jemand seine Parkplätze außerhalb der Geschäftszeiten kostenfrei zur Verfügung.

Du möchtest diesen Parkplatz noch während der Geschäftszeiten ebenfalls nutzen, ohne Kunde zu sein.

Ob das jetzt rechtlich korrekt ausgeschildert ist, oder aber lediglich eine Bitte darstellt diesen Parkplatz den Kunden vorzuhalten sollte für einen Mitteleuropäer keinen Unterschied machen.

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am 24. August 2017 um 15:49

Also ich würde das Schild nicht so interpretieren das ich für 5,- € zum berechtigten Nutzer werde.

Sondern eher so das ich dann zusätzlich zu den Abschleppgebühren noch 5,- € für unberechtigte Nutzung zahlen soll.

Aber wer so einen Mist auf ein Schild schreiben lässt wird wohl tatsächlich niemals abschleppen lassen.

Wie kommst du jetzt auf abschleppen?

am 24. August 2017 um 16:06

Weil ich auch ohne irgendwelche Schilder jeden der ohne mein Einverständnis auf meinem Privatgelände parkt abschleppen lassen kann.

Eben. Ohne irgendwelche Schilder.

Mit der intendierten automatischen Wirksamkeit eines Vertrags zum kostenpflichtigen Parken (du darfst dort stehen, aber erklärst dich damit gleichzeitig bereit, 5 € zu zahlen) sind die Betreffenden keine Unberechtigten. Sie parken, weil sie dafür zahlen (werden) - es sei denn, sie erklären ausdrücklich "nein, das habe ich nicht vor".

Der Satz "Parkpauschale für unberechtigt geparkte Fahrzeuge" ist deswegen auch strenggenommen logischer Unsinn, eine bessere Formulierung wäre "Parkpauschale für Nichtkunden".

am 24. August 2017 um 17:52

Da steht aber nun mal unberechtigt. Für mich ist das kein logischer Unsinn.

Ich sehe das als vergleibar an wie "Ladendiebe zahlen 50 €" was man teilweise sieht. Da darf ich mir ja auch nicht nen Fernseher schnappen und beim rausgehen 50,- € auf den Tresen legen.

Das Abschleppen muß meiner Meinung nach auf dem Schild angekündigt werden. Sonst könnte ich ja einen guten Abschleppkumpel in der Hinterhand haben, der eine Wucherrechnung erstellt.

am 24. August 2017 um 18:50

Es muss natürlich als Privatgrundstück erkennbar sein, das ist es in dem Fall aber auch ohne Schild. Und natürliche sind Wucherpreise auch nicht erlaubt.

 

Aber ansonsten kannst du das machen, viele Supermärkte machen das auch so.

Zitat:

@Tand0r schrieb am 24. August 2017 um 19:52:17 Uhr:

Da steht aber nun mal unberechtigt. Für mich ist das kein logischer Unsinn.

Ich sehe das als vergleibar an wie "Ladendiebe zahlen 50 €" was man teilweise sieht. Da darf ich mir ja auch nicht nen Fernseher schnappen und beim rausgehen 50,- € auf den Tresen legen.

Ja, interessanter Ansatz.

Damit ist aber gemeint "Ladendiebe zahlen xx Euro zusätzlich zur Strafverfolgung" (steht im Laden meist auch so ähnlich am Eingang). Ich würde mich zwar fragen, ob so ein Schild tatsächlich eine entsprechende Zahlungsverpflichtung begründen kann, aber das ist jetzt sekundär, da könnte sich ein Jurist mal äußern.

Das Parkplatzschild könnte man zwar analog interpretieren, also: "Der Unberechtigte zahlt 5 Euro zusätzlich zum Abschleppen." Das wäre aber m. E. nicht von demjenigen, der tatsächlich dort unberechtigt parkt, ohne weiteres so zu verstehen. Schon weil, wie oben richtig angemerkt wird, die Abschleppdrohung fehlt.

Näher liegt daher, wie gesagt, die Interpretation "Nichtkunden zahlen 5 Euro fürs Parken und parken dann legitim".

Wenn ich das richtig verstanden habe, sind dort mehrere Parkplätze und mehrere Unternehmen, die möglicherweise Kundenverkehr haben. Das Schild steht vor genau einem Stellplatz, ohne Pfeile nach links oder rechts.

Dann sind IMHO diese Auslegungen möglich:

1) Das Schild gilt für genau den einen Stellplatz, vor dem es steht, für die anderen hingegen nicht.

2) Das Schild gilt für alle Plätze, und es ist egal, zu welchem der dortigen Unternehmen der Kunde während des Parkens geht.

