- Startseite
- Forum
- Auto
- Audi
- Audi E-Autos
- Audi Q4 e-tron
- Q4 e-tron: Wartezimmer und Liefertermine
Q4 e-tron: Wartezimmer und Liefertermine
Hallo zusammen,
ich wollte heute meinen bestellten Q5 Hybrid Sportback umbestellen in den neuen Q4 50 etron quattro, es gibt keine Kontingente derzeit mehr die zugesagt werden können, was macht denn Audi da wieder ?
Mein Händler meint im Juni bekommen sie evtl wieder Kontingente zugesagt, wir war das denn bei euch ? Ein auswärtiger Händler hat mir den Dezember zugesagt aber ich will meinem Händler nicht den Rücken kehren.
Ist bezüglich den Förderungen der Bafa schon näheres raus? Geplant war ja dass die Förderungen über den 31.12.2021 hinausgehen, das wäre ja nur in Ordnung, dann kann meiner auch erst im Februar kommen.
Freue mich auf Eure Erfahrungen usw. und freue mich natürlich mit jedem der einen Liefertermin zugesagt bekommt und der Thread soll auch als Wartezimmer dienen also nur her mit euren Konfigurationen und später auch Bilder.....
Gruß,
Thomas
Ähnliche Themen
9871 Antworten
Weil die neuen Bestellungen einen Haufen mehr an Gewinn mit sich bringen, als die alten Bestellungen. Da ist ne Stornierung seitens Audi natürlich attraktiv.
Und wer garantiert dann den jetzigen NW-Bestellern, das es ihnen nicht in 6-8 Monaten genauso geht und sie am Ende wieder von 0 anfangen müssen, was die LZ betrifft?
Zitat:
@phiko9500 schrieb am 6. Juli 2022 um 21:52:41 Uhr:
Weil die neuen Bestellungen einen Haufen mehr an Gewinn mit sich bringen, als die alten Bestellungen. Da ist ne Stornierung seitens Audi natürlich attraktiv.
Wie soll das rechtlich denn gehen? Das ist doch Futter für jeden Rechtsschutzanwalt
Zitat:
@fox2008new schrieb am 6. Juli 2022 um 19:24:24 Uhr:
So, bei mir gibt es etwas Neues: VOLL -Katastrophe !!!!
Das Audi-Zentrum Osnabrück hat heute mitgeteilt, dass mein im NOVEMBER 21 bestellter Q4 nicht mehr 2022 geliefert wird, sondern das dieser überhaupt nicht mehr geliefert wird!!! STORNO seitens Audi! Unglaublich!!!! 20 Jahre Neuwagen-Kunde und dann wirst Du so in den Arsch getreten. Ich habe eine Leasing- Bestellung samt Leasing-Auftragsbestätigung! Mal sehen was der Anwalt sagt! :mad::mad::mad:
Unglaublich.... Bin gespannt was der Anwalt sagen wird. Halte uns mal auf dem laufenden....
Es müsste rechtlich zumindest auf eine Entschädigung / Ersatzmobilität hinauslaufen, da ein neues Auto in jedem Fall wieder eine elend lange Lieferzeit hat.
So, hab soeben tatsächlich (auf Nachfrage) die FIN bekommen. Somit scheint Auslieferung Ende Juli/Anfang August tatsächlich zu stimmen. 40 SUV, bestellt 19.11.2021
Glückwunsch, das ging echt schnell
Zitat:
@math schrieb am 4. Juli 2022 um 20:20:52 Uhr:
Hallo zusammen, ist vielleicht nicht 100% passend hier im Thread, aber ich denke dennoch genug, um nicht extra einen neuen auf zu machen.
Es sind doch bestimmt einige hier die für einen BLP knapp unter 60K bestellt haben um die 0,25% Versteuerung zu erreichen. Was ist denn nun wenn das bestellte Fahrzeug auf Grund der Wartezeit erst nach der BLP Erhöhung im Juli kommt. ??
Ich lese überall 0,25% vom BLP AM ERSTZULASSUNGSDATUM. Das wäre ja der Hit extra versucht knapp unter 60k zu bleiben auf vieles verzichtet und dann…. Trotzdem 0,5% für die gesamte Laufzeit?
Wer kennt sich aus?
Ich habe gerade bei unserem Fuhrparkmanagement nachgefragt. Der Audihändler sendet am Tag der Zulassung den aktuellen BLP inklusive Sonderausstattung an unser Fuhrparkmanagement und der aktualisierte Preis ist dann Berechnungsgrundlage für den Steuersatz. Aus 0,25% wird 0,5%, wenn der aktualisierte BLP am Tag der Zulassung über 60k steht. Der Fahrzeugpreis aus dem Vertragsabschluss gilt nicht für die Berechnung.
Zitat:
@nixisfix schrieb am 28. Juni 2022 um 12:48:09 Uhr:
Zitat:
@BogusTrumper schrieb am 28. Juni 2022 um 10:06:18 Uhr:
Melde mich hier jetzt auch mal an. Habe gestern für einen 45er Quattro unterschrieben. Und da er aus einem bereits bestellten Kontingent der Scherer Gruppe stammt, geht mein Berater sehr sicher von einer Lieferung im 4. Quartal 2022 aus :-)
Nachteil: die Konfiguration entspricht natürlich nicht zu 100% meinem Ideal-Q4. