Raserei
Das hat hier vielleicht wenig zu suchen aber wenn es jemanden interessiert:
"Raser aus Böblingen tötet Mutter und Kind"
siehe:
http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/460794
257 Antworten
Also ich habe diese Diskussion auch mitbekommen.
Sicherlich ist es nicht richtig den Mercedesfahrer pauschal als Mörder hinzustellen.
Wie es genau abgelaufen ist, ist auch sicherlich nicht 100% darstellbar.
Allerdings muss man sich die Frage stellen, wieso der Unfall zu Stande kam.
Sollte der Fahrer die Frau arg bedrängt haben, dann sollte er sich zumindest seiner Teilschuld bewusst sein.
Ich habe schon oft gesehen, dass (typenunabhängig) Fahrer bis auf ein paar Zentimeter ans Heck fliegen. Das ist für meinen Geschmack mehr als grob fahrlässig und sollte geahndet werden.
Die Reaktion der Fahrerin kann man sicherlich nicht voraussehen, nur ist ein massives auffahren auf den Vordermann schon alleine Nötigung und kann zur Anzeige gebracht werden.
Ich will hier nicht den Moralapostel spielen, aber wenn der Fahrer wirklich so nah aufgefahren ist, dass die Frau die Kontrolle verloren hat, dann sollte zumindest eine Teilschuld auf den Fahrer übergehen. Er ist mitverantwortlich, wenn nicht Verursacher. Und das sollte in jedem Fall berücksichtigt werden.
Man kann halt nichts daran ändern, dass die Frau links gefahren ist. Aber auffahren und dann eine solche Situation heraufbeschwören ist noch weniger ok.
Gruss
Fabius
@gangez
Vielen Dank für Deine Antwort! Es ging mir eher um eine theoretische Darstellung des idealen Verkehrsflusses. Ob das mit vertretbarem Kostenaufwand in der Realität machbar ist, ist vielleicht eine andere Frage. Die meisten Sachen sind schon irgendwie machbar, wenn man ihnen die nötige Priorität einräumt.
Vielleicht hatte ich das nicht deutlich genug vermerkt: In meinem Vorschlag wird die Geschwindigkeit auf der linken Spur auf GENAU 160 festgesetzt, also nicht als Mindestgeschwindigkeit, sondern als einzige überhaupt zulässige Geschwindigkeit. Nun werdet Ihr sagen "ich will aber schneller", das ist ja auch schön und gut, es ist ja nur ein theoretisches Modell. Ich würde gerne wissen, ob wir damit unfall- und vor allem stressfreier ans Ziel kämen. 200km/h sind übrigens nur 5/4 von 160km/h! Fährt man eine Strecke von 500km mit 200km/h statt mit 160km/h, spart man nur 37,5 Minuten, verbraucht aber etwa 30% mehr Benzin und kommt sehr viel stressbeladener ans Ziel! Ist es das wert?
@Fabius
Zitat:
Wie es genau abgelaufen ist, ist auch sicherlich nicht 100% darstellbar.
Sicherlich richtig.
Zitat:
Ich will hier nicht den Moralapostel spielen, aber wenn der Fahrer wirklich so nah aufgefahren ist, dass die Frau die Kontrolle verloren hat, dann sollte zumindest eine Teilschuld auf den Fahrer übergehen. Er ist mitverantwortlich, wenn nicht Verursacher.
"So dicht aufgefahren, dass die Frau die Kontrolle verloren hat" - eine sehr gewagte so-dass-Kette. Würdest Du das auch auf Überholvorgänge ausweiten? "Jemand hat mich so schnell überholt, dass ich die Kontrolle verloren habe". Oder auf den Gegenverkehr? "Mir kam jemand mit so hoher Geschwindigkeit entgegen, dass ich die Kontrolle verloren habe". Ich will Deinen Beitrag auf keinen Fall lächerlich machen, sondern Dich einfach nur ganz ernsthaft fragen: Wo ziehst Du die Grenze?
Meinst Du denn, es besteht ein kausaler Zusammenhang zwischen dem einen und dem anderen? Sind die beiden Ereignisse nicht eher aus einem völlig anderen Grund gleichzeitig passiert, nämlich aus der unglücklichen Kombination eines unfähigen Vordermannes und eines agressiv fahrenden Hintermannes? Beides trifft man sehr oft auf den Straßen, sowohl schnelle Fahrer als auch unfähige. Dass beide einander in einem ungünstigen Zeitpunkt begegnet sind, hat in diesem Fall einen tödlichen Unfall verursacht. Aber ist einer von beiden plötzlich Schuld, obwohl er mit derselben Haltung über Jahre unfallfrei gefahren sein mag?
In der Tat alles nicht so einfach. Ich bin wirklich froh, dass mir sowas noch nicht passiert ist. Viele Grüße
Uli
@ Beethoven
Bzgl. der Berechnung liegst Du wahrscheinlich falsch, da Du von einer entsprechenden Durschnittsgeschwindigkeit ausgegangen bist. Eine solche ist real nicht erreichbar.
Grüssle
Frank
@NOMDMA
Richtig, hatte ich vergessen hinzuschreiben. Der von Dir genannte Effekt verstärkt ja aber noch meine Aussage, denn sie verändert die Werte ZUGUNSTEN der 160-km/h-Fahrweise.
Viele Grüße
Uli
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Hallo an alle,
Ich gebe allen recht, die meinen man müsste Verkehrsdelikte mehr bestrafen (Linksfahren, Geschwindigkeitsübertretungen, Drängeln) . Der große Vorteil: es würden fast alle in diesem Treat den Führerschein abgeben, da sie die erlaubte Geschwindigkeit wissentlich überschreiten und/oder den Vordermann nötigen/rechtüberholen. Somit ergeben sich wieder viel freiere Strassen und ich kann heute stressfrei von S nach HL fahren.
Einen schönen Gruss und ein noch besseres Wochenende.
Andi
@ Beethoven
Angenommen, Dein theoretisches Experiment würde funktionieren und man erreicht eine Durschnittsgeschwindigkeit von 160km/h, dann wäre man extrem schnell unterwegs. Hatte erst kürzlich das Vergnügen mal des Nächtens 100km über die halbwegs leere AB zu rollen und habe trotz permanent Vollgas (mit dem VR6) gerade mal einen Schnitt von ca. 145km/h geschaftt (waren noch ein paar KM Landstrasse dabei). 160km/h wäre also in der Praxis recht flott und würde zumindest meinen Anspruch an Reisegeschwindigkeit voll befriedigen. 😛
Grüssle
Frank
hab jetzt nicht alle statements hier gelesen, aber die medien stellen das falsch dar finde ich.
ich fahre auch mal mit 240 oder mehr auf der linken spur. na und? wenns keine geschwindigkeitsbegrenzung gibt ist das mein recht. wenn jemand die linke spur dicht macht ist es auch mein recht denjenigen per lichthupe darauf hinzuweisen das er gefälligst rechts rüber soll. (damit ist nicht nötigen gemeint, sondern ein signal geben.)
aber den mercedesfahrer als mörder o.ä. hinzustellen ist falsch. wenn die frau ihr auto nicht beherrscht dann ist sie schuld, so traurig und hart das ganze jetzt ist.
ich werde auch mal genötigt, auf mich wird auch mal dicht aufgefahren oder lichthupe gegeben. ist wohl jedem von uns schon passiert. was mach ich? ich breche nicht in panik aus und fahre ganz normal rüber sobald frei ist.
die frau hat meiner schätzung nach nur irgendwo dahinten den mercedes anfliegen sehen und hat dann ruckartig das lenkrad zur seite gerissen.
aber von abdrängen kann keine rede sein. wie will man ein auto das bereits links fährt nach rechts abdrängen? gibt ja nicht nochmal eine linkere spur als schon die linke 🙂
ich gehe einfach von einem fahrfehler der frau aus, es gab schliesslich keine zusammenstoß.
Ich mutmaße auch mal, dass der Mercedesfahrer den Unfall der Frau garnicht bemerkt hat, weshalb das mit der Fahrerflucht meiner Meinung nach auch ein wenig weit hergeholt ist.
Mein Vater fährt in seinem 600er auch mit mehr als 200 Sachen über die Autobahn, und glaubt mir, wenn jemand recht gegen einen Baum knallt, dann ist es unwahrscheinlich(!), dass man das überhaupt bemerkt. Und wenn man das schon als Beifahrer kaum bemerkt, dann als Fahrer erst recht nicht! - Ich selber fahre selten schneller als 160, weil ich noch nicht genug Erfahrung habe, obwohl ich "schon" über ein Jahr den Lappen habe.
