Radarfallen
Liebe Community,
ich fahre zwar nicht sehr oft Auto, aber wenn ich dann fahr sind's gleich 1.000 km Langstrecke (zw. AT und Lux, bzw. Lux und AT)... Leider passiert mir dabei manchmal ein "malheur", soll heissen dass ich in eine Radarfalle tappe (erkennt man ja am Blitz). Mein Auto hat lux. Kennzeichen und weder zw. Luxemburg und D noch zw. Lux. und AT besteht ein Rechtsabkommen, m.W. nach. Dies hat natürlich für mich den "Vorteil", dass ich keine Strafen zahlen muss, da ich keine Post der deutschen / österreichischen Polizei nach Hause bekomme.
Nun hab ich jedoch eine Frage. Nehmen wir mal an ich werde von der deutschen oder österreichischen Polizei angehalten, hat dies dann für mich zur Folge, dass ich sämtliche Delikte auf der Stelle zahlen muss, oder wie soll ich das verstehen? Ab wann verjähren die Bussgelde? Wenn ich die Kennzeichen wechseln würde, dürfte ich theoretisch aus der Patsche sein oder?
Nur damit Ihr mich nicht falsch versteht, ich bin keine Gefahr für die Allgemeinheit jedoch kommt's öfter vor, dass ich 140 - 150 km/h fahre anstatt 130 (bin vorwiegend nachts unterwegs).
Mfg,
Beste Antwort im Thema
kann man nicht einfach ein faq erstellen alá
"ich habe scheiße gebaut, ABER natürlich sind die anderen dran schuld, wie komme ich am besten um die strafe rum"
langsam fangen diese threads mit den bösen radarfallen, die ja nur zur abzocke stehen, wieder an zu nerven...nicht nur heir im forum....
24 Antworten
Und jetzt schocken wir noch ne Runde!!!
Auch ausländische Fahrer bekommen in Deutschland Punkte!
Dies passiert eben allerdings nur, wenn sie unmittelbar erwischt werden (Radarpistole und 300m weiter wird dann gleich rausgezogen oder Videowagen auf AB). Auch die ausländischen Heizer können dann in Germany Punkte sammeln und wenn dann voll (18Punkte), dann hat der betroffene Autofahrer ein Jahr Fahrverbot in Deutschland gewonnen (dies gilt nur in D, der Fahrer darf im Heimatland weiterfahren, da der Fahrer seinen Lappen nicht abgeben muss). Allerdings wird das Fahrverbot dann auch an die zuständige Behörde im Ausland übermittelt. Was die dann unternimmt, weiss wohl keiner. Die Punkte der ausländischen Fahrer unterliegen den selben Bestimmungen wie für Deutsche, werden also ganz normal gespeichert und nach den offiziellen Bestimmungen auch wieder gelöscht.
Zitat:
Original geschrieben von audirs2000
Mein Problem liegt eigentlich nur darin, dass ich mich unmöglich in der Lage sehe einfach mal so 500 € oder mehr bei einem "Anhalten" zu zahlen... Es geht nicht um das Zahlen der Bescheide an sich, nur eben gerade um die sofortige Zahlung...
Meines Wissens nach hat die Polizei in einigen Bundesländern bereits Geräte zur Verfügung, die eine bargeldlose Zahlung mittels EC- oder Kreditkarte ermöglichen.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Meines Wissens nach hat die Polizei in einigen Bundesländern bereits Geräte zur Verfügung, die eine bargeldlose Zahlung mittels EC- oder Kreditkarte ermöglichen.
Danke das weiss ich, nur sind alle meine Plastikkarten bis zu einer gewissen Summe beschränkt 😉 Und unbedingt möcht ich auch nicht zahlen 😁
Mfg,
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Moin,
bin vor 1,5 Jahren zu schnell auf der A31 geblitzt worden. :-(
Jetzt kommt es langsam zur Hauptverhandlung.
Bin immer der Meinung gewesen, dass, wenn das Radargrät eingerichtet ist, noch entsprechende Testmessungen mit Fahrzeugen verschiedener Geschwindigkeiten durchgeführt und protokolliert werden müssen, damit alle Vorschriften erfüllt werden.
Habe aber in den Unterlagen der Polizaei darüber nix gefunden.
Könnte es sein, dass die Polizei hier einen Formfehler begangen hat und die Messungen damit angefochten werden können?
Deine Meinung darfst Du sicher haben. Mir - als Laie - sind derartige Vorschriften nicht bekannt, obwohl ich mich in einem einschlägigen Forum zum Thema "Radar" häufiger mal aufhalte.
Zitat:
Original geschrieben von audirs2000
Danke das weiss ich, nur sind alle meine Plastikkarten bis zu einer gewissen Summe beschränkt 😉 Und unbedingt möcht ich auch nicht zahlen 😁Mfg,
Frag doch einfach mal einen Anwalt für Verkehrsrecht, dann bekommst Du eine verbindliche Auskunft.
Vielleicht findet sich sogar einer, der Ratenzahlung für seine Rechtsberatung akzeptiert. 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Mr. Davidoff
Frag doch einfach mal einen Anwalt für Verkehrsrecht, dann bekommst Du eine verbindliche Auskunft.Zitat:
Original geschrieben von audirs2000
Danke das weiss ich, nur sind alle meine Plastikkarten bis zu einer gewissen Summe beschränkt 😉 Und unbedingt möcht ich auch nicht zahlen 😁Mfg,
Vielleicht findet sich sogar einer, der Ratenzahlung für seine Rechtsberatung akzeptiert. 🙂
Ich glaube kaum, dass ihn das nach 6 Jahren noch interessiert.
@Threadleichenschänder
Die Verhandlung ist 1,5 Jahre nach dem Verstoss? 😰
Wie geht denn sowas?
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
@Threadleichenschänder
Die Verhandlung ist 1,5 Jahre nach dem Verstoss? 😰
Wie geht denn sowas?
Geht. Je nach dem Aktenberg beim Gericht. Auch da wird ja gespart was das Zeug hält...🙄
Der Threadersteller sollte seine Probleme im Laufe der Jahre Jahre gelöst haben. Eine weitere Diskussion wird hochwahrscheinlich keine neuen und verwertbaren Erkenntnisse bringen, daher darf der Thread seine nun ungestörte Ruhe finden 😉.
twindance/MT-Moderation