Q7 als LKW?
Hi@all,
gerade habe ich dieses Urteil gelesen: Gewichtsbesteuerung
Demnach können Fahrzeuge mit mehr als 2,8to zulässigem Gesamtgewicht als LKW besteuert werden.
Der Q7 hat 2,95to.
Geht das??
Ciao
Sascha
46 Antworten
an alle Möchtegern-Schlaumeier:
1.) Selbst wenn man eine Zulassung als Lieferwagen/ LKW bekäme und die Steuer spart, muss man bei der Versicherung dann auch einen LKW-Tarif abschliessen!
2.) Dies führt dazu (insbesondere bei einem Vollkaskovertrag) das die gesparten 400,00 € ganz ganz schnell weg sind! Davon abgesehen ist der Kasko-Schutz für einen LKW-Tarif nicht mit PKW-Tarif vergleichbar!
PS. Meinen habe ich am Montag, den 04.09. in NSU abgeholt! Als PKW!
MFG
Dirk
sonstige Kosten
ich gebe 6502 vollkomen Recht: auf der einen Seite versucht man durch eine LKW Zulassung Steuern zu sparen - anderseits wird vergessen, dass dies erhebliche Nachteile und Kosten mit sich ziehen kann. Beispiele: Zulassung als LKW = Versicherung als LKW, Überholverbote, Geschwindigkeitsbegrenzungen etc. Auch zukünftige Projekte wie Maut etc. können einem da schneller ins Haus stehen als man glaubt ...
@dirkhennef und skippyc2001:
Könnt Ihr Eure Aussagen bzgl. Versicherungspflicht als LKW, Geschwindigkeitslimits, LKW-Maut, Überholverbote irgendwie belegen? Habe ich noch nichts davon gehört.
Ich möchte Euch nicht unterstellen, daß es nur Geschwätz war. Deshalb bitte mit Quellenangabe.
Ciao
Sascha
@ sheiner:
wenn du einen LKW zulässt musst du auch einen LKW versichern, hier gilt nicht der PKW-Tarif sondern der LKW, bzw bei manchen Versicherungen auch der Lieferwagen-Tarif, dieser ist vom Versicherungsschutz in Teil-und Vollkasko etwas schlechter und i.d. R. wesentlich teurer.
Insbesondere ist die Rabattstaffel (bei PKW bis SF25/30%) bei LKW nicht so lang (i.d.R. bis SF3/40%) und Rückstufungen im Schadenfall sind wesentlich höher.
Auch für die Versicherung ist die entsprechende eingetragene Fahrzeugart (z.b. Kombilimousine, oder Lieferwagen oder Krad o.ä.) für die Tarifierung massgeblich. Weiterhin gibt es bei LKW-Verträgen keine sogenannten weichen Tarife wie km-Leistung, Garage, Fahrerkreis, Einfamilienhaus, Berufsgruppe etc. Dies alles führt beim PKW zu Rabatten.
Ich hoffe dies reicht als Begründung.
MFG
Dirk
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Ui Ui....jetzt wird's aber wild hier...:-)
Sämtliche Einschränkungen im Straßenverkehr verursacht durch die StVO gelten für Kraftfahrzeuge >3,5t zulässige Gesamtmasse. Sowohl die Geschwindigkeitsbeschränkungen, als auch entsprechende Überholverbote gelten keineswegs nur für LKW, sondern viel mehr für ALLE Kfz über 3,5t !!
Die LKW-Maut betrifft nur LKW, die im Güterverkehr und >12t unterwegs sind.
In beiden vorgenannten Sachverhalten ist der "als LKW" zugelassene Q7 also nicht betroffen. Ausnahme: Führt der Q7 bespw. einen Anhänger mit sich, so werden beide Gesamtgewichte addiert. Über 3,5t gilt ein Überholverbot dann auch für den "nicht-LKW" zugelassenen Q7 schon !!
Richtlinien bezgl. der Ausstattung von LKW's sollten in der StVZO aufgezeigt sein. Evtl. Einschränkungen wie Fahrgastsitze u.d.gl. wird man dort wahrscheinlich finden.
Andere Problematiken die auftauchen sind da eher Sonntagsfahrverbot und Ferienreiseverordnung. Die gelten nämlich für LKW >7,5t und LKW MIT ANHÄNGER. Will heißen...mit dem Q7 und Anhänger Sonntags fahren wäre bei einer entsprechenden Zulassung nicht möglich. Oder...in den Monaten Juli und August wäre das Fahren an Samstagen von 7.00 bis 20.00 Uhr auf bestimmten Autobahnen ( meist Nord/Süd-Gefälle ) nicht erlaubt !