Meist läuft das so: Linke Spur blockiert - abbremsen - warten bis frei ist - Gas geben, und dabei NIEMALS einen Blick nach rechts (<90°), sondern bitteschön nach vorne, wie es sich gehört!
Genaueres wissen wir zu dem Fall sowieso nicht, und 100% sicher kann ich ja auch nicht sein, aber ich halte meine These für sehr wahrscheinlich, aufgrund meiner Erfahrungen.
Zitat:
Angenommen, Dein theoretisches Experiment würde funktionieren und man erreicht eine Durschnittsgeschwindigkeit von 160km/h, dann wäre man extrem schnell unterwegs. Hatte erst kürzlich das Vergnügen mal des Nächtens 100km über die halbwegs leere AB zu rollen und habe trotz permanent Vollgas (mit dem VR6) gerade mal einen Schnitt von ca. 145km/h geschaftt (waren noch ein paar KM Landstrasse dabei). 160km/h wäre also in der Praxis recht flott und würde zumindest meinen Anspruch an Reisegeschwindigkeit voll befriedigen.
Hi, NOMDMA!
Nun, es geht mir eigentlich nur darum, die lästigen GeschwindigkeitsUNTERSCHIEDE von der Autobahn zu verbannen. Denn die sind es ja, die das ganze Gedrängel, Gehupe und letztendlich auch die Unfälle verursachen. Wenn alle Autos gleich schnell führen, wäre die Autobahn wie ein Reisezug, nur mit etwas Abstand. Die Rechnung mit der Zeitersparnis habe ich nur angestellt, um zu zeigen, dass 160km/h Momentangeschwindigkeit nicht gerade wenig sind. (Um etwaigen Einwänden vorzubeugen, eine Festsetzung der Geschwindigkeit auf 160km/h würde einige in ihrem Recht beschbeiden, 200 und mehr zu fahren). Meinetwegen können wir auch 140 nehmen, aber das ist dann ja langweilig.
Mal eine andere Frage: Wieso ist Deine Durchschnittsgeschwindigkeit nur 145? Angenonmmen, alle Autos wären genauso schnell wie Du, dann müssten sich doch 160 näherungsweise erreichen lassen.
Viele Grüße
Uli
@ Beethoven
Also...ich muß natürlich erst einmal auf die AB kommen (ca. 5km Landstrasse mit Tempo 100), dann hatte ich natürlich keine komplett abgesperrte AB ohne andere Autos und musste demnach auch auch hin und wieder die Geschwindigkeit reduzieren. Kurz vor dem Ziel hatte ich dann erneut ca. 7km Landstrasse.
Eine hohe Durchschnittsgeschwindigkeit erreicht man nur temporär (also BC auf der AB bei Vollgas nullen), auf längeren Strecken dürfte sie immer ca. 1/3 unter der gefahrenen Geschwindigkeit liegen.
Bzgl. Experiment - hätten wir ein Leitsystem, dass den Abstand der Fahrzeuge und die Geschwindigkeit regelt, wären so hohe Schnitte möglich.
Grüssle
Frank
Zitat:
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Von wegen Teilschuld / Schuld? Kennt ihr die Stvo nicht? Ist zwar schon zwanzig Jahre her als ich das im Jura-Studium hatte, aber trotzdem, hier bitte:
Kenne den genauen Hergang nicht, aber sollte es so gewesen sein dass die Fahrerin links gefahren und der Mercedes kam von hinten mit einem Affenzahn angeflogen und hat die Fahrerin genötigt (dicht aufgefahren), so ist das ein Verstoß gegen den von mir gequoteten §1 Stvo. Der Mercedes ist der Verursacher. Jeder PKW der am Straßenverkehr teilnimmt ist eine potentielle Gefahr, darum herrscht im Straßenverkehr grundsätzlich die Regelung der Gefährdungshaftung und das drückt der erste Paragraph auch unmissverständlich aus. Jeder hat sich so zu Verhalten, dass eine Gefährdung auszuschliessen ist, und das macht ein Wagen halt nicht, der mit Tempo 200 bis auf 2 Meter auf einen erheblich langsameren Wagen auffährt.
