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Rabatte

Volvo
Themenstarteram 20. November 2016 um 9:37

Wie sieht es denn im 5. Produktionsjahr aktuell mit den Rabatten aus?

Da müsste doch schon einiges geboten werden?!?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@bavarianlynx schrieb am 20. November 2016 um 13:03:23 Uhr:

Zitat:

@Schmoll schrieb am 20. November 2016 um 12:47:42 Uhr:

Sowas hab ich noch nie gehört. Warum gibt's den Brief erst nach 61 Tagen??

Ja, das hab' ich mih auch gefragt. Der Händler sagte mir, das wäre eine Volvo-spezifische Rabattregelung.

Die demnächst alle anderen Fahrzeughersteller auch, oder in zumindest ähnlicher Art ausführen werden.

 

Zitat:

Eigentlich ist eine unzulässige, äußerst dubiose Geschäftsbedingung.

Weder unzulässig noch dubios, sondern nichts weiter als die an die kommenden Vorschriften angepasste Variante der "Tageszulassung".

Um Manipulationen der Hersteller bei der Zulassungsstatistik mittels Tageszulassung einzugrenzen, sowie die dem Verbraucherschutz unangenehm aufgefallen, weil durch die Tageszulassung nicht klar nachvollziehen war, was der Hersteller oder der Händler an Rabatt gewährt, sind da einige Verhinderungsschwellen u.a. mit einer Art Sperrfrist von 2 Monaten in irgendwelchen EU-Richtlinien eingebaut worden.

Diese jetzt als dubios empfundene Sache ist nichts weiter als die Reaktion der Hersteller, um über diese Schwellen zu kommen und das Rabattspiel weiter spielen zu können.

Beinhaltet gleichzeitig den Vorteil für den Käufer, dass der Wagen keinen Haltervoreintrag in der Zulassungsbescheinigung hat und die Garantie nicht schon irgendwann vorher gestartet ist.

 

Zitat:

Wenn du den Brief nicht hast, gehört dir das Auto nicht.

Falsch, war noch nie so und ist es auch nicht.

Der ehemals "Brief", jetzt "Zulassungsbescheinigung 2" ist schon immer ausschließlich eine amtliche Bestätigung, dass das Fahrzeug den technischen Zulassungsbestimmungen entspricht und zum Verkehr auf deutschen Straßen zulässig ist.

Eine ausschließliche aussage über die technische Zulässigkeit, in die dann im Falle der "verwaltungsrechtlichen" Zulassung (Kennzeichenerteilung) auch der Fahrzeughalter eingetragen wird, einfach nur deshalb, damit der gesamte relevante Kram auf einem Papier steht.

Hat nicht mit Eigentum oder Eigentumsnachweis zu tun. Weil viele Leute dieser irrigen Meinung jedoch (immer noch) sind, ist dieses "keine Eigentumsnachweis" in den Zulassungspapieren gesondert aufgeführt worden.

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Schaut optisch gut aus, ist aber oft Augenwischerei. Ein Volvohändler, bei dem ich Stammkunde bin, bot mir ca. 7000 € Rabatt auf einen V40 Kinetic mit wenig Extras, der einen Listenpreis von fast 35.000 hatte. Bedingung

(von Volvo vorgegeben): Ich zahle das Auto cash, aber es gehört mir 61 Tage nicht (Der Händler gibt den Brief erst dann frei, Versicherung zahlt er während der 61 Tage). Etwas ungewöhnliche Konditionen, auf die man bei einem Privatkauf oder einem kleinen Händler nie eingehen würde. (Dieser war ein großer vertrauenswürdiger Händler).

Hab den gleichen Neuwagen dann als freien EU-Import noch 4000€ billiger bekommen. Ohne Anzahlung, ohne solche komischen Konditionen.

Sowas hab ich noch nie gehört. Warum gibt's den Brief erst nach 61 Tagen??

Zitat:

@Schmoll schrieb am 20. November 2016 um 12:47:42 Uhr:

Sowas hab ich noch nie gehört. Warum gibt's den Brief erst nach 61 Tagen??

