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Wo darf ich mit dem Quad / ATV fahren und wo nicht

Themenstarteram 23. Juni 2008 um 20:17

Hallo Leute,

ich habe seit kurzem ein Quad bei mir auf dem Hof,

nun möchte ich gerne in der Umgebung damit kleinere Touren machen.

Ich denke da an Fahrten auf Feldwegen, Waldwegen und die ein oder andere Wiese.

Ist dies erlaubt oder darf man nur auf Wegen fahren die auch für normale KFZ zulässig sind?

Beste Antwort im Thema

Offiziell darfst Du nur auf Strecken fahren,die für normale Fahrzeuge (PKW) zugelassen sind.

Ins Gelände darfst Du so gesehen nicht,es sei denn,dieses Gelände ist offiziell dafür ausgewiesen.

Es gibt aber auch private Quadstrecken und Kiesgruben.

Martin

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am 24. Juni 2008 um 5:50

Hi...

Also ich würde mal so sagen....wenn dein quad offiziell zugelassen ist darfst du auf normalen überlandstrassen wie mit deinem pkw fahren,ist dein quad garnicht zugelassen dürftest du nur auf deinem grundstück oder auf grundstücken andrer (z.b. besitzer von Cross strecken) fahren.....Wenn du Landwirtschaft zu hause hast kannst du dein quad mit einer grünen nummer anmelden (meine ich)....dann kannst du auf strassen,feldwegen und cross strecken fahren wie es dir beleiebt;-) nur z.b. sonntags in städten spazieren fahren oder so würde ich mit der grünen nummer lassen,da das quad dann ein landwirtschaftliches Nutzfahrzeug ist.....

wenn ich mich jetzt bei irgendwas geirrt haben sollte bin ich natürlich auch froh eines besseren gelehrt zu werden:-)

mfg

Offiziell darfst Du nur auf Strecken fahren,die für normale Fahrzeuge (PKW) zugelassen sind.

Ins Gelände darfst Du so gesehen nicht,es sei denn,dieses Gelände ist offiziell dafür ausgewiesen.

Es gibt aber auch private Quadstrecken und Kiesgruben.

Martin

am 24. Juni 2008 um 12:08

Aloha,

hab mich da kürzlich auch schlau gemacht. Sogar auf Waldwegen, die nicht offiziell als "verboten" deklariert sind, machst du dich strafbar. Da greift dann irgendso ein Forstgesetz... ich brech übrigens auch einen ab, legale Strecken nördlich von Hannover zu finden.

Grüße,

qp

Themenstarteram 25. Juni 2008 um 8:21

Nehmen wir an ich werde auf einem Feldweg erwischt.

Was wären den die strafrechtlichen Folgen?

Gibt dann Punkte oder Geldstrafe?

Das wird genau so gehandhabt wie auf ner normalen Strasse!

am 25. Juni 2008 um 16:11

Nicht ganz richtig. Wenn du auf einem Forstweg erwischt wirst können da noch ganz andere Strafen auf dich zukommen, musst mal nach den lokal unterschiedlichen Gesetzeslagen gucken.

Themenstarteram 26. Juni 2008 um 8:42

OK ein Forstweg wäre nicht so gut.

Ich würde eher Feldwege befahren.

Evtl. müßte man mal in einem Navi Gerät nach unbefestigten Starßen suchen :-)

am 20. Juli 2008 um 9:28

Feldwege sind auch verboten. Deshalb stehen da auch immer Schilder: Durchfahrt verboten, frei für Landwirtschaftliche Fahrzeuge.....wird bestraft, als ob du in eine "Anlieger frei" Strasse fährst! (gilt auch für Quads, die als Landw.Zugmaschine zugelassen sind. Ausser du hast einen Acker an dem Feldweg.....)

Zitat:

Original geschrieben von vwvierrohr

OK ein Forstweg wäre nicht so gut.

Ich würde eher Feldwege befahren.

Evtl. müßte man mal in einem Navi Gerät nach unbefestigten Starßen suchen :-)

Zitat:

Original geschrieben von singlebarrelNO1

Hi...

Also ich würde mal so sagen....wenn dein quad offiziell zugelassen ist darfst du auf normalen überlandstrassen wie mit deinem pkw fahren,ist dein quad garnicht zugelassen dürftest du nur auf deinem grundstück oder auf grundstücken andrer (z.b. besitzer von Cross strecken) fahren.....Wenn du Landwirtschaft zu hause hast kannst du dein quad mit einer grünen nummer anmelden (meine ich)....dann kannst du auf strassen,feldwegen und cross strecken fahren wie es dir beleiebt;-) nur z.b. sonntags in städten spazieren fahren oder so würde ich mit der grünen nummer lassen,da das quad dann ein landwirtschaftliches Nutzfahrzeug ist.....

wenn ich mich jetzt bei irgendwas geirrt haben sollte bin ich natürlich auch froh eines besseren gelehrt zu werden:-)

mfg

Tag zusammen

Es gibt die sogenannte Acker- und Zugmaschiene zulassung, die wird auch mit den üblichen PKW oder Motorrad Kennzeichen gefahren. Diese zulassung soll günstiger in Versicherrung und Steuern sein, nur leider wurde von Vater Stadt schon wieder an den Steuern was geändert (sprich teurer geworden).