Dabei ist es unerheblich, dass es dann erst durch ein falsches Verhalten der Fahrerin zu Ihrem Tod und dem Tod des Kindes kam. Schuldiger ist der bei der StVO, der es zu dem eigentlichen Unfall hat kommen lassen, und ihn somit herbeigeführt hat. Ein Antrag wegen "fahrlässiger Tötung" vielleicht sogar "grobfahrlässiger Tötung" (halte ich aber für nicht wahrscheinlich, es sei denn der Fahrer war alkoholisiert oder redet sich um Kopf und Kragen) wird mit Sicherheit vom Staatsanwalt erteilt. Dazu unterlassene Hilfeleistung und unerlaubtes entfernen vom Unfallort, der Fahrer kann sich "warm Anziehen".
Meine persönliche, emotionale Meinung - sie sei mir bitte gestattet - zu dem Thema:
Hoffenlich bekommen sie das Schwein, ich finde diese Drängler zum kotzen. Er hat zwei Leben ausgelöscht und ist noch zu feige sich der Verantwortung zu stellen. Für solche Menschen habe ich kein Verständnis. Man kann einer unerfahrenen Fahrerin nicht zum Vorwurf machen "Was kann ich dafür dass Du nicht fahren kannst" und die Schuld für die Vernichtung zweier Leben bei ihr suchen. Ich lese das mit Erschrecken aus einigen Beiträgen hier raus. 🙁 Die Schuld liegt bei dem der genötigt hat. Punkt. Aus. Der Fahrer musste zwar nicht mit diesen tragischen Folgen rechnen aber sein Verhalten im Straßenverkehr hat eben leider dazu geführt. Ihr versteht? Da ist der Grundsatz der von mir einleitend beschriebenen Gefährdungshaftung und darum wird im §1 Absatz 2 ausdrücklich beschrieben, wie man sich grundsätzlich zu verhalten hat. Aber leider führen sich das nur wenige vor Augen und verwechseln Ursache mit Wirkung. Die Ursache (Nötigung) hatte zur Folge, das ein Fehlverhalten seitens der unerfahrenen Autofahrerin erfolgte (Wirkung), damit hatte der Nötiger zwar nicht rechnen müssen, jedoch im Rahmen der Gefährdungshaftung (§1/2) haftet er dafür, weil er der Verursacher ist. Die Wirkung jetzt so hinzustellen und zu sagen "Damit hat der Verursacher nicht rechnen müssen" ist juristisch unerheblich, er haftet trotzdem, nach dem Prinzip der Gefährdungshaftung (Ursache). Ist kompliziert, ich weiss, drumm hab ich das Studium auch nach vier Semestern geschmissen. 😉
Er ist für mich kein Mörder (das würde ja Vorsatz bedeuten), er hat vielleicht Totschlag begangen (wenn er grobfahrlässig gehandelt hat) aber er hat zumindestens eine fahrlässige Tötung begangen. Dazu kommen noch die beiden anderen Delikte, die für eine Beurteilung des Strafmaßes nicht unherheblich sein dürften.
Wie gesagt, wir kennen die genauen Umstände nicht, von daher ist alles ein Mutmaßung. Aber vom Grundsatz her, ist es so wie von mir beschrieben. Sollte die Fahrerin einfach vor dem Mercedes auf die linke Spur ausgescheert sein, als dieser mit eklatantem Geschwindigkeitsüberschuss angerauscht kam, hätte sie jedoch gegen den "1er" verstoßen, aber davon seit ihr ja in der bisherigen Diskussion nicht ausgegangen. 😉
Moin,
Ich möchte mich hier mal pauschal anschließen. Der Mercedes-Fahrer hat hier den Bock geschossen und trägt die alleinige Schuld, sofern die Kausalkette Drängeln -> Fahrfehler aufrecht zu halten ist.
Außerdem gibt es in Deutschland seit den 70er Jahren die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf der BAB. Jeder der sich schneller als 130 km/h bewegt und in einen Unfall verwickelt wird, trägt anteilig Schuld, auch wenn die Vorfahrt von einem langsameren Verkehrsteilnehmer nicht korrekt beachtet wurde.
