Q5 Einkauf in UK oder USA (Unterschiede)
Hallo Freunde,
Ein Freund von mir hat sich seinen neuen A4 S-Line in UK bestellt (natürlich mit Lenkrad links) und hat ihn letzte Woche tatsächlich die AB mit Auslieferung in Ö bekommen: einziger Unterschied, dass das Auto aufgrund der £-Schwäche bei gleicher Ausstattung um ca. 25% biller ist als in Ö.
Habe mir das auch für meine neue Kuh angesehen. Naja, der 2.0 TFSI mit S-Tronic kommt in UK auf £27.700 (Liste inkl. 15% VAT, netto £24.090 = €26.763) statt wie in Ö auf € 35.930 netto, ohne Steuern, also -34%. Da gibt es sicher Ausstattungsunterschiede, aber die machen keine €9.000 aus. Schwarz perleffekt kostet zB £585, bei uns €1.040. Ohne Steuern sind das -27%. Kein Kommentar!
Ich lass mir ein Angebot schicken, inzwischen könng ihr ja unter www.audi.co.uk selber schmökern.
Gruß
Mike
PS: in UK heißt es übrigens auch: Vorsprung durch Technik
Beste Antwort im Thema
Hallo,
etwas verspätet, dafür umso länger 😁, mein Bericht zur Abholung des Q5 aus England.
Begonnen hatte alles damit, dass ich mich im Forum über den Q5 erkundigen wollte und dabei auf das Thema Kauf in UK gestoßen bin. An dieser Stelle einen herzlichen Dank an die Forumsteilnehmer und –betreiber.
Ablauf der Abholung
Mittwoch: Am Abend angereist
Donnerstag: Fahrzeugbesichtigung, Kaufpreisüberweisung (Chaps Schnellüberweisung von einem britischen Konto), Besichtigung London
Freitag: Fahrzeugabholung, Besichtigung Windsor Castle
Samstag: Besichtigung Royal Pavilion Brighton, Hever Castle & Gärten, Brighton
Sonntag: Besichtigung der Steilküste Beachy Head, Rückreise
Audi Tax Free Korrespondenz
Die Korrespondenz wurde nahezu ausschließlich per E-Mail durchgeführt. Lediglich zu Begin telefonierte ich zweimal mit J.D. Der Auftrag (Vehicle order form) wurde per Telefax und das Dokument VAT 411 (New means of transport) per Briefpost versendet.
Um neuen Interessenten den zeitlichen Ablauf darzustellen, habe ich hier meine Korrespondenz entsprechend dargestellt. Zumindest J.D. ist übrigens sehr direkt, er kommt sofort in drei Worten (manchmal reicht auch eins) auf den Punkt und gut ist es. Wer lange E-Mails oder Gespräche erwartet ist bei ihm falsch 😉.
26.03.2009
Ich: Angebotsabfrage mit einer Auflistung der Konfiguration (Q5 3.0 TDI, S line, Monza Silber, Leder/Alcantara mit silberner Naht). Erstellt anhand der Pricing and Specification Guide auf www.audi.co.uk.
J.D.: Erhalt eines Angebotes mit Angabe der Höhe der Anzahlung (£15.000,00).
30.03.2009
Ich: Anpassung der Angebotsanfrage.
J.D.: Neues Angebot.
02.04.2009
Ich: Preisvorstellung genannt, Anzahlung £10.000,00.
J.D.: Verbessertes Angebot vorgelegt, Anzahlung £10.000,00.
06.04.2009
Ich: Annahme des Angebotes und die Bitte einen Vertrag fertigzustellen.
09.04.2009
Ich: Da auf die vorstehende E-Mail keine Antwort einging, noch einmal um die Zusendung des Vertrages gebeten.
10.04.2009
J.D.: Entschuldigung für die verspätete Reaktion. Zusendung des Auftrages (Excel-Tabelle Vehicle order form).
