Raserei

Mercedes

Das hat hier vielleicht wenig zu suchen aber wenn es jemanden interessiert:

"Raser aus Böblingen tötet Mutter und Kind"

siehe:

http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/460794

257 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von NOMDMA


@ EierFanta©

Wenn sich der Unfall entsprechend Deiner Spekulation ereignet hat, dann stelle ich Dir als Jurist mal folgende Fragen:

1. Wenn der MB sich mit hoher Geschwindigkeit genährt hat, muß folglich die AB recht leer gewesen sein (sonst wäre die vermutete Geschwindigkeit ja nicht möglich). Wenn die AB aber leer ist, stellt sich mir die Frage, was die gute Frau in ihrem Golf 2 auf der linken Spur gesucht hat? Hat Sie damit nicht auch gegen §1/1 und 2 verstossen? Und was ist mit §2/1? Trägt Sie dadurch nicht eine Mitschuld?

Ob sie gegen 2/1 verstoßen hat (Rechtsfahrgebot) ist in meinen Augen

ursächlich

für den Unfall unerheblich. Es hat mit dazu beigetragen - einhergehend mit dem Umstand, dass sie augenscheinlich Unerfahren war - dass der Unfall passiert ist, aber

der Auslöser

war die

Nötigung

. Ich gehe jetzt nur bei dem Beispiel davon aus, dass der Mercedes mit 200km bis auf 2m auf den Golf auffuhr. Ohne Lichtzeichen oder sonstwas. Eine unerfahrene Autofahrerin, die sagen wir mal gerade 2 Wochen den Führerschein hat, kann und darf hier falsch reagieren, weil sie ja im Prinzip nichts falsch gemacht hat. Sie hat in der Übereaktion falsch reagiert, aber das war

nachdem

der Nötiger den eklatanten Verstoß,

der Nötigung

vollzogen hat. Ob sie gegen das Rechtsfahrgebot auch wirklich versoßen hat wird im übrigen schwer nachzuweisen sein, das könnten im Prinzip nur im Nachhinein Zeugenaussagen bestätigen, die dann sagen die junge Frau ist mehrere km ohne Not auf der linken Spur gefahren. Ich glaube das jedoch nicht. Und selbst wenn sie links gefahren wäre und selber den Tatbestand einer Nötigung vollzogen hat (Rechtsfahrgebot) das Verhalten des Mercedes war unangemessen, soll heißen, seine Nötigung wirkt ungleich schwerer. Obwohl dann könnte eine Teilschuld eineräumt werden, obleich das nur Zivilrechtlich von Bedeutung wäre. Der strafrechtliche Tatbestand der fahrlässigen Tötung in 2 Fällen ist selbst dann immer noch gegeben.

Es wäre nichts passiert wenn der Mercedes in dem von Dir beschriebenen Szenario ca. 100m vor dem Golf auf das Golf-Tempo abgebremst hätte, auf die rechte Spur gewechselt wäre und dann langsam auf gleiche Höhe mit dem Golf gefahren wäre. Das wäre ein Stvo-gerechtes Verhalten in der Situation gewesen.

Zitat:

Original geschrieben von NOMDMA


2. Angenommen, die Frau ist auf der linken Spur mit Vollgas gefahren und hat bei dem "Ausweichmanöver" die Kontrolle über ihr Fahrzeug verloren. Ist Sie dann nicht zu schnell gefahren? §3/1 sagt doch klar "Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen."
Wer bei einem "Ausweichmanöver" von der Fahrbahn abkommt (und dazu bei niedriger Geschwindigkeit, da ein Golf 2 keine hohe Vmax hat), der beherrscht sein Fahrzeug definitiv nicht.

Hier würde ich zustimmen. Wenn sie so schnell gefahren

wäre

, dass sie das KFZ nicht mehr unter Kontrolle gehabt hätte, dann trifft sie eine Teilschuld. Aber ist das

augenscheinlich

der Fall? Wir wissens nicht. 😉

Zitat:

Original geschrieben von NOMDMA


3. Was ist, wenn der MB sich zwar mit hoher Geschwindigkeit genährt und die Lichthupe als legales Hinweiszeichen benutzt hat, jedoch zum Zeitpunkt des Unfalls der Frau noch 50m von ihr entfernt war. Wer trägt dann die Schuld (ich meine jetzt nicht die Fahrerflucht und die unterlassene Hilfeleistung)?