Ja, das hab' ich mih auch gefragt. Der Händler sagte mir, das wäre eine Volvo-spezifische Rabattregelung.

Eigentlich ist eine unzulässige, äußerst dubiose Geschäftsbedingung. Wenn du den Brief nicht hast, gehört dir das Auto nicht. Ich wäre darauf auch nicht eingestiegen, wenn er mir den selben Preis gemacht hätte wie der Importeur. Mir gefällt zwar das Auto, aber die Volvo-Organisation (Köln + Göteborg) gefällt mir gar nicht, auch in anderer Hinsicht nicht (techn. Info, Kommunikation, warte z.B. heute noch auf die V40 Broschüre, die sie mir vor Monaten zugesagt haben.)

Zitat:

@bavarianlynx schrieb am 20. November 2016 um 13:03:23 Uhr:

Zitat:

@Schmoll schrieb am 20. November 2016 um 12:47:42 Uhr:

Sowas hab ich noch nie gehört. Warum gibt's den Brief erst nach 61 Tagen??

Ja, das hab' ich mih auch gefragt. Der Händler sagte mir, das wäre eine Volvo-spezifische Rabattregelung.

Die demnächst alle anderen Fahrzeughersteller auch, oder in zumindest ähnlicher Art ausführen werden.

 

Zitat:

Eigentlich ist eine unzulässige, äußerst dubiose Geschäftsbedingung.

Weder unzulässig noch dubios, sondern nichts weiter als die an die kommenden Vorschriften angepasste Variante der "Tageszulassung".

Um Manipulationen der Hersteller bei der Zulassungsstatistik mittels Tageszulassung einzugrenzen, sowie die dem Verbraucherschutz unangenehm aufgefallen, weil durch die Tageszulassung nicht klar nachvollziehen war, was der Hersteller oder der Händler an Rabatt gewährt, sind da einige Verhinderungsschwellen u.a. mit einer Art Sperrfrist von 2 Monaten in irgendwelchen EU-Richtlinien eingebaut worden.

Diese jetzt als dubios empfundene Sache ist nichts weiter als die Reaktion der Hersteller, um über diese Schwellen zu kommen und das Rabattspiel weiter spielen zu können.

Beinhaltet gleichzeitig den Vorteil für den Käufer, dass der Wagen keinen Haltervoreintrag in der Zulassungsbescheinigung hat und die Garantie nicht schon irgendwann vorher gestartet ist.

 

Zitat:

Wenn du den Brief nicht hast, gehört dir das Auto nicht.

Falsch, war noch nie so und ist es auch nicht.

Der ehemals "Brief", jetzt "Zulassungsbescheinigung 2" ist schon immer ausschließlich eine amtliche Bestätigung, dass das Fahrzeug den technischen Zulassungsbestimmungen entspricht und zum Verkehr auf deutschen Straßen zulässig ist.

Eine ausschließliche aussage über die technische Zulässigkeit, in die dann im Falle der "verwaltungsrechtlichen" Zulassung (Kennzeichenerteilung) auch der Fahrzeughalter eingetragen wird, einfach nur deshalb, damit der gesamte relevante Kram auf einem Papier steht.

Hat nicht mit Eigentum oder Eigentumsnachweis zu tun. Weil viele Leute dieser irrigen Meinung jedoch (immer noch) sind, ist dieses "keine Eigentumsnachweis" in den Zulassungspapieren gesondert aufgeführt worden.

Wie weise ich dann den Besitz eines Autos nach? Durch den Kaufvertrag? Oder durch was sonst? Kaufverträge kann man leichter fälschen als den Brief. Ist da nicht Tür und Tor geöffnet, geklaute Autos bequem weiterverhökern zu können? Wer ist dann sonst der Eigentümer oder Halter, wenn ich es nicht bin?

Zitat:

@bavarianlynx schrieb am 20. November 2016 um 15:52:10 Uhr:

Wie weise ich dann den Besitz eines Autos nach? Durch den Kaufvertrag? Oder durch was sonst?

Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Ersteigerungzuschlag, ... es gibt da je nach vorliegender Situation schon Unterschiede, aber dies sind alles nur Sonderformen eines Kaufvertrags.

Wie jeder andere mobile Gegenstand auch. Das BGB unterscheidet nur Immobilien (Haus und Grund) und "den Rest". Auto ist besitz- und eigentumsrechtlich nichts anders, wie Dein Rasierapparat oder Dein Toaster.

Persönlich hat man da natürlich eine wesentlich andere Einstellung. An einem Auto gibt es Emotionen, die man seinem Toaster üblicherweise nicht entgegen bringt und ein Geldbetrag, auf den man u.U. auch mal mehrere Jahre gespart hat, und ein Auto ist auch nicht billiger ;)

Im BGB und Zivilrecht gibt es keine Berücksichtigung von Emotionen oder nun viel oder ganz viel Geld.

 

Zitat:

Kaufverträge kann man leichter fälschen als den Brief.

Es gibt keinen "Brief", ebenso wie der "Negativeintrag" bei Position C4c wurde auch der Name von dem Zettel ganz bewusst so verändert, dass der mit "Zulassungsbescheinigung 2" (ZB2) nicht mehr so einfach die Nähe zu einem fälschlich angenommenen amtlichen Eigentumsnachweis zu bringen ist.

Allein schon deshalb nichts mit Eigentumsnachweis zu tun, weil ja schon für dessen Ausstellung keinerlei Eigentumsnachweis zu dem Fahrzeug bei der Behörde erfolgt, und dies aus guten Grund, denn wie sollte die das überprüfen?

Das ist auch nur eine Zulassungsbehörde und kein Grundbuchamt, dort muss ausschließlich die technische Zulässigkeit nachgewiesen werden, was der Fahrzeughersteller bei der Erstaustellung der ZB2 bereits hat ausführen lassen; oder bei noch nie ausgestellter ZB2 anhand der EU-Papiere, konkret der COC (Übereinstimmungserklärung) gemacht wird,

und dann der zweite der Zulassung, der Eintrag des Fahrzeughalters (und nicht des Fahrzeugeigentümers) sowie dem zugeteilten Kennzeichen erfolgt.

Aus die Maus, ausschließlich eine Zulassungsbescheinigung über die technische Zulassung (besser Zulässigkeit) sowie der "verwaltungsrechtlichen" Zulassung.

Einer Behörde ist es doch überhaupt nicht so einfach möglich, irgendwelche Eigentumsrechte zu prüfen und dann zu bestätigen oder zu bestimmen. Sowas läuft regelmäßig vor Gericht und dauert Monate und Jahre, bis zu einer Entscheidung mit der da rechts, und der da links nicht kommt.

 

Zitat:

Ist da nicht Tür und Tor geöffnet, geklaute Autos bequem weiterverhökern zu können?

Wie beim Rasierapparat oder Toaster.

Das der Geldbetrag für Dich viel ist, dass da besondere Emotionen wie Stolz oder Erinnerungen dran hängen ist unbestritten, aber es handelt sich dabei um rein subjektive Dinge, und da Recht und Rechtsprechung die Verpflichtung zur Neutralität und Objektivität hat, fällt das alles raus.

Ob der V40 nun Dir oder Bill Gates gehört, kann sich doch nicht daran unterscheiden und entscheiden, dass Du drei Jahre auf einen Gebrauchten gespart hast und Bill Gates sich alle 3 Minuten so einen Wagen neu kaufen kann; ob die Existenz Deiner Tochter nun in diesen Auto oder in einer Besenkammer den Anfang genommen hat.

 

Zitat:

Wer ist dann sonst der Eigentümer oder Halter, wenn ich es nicht bin?

Eigentümer ist der, der in dem letzten rechtsgültigen Kaufvertrag als Käufer aufgeführt ist und der Kaufvorgang, hier speziell Übertragung des Eigentums durch Übergabe des Kaufgegenstands, entsprechend der gesetzlichen Vorgaben abgelaufen ist.

Halter ist der, der in den Zulassungspapieren eingetragen wurde und für die Zahlung von Steuer und Versicherung, dem allgemeinen technischen Zustand und der berechtigten Nutzung des Fahrzeugs verantwortlich ist.

Besitzer ist derjenige, der die unmittelbare, in dem Moment direkte Bestimmungsgewalt über den Gegenstand hat. Auch bekannt als Fahrer, denn der lenkt und bedient Gas und Bremse, somit bestimmt er über das Fahrzeuge. Und dies unabhängig, ob er dies darf oder nicht, denn auch so ein Autodieb ist in dem Moment in dem er fährt der Besitzer des Fahrzeugs.

Man mag jetzt zusammen zucken, weil Besitz meist als dieses "meins" verstanden wird. Ist es aber nicht und ist auch nie gewesen. Die genannten Definitionen waren auch schon schon immer so, selbst als wir (Deutschland) noch einen Kaiser hatten.

 

Drei verschiedene Definitionen mit drei verschiedenen Funktionen, hinter denen sich auch oft drei verschiedene Personen verbergen:

Opa kauft das Auto und ist Eigentümer, Papa lässt es wegen Versicherung auf sich zu und ist Halter, und Sohn/Enkel fährt und ist der Besitzer.

Beim Leasing ist der Eigentümer der Leasinggeber, der Leasingnehmer üblicherweise der Fahrzeughalter (Klempnerei Müller GmbH) und der Fahrer der Besitzer (Kundendienstmonteur Schmidt)

Es können auch alle drei verschiedenen "Funktionen" in einer Person zusammen sein. Wie Viele bin auch ich so ein Multigenie: Käufer, Halter und Besitzer (Fahrer) und alles gleichzeitig - ich bin so toll :D

Vielen Dank für das hervorragende BGB-Privatissimum! Ich hatte nur 1 Semester BGB-Vorlesungen und das ist schon Jahrzehnte her. Außerdem wollte iich sowieso nicht Jura studieren, sondern etwas anderes, für das ich dann aber sowieso einen BDG-Schein brauchte. Gut daß es im Forum immer ein paar Experten gibt, die einem so etwas

erklären können. Ich nehme an, du bist Jurist. Die gehören ja wahrscheinlich auch zur Volvo-Zielgruppe (wie die Lehrer?)

Zitat:

@bavarianlynx schrieb am 20. November 2016 um 20:58:29 Uhr:

Ich nehme an, du bist Jurist. Die gehören ja wahrscheinlich auch zur Volvo-Zielgruppe (wie die Lehrer?)

und Frauenärzte, sofern man den Allgemeinklischee folgt, da kommen allerdings bei Volvo keine Juristen vor.

Die Geschichte muss nun aber wegen meiner Person auch nicht umgeschrieben werden. Kein Jurist sondern Ing (dann doch Klischees umschreiben), habe zwar mehr als ein Semester Jura genossen, bevor ich was Vernünftiges studiert habe und bin beruflich in einem Bereich, wo sehr viel dieser Geschichten mit dem Sachenrecht relevant sind und auch per spezieller Schulungen aufgehobelt wurden.

Zitat:

@Kontergewicht schrieb am 20. November 2016 um 14:00:11 Uhr:

Beinhaltet gleichzeitig den Vorteil für den Käufer, dass der Wagen keinen Haltervoreintrag in der Zulassungsbescheinigung hat und die Garantie nicht schon irgendwann vorher gestartet ist.

Bist Du Dir da sicher? Denn eigentlich sollen in dieser Frist die Fahrzeuge als Vorführer genutzt werden können. Das bedingt ja eine Nutzung und Zulassung auf das Autohaus.

Mein zweites Auto war auch so ein "Vorführer". Da war der erste Besitzer auch das Autohaus. Das ist allerdings auch schon fast 25 Jahre her.

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