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Rat vor Verkauf von Winterreifensatz als Firma

Themenstarteram 12. Februar 2016 um 14:24

Hallo!

Ich hab zwei Fragen:

1. Wenn ein Satz Winterreifen, der zum Betriebsvermögen der Firma gehört, verkauft werden soll - muss die Firma dann auf diese Winterreifen Gewährleistung geben? (Ich frage so, weil wenn ein Firmenwagen verkauft wird, eine Firma ja Gewährleistung auf den Wagen geben muss, auch wenn die Firma garkein KFZ-Händler ist)

2. Wenn an den Reifen Flugrost ist (wurde immer nahe der Ostsee gefahren) - ist das verschmerzbar? Habe ein Foto angehängt, sodass Ihr das beurteilen könnt.

Danke und LG!

Winterreifen
Beste Antwort im Thema

Kauf du der Firma doch die Felgen ab und dann verkaufst du sie privat weiter.

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16 Antworten
am 12. Februar 2016 um 14:31

Flugrost etwas behandeln,schwarze Sprühdose kaufen und Felge besprühen,kostet nicht viel und ist ruckzuck gemacht.

Du kannst doch auch Autos mit Rost verkaufen, muß nur im Kaufvertrag stehen.

Sagt ja niemand das Gebrauchtware Neuzustand haben muß.

Gruß Metalhead

am 12. Februar 2016 um 15:16

2. Wenn an den Reifen Flugrost ist (wurde immer nahe der Ostsee gefahren) - ist das verschmerzbar? Habe ein Foto angehängt, sodass Ihr das beurteilen könnt.

Die Bezeichnung "Flugrost" wurde hier schon sehr großzügig ausgelegt.

Wir haben im Autohaus das als Flugrost deffiniert was man wegpolieren kann, aber das geht hier wirklich nicht mehr.

Aber für eine Winterreifenfelge schon ok.

Bischen abschleifen , mit Nitroverdünnung abwaschen und schwarze Farbe drüber........dann passt das wieder.

Themenstarteram 12. Februar 2016 um 15:29

Zitat:

@Fritze53 schrieb am 12. Februar 2016 um 16:16:55 Uhr:

Bischen abschleifen , mit Nitroverdünnung abwaschen und schwarze Farbe drüber........dann passt das wieder.

Ja, das ist schon mehr als "Flugrost", ohne Zweifel.

Wie von Euch empfohlen werde ich es aber (mit einer Drahtbürste) bearbeiten und dann drüberlackieren.

Aber die Kernfrage bräuchte ich noch beantwortet:

Da diese Winterreifen Betriebsvermögen sind, kann Sie auch nur der Betrieb (die Firma) verkaufen. Kernfrage dabei: muss dann die Firma Gewährleistung für die Reifen bieten, so wie es beim Autoverkauf eines Firmenwagens (an privat) auch üblich ist? Oder nicht?

Danke!

Warum solltest du keine Gewährleistung geben müssen? Ist genauso wir beim alten Firmenauto.

Haben die Reifen einen Mangel, dann so wieso in den Müll und in der Buchhaltung abschreiben.

Gruß, der. Bazi

Themenstarteram 12. Februar 2016 um 16:09

Zitat:

@der.bazi schrieb am 12. Februar 2016 um 16:37:18 Uhr:

Warum solltest du keine Gewährleistung geben müssen?

Die Frage stellt sich weil es kein Fahrzeug ist, sondern Fahrzeugzubehör bzw. Fahrzeugteile.

Zitat:

@der.bazi schrieb am 12. Februar 2016 um 16:37:18 Uhr:

Ist genauso wir beim alten Firmenauto.

Haben die Reifen einen Mangel, dann so wieso in den Müll und in der Buchhaltung abschreiben.

Da bin ich mir halt nicht so sicher, ob es genauso wie beim alten Firmenauto ist. Das Auto ist in diesem Fall zurück an die Leasingfirma gegangen. Übrig bleiben die gesondert gekauften Winterreifen.