Meines Wissens ist die Lichthupe nicht erlaubt, sondern nur linkes Blinkzeichen vom Fahrtrichtungsanzeiger um auf der Autobahn einen Überholvorgang einzuleiten. Hat sich das geändert? Ich bin nicht mehr up to date, wie gesagt, Verkehrsrecht war im 3. Semester und lang, lang ist her und ich bin zu faul nachzusehen. 🙂

Der Knackpunkt ist doch der: Gerade die unterlassene Hilfeleistung in Verbindung mit dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort machen diese Tat doch gerade so verabscheuenswert. Hätte, wäre, wenn alle diese Umstände die du da beschrieben hast, vom Mercedesfahrer eingehalten oder gemacht worden, warum ist er dann abgehauen? Haben wir da etwa einen für das Führen von Kraftfahrzeigen charakterlich, ungeeigneten Verkehrsteilnehmer? Du weißt auf was ich hinauswill "Kollege"? 😉 🙂

Und jetzt nicht wieder, der hat in seinem Wagen dass alles nicht gemerkt, das wird vor keinem Gericht in .de durchkommen, mit Sicherheit nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Andi_08


Ich bin beruflich sehr viel mit dem Auto unterwegs und ich da kommt es sehr oft vor dass Autos bis fast an die Stosstange herranrasen wenn man nicht gleich rechts rüber fährt.
Viele erwarten ja schon dass man sich sogar noch zischen LKW´s reinquetscht, nur damit die linke Spur frei wird.
Solchen Leuten gehört meiner Meinung nach der Führerschein abgenommen damit sie das Autofahren auch mal richtig lernen.

Führeschein weg und lebenslang nen Fiat Panda oder Piaggio Dreirad mit maximal 25km/h fahren müssten solche Leute!

hab das Gefühl, je protziger das Auto, desto kleiner das Hirn, oder versuchen bestimmte Leute mit Ihrem Auto das zu kaschieren, was woanders fehlt? Wie gesagt, hab nur das Gefühl, das es so ist.

Re:

EierFanta :

Zitat:

Meines Wissens ist die Lichthupe nicht erlaubt, sondern nur linkes Blinkzeichen vom Fahrtrichtungsanzeiger um auf der Autobahn einen Überholvorgang einzuleiten. Hat sich das geändert? Ich bin nicht mehr up to date, wie gesagt, Verkehrsrecht war im 3. Semester und lang, lang ist her und ich bin zu faul nachzusehen.

Das stimmt nicht. Ich habe gerade mit einem Bekannten, der bei der Polizei ist, telefoniert : Linksblinken, wenn man schon links fährt, gilt als Nötigung. Einmaliges Betätigen der Lichthupe zwecks Erregung der Aufmerksamkeit ist völlig legitim.

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Re: Re:

Zitat:

Original geschrieben von nerdbitch


EierFanta :

Das stimmt nicht. Ich habe gerade mit einem Bekannten, der bei der Polizei ist, telefoniert : Linksblinken, wenn man schon links fährt, gilt als Nötigung. Einmaliges Betätigen der Lichthupe zwecks Erregung der Aufmerksamkeit ist völlig legitim.

Danke, das wusste ich wirklich nicht. Anno 1983 war das anders, da galt die Lichthupe als Nötigung und das linksblinken war erlaubt. 🙂

Und auf Dein anderes Posting vorher bezogen:

Das ist Dein rechtsempfinden und auch grundsätzlich nachvollziehbar. Ein Staatsanwalt wird das nach dem Ursache/Wirkung Prinzip jedoch anders sehen, so wie von mir beschrieben.

Was Du da sagst, dass all die, die im heutigen Straßenverkehr überfordert sind (Fahranfänger, alte Menschen, Menschen wie ich, die persönlich sehr schnelles fahren nicht abkönnen, etc. pp.) auf den Autobahnen nichts zu suchen haben, das sieht der Gesetzgeber nicht vor. In .de ist keine Fahrtüchtigkeitsprüfung pflicht. Man kann drüber streiten ob das sinnvoll ist, aber es ist halt geltendes Recht.

Mit Sicherheit hat der Dauerpendler der jeden Tag 50Km auf der Autobahn fährt mehr Fahrpraxis als ein Fahrer der nur im Stadtverkehr unterwegs ist oder als ein Sonntagsfahrer, aber beide Menschen haben sich auf der Autobahn so zu verhalten, dass es nicht zu solchen dramatischen Ereignissen kommt. Wo willst Du die Grenze ziehen?

Zitat:

Original geschrieben von OhMega


hab das Gefühl, je protziger das Auto, desto kleiner das Hirn, oder versuchen bestimmte Leute mit Ihrem Auto das zu kaschieren, was woanders fehlt? Wie gesagt, hab nur das Gefühl, das es so ist.

Bei all den Emotionen die das Thema aufwirft, wirklich weiter bringen uns solche Aussagen nicht. Emotional sehe ich das ähnlich, aber es gibt wirklich Menschen, die fahren PS-Starke Autos und haben den Verstand nicht in der Hose, glaub´ mir. 😉

Hallo

Zitat:

Original geschrieben von EierFanta Bei all den Emotionen die das Thema aufwirft, wirklich weiter bringen uns solche Aussagen nicht. Emotional sehe ich das ähnlich, aber es gibt wirklich Menschen, die fahren PS-Starke Autos und haben den Verstand nicht in der Hose, glaub´ mir.