Ich: Zwei fehlende bzw. bei nicht Angabe möglicherweise zur Falschlieferung führende Punkte angemerkt.
13.04.2009
J.D.: Korrigierten Auftrag zugesendet.
14.04.2009
Ich: Auftrag unterschrieben und per Fax versendet
J.D.: Den durch mich unterschriebenen Auftrag ebenfalls unterschrieben und per Fax zurückgesendet
21.04.2009
J.D.: Bestätigung des Eingangs der Anzahlung (Anm.: Auf Nachfrage.).
09.06.2009
J.D.: Bekanntgabe der geplanten Produktionswoche ‚28‘(Anm.: Auf Nachfrage.).
30.06.2009
J.D.: Bestätigung der Produktionswoche ‚28‘ und des möglichen Abholungszeitraumes ‚early August‘ (Anm.: Auf Nachfrage.).
27.07.2009
J.D.: Mitteilung der Fahrgestellnummer (Anm.: Auf Nachfrage.).
-> Hiermit Anmeldung in MyAudi und die Konfiguration kontrolliert. – Alles in Ordnung.
29.07.2009
J.D.: Zusendung des Formulars VAT 411 (New means of transport).
30.07.2009
Ich: VAT 411 ausgefüllt und per Post an die angegebene Adresse gesendet (Anm.: E-Mail/Fax nicht möglich)
03.08.2009
Ich: Mitteilung des gewünschten Abholtermins.
05.08.2009
J.D.: Mitteilung des britischen Kennzeichens (Anm.: Auf Nachfrage.).
Ersparnis
Das beste Angebot in Deutschland kam von einem Online-Makler, wobei der Vertrag jedoch über einen regulären Audi-Händler geschlossen worden wäre. Der Rabatt auf den Listenpreis (ohne Gebühren) wurde mit 15% angegeben.
Ersparnis zu Listenpreis+Gebühren in D: 27,90%
Ersparnis zu Angebot Online-Makler in D: 15,28%
Fahrzeugabholung
Donnerstag: Fahrzeugbesichtigung mit J.D., ca. 30 min
Freitag: Fahrzeugabholung und ‚Papierkram‘ mit M.D., ca. 45 min
Ausgehändigt wurden folgende Dokumente und Schreiben:
After Sales Service: Verhalten bei Garantiefällen im dritten Jahr (Rechnung ist selbst zu zahlen und über Watford Audi einzureichen)
Registration Document VX302: Ausfuhrdokument mit Angabe von Fahrzeugdaten, Ausfuhrkennzeichen, nichtgezahlter britischer Steuer, spätestem Ausfuhrtag.
EWG-Übereinstimmungsbescheinigung: COC
VAT 411: Steuerdokument
Daneben sind die Ausfuhrkennzeichen montiert und an der Windschutzscheibe ein Registrierungshinweis zu den Ausfuhrkennzeichen angebracht.
Versicherung
31.03.2009
Per E-Mail Versicherung um Versicherungsschutz für die Überführung gebeten. Telefonisch wurde mitgeteilt, das dies in diesem Fall nicht möglich sein (Anm.: Ich konnte eine große Unsicherheit heraushören.)
30.07.2009
Persönlich vor Ort bei meiner Versicherung (HUK) um Versicherungsschutz für die Überführung des Wagens aus England gebeten. Versicherungsschutz wurde anhand der Fahrgestellnummer für 5 Tage ab dem von mir genannten Abholtermin erteilt.
Bei der Abholung wurde bei Audi Tax Free der Nachweis einer vorhandenen Haftpflichtversicherung verlangt. Der Nachweis erfolgte durch die Grüne Karte (Internationale Versicherungskarte).
Reisebuchung
Die Abholung wurde zu einem Kurzurlaub mit Familie.