Einen Mangel haben die Reifen nicht. Und um es unmissverständlich klarzumachen: ich möchte die Gewährleistung nur vermeiden, weil die verkaufende Firma die theoretisch mögliche Menge an Mängeln garnicht abdecken KANN: denn die Firma ist kein KFZ-Händler mit entsprechenden Versicherungen.

Danke!

am 12. Februar 2016 um 16:36

Seid ihr so auf das Geld von diesen alten Reifen angewiesen? gib sie einem Kumpel der soll sie anständig auf e-bay versteigern!!

Kauf du der Firma doch die Felgen ab und dann verkaufst du sie privat weiter.

Sind nicht Verschleißteile von dieser Gewährleistung ausgenommen?

Ist ein Reifen ein Verschleißteil?

Wenn ja, dann würde es ja nur noch die Felgen betreffen.

Bist Du der GF? Kauf doch Du wenn Befreiung §181 BGB vorliegt diese Reifen privat ab und veräußere diese dann Privat an Privat. Ansonsten Dein Bruder oder jemand anders.

Schon mal den Steuerberater gefragt, welchen Stress der Verkauf von Firma ohnehin machen würde? Schreibst dass sie im Betriebsvermögen liegen. Damit sind die Räder mal steuerlich geltend gemacht worden? Müsste man wissen, wie die Räden angeschafft wurden. Es gibt zwei Varianten. Hinweis hier: http://...tsche-handwerks-zeitung.de/.../271924

Dann müssten sie zum Schrottwert ausgebucht werden. Rechtssichere Infos gibt der Steuerberater, weil ein normaler Bürger das nicht darf.

Versuche den 1 Euro steuerrechtlichen Erinnerungswert anzuwenden. Bin keine Steuerprofi aber irgendwie so würde ich es machen.

Verbimmel die Räder bei Ebay und schreibe dir selbst einen Eigenbeleg mit Ebay Auktionskopie in die Buchhaltung.

Verkaufen kannst du sie ja über einen Privataccount und der Käufer kauft dann von "privat".

Ich finde da ist nichts verwerfliches dabei, und steuerrechtlich hast du alles richtig gemacht. Musst halt vom Erlös Umsatzsteuer abführen, aber das sollte dir ja bekannt sein.

Die Gewährleistungsregelung von gewerblichen Verkäufern, die Ware verkaufen, die nicht zu ihrem Tagesgeschäft gehören ( in dem Falle Autos oder Zubehör ) welche z.B. vom Betreiber eines Blumenladens veräussert werden finde ich persönlich sowieso sehr eigenartig.

Wie alt sind die Reifen? Das ist doch Verschleißteile die einfach als verschlissen ausgebucht werden. Und Privat verkaufen. Wenn man die offizielle Arbeitszeit rechnet, um die in einen verkaufsfähigen Zustand zu bringen, ist kalkulatorisch teurer als der Restwert.

am 21. April 2017 um 9:46

Zitat:

@nanimarc schrieb am 13. Februar 2016 um 10:33:08 Uhr:

Verbimmel die Räder bei Ebay und schreibe dir selbst einen Eigenbeleg mit Ebay Auktionskopie in die Buchhaltung.

Warum sollte er für den Verkauf einen eigenbeleg ausstellen. Eigenbelege stellt man nur dann aus, wenn man etwas im Rahmen eines Geschäftsvorfalls kauft und keinen Originalbeleg vorliegen hat oder liege ich da Falsch. Schau dir mal hier so einen Eigenbeleg an. Reden wir da von ein und demselben Formular oder meist du damit etwas anderes?

Er müsste also die Reifen für sein Firmanefahzeug kaufen anstt zu verkaufen, damit solch ein beleg sinn macht und vom FA auch anerkannt wird.

Gekauft wie gesehen und feddisch.

Ich würde da nix mehr investieren.

Was soll die Gewährleistung bei einem gebrauchten Reifen groß abdecken?

Der kann theoretisch an der nächsten Bordsteinkante hops gehen.

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