Ach ja...wie schwer ist der Q7 denn nun bei einer LKW-Zulassung ?? Das Parken auf entsprechend gekennzeichneten Gehwegen ist nämlich für Fahrzeuge >2,8t zGm auch nicht mehr erlaubt...:-)
Versicherungstechnisch hat sich mein Vorredner ja schon kompetent zu Wort gemeldet.
Grüße
4Horsemen
Zitat:
Original geschrieben von Dig555
oder monatelang mim fiskus herumstreiten.
... ne ich hab´ nur meinen Anwalt angerufen ... der macht das jetzt alles (Einspruch, Widerspruch, Aussetzung der Zahlung etc.) ... ich glaube das sollte man Fachleuten überlassen ... Mfg volltanke
Geht es hier eigentlich um die Zulassung als LKW oder um die Besteuerung nach Gewicht?
Da ich vor dem Q7 auch schon einen schweren Geländewagen gefahren habe, habe ich natürlich die (damals - vor drei Jahren - automatisch vom Finanzamt vorgenommene) Einstufung nach Gewicht gerne mitgenommen.
Geschwindigkeitsbeschränkungen, Überhol- oder gar Fahrverbote waren damit aber keinesfalls verbunden, da das Fahrzeug trotzdem nicht als LKW zugelassen war!
Die Aufhebung dieser Regelung kann man finanziell meist verschmerzen, aber für den Differenzbetrag hätte ich trotzdem attraktivere Einsatzzwecke gewusst.
Gruß
Guido
Hi Guido,
vielen Dank für Deine Unterstützung 🙂
Wurde ja auch Zeit, daß hier mal was konkretes gepostet wurde.
Ciao
Sascha
Nach der tagesaktuellen Pressemitteilung von heute früh ist die Entscheidung für D durch:
Für schwere Geländewagen wird die volle Kfz-Steuer fällig!
Leider keine Hoffnung für alle schwebenen Verfahren nach VII B 330/05
Zitat:
Original geschrieben von surf2y
Nach der tagesaktuellen Pressemitteilung von heute früh
Hallo, kannst Du die mal zitieren? Oder LINK. Mfg volltanke
@volltanke
Einen link habe ich leider noch nicht:
Schau mal in den Wirtschaftsteil der RP von heute...
Zitat:
Original geschrieben von surf2y
@volltanke
Einen link habe ich leider noch nicht:
Schau mal in den Wirtschaftsteil der RP von heute...
[/QU
OTE]...also auf rp-online finde ich nichts .... welches Az. oder Urteil in welchem Prozeß soll das denn sein? mfg volltanke
@volltanke
Teil D für Düsseldorf
Seite C1
Urteil: für Geländewagen ist in der Regel die volle kfz-Steuer fällig
Die weit günstigere Lkw-Steuer sei auch nach europäischem Recht nicht vorgesehen, heißt es in einem Urteil des Bundesfinanzhofs. (Aktenz. ...)
Hab hier auch noch was zum Thema gefunden...
Volle Steuer auf Geländewagen
Der Bundesfinanzhof urteilte, dass auf Geländewagen die volle Kraftfahrzeugsteuer für Pkw abzuführen sei. Ursprünglich galten diese ab einem Gesamtgewicht über 2,8 Tonnen als Lastwagen, wodurch die Fahrzeughalter mehrere hundert Euro jährlich sparen konnten. Diese Regelung geriet in die öffentliche Kritik und wurde im Mai 2005 aufgehoben, wogegen Halter protestiert hatten.
Frankfurter Allgemeine Zeitung 14.09.2006/Seite 10
Leute, bitte !
Der Q7 ist ein PKW, was denn sonst. Obwohl ich weit weg von moralischen Zeigefingern bin ... das fehlt ja noch, daß die größten PKW´s auf den Straßen mit 200 durch die Gegend jagen und jeder Polo Fahrer mehr Steuern zahlen muß, weil es sich Q7 Fahrer nicht leisten wollen.
Kein einziger Q7 wurde als Ersatz für einen LKW angeschafft ! Wenn ich mich täusche, bitte melden.
Nur um dem vorzubeugen: ich bin nicht neidisch auf einen Q7, es soll jeder fahren was er will. Aber bitte auch angemessen besteuern wie jeder andere auch.
Grüße
RECA 40 ( auch Audi Fahrer ... und eigentlich sowieso für die Abschaffung der Kfz Steuer .. aber dann bitte für alle ..😉 )