Rechtes Fenster öffnet nicht mehr automatisch
Hallo an Alle,
Mein 4 Jahre alter VW T-Roc 1.0 TSI macht seit heute früh Probleme mit dem Beifahrerfenster.
Automatisch fährt es garnicht mehr hoch und runter, also per Knopfdruck, wenn ich den Knopf aber halte, dann fährt es normal runter aber nur sehr langsam hoch. Heute früh bei Kälte hat es beim Hochfahren ab der Mitte gestoppt.
Hat jemand zufällig genau das Problem gehabt und auch die Ursache gefunden? Ich weiß schon, dass es vieles sein kann, daher wäre mir lieb wenn jemand kommentieren könnte der genau das auch hatte und in seinem Fall die Ursache gefunden hat damit ich nicht ganz so blind an die Sache rangehen muss. Würde im Idealfall nämlich selber an die Verkleidung ran, Werkstätten sind ja bekanntlich teuer und tauschen gerne mal mehr aus als nötig ...
Da ich das Phänomen nur an einem der 4 Fenster feststellen konnte, wird es wohl nichts an der Fahrzeugbatterie sein.
Lieben Gruß
25 Antworten
Dachte da eher an Neuwagengarantie. Gerade bei den modernen Elektronikkisten sind mind. 5 Jahre Pflicht. Meiner Meinung nach. Egal welcher Marke.
Garantie ist immer eine rein freiwillige Leistung des Herstellers. Insofern kann die von gar nicht bis lebenslang gegeben werden. Ganz, wie der Hersteller möchte. Das einzige, was Pflicht ist, ist die Gewährleistung, die der Händler geben muss. Und die gilt immer zwei Jahre lang, mit Beweislastumkehr nach sechs Monaten. Das ist seit 20 Jahren so.
Hat jemand etwas anderes behauptet? Daher kann ich @Ex-Roomster nur zustimmen: Sich möglichst die dreijährige Garantieerweiterung sowohl bei Neu- als auch bei Gebrauchtwagen sichern.
Nach drei Monaten würde ich erstmal den Verkäufer ansprechen und nichts selber unternehmen. Weil dann ist die eventuelle Garantie eh hinfällig.
Danke an Alle! Hab gerade provisorisch WD-40 reingesprüht und siehe da, Fenster geht wieder !! Silikonspray ist bestellt und wird dann nochmal nachträglich reingesprüht. Herrlich wenn es doch so einfach ist.
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Zitat:
@schlambambomil schrieb am 7. November 2022 um 05:23:11 Uhr:
Hat jemand etwas anderes behauptet? Daher kann ich @Ex-Roomster nur zustimmen: Sich möglichst die dreijährige Garantieerweiterung sowohl bei Neu- als auch bei Gebrauchtwagen sichern.
Nach drei Monaten würde ich erstmal den Verkäufer ansprechen und nichts selber unternehmen. Weil dann ist die eventuelle Garantie eh hinfällig.
Ich hatte verstanden, dass Ex-Roomster meinte, dass Hersteller 5 Jahre Garantie geben müssten, weil das Pflicht wäre. Bei nochmaligem Lesen kann man es aber auch so interpretieren, dass man selber 5 Jahre Garantie buchen sollte bei einem Neuwagen. Mein Fehler…
Zitat:
@schlambambomil schrieb am 7. November 2022 um 05:23:11 Uhr:
Hat jemand etwas anderes behauptet? Daher kann ich @Ex-Roomster nur zustimmen: Sich möglichst die dreijährige Garantieerweiterung sowohl bei Neu- als auch bei Gebrauchtwagen sichern.
Genau das habe ich Gemeint. Habe mich vielleicht etwas komisch Ausgedrückt.
Zitat:
@Genuine-G schrieb am 6. November 2022 um 22:29:47 Uhr:
Und die gilt immer zwei Jahre lang, mit Beweislastumkehr nach sechs Monaten. Das ist seit 20 Jahren so.
Und das ist ein Irrtum. Die Beweislastumkehr ist erst nach 12 Monaten.
Du hast Recht. Seit Januar 2022 ist die Beweislastumkehr nach zwölf Monaten, und nicht mehr nach sechs. Dieser Fakt hatte sich an mir vorbeigeschummelt…
Ich weiß, dass ich recht habe . . . .🙂
…und trotzdem hört man es doch nochmal ganz gerne, wenn jemand zuvor was anderes behauptet hat. Und mir bricht auch kein Zacken aus der Krone, wenn ich zugebe, dass meine vermeintliche Kenntnis nicht auf dem neuesten Stand gewesen ist. Man geht halt keinen Tag dümmer ins Bett, als man morgens aufgestanden ist. Geht uns wahrscheinlich zuweilen allen so. 😉
So ist es . . .