Hotel
London-Watford Junction
Holiday Inn Express
19 Bridle Path
Watford, WD17 1UE
2 Nächte £118,00 (1 Double bed with sofa bed nonsmoking)
Flug
Dortmund nach London-Luton
easyJet
Kosten: 112,97€ inkl.1 Aufgabegepäckstück, Kindersitz kostenlos als Sperrgepäck
Taxi
London-Luton Airport zum Hotel
A2B Cars
Kosten: £28.00
Fähre
Dover nach Calais
P&O Ferries gebucht über Directferries
Auf der Web-Seite unter Sonderangebote Hin- und Rückfahrt P&O Ferries Calais – Dover ausgewählt. Hinfahrt Calais – Dover für 01:50 Uhr (tatsächlich aber nicht genutzt) und die Rückfahrt Dover – Calais für 15:15 Uhr gebucht.
Kosten: 35,88€
Check-In-Zeit in Dover ab Wartebereich direkt vor der Fähre 30 min. vor der Ablegezeit, nicht wie bei Directferries angegeben 90 min.
Ablauf: Einfahrt auf das Hafengelände und den Schildern Eastern Docks folgen, Einreihen in den Stau vor der französischen (!) Grenzstelle, Weiterfahrt zum Check-In von P&O Ferries und Einreihen in den dortigen Stau, Einchecken mittels P&O Ferries Referenznummer und Ausweisen/Pässen, da wir etwa zehn Minuten zu spät waren, mussten wir die nächste Fähre nehmen – ohne Extrakosten, Weiterfahrt zum angegebenen Parkbereich.
In der Nähe ist ein Gebäude mit Burger King, Cafe, Geschäft (Getränke, Zeitschriften, Souvenirs, etc.) und Toiletten. Die unten vorhandenen Sitzplätze weisen zum Parkplatz. Möchte man die Fähren sehen, so sollte man die hinten rechts liegende Treppe (auch Aufzug) nehmen und in die erste Etage gehen. Dort befindet sich ein Wartebereich innen und außen mit freier Sicht auf die Fähren.
Aber immer die Uhr im Auge behalten.
Sightseeing
London
Tageskarte zur Fahrt nach und in London und zurück nach Watford:
Adult Travelcard - Day Travelcard - Zones 1-9 + Watford Junction – Anytime £18,00 bzw. Off-Peak £13,50
Je nach Verbindung dauert es nach London bzw. zurück nach London ca. 35 min oder 2- bis 3-mal so lang.
Rundgang durch London … Tower Bridge, Tower, Bankenviertel, Leadenhall Market (Mittagessen in den Kellergewölben eines italienischen Restaurants), St. Paul’s Cathedral u.a., Regierungsviertel, London Eye, Piccadilly Circus, Trafalgar Square, Soho (Abendessen in einem chinesischen Restaurant). Wir haben es bei einer Besichtigung von Außen belassen, da sonst die Zeit nicht gereicht hätte. Das London Eye haben wir uns allerdings ‚gegönnt‘.
Windsor
Die erste Ausfahrt. MMI auf dem Hof von Audi Tax Free die Route nach Windsor Castle berechnen lassen und los ging es. Nach der Besichtigung MMI-geführt nach Brighton gefahren.
Brighton (2 Übernachtungen) und Hever
In Brighton das Royal Pavilion besichtigt und anschließend nach Hever gefahren. Dort Hever Castle & Gärten besichtigt, sowie die stattfindenden Ritterspiele angeschaut. Am Abend an den Strand von Brighton und den Kneipen und Restaurant Bereich besichtigt. In einem Pub/Restaurant gegessen.
Das MMI führte uns teilweise über Straßen nach Hever, die nicht viel breiter als der Q5, aber keine Einbahnstraßen sind. Dazu waren sie rundherum zugewachsen. Man hatte den Eindruck, durch einen grünen Tunnel zu fahren.
