Rechte & Pflichten nach einem Unfall...?
Wie bereits schon erwähnt hatte ich heute Nacht einen Unfall mit meinem VW. Nun steht man vor einem Haufen blecht... Die Front ist hin, bis zum koti. Verzogen scheint er nicht zu sein. Nun stellt sich die Frage, was nun. Nehm ich das Geld und lasse ihn selbst reparieren (kommt eher nicht in Frage, da es sicher nicht so gut wird, wie wenn er im Auftrag einer Versicherung repariert wird/ Garantie ist auch wichtig!), oder lasse ich ihn zu ner Werke schleppen die mir die HUK nennt. Denke es wird eher darauf hinaus laufen, wegen der Garantie. Nun liegt es am Gutachter. Die HUK schickt mir einen. Da ist das erste Problem: muss ich den nehmen, oder DARF ich mir auch einen eigenen, auch von der Dekra suchen?? Was wäre am besten?
Was defekt ist: kompl Front, also Kotflügel, 1x xenon, stosstange, Motorhaube, kühler, Lüfter und alles was von dem A-Holm nach vorne geht.
Vielleicht kann man sich einfach mal unterhalten und erfahrungen austauschen.
Danke euch🙂
17 Antworten
lies doch einfach mal in dem vertrag, den du unterschrieben hast... 😉
Zitat:
Ich habe eine HUK Select Versicherung mit werkstattbindung.
da wird das schon alles drinstehen...
Zitat:
Original geschrieben von svente-1
Wie sieht es aber aus, wenn der Gutachter sagt, es kostet 3000 €, die Werke dann der Versicherung ne Rechnung über 4000 schickt? Als Bsp.
sofern der wiederbeschaffungswert über 4000 euro lt. gutachter liegt und die schadenerweiterung unfallbedingt ist, sollte es kein problem geben. wichtig ist dann aber, das die werkstatt den gutachter über die reparaturausweitung informiert, dieser wird dann sicherlich noch mal das fahrzeug während der rep. besichtigen. auch ein gutachter ist nur ein mensch und kann im ersten moment nicht alle beschädigungen feststellen. daher kann es während der rep. auch zu ausweitungen kommen. mfg
Zitat:
Original geschrieben von beachi
sofern der wiederbeschaffungswert über 4000 euro lt. gutachter liegt und die schadenerweiterung unfallbedingt ist, sollte es kein problem geben. wichtig ist dann aber, das die werkstatt den gutachter über die reparaturausweitung informiert, dieser wird dann sicherlich noch mal das fahrzeug während der rep. besichtigen. auch ein gutachter ist nur ein mensch und kann im ersten moment nicht alle beschädigungen feststellen. daher kann es während der rep. auch zu ausweitungen kommen. mfgZitat:
Original geschrieben von svente-1
Wie sieht es aber aus, wenn der Gutachter sagt, es kostet 3000 €, die Werke dann der Versicherung ne Rechnung über 4000 schickt? Als Bsp.
Danke, so einen Ablauf wollte ich hören, wie es von statten geht. Mal schauen was bei raus kommt die Tage....danke an eure Tips und infos. Immer mal schön, mehrere Meinungen zu lesen.