Rabattschutz vs. Rabattretter
Hallo Zusammen,
da es doch immer wieder zu missverständnis kommt zwischen dem Rabattretter und dem Rabattschutz erlaube mir aus aktuellem Anlass doch nun mal das Thema fachlich aufzuräumen:
Merkmale Rabattretter- Er gehört zum KH-Produkt bzw. VK - Produkt
- Er ist in die SF-Staffel integriert
- Es es erfolgt eine Rückstufung, bei der zugeordnete Prozentsatz gleich bleibt (z.B. SF 25 - 30% nach SF 22% - 30%)
- Der SFR wird in der Form auch anderen Gesellschaften bestätigt (hier SF 22). Es ist eine bedingungs- bzw. staffelkonforme Rückstufung
- Er ist beitragsfrei
- Es handelt sich um ein eigenständiges Produkt bzw. um eine Produktergänzung/Leistungsoption
- Er ist nicht in die SF-Staffel integriert
- Es es erfolgt keine Rückstufung (teilweise sogar eine Weiterstufung)
- Der SFR wird nicht in der Form an andere Gesellschaften bestätigt; die bedingungs- bzw. staffelkonforme Rückstufung wird durch den Rabattschutz ausgesetzt. Bestätigt wird jedoch der SFr, als wäre der Rabattschutz nicht abgeschlossen gewesen.
- Er ist beitragspflichtig.
Weitere Merkmale dürfen gerne ergänzt werden
Gruß
101 Antworten
Ja. Um es klarer zu sagen: Also individuell verschieden. Ist wie mit Volkasko ja oder nein.
Selber ausrechnen was wäre wenn und das eigene Risiko einschätzen, abwägen.
Ich denke : rein gefühlsmäßig: für Fahranfänger sicher eher eine Überlegung wert, als für sichere routinierte Fahrer die schon einen hohen SFR erfahren haben.
Ich hatte früher mal, 1993, als es noch vergleichsweise einfach und überschaubar war mit den Rückstufungen und SF Klassen, mal einen Crash der mich in 1994 auf SF 2 hochgehievt hätte, statt runter auf SF 4.
War also damals in SF 3.
Den Schaden von DM 650.- habe ich dann unter der Hand selbst gezahlt nur aufgrund mündlicher und Telefonischer Abmachungen und nur nach Höhe des schriftlichen KVA.
Sowas ging damals noch! Ich weiß nicht ob das heutzutage noch jemand akzeptieren würde.
War übrigens ein 7 Jahre alter Passat Kombi des Leiters einer Baustellenfirma mit 250 TKm drauf.
Hab mir das alles damals selbst ausgerechnet und bin drauf gekommen dass bei weiteren schadenfreien Verlauf diese 650.- DM sich nach 7 Jahren amortisiert haben würden.
Kam dann auch Gottseidank kein weiterer Crash hinzu und bin daher nun in SF 34
Tarif der HUK-Kraftfahrtversicherung Stand 01.10.1991:
.......
16. Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF)
(1) Der Beitrag richtet sich nach Schadenfreiheitsklassen
(2-4).......
(5) Hat der Versicherungsnehmer dem Versicherungsunternehmen die Entschädigungsleistungen für einen Schaden freiwillig, also nicht auf einer gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung, erstattet, so wird der Versicherungsvertrag insoweit als schadenfrei behandelt. Sind die Entschädigungsleistungen geringer als 1.000 DM, ist das Versicherungsunternehmen verpflichtet, den Versicherungsnehmer über den Abschluss der Regulierung und die Höhe des Erstattungsbetrages zu unterrichten sowie ihn auf die Berechtigung der Erstattung hinzuweisen..........
Das nannte man damals schon Schadenrückkauf und heißt und funktioniert heute noch genauso. Unter der Hand muss(te) man das auch nicht machen, kann/konnte man aber so machen.