Sicherlich wird in Deutschland das Rechtsfahrgebot mehr als oft missachtet. Ich gebe mir zwar Mühe, aber bei 160 km/h ziehe Ich es auch vor, mich Links aufzuhalten, auch wenn die rechte Spur eigentlich frei wäre, vorallem wenn ich die Autobahn auf der ich mich befinde nicht kenne (Spurrillen/Straßenschäden durch LKW etc.) allerdings mache ich die Spur schnellstmöglich frei, wenn etwas schnelleres angeflogen kommt. Drängeln tue ich, wenn überhaupt nur unbewußt oder weil ich das Auto nicht früher vor einem rausziehenden abgebremst bekomme. Leider ist es eine Unsitte vieler Verkehrsteilnehmer scheinbar GAR NICHT mehr in die Spiegel zu gucken bevor sie rausziehen. In vielen Fällen wird der Spurwechsel nicht mal angekündigt. Die Blink und Spiegelmoral ist bei ausländischen PKW übrigens höher als bei deutschen, einzige Ausnahme sind hier unsere niederländischen Nachbarn.
Verkehrs- und Wetterangepaßtes verhalten ist in den Letzten Jahren mit Berufung auf ESP/ABS und weiß der Teufel noch alles auch auf dem Rückzug. Am Mittwoch hatten wir in Dortmund und Umgebung heftige Gewitter mit starkem Platzregen. Mein 124er hat ja durchaus einen schnellen Wischer ... dennoch glich das Fahren bei 90 km/h eher schwimmen bei schlechter Sicht. Dennoch sind zig Polos/Sharan/Focus/Astra mit mehr als 160 km/h an mir vorbeigeknallt. Sorry ... aber die kännen GAR NIX gesehen haben.
Von Rechts überholen halte ICH gar nichts. Das verkompliziert die Sache nur und macht in meinen Augen gar keinen Sinn.
Wenn alle dazu übergeben könnten, auf der Autobahn nicht Ihre persönliche Egoshow abzuziehen, sondern interaktiv miteinander zu fahren würde uns vieles ersparrt bleiben. Sicherlich sind nicht alle Verkehrsteilnehmer begnadete Autolenker und man muss auch auf Fehler gefasst sein. Aber man sollte sich selbst nicht überschätzen. Meine Erfahrung zeigt aber leider, das besonders bei den Schnellfahrern der Anteil derer die auf mich unsicher vom Fahrverhalten wirken groß ist. Das gilt sicher nicht für alle, also nicht falsch verstehen.
MFG Kester
EierFanta :
Zitat:
Man kann einer unerfahrenen Fahrerin nicht zum Vorwurf machen "Was kann ich dafür dass Du nicht fahren kannst" und die Schuld für die Vernichtung zweier Leben bei ihr suchen.
Nein, das sehe ich nicht so. Ein jeder Verkehrsteilnehmer ist beteiligt am Verkehrsgeschehen und jeder bringt sich durch hohe Geschwindigkeiten - und selbst 100 km/h sind eine hohe Geschwindigkeit - selbst in Gefahr, in der man für seine Fehler geradestehen muß. Wer nicht dafür sorgen kann, daß er selbst ohne Schaden für sich und andere von A nach B kommt, darf kein Auto fahren.
Wenn eine unerfahrene Fahrerin nicht dafür sorgen kann, daß sie im typisch deutschen Verkehrsverlauf - und hohe Geschwindigkeiten sind bei Autos mit mehr als 200 PS und keinerlei Geschwindigkeitsbeschränkungen an der Tagesordnung - von A nach B kommt, dann hat sie im Straßenverkehr nichts zu suchen. Wir haben feste Regeln, wie man zu fahren hat, und wenn man sich an diese nicht hält und sich selbst in den Tod stürzt, dann kann man die vollkommene Schuld nicht jemand anders in die Schuhe schieben. Selbst dann, wenn dieser jemand das eigene Fahrverhalten beeinflußt hat, war es doch eine alltägliche Situation, mit der jeder Autofahrer umzugehen wissen muß.
Die alleinige Schuld trägt der Fahrer des Mercedes deswegen noch lange nicht. Niemand kommt von der Fahrbahn ab, weil ihm jemand 2m hinten drauf sitzt. Es kam zu keiner direkten Behinderung der Frau, sondern die Frau hat in dem Verkehr keineswegs angemessen reagiert, sondern ist grundlos (ja, grundlos) von der Straße abgekommen. Sie hat in der Situation vollkommen falsch reagiert, das steht wohl ausser Frage. Daß der Mercedes-Fahrer durch sein besonders aggressives Fahren, die Fahrerflucht etc. ebenso falsch reagiert hat, steht wohl ausser Frage, aber verursacht hat den tödlichen Unfall alleine die Frau durch ihr dem Straßenverkehr unangemessenenes Verhalten. Wenn ein Dame mit dem auf deutschen Autobahnen üblichen Verhalten nicht umgehen kann, egal ob sie ein Kind im Auto hat oder nicht (und gerade dann sollte sie vorsichtiger und nicht waghalsiger, was sie ja anscheinend getan hat, fahren. Nein, vorsichtig heißt nicht, besonders langsam zu fahren, sondern insbesondere achtsam auf den sonstigen Verkehr zu achten.), dann hat sie da nunmal nichts verloren.