Auf der Rückfahrt von Hever durchfuhren wir geraden einen ‚grünen Tunnel‘ der auch für Gegenverkehr geeignet war, als ein ausgewachsener Hirsch mit Geweih unseren Weg von rechts nach links kreuzte – es dürfte weit weniger als eine Sekunde zwischen uns gelegen haben. – Glück gehabt.
Beachy Head
Auf dem Weg zur Fähre die Steilklippen besichtigt. Kinder und Lebensmüde sind an der Leine zu führen 😉.
Zulassung
Zur Zulassung hatte ich folgende Unterlagen dabei:
1. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
2. Registration Document VX302
3. VAT 411 (New means of transport)
4. Kaufvertrag (Vehicle order form)
5. Elektronische Versicherungsbestätigung
6. Personalausweis
Während von 1., 3. und 4. lediglich eine Kopie erstellt und einbehalten wurde, wurde 2. im Original einbehalten. Die Fahrgestellnummer wurde am Fahrzeug kontrolliert.
Folgende Gebühren kamen bei der Zulassung auf:
KBA-Gebühr: Briefvordruck ZB II 3,60 €
Neuzulassung eines KFZ, mit ABE/E: 41,60 €
Feinstaubplakette: 5,00 €
Umsatzsteuer für die Fahrzeugeinzelbesteuerung
Download des Formulars USt 1 B von der Seite des zuständigen Finanzamtes. Auf der Seite des Bundesministeriums für Finanzenfindet sich der Euro-Referenzkurs für den Monat der Fahrzeugauslieferung, der zur Berechnung der Steuerschuld notwendig ist. Diese auf das Konto des zuständigen Finanzamtes überwiesen. Das Formular mit dem Kaufvertrag beim Finanzamt abgegeben.
Das Auto
Das Auto macht bisher übrigens das was es soll, es fährt und macht Spaß. Probleme oder negative Auffälligkeiten gibt es keine.
Gruß
Kai
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Hallo Earl,
wenn ich alle 10-12 Monate einen neuen Wagen möchte, bestelle ich einfach 2 Monate nach Erhalt des "alten" einen neuen.
Dickes Konto ist nicht nötig, nur die Anzahlung von ca. 10% des Nettopreises müsste ich vorstrecken, den Rest sichere ich per Devisentermingeschäft ab. Sollte das Pfund in den nächsten 2 Monaten wieder unter 1,15 EUR sinken, nehme ich das Unternehmen wahrscheinlich in Angriff. Und vielleicht teste ich dann bis zum übernächsten Q5 auch mal einen TFSI.
Gruß,
swancorner
Dann hättest du aber ein Problem, wenn du bis zur Lieferung des neuen Q5 den alten nicht oder nicht zu einem akzeptablen Preis loswirst - dann wird nämlich die Restzahlung fällig - oder habe ich gerade einen Denkfehler?
Zitat:
Original geschrieben von mschmoelzer
Dann hättest du aber ein Problem, wenn du bis zur Lieferung des neuen Q5 den alten nicht oder nicht zu einem akzeptablen Preis loswirst - dann wird nämlich die Restzahlung fällig - oder habe ich gerade einen Denkfehler?
Das stimmt natürlich.
Aber wenn ich zu einem akzeptablen Kurs den Wagen bestellen kann, habe ich relativ viel Spielraum nach unten und finde sicherlich einen Käufer. Und wenn ich für 2-3 Wochen mal den Nettopreis finanzieren muss, ist das auch okay. Da wir aber noch einen zweiten Wagen haben, würde ich im besten Fall für 2 Wochen mit dem fahren, bevor ich den neuen abhole.
Das Spekulieren mit Gebrauchtwagen aus Reimporten halte ich für dilletantisch. Wer spekulieren will, sollte sich bei einer online-Bank ein Depot anschaffen und mit Wertpapieren (Aktien, Zertifikaten oder komplizierteren Derivaten) spekulieren. In der Zeit seit 1990 konnte man sein Depot mit Fähigkeiten durchaus verzehnfachen oder auch verzwanzigfachen. Ein paar Hunderttausend € waren da durchaus drin.