Nur: Das Schild dürfte als Allgemeine Geschäftsbedingung auszulegen sein, und jede Unklarheit geht zulasten des Verwenders (also des Schildaufstellers).

Ich an seiner Stelle würde aus diesem Schild und dieser Situation keine Rechte herleiten wollen. Und umgekehrt: Beträfe mich eine aufgrund dieses Schildes getroffene Maßnahme, wäre der Aufsteller eher unglücklich.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 29. August 2017 um 17:05:43 Uhr:

Nur: Das Schild dürfte als Allgemeine Geschäftsbedingung auszulegen sein, und jede Unklarheit geht zulasten des Verwenders (also des Schildaufstellers).

das wäre dann so, wenn es ein grundsätzliches Recht gäbe, auf privatem Grund zu parken. Tatsächlich ist es andersrum: der Besitzer muss das Parken gestatten. Und wenn nicht klar ist, dass und wo er das gestattet, dann darf man dort nicht parken.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 29. August 2017 um 17:16:12 Uhr:

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 29. August 2017 um 17:05:43 Uhr:

Nur: Das Schild dürfte als Allgemeine Geschäftsbedingung auszulegen sein, und jede Unklarheit geht zulasten des Verwenders (also des Schildaufstellers).

das wäre dann so, wenn es ein grundsätzliches Recht gäbe, auf privatem Grund zu parken. Tatsächlich ist es andersrum: der Besitzer muss das Parken gestatten. Und wenn nicht klar ist, dass und wo er das gestattet, dann darf man dort nicht parken.

Naja, so ist es nicht ganz.

Grundsätzlich ist es richtig, dass der Grundstücksbesitzer das Parken gestatten muss. Nur hier ist es so, dass er mit der Schaffung solcher direkt zugänglicher Parkplätze wissentlich und willentlich einen Verkehr eröffnet hat. Er fordert geradezu dazu auf, dort zu parken, zumindest dann, wenn man die Absicht hegt, das dortige Gebäude zu besuchen. Der Parkende kann zumindest eine konkludente Zustimmung behaupten.

Nur ist eben seine Beschilderung bestenfalls unterirdisch.

am 29. August 2017 um 15:32

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 29. August 2017 um 17:22:27 Uhr:

... zumindest dann, wenn man die Absicht hegt, das dortige Gebäude zu besuchen. Der Parkende kann zumindest eine konkludente Zustimmung behaupten.

Um den Fall geht es aber nicht, ja auch ohne Schilder ist alles so angelegt das man als Kunde erwartet dort parken zu dürfen. Darf man ja auch. (und andere die mit den Läden in Verbindung treten wollen, (Vertreter, Lieferanten) werden bestimmt auch geduldet).

 

Es geht aber um die, die keine Kunden sind.

Und die parken nun mal unberechtigt, egal ob sie vorhaben die 5€ zu bezahlen.

 

Wenn sie in einen der Läden gehen, die 5€ bezahlen wollen, und diese angenommen werden, dann dürften sie da wohl stehen.

Heißt also :

Parken, reingehen und 5 € auf'n Tisch legen und fragen, wie lang man dafür jetzt parken darf.

Dann wissen wir's genau, wie das Schild gemeint ist ;-)

Nachtrag :

Und dem Schildschreiber/-aufsteller mal 'nen Link zur Diskussion hier geben ;-)

Vielleicht hat er ja auch 1-€-Artikel, dann wär man Kunde und es wär das Parken ja noch günstiger :D

Zitat:

@OO--II--OO schrieb am 29. August 2017 um 17:37:23 Uhr:

Heißt also :

Parken, reingehen und 5 € auf'n Tisch legen und fragen, wie lang man dafür jetzt parken darf.

Dann wissen wir's genau, wie das Schild gemeint ist ;-)

:D :D :D

Das Schild ist missverständlich. Und dass die Parkplätze AUSSCHLIESSLICH für Kunden / Hausbesucher genau dieser einen Immobilie da sind, ergibt sich aus dem bisherigen Thread nicht. Es sind, so wie ich das verstanden habe, Parkplätze, die direkt von einer öffentlichen Straße aus angefahren werden können, und die es nicht erfordern, dass man zuvor über eine Einfahrt auf einen ersichtlich privaten Bereich fährt.

hast Du die Bilder gesehen? Eindeutig Ladenparkplätze. Und dann noch ein Schild davor, wenn auch missverständlich, man sieht was gemeint ist. Wer ernsthaft glaubt, dort als Nicht-Kunde parken zu dürfen, hat den Schuss nicht gehört.

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