Rabattübertragung..

Ahoi!!

Ich habe zwei Jahren einen Führerschein mir jetzt zwei Jahre lang verschiedenste Autos mit meinem Vater geteilt, aber jetzt ist der eigene Wagen da. Es hat vom Zeitpunkt her super gepasst, weil mein Opa gerade das Autofahren endgültig aufgegeben hat und mir seine Prozente übertragen wollte. Laut meiner Versicherung ging das aber nicht, weil ich zu kurz den Führerschein hatte, also hat mein Opa den Rabatt auf meinen Vater überschrieben und der hat ihn auf den Zweitwagen, also meinen Wagen, anrechnen lassen, so dass ich, zwar über einen Umweg, auch so zu SF24 kam..
Jetzt meine Frage: Wann kann mein Vater den Schadenfreiheitsrabatt auf mich übertragen, so dass ich den Wagen auf mich versichern kann und trotzdem SF24 bekomme..?
Sorry, falls das alles etwas verworren klingt, aber so ist es nunmal..

Greetz
KurtTheBird

26 Antworten

Yo,

habe heute mit meiner Versicherung gesprochen. Also bei mir ist es nicht möglich, dass ich die Prozente von meinem Vater übernehme. Somit müsste ich mit dem Bora wieder von vorne bei 230% anfangen. Jetzt muss ich mir ne andere Versicherung suchen.

230 % ist schon krass, ist aber von Versicherung zu Versicherung verschieden. Einfach mal vergleichen. Die Aachener Münchner, die Württembergische und die HUK kann ich dir empfehlen. Die Finger lassen würde ich allerdings von der Allianz. Die ist sauteuer und zahlt bei Schäden äußerst ungern. Es zahlt zwar keine Versicherung gern, aber die Allianz ist da ganz extrem.

Hier mal die Regeln gepostet:

Zitat:

4. Übertragung aus Verträgen Dritter
Nach Nr. 25 TB richtet sich die Einstufung in eine Schadenfreiheitsklasse ( Schadenfreiheits- und Schadensklasse ) nach der Dauer der Schadenfreiheit und der Anzahl der Schäden des Vertrages eines Ditten, wenn
- der Dritte seinen Anspruch auf Berücksichtigung des bisherigen Schadenverlaufs seines Vertrages zu Gunsten des neuen Versicherungsnehmers aufgibt
- und der abgebende Dritte und der übernehmende Versicherungsnehmer glaubhaft machen , dass die Anrechnung des Schadenverlaufs gerechtfertigt ist
- und das Fahrzeug des Dritten derselben oder einer höheren Fahrzeuggruppe (TB Nr. 23 Abs. 1) angehört hat wie das Fahrzeug des neuen Versicherungsnehmers
- und der Versicherungsnehmer und der Dritte in häuslicher Gemeinschaft leben oder zwischen diesen Personen ein Verwandtschaftsverhältnis ersten Grades besteht oder wenn es sich bei dem Dritten um eine juristische Person handelt. Eine Anrechnung für in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen ist aber nur für den Zeitraum möglich, in dem beide unter der gleichen Adresse polizeilich mit erstem Wohnsitz gemeldet waren.
Sofern der Dritte verstorben ist, wird die Möglichkeit zur Anrechnung der Schadenfreiheit ausgeschlossen, wenn der Zeitpunkt des Todes länger als sechs Monate vom Zeitpunkt der Geltendmachung entfernt ist.

Die o.g. "Glaubhaftmachung" nach TB 25 Abs. 1 Ziffer 2 erfolgt in der Praxis durch eine schriftliche Erklärung des Versicherungsnehmers und des Dritten. Hieraus muss für den Versicherer ersichtlich sein, dass der Versicherungsnehmer während des entsprechenden Zeitraums das Fahrzeug des Dritten nicht nur gelegentlich gefahren hat.

Bei Tod des Dritten erfolgt diese Erklärung ausschließlich durch den Versicherungsnehmer, bei Ehegatten kann diese Erklärung ganz entfallen. Außerdem muss der Versicherungsnehmer durch Vorlage einer Führerscheinkopie nachweisen, dass er für den fraglichen Zeitraum ununterbrochen die erforderliche Fahrerlaubnis besessen hat.

War der Dritte Inhaber eines Betriebes, den der Versicherungsnehmer übernommen hat, ist die Übertragung unter den o. g. Bedingungen ebenfalls möglich. Der neue Versicherungsnehmer muss aber darüber hinaus glaubhaft machen, dass sich das Risiko durch die Betriebsübernahme nicht verschlechtert hat.

Greenpolo wird unter Berücksichtigung seiner Vorschäden keinen SFR übernehmen können, da er so gestellt wird, als hätte er in SF 0 angefangen und dannach noch Schäden.

Da er den FS keine 3 Jahre hat kommt keine Einstufung in SF 1/2 in Frage.

Sofern er also den Wagen nicht über Vater / Mutter / Geschwister / Großeltern als Zweitwagen in SF 1/2 unterbringen kann, wird er in SF 0 (200 bis 260 %) beginnen. Immer noch besser als in M (245 bis 280 %).

Jep, des ist hart - zumal viele Versicherungen bei SF0 auch Vorkasse fürs Jahr verlangen - und dann viel Spaß...

Tja - da würd ich dann schon nochmal mit den Eltern reden.

Grüße
Schreddi

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Zusatz:

Ich seh immer noch nicht den Grund, warum du keine SF-Klasse übernehmen kannst

--> Haftpflicht waren ja offensichtlich keine eigenverschuldeten Schäden
--> und die anderen beiden haste selber bezahlt

Wie hat es die Versicherung begründet dass du nix übernehmen kannst?

Es sieht weder nach ner Sondereinstufung (à la 85% oder so) aus noch scheint es mit geleisteten Schäden vorbelastet zu sein.

Aus meiner Sicht spricht nix dagegen, dass du das übernimmst - da würd ich nochmal dranbleiben und nachfragen.

Grüße
Schreddi

PS: @Corolla - nix für ungut und ich halt von den großen Blauen auch nix - aber solch pauschale Aussagen bzgl. Schadenabwicklung kann man nicht machen 🙂

Yo,

lasse den Wagen jetzt eh als Zweitwagen laufen. Meine Versicherung hat gesagt (und auch andere Versicherungen), dass die Eigenanmeldung erst dann lohnt, wenn ich mindestens 23 Jahre alt bin und meinen Führerschein mindestens 5 Jahre lang habe. Erst dann lohnt es sich für mich, den Wagen auf den eigenen Namen anzumelden.

Ja sicher - das lohnt dann eher, weil du die Aufschläge für <23jährige nur für den Fahrer bezahlen musst und die anderen Rabatte voll mitnehmen kannst (Haus etc)

Aber da du sagtest, dass es nicht auf deinen Vater geht, hab ichs lieber so gesagt

Grüße
Schreddi

Vater/ Sohn Konflikt

Wie siehts denn beispielsweise mit deinem Vater bei einer Halterabweichung aus:

Sprich Du steht im Schein und die Vers geht über deinen Vater....

Strafzettel etc.gehn dann nicht an deinen Vater sondern direkt an Dich

Prämienzahlung von Deinem Konto ist auch machbar.

Wenn Dein Vater also Dich nicht behindern will findet er keine Argumente weshalb Du nicht über Ihn fahren solltest.

Re: Vater/ Sohn Konflikt

Zitat:

Original geschrieben von TR-CL 777


Wenn Dein Vater also Dich nicht behindern will findet er keine Argumente weshalb Du nicht über Ihn fahren solltest.

*** Scherzmodus an ***

Risiken und Nebenwirkungen:

Über den eigenen Vater zu fahren könnte bei diesem zu schweren bis tödlich Verletzungen führen und gefährdet in jedem Fall den Familienfrieden.

*** Scherzmodus aus ***

Der war garnicht so schlecht.Weiter so 😁

Lg
capri

Mensch Madcruiser, du kannst sogar komisch sein, ich bin erstaunt. 😉

Christo

Mein Humor ist manchmal so trocken, dass er nicht bemerkt wird.
Bin halt eine schwarze Seele.

Aber der musste einfach sein.

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