MfG CS
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Zitat:
Original geschrieben von 10409
Das Spekulieren mit Gebrauchtwagen aus Reimporten halte ich für dilletantisch. Wer spekulieren will, sollte sich bei einer online-Bank ein Depot anschaffen und mit Wertpapieren (Aktien, Zertifikaten oder komplizierteren Derivaten) spekulieren. In der Zeit seit 1990 konnte man sein Depot mit Fähigkeiten durchaus verzehnfachen oder auch verzwanzigfachen. Ein paar Hunderttausend € waren da durchaus drin.
MfG CS
Ich bin über Deinen themenfremden und somit sinnfreien Kommentar ein wenig verwundert, zumal Deine sonstigen Beiträge durchaus relevant sind. 😕
Rätst Du wirklich ahnungslosen Motorenthusiasten zum Spekulieren an der Börse?
Bei diesem Beitrag geht es wirklich nicht um Spekulation, sondern eher um Werterhaltung mit geringem Verlust. Sollte das auch Dein Ziel an der Börse sein, dann hast Du das Thema nicht verstanden. 😁
Zitat:
Original geschrieben von swancorner
Bei diesem Beitrag geht es ... um Werterhaltung mit geringem Verlust.
Werterhaltung sicher nicht, denn irgendjemand zahlt den Wertverlust, nur vielleicht nicht Du. Aber ich bin kein Moralprediger, daher zurück zum Thema.
@h.j.fueller:
Auf welche Fahrzeuge die "Fausttregel" besser oder schlechter zutrifft, habe ich nicht untersucht, dafür fehlt mir die Zeit. Wenn ich mir den potentiellen Käufer vorstelle, stellt sich mir eine Frage: Wozu soll er sich einen Gebrauchten kaufen, wenn er nicht deutlich, d.h. min. 30% günstiger ist als ein Neuer? Beim Gebrauchten kennt man die Vorgeschichte nicht, weiß nicht ob es ein Unfallwagen war oder wie der Vobesitzer mit dem Wagen umgegangen ist.
Wenn ich beispielsweise für 'ne gebrauchte Q, sagen wir 50'000€ (statt 60'000€ Neupreis) zahlen müsste, die schon ein Jahr geritten wurde, würde ich die nie, aber gar nie! kaufen. Der 'Aufpreis' für einen Neuen wäre es mir allemal wert; ich kann ihn dann auch genau so konfigurieren wie ich will. Zudem gibt es für mich persönlich eine Obergrenze: über 30'000€ wirds immer ein Neuer (Lieber nen neuen Mittelklassewagen, als ne teure Occasion).
Kleiner Hinweis: Der Käufer eines gebrauchten deutschen Fahrzeugs in Deutschland erwartet einen in Deutschland gekauften Wagen. IMHO gibt es ausreichend Gerichtsurteile, die einen Hinweis auf "Reimport" verlangen und idR. einen Preisabschlag -allein und wenn es nur wegen der Ausweispflicht ist - verlangen.
Gruß
Stefan
(Macht Euch bitte vorher noch etwas schlauer!)