Ganz meine Meinung..Es gibt auch anständige Raser 🙂

ich sage nur soviel die leute wo 200 oder schneller fahren haben in den meisten fällen viel mehr ahnung von ihrem auto und vom autofahren allgemein, haben ihr auto im normalfall wesentlich besser unter kontrolle. diese "raser" verursachen weniger unfälle als irgendwelche langsamer fahrer die andere zu riskanten manöver verleiten o.ä.

und wenn ich soeinen schrott lese mit leute die ps starke autos haben ein kleines gehirn oder müssen sich was beweisen dann grenzt sowas an dummheit und neid!

und was ps starke autos angeht. heute fährt fast jeder kleinwagen schon 200 kmh. selbst kleinstaustos wie z.b. der clio werden mit über 180 ps serienmäsig angeboten.

das ist eben der trend. noch mehr leistung.

was ich nie verstehe das diese permanenten linksfahrer nicht an ihr eigenes leben denken.
wenn die mit 150 auf der linken spur fahren und ich rausche mit über 100 kmh mehr an, dann überlebt das keiner.

deswegen ist rechtsfahren pflicht. wenn eine 3 spurige AB leer ist dann fahr ich auch mit über 200 kmh auf der ganz rechten spur.

Zitat:

Original geschrieben von pluto187


Hallo

 

Ganz meine Meinung..Es gibt auch anständige Raser 🙂

Das meinte ich eigentlich nicht. Ein "anständiger Raser" ist ein Paradoxon. 😉

Ich meinte vielmehr, das es Leute gibt, die obwohl sie ein Auto fahren dass laut Tacho 240 fährt, diesen Wagen noch nie über 200km ausgefahren haben. Leute wie mich. 😉 😁

Muss man das etwa? 😁 Es reicht doch wenn ich ein schönes Auto fahre, warum denn durch schneller Fahren sich stressen lassen?

@ EierFanta©

Der Unfall fand auf der A5 zwischen KA Durlach und Bruchsal statt - wenn ich mich nicht ganz täusche, dann ist die AB dort dreispurig (korrigiert mich, wenn ich falsch liege).
Da stellt sich mir schon die Frage, was ein Golf II auf der linken Spur zu suchen hat.

Bzgl mit hoher Geschwindigkeit auffahren - angenommen die gute Frau ist mit Tempo 120 auf der linken Spur gefahren, der MB mit Tempo 200, dann sollte der MB eigentlich über einen längeren Zeitraum im Rückspiegel sichtbar gewesen sein (6 Uhr Morgens -> Licht an!). Wieso hat die Frau dann nicht die Spur gewechselt?

Persönlich lasse ich mich übrigens auch mit solchen Geschwindigkeiten (oder schneller) auf vor mir fahrende Fahrzeuge "auflaufen" - ich gehe vom Gas und rolle auf das Fahrzeug zu (also keine Bremse), in der Hoffnung, dass mich der Fahrer sieht und die Spur wechselt. Tatsächlich Bremsen tu ich erst mit ca. 50m Abstand (wobei ich dann durch das Rollen bereits an Geschwindigkeit verloren habe).

Bzgl. "Bermerkbar machen" - die StVO regelt dies klar und erlaubt Lichtzeichen und Hupe (und nicht Blinker).

@ OhMega

Schwaches Posting und täuschendes Gefühl. 😛

Grüssle
Frank

@RoadRunnerZ28
Also dass "Raser" besser fahren kann ich nicht gerade bestätigen. Ich bin schon sehr lange in einer größeren Feuerwehr mit langem Autobahnabschnitt tätig, und da sieht man es genau umgekehrt. 90% der Unfälle entstehen durch raserei und die gehen auch immer schlimmer aus.

@ Andi_08

Road Runner hat vermutlich keine "Raser" gemeint, sondern Leute, die leistungsstarke Fahrzeuge gewohnt sind oder z.B. beruflich jeden Tag auf der AB mit hohen Geschwindigkeiten unterwegs sind. Du meinst vermutlich eher die "Raser" aus Überzeugung (aber ohne Erfahrung) bzw. die jugendlichen Raser.

Grüssle
Frank

@NOMDMA
Stimmt, ich meine eher die richtigen Raser, die auch dann sehr schnell fahren wenn die Autobahn ziemlich dicht ist. Bei den überfüllten Autobahnen bei uns kann man halt oft einfach nicht mehr schnell fahren, denn man muss jederzeit damit rechnen dass ein LKW oder ein anderes Auto zum überholen ansetzt.
Wenn mir in der Arbeit mit unseren CL 600 unterwege sind, dann kommt man recht schnell in Versuchung mal wieder auf´s Gas zu drücken, aber genau so schnell passiert es dass man dann fast eine Vollbremsung machen muss.

@ Andi_08

Ich bin zwar nur mit der Hälfte der Pferde unterwegs, kann dies aber trotzdem bestätigen. Im morgendlichen Berufsverkehr sind Geschwindigkeiten um die 80-120 normal, nach dem Berufsverkehr ist auch mal Tempo 200 möglich. Inwiefern einem dann die "Bremsen-Beschleunigen-Bremsen-Fahrweise" zusagt, muß jeder selbst entscheiden.

Grüssle
Frank

stimmt, das hätte ich vielleicht dazusagen sollen. damit meine ich jetzt nicht irgendwelche jugendlichen raser sondern z.b. vertreter o.ä.

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