Du kannst natürlich mit jeder zulassung die Feldwege entlang fahren, die Felder/Wiesen solltest du lieber lassen denn da kann man eine teure anzeige für bekommen (fallst der Landwirth schon geseht hat), würdest also seine ernte zerstören.

hoffe das ich helfen konnte

Zitat:

 

Tag zusammen

Es gibt die sogenannte Acker- und Zugmaschiene zulassung, die wird auch mit den üblichen PKW oder Motorrad Kennzeichen gefahren. Diese zulassung soll günstiger in Versicherrung und Steuern sein, nur leider wurde von Vater Stadt schon wieder an den Steuern was geändert (sprich teurer geworden).

Du kannst natürlich mit jeder zulassung die Feldwege entlang fahren, die Felder/Wiesen solltest du lieber lassen denn da kann man eine teure anzeige für bekommen (fallst der Landwirth schon geseht hat), würdest also seine ernte zerstören.

hoffe das ich helfen konnte

Sorry, aber das ist Blödsinn.

Wie weiter vorne schon steht, sind Feldwege (eigentlich) tabu. Auch mit einer Acker- und Zugmaschinenzulassung.

Die einzige legale Möglichkeit für Feldwege ist mit einer Land- und Forstwirtschaftlichen Zulassung (auch Grüne Nummer genannt). Um die zu bekommen, mußt du aber irgendwie Land- oder Forstwirtschaftlich tätig sein. Ausserdem gibt es dazu noch einige Auflagen, z.B. nicht an Sonn- und Feiertagen.

Diese Zulassung hat nichts mit der Acker- und Zugmaschinenzulassung zu tun. Die Beschreibt die Art des Fahrzeuges, die Land und Forstwirtschaftliche Zulassung beschreibt die Nutzungsart des Fahrzeuges als Arbeitsgerät.

Aber auch mit dieser "Grünen Nummer" kannst du nicht nach Lust und Laune Feldwege umwühlen, sondern darfst sie eigentlich nur befahren, wenn du Landwirstschaftlich tätig bist, also keine Spazierfahrten.

Ich kann mit meinem Unimog oder Traktor trotz grüner Nummer auch nicht einfach nach Lust und Laune über Feld- und Forstwege fahren.

Wenn durch übermäßige Nutzung entsprechende Wege ausgefahren oder beschädigt werden, kannst du sogar für die Wiederherstellung verpflichtet bzw. Haftbar gemacht werden.

In der Regel werden die Quads aber von den Landwirten auf den Feldwegen geduldet, im Wald sind sie aber gar nicht gerne gesehen.

am 15. Juni 2010 um 14:40

eigentlich darf man mit einem quad nur auf privatemgelände fahren (also das gelände das mir gehört)

oder man fragt den besitzereines feldweges oder sowas ob man darauf fahen darf ob ja oder nein kommt auf die laune de besitzers drauf an ! Und wenn man bei nem seifenkistenrennen das quad zum seifenkisten hochziehen verwenden möcht kommt vielleicht die polizei und sagt dass,das so nicht geht

(so wars bei mir letztes jahr)

 

aber quad fahren is tierisch geil !

Man darf mit dem Quad, unabhängig von der Art der Zulassung und unabhängig des Fahrtzweckes, grundsätzlich alle öffentlichen Straßen, Wege und Plätze befahren. Dazu zählen grundsätzlich auch Feld- und Waldwege (nicht abseits der Waldwege!).

Ausnahmen:

- wo das Befahren durch entsprechende Verkehrszeichen verboten ist

- wo das Befahren durch den Willen des Grundstücksinhabers unerwünscht ist (Privatgrund wie z.B. Wiesen, Felder, Privatwälder)

Zitat:

Original geschrieben von gasastrah

 

Man darf mit dem Quad, unabhängig von der Art der Zulassung und unabhängig des Fahrtzweckes, grundsätzlich alle öffentlichen Straßen, Wege und Plätze befahren. Dazu zählen grundsätzlich auch Feld- und Waldwege (nicht abseits der Waldwege!).

Ausnahmen:

- wo das Befahren durch entsprechende Verkehrszeichen verboten ist

- wo das Befahren durch den Willen des Grundstücksinhabers unerwünscht ist (Privatgrund wie z.B. Wiesen, Felder, Privatwälder)

Das stimmt so auch nicht ganz, denn es wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.

Ich persönlich händle es so: Wo keine Verbotsschilder sind, fahre ich rein. Die Strafen, sollte man erwischt werden, sind auch nich allzu hoch. Etwa 10 - 15,00 €. Ist überschaubar.

Die Gesetzestexte kann man unter den Waldwegegesetzen (land- und fortwirtschaftlich genutzte Wege) der einzelnen Bundesländer nachlesen.

Nachvollziehen muß man das nicht können, denn wenn man bedenkt, wie die Feldwege durch die fahrenden Häuser manchmal kaputtgefahren sind, ist es nicht hinnehmbar, dass wir mit unseren Quads nicht darauf fahren dürfen.

Allerdings ist es leider auch so, dass manche Quadfahrer meinen, die Feldwege als Rennstrecken benutzen zu müssen. Dahingehend kann ich das Verbot der Nutzung natürlich wiederum verstehen.

Gruß. nok

Es geht da weniger um die Beschädigung des Weges, denn das macht bei dem Fliegengewicht eigentlich garnix aus, sondern es geht hier mehr um die Störung des Wildes.

 

Mit einer grünen Nummer schneidest dich mehr ins eigene Fleisch, als dass es dir was hilft, außer du würdest wirklich das Gefährt ausschließlich für Land- und Forstwirschaftliche Zwecke nutzen, sofern einer von euch überhaupt eine Land-/Forstwirtschaft besitzt. Aber die 5 € im Jahr an Steuer kann man doch wirklich problemlos verkraften oder?

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