Zitat:
Original geschrieben von nix4free
Werterhaltung sicher nicht, denn irgendjemand zahlt den Wertverlust, nur vielleicht nicht Du. Aber ich bin kein Moralprediger, daher zurück zum Thema.Zitat:
Original geschrieben von swancorner
Bei diesem Beitrag geht es ... um Werterhaltung mit geringem Verlust.@h.j.fueller:
Auf welche Fahrzeuge die "Fausttregel" besser oder schlechter zutrifft, habe ich nicht untersucht, dafür fehlt mir die Zeit. Wenn ich mir den potentiellen Käufer vorstelle, stellt sich mir eine Frage: Wozu soll er sich einen Gebrauchten kaufen, wenn er nicht deutlich, d.h. min. 30% günstiger ist als ein Neuer? Beim Gebrauchten kennt man die Vorgeschichte nicht, weiß nicht ob es ein Unfallwagen war oder wie der Vobesitzer mit dem Wagen umgegangen ist.Wenn ich beispielsweise für 'ne gebrauchte Q, sagen wir 50'000€ (statt 60'000€ Neupreis) zahlen müsste, die schon ein Jahr geritten wurde, würde ich die nie, aber gar nie! kaufen. Der 'Aufpreis' für einen Neuen wäre es mir allemal wert; ich kann ihn dann auch genau so konfigurieren wie ich will. Zudem gibt es für mich persönlich eine Obergrenze: über 30'000€ wirds immer ein Neuer (Lieber nen neuen Mittelklassewagen, als ne teure Occasion).
Hallo!
Leute, die sich nach gebrauchten Fahrzeugen umschauen, wollen das Fahrzeug eventuell nicht erst nach 6-9 Monaten (Lieferzeit). Daher sind sie auch bereit, einen Jahres/Halbjahreswagen/Vorführer mit relativ gesehen wenig Nachlass zu kaufen.
Und wenn es sich dann eben um ein erfolgreiches Modell wie dem Q5, X5 oder X6 handelt, sind 30 % im ersten Jahr unrealistisch.
Wir reden nicht von Fahrzeugen mit 70-100.000 KM im ersten Jahr. Das sollte logisch sein.
Und ein Scheckheft ist auch Bedingung. Man spart eventuell sogar die Kosten der 1. Inspektion.
Desweiteren sind eventuelle Rückrufaktionen oder bekannte Mängel bereits abgearbeitet und abgestellt und man muß sich damit nicht mehr herumschlagen.
Um einen Unfall auszuschließen, gibt es z.B. DEKRA-Gutachten usw.
Und das Fahrzeug sollte aber gewisse Parameter mitbringen: vernünftige Farbe und gute Ausstattung (bei 95% der Q5 wahrscheinlich eh gegeben.)
Aber ich bin ja heilfroh, das viele nach dem Motto leben: "Neu ist treu"
Somit kann ich dann günstige, top ausgestattete junge Gebrauchtwagen kaufen und weiterhin umsonst X5 fahren.
Gruß
Hans-Jürgen
http://mein.auto-treff.com/19675-1.bmw
Zitat:
Original geschrieben von StefanLi
Kleiner Hinweis: Der Käufer eines gebrauchten deutschen Fahrzeugs in Deutschland erwartet einen in Deutschland gekauften Wagen. IMHO gibt es ausreichend Gerichtsurteile, die einen Hinweis auf "Reimport" verlangen und idR. einen Preisabschlag -allein und wenn es nur wegen der Ausweispflicht ist - verlangen.Gruß
Stefan
(Macht Euch bitte vorher noch etwas schlauer!)
Hat jemand behauptet,den Hinweis nicht geben zu wollen?
Hat
Jeder der schon mal ein Auto in Zahlung ggeben hat, wird sich an die Frage des Verkäufers erinnern, ob es sich um einen Re-Import handelt, der dann nur mit hohen Abschlägen hereingenommen würde.
Ich wüsste nicht, warum ich als Privatkäufer diese Frage nicht auch stellen und infolgedessen bestimmte Preisvorstellungen haben sollte.
Im übrigen leuchtet mir diese "Erfolgs-Geschichte" nicht ganz ein, lieber "h.j.fueller": wenn man Deinem Link zu Deiner Fahrzeugflotte folgt, sieht man da gar keinen jungen Gebrauchten......und Neuwagen auch nicht. Was versteh ich denn falsch?
Zitat:
Original geschrieben von huckelbuck
Jeder der schon mal ein Auto in Zahlung ggeben hat, wird sich an die Frage des Verkäufers erinnern, ob es sich um einen Re-Import handelt, der dann nur mit hohen Abschlägen hereingenommen würde.