Und wenn die Frau persönlich vollkommen überfordert war, dann hat sie doch letzten Endes dadurch, daß sie ins Auto gestiegen ist, sowohl sich als auch ihr Kind in Gefahr gebracht. Mal davon abgesehen, daß vom aggressiven Verhalten des Mercedes-Fahrers nicthts bekannt ist, als daß er aggressiv einige andere Fahrer überholt haben soll, egal was das heißen mag. Und ich hoffe ihr alle wißt, was solche Aussagen in unserer heutigen Medienlandschaft heissen mögen.
Nehmt ein Beispiel : Ihr fahrt mit 250 km/h die A7 herunter. Vor euch fährt auf einmal ein PKW mit 100 km/h auf die linke Spur um einen LKW zu überholen, ihr betätiigt einmal die Lichthupe, der PKW zieht wieder rechts rüber , kommt von der Fahrbahn ab und zerschellt an einem Baum. Der langsame PKW hat sich durch rücksichtsloses Fahren ausgezeichnet. Er war Schuld an seinem Tod. Nach eurer Argumentation scheint ja alleine der schnellere Fahrer Schuld zu sein, insbesondere weil er ja auch noch durch Betätigen der Lichthupe sein aggressives Fahrverhalten offenbahrt hat.
Davon abgesehen halte ich rechts überholen für den größten Unfug der Welt. Selbst mit dem links überholen kommen die wenigsten Leute klar, wie sollen sie das denn bei zwei Seiten schaffen ?
@ EierFanta©
Wenn sich der Unfall entsprechend Deiner Spekulation ereignet hat, dann stelle ich Dir als Jurist mal folgende Fragen:
1. Wenn der MB sich mit hoher Geschwindigkeit genährt hat, muß folglich die AB recht leer gewesen sein (sonst wäre die vermutete Geschwindigkeit ja nicht möglich). Wenn die AB aber leer ist, stellt sich mir die Frage, was die gute Frau in ihrem Golf 2 auf der linken Spur gesucht hat? Hat Sie damit nicht auch gegen §1/1 und 2 verstossen? Und was ist mit §2/1? Trägt Sie dadurch nicht eine Mitschuld?
2. Angenommen, die Frau ist auf der linken Spur mit Vollgas gefahren und hat bei dem "Ausweichmanöver" die Kontrolle über ihr Fahrzeug verloren. Ist Sie dann nicht zu schnell gefahren? §3/1 sagt doch klar "Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen."
Wer bei einem "Ausweichmanöver" von der Fahrbahn abkommt (und dazu bei niedriger Geschwindigkeit, da ein Golf 2 keine hohe Vmax hat), der beherrscht sein Fahrzeug definitiv nicht.
3. Was ist, wenn der MB sich zwar mit hoher Geschwindigkeit genährt und die Lichthupe als legales Hinweiszeichen benutzt hat, jedoch zum Zeitpunkt des Unfalls der Frau noch 50m von ihr entfernt war. Wer trägt dann die Schuld (ich meine jetzt nicht die Fahrerflucht und die unterlassene Hilfeleistung)?
@ Rotherbach
Bzgl. Überforderung - die Frage is doch, was man dagegen unternehmen kann!? Ist die Ausbildung in den Fahrschulen heutzutage zu schlecht? Oder sollte man für die Fahrt auf der AB einen Berechtigungsschein einführen, der nur bei entsprechender Erfahrung ausgestellt wird? Aus meiner subjektiven Sichtweise fallen speziell die "Gelegenheitsfahrer" durch unsichere Fahrweise auf der AB auf und provozieren durch ihr Fehlverhalten die sog. "Berufsfahrer" zu verkehrswidrigen Verhalten. Schaut man sich mal nur die sog. "Berufsfahrer" an, so fällt auf, dass diese mit ganz anderen Geschwindigkeiten und Abständen fahren und trotzdem einen unfallfreien Verkehrsfluss hinbekommen.
Grüssle
Frank