Q7/Q8 TFSI e ab 2022 kein Steuervorteil - Reichweite unter 60km

Audi Q7 2 (4M)

Hallo zusammen,

Ich spiele derzeit mit dem Gedanken mir einen Q8 60 TFSI e als nächsten Firmenwagen zu holen. Ein großes Argument ist ganz klar der Steuervorteil auf die reduzierten 0,5%.

Bei mir steht ein neuer Firmenwagen erst im Februar nächsten Jahres an. Ab 2022 müssen Hybride jedoch 60km Reichweite schaffen um in den Genuss der Förderung zu kommen. Q7 und Q8 liegen ja gerade mal bei maximal 49 km.

Bei den aktuellen Lieferzeiten dürften hier ja einige Besteller in den nächsten Monaten in eine Auslieferung in 2022 rutschen und somit die Förderung ebenfalls nicht mehr bekommen? Ausschlaggebend ist hier das Datum der Erstzulassung. Meine Konfiguration würde z.B. bei heutiger Bestellung schon bei Auslieferung im Oktober liegen. Heißt einige sind bald unmittelbar betroffen und rutschen in 2022.

Ist das allen bewusst, bzw. ist zu erwarten, dass Audi bei der Reichweite nochmal nachlegt? Etwas schwer vorstellbar, dass Audi hier außerhalb eines Modelljaheswechsels noch so gewaltig technisch nachrüstest.

Was mein ihr dazu?

253 Antworten

Heute ruft mich mein Audi Verkäufer an und sagt das mein Bestelltes Auto wohl doch nicht pünktlich geliefert werden kann und ich vom Vertrag zurücktreten kann.
WTF habe jetzt 7 Monaten auf das Auto gewartet und nun das
Bestellt hatte ich ein Audi Q8 55 TFSI E....

Wer hat noch das Problem....

Zitat:

@fatiho schrieb am 26. Oktober 2021 um 08:54:31 Uhr:


Heute ruft mich mein Audi Verkäufer an und sagt das mein Bestelltes Auto wohl doch nicht pünktlich geliefert werden kann und ich vom Vertrag zurücktreten kann.
WTF habe jetzt 7 Monaten auf das Auto gewartet und nun das
Bestellt hatte ich ein Audi Q8 55 TFSI E....

Wer hat noch das Problem....

Gleiches hier (Q8 60 TSFI e). Bin auf e-Tron S gewechselt und darf jetzt nochmal weitere 8 Monate warten.

Zitat:

@fatiho schrieb am 26. Oktober 2021 um 08:54:31 Uhr:


Heute ruft mich mein Audi Verkäufer an und sagt das mein Bestelltes Auto wohl doch nicht pünktlich geliefert werden kann und ich vom Vertrag zurücktreten kann.
WTF habe jetzt 7 Monaten auf das Auto gewartet und nun das
Bestellt hatte ich ein Audi Q8 55 TFSI E....

Wer hat noch das Problem....

Frag mal, wer zur Zeit noch wartet und dieses Problem nicht hat, ...
Auch das Audi Firmenfahrzeug-Leasing funktioniert nicht mehr. Betroffenen sind aufgefordert das bestehende Fahrzeug zu verlängern und keinen neuen zu bestellen, weil es eh keinen gibt

Zitat:

Heute ruft mich mein Audi Verkäufer an und sagt das mein Bestelltes Auto wohl doch nicht pünktlich geliefert werden kann und ich vom Vertrag zurücktreten kann.
WTF habe jetzt 7 Monaten auf das Auto gewartet und nun das
Bestellt hatte ich ein Audi Q8 55 TFSI E....

Wer hat noch das Problem....

Welcome to the club! Hier absolut die selbe sch...

Ähnliche Themen

Aus der Touareg-Fraktion war kürzlich zu hören das das PHEV-Model ab Dezember wieder bestellbar sein soll, das wird dann sicher auch für den Q7 und Q8 gelten. Persönlich glaube ich nicht das jetzt überhaupt noch alte Modelle ausgeliefert werden, das hat sich wohl erledigt.

Zitat:

@Hrothgar schrieb am 28. Oktober 2021 um 21:11:29 Uhr:


Aus der Touareg-Fraktion war kürzlich zu hören das das PHEV-Model ab Dezember wieder bestellbar sein soll, das wird dann sicher auch für den Q7 und Q8 gelten. Persönlich glaube ich nicht das jetzt überhaupt noch alte Modelle ausgeliefert werden, das hat sich wohl erledigt.

Angeblich nur noch Q7 mit PHEV…

Zitat:

@Peter_aus_Muc schrieb am 28. Oktober 2021 um 21:44:29 Uhr:


Angeblich nur noch Q7 mit PHEV…

Das habe ich auch von meinem Autohaus gehört. Q8 PHEV soll nicht mehr produziert werden.

Gleiche Info habe ich auch.

Gestern kam der neue Koalitionsvertrag der neuen Ampelregierung raus. Verstehe ich das richtig, dass sich somit die Schwelle zur Versteuerung der Hybride ab 2022 NICHT verschärft und bleibt wie in 2021? Das dürfte hier doch einige sehr freuen! :-)

Auszug aus dem Koalitionsvertrag:

Insbesondere aufgrund bestehender Auslieferungsschwierigkeiten der Hersteller bei bereits bestellten Plug-In-Hybrid-Fahrzeugen werden wir die Innovationsprämie zur Unterstützung der Anschaffung elektrischer PKW unverändert nach der bisherigen Regelung bis zum 31. Dezember 2022 fortführen. Wir wollen die Förderung für elektrische Fahrzeuge und Plug-In-Hybride degressiv und grundsätzlich so reformieren, dass sie ab 1. Januar 2023 nur für KFZ ausgegeben wird, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben, der nur über einen elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert wird. Die elektrische Mindestreichweite der Fahrzeuge muss bereits ab dem 1. August 2023 80 Kilometer betragen. Über das Ende des Jahres 2025 hinaus ist die Innovationsprämie nicht mehr erforderlich.

Die bestehende Besserstellung von Plug-In-Hybridfahrzeugen bei der sogenannten Dienstwagenbesteuerung wird für neu zugelassene Fahrzeuge stärker auf die rein elektrische Fahrleistung ausgerichtet. Hybridfahrzeuge sollen zukünftig nur noch privilegiert werden (Entnahmewert 0,5 Prozent), wenn das Fahrzeug überwiegend (mehr als 50 Prozent) auch im rein elektrischen Fahrantrieb betrieben wird. Wird das Fahrzeug nicht überwiegend im elektrischen Fahrbetrieb genutzt oder der rein elektrische Fahranteil nicht nachgewiesen, entfällt der Vorteil und die Nutzung des Dienstwagens wird regelbesteuert (1-Prozent-Regelung). Mit dieser Regelung werden Anreize gesetzt, diese Fahrzeuge möglichst emissionsfrei elektrisch angetrieben zu nutzen und ihre ökologischen Vorteile auch auszuspielen. Auch diese KFZ müssen nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben, der nur über einen elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert wird. Die elektrische Mindestreichweite der Fahrzeuge beträgt bereits ab dem 1. August 2023 80 Kilometer. Nach dem Jahr 2025 wird die Pauschalsteuer für emissionsfreie Fahrzeuge (Elektro) dann 0,5 Prozent betragen. Für CO2-neutral betriebene Fahrzeuge verfahren wir analog zu voll-elektrisch betriebenen Fahrzeugen.

Finde ich prinzipiell eine gute Regelung, da es viele Steuervorteilnutzer gibt, die den Elektroantrieb eher als Boostfunktion nutzen, um mehr Drehmoment zu haben. Die Frage ist, wie man das nachweisen soll. Meinem Fahrprofil entspricht es, von daher bin ich gespannt, wie es hier weitergeht. Und für all die Wartenden ist es ja auch eine gute Nachricht, wenn es denn so kommt. Ob die VAG Lobby da Ihre Hände im Spiel hatte ? Klares Ja!

Hallo ja für die Wartenden (ich bin auch betroffen) ist es eine feine Sache. Allerdings ist es für alle Gewerbetreibenden die nicht in der Automobilindustrie tätig sind ein Schlag ins Gesicht. Diese müssen Ihre betrieblichen Probleme grundsätzlich selbst regeln bzw. für Schäden haften. Besonders beeindruckend ist das Audi für diese Woche die Kommunikation einer „Lösung“ angekündigt hat. Es geht also nicht um elektrische Reichweite oder bessere Abgaswerte sondern einfach um eine Verschiebung der Fristen. Ich bin überzeugt das es mit dem nötigen Druck auch eine Lösung der Ingenieure (auch ohne Schummelsoftware) gegeben hätte. So bekommt man die Autoindustrie nicht „fit“ für die Zukunft. Aber das ist nur meine Meinung

Danke @tourtour.
Heißt das nun, dass auch die 0.5% weiterhin für bis 40km Reichweite gelten?
Scheint mir aus dem Text nicht klar hervorzugehen.

Zitat:

@Bahamabeige schrieb am 25. November 2021 um 13:36:30 Uhr:


Danke @tourtour.
Heißt das nun, dass auch die 0.5% weiterhin für bis 40km Reichweite gelten?
Scheint mir aus dem Text nicht klar hervorzugehen.

Steht doch klar drin, dass das unverändert weiter gilt bis Ende 2022

Ja eben nicht! Der Passus bezieht sich nur auf die Auszahlung der Innovationsprämie.

Wann die Regelung der Dienstwagenbesteuerung novelliert wird, geht aus den aktuellen Informationen nicht hervor. Ich hoffe auch, dass es hier Übergangsregelungen geben wird.

Zitat:

@tobs777 schrieb am 25. November 2021 um 14:16:17 Uhr:



Zitat:

@Bahamabeige schrieb am 25. November 2021 um 13:36:30 Uhr:


Danke @tourtour.
Heißt das nun, dass auch die 0.5% weiterhin für bis 40km Reichweite gelten?
Scheint mir aus dem Text nicht klar hervorzugehen.

Steht doch klar drin, dass das unverändert weiter gilt bis Ende 2022

Hybridfahrzeuge sollen zukünftig nur noch privilegiert werden (Entnahmewert 0,5 Prozent), wenn das Fahrzeug überwiegend (mehr als 50 Prozent) auch im rein elektrischen Fahrantrieb betrieben wird. Wird das Fahrzeug nicht überwiegend im elektrischen Fahrbetrieb genutzt oder der rein elektrische Fahranteil nicht nachgewiesen, entfällt der Vorteil und die Nutzung des Dienstwagens wird regelbesteuert (1-Prozent-Regelung).

Die Frage ist wie und wer soll es kontrollieren (ob ich über 50% rein elektrisch fahre)?!
Und wenn ich ein mal pro Woche 1000 km (Außendienst) in einem stuck fahre und Rest der Woche nur 200 km zur Arbeit?! Sind die Vorteile von 0,5%weg?)))) wenn ich keine Steuervorteile habe, dann brauche ich so ein Auto auch nicht 😁

Deine Antwort
Ähnliche Themen