Ich wüsste nicht, warum ich als Privatkäufer diese Frage nicht auch stellen und infolgedessen bestimmte Preisvorstellungen haben sollte.
Im übrigen leuchtet mir diese "Erfolgs-Geschichte" nicht ganz ein, lieber "fueller": wenn man Deinem Link zu Deiner Fahrzeugflotte folgt, sieht man da gar keinen jungen Gebrauchten......und Neuwagen auch nicht. Was versteh ich denn falsch?
Hallo!
Meine letzten X5 waren z.B. 4, 6, 13, 22 und 24 Monate alt.
Für mich also noch recht "jung".
Sie wurden bar gekauft und zwischen 6 und 11 Monaten gefahren( 10-15.000 KM).
Der Verkaufserlös nach der Nutzung war entweder gleich oder höher als der bezahlte Kaufpreis.
Gruß
Hans-Jürgen
http://mein.auto-treff.com/19675-1.bmw
Zitat:
Original geschrieben von h.j.fueller
Hallo!Zitat:
Original geschrieben von huckelbuck
Jeder der schon mal ein Auto in Zahlung ggeben hat, wird sich an die Frage des Verkäufers erinnern, ob es sich um einen Re-Import handelt, der dann nur mit hohen Abschlägen hereingenommen würde.
Ich wüsste nicht, warum ich als Privatkäufer diese Frage nicht auch stellen und infolgedessen bestimmte Preisvorstellungen haben sollte.
Im übrigen leuchtet mir diese "Erfolgs-Geschichte" nicht ganz ein, lieber "fueller": wenn man Deinem Link zu Deiner Fahrzeugflotte folgt, sieht man da gar keinen jungen Gebrauchten......und Neuwagen auch nicht. Was versteh ich denn falsch?Meine letzten X5 waren z.B. 4, 6, 13, 22 und 24 Monate alt.
Für mich also noch recht "jung".Sie wurden bar gekauft und zwischen 6 und 11 Monaten gefahren( 10-15.000 KM).
Der Verkaufserlös nach der Nutzung war entweder gleich oder höher als der bezahlte Kaufpreis.
Gruß
Hans-Jürgen
http://mein.auto-treff.com/19675-1.bmw
okay, danke.
Dann haben wir unterschiedliche Vorstellungen von "jungen" Gebrauchten. Dazu würde ich lediglich Fahrzeuge zählen, die
max.12 Monate alt sind.
Zitat:
Original geschrieben von huckelbuck
Jeder der schon mal ein Auto in Zahlung ggeben hat, wird sich an die Frage des Verkäufers erinnern, ob es sich um einen Re-Import handelt, der dann nur mit hohen Abschlägen hereingenommen würde.
Ich wüsste nicht, warum ich als Privatkäufer diese Frage nicht auch stellen und infolgedessen bestimmte Preisvorstellungen haben sollte.
Dies trifft nur bei "Massen" EU-Importen mit Minderausstattung (also z. B. fehlendes ESP) zu. Bei Fahrzeugen mit vollkommen identischer Ausstattung gibt es keinen Minderpreis.
Wer so denkt müsste sich ja zwangsläufig auch bei einem deutschen Fahrzeug die Rechnung zeigen lassen und wenn der Erstkäufer 15% bekommen hat müsste er auch 15% von DAT/Schwacke abziehen - wer macht das?
Ich hatte schon zwei EU-Importe vor meinem UK A5 und immer lag der Erlös in der Größenordnung DAT/Schwacke. Und das trotz fehlendem ESP, italienischer Bordmappe usw.
@swancorner: Hatte Dein Post so verstanden, dass Du es nicht weisst.
@weiberh.: Da bin ich anderer Meinung. Dazu gibt es aber in den anderen Foren auch genügend Diskussion!
Gruß
Stefan
(Hat das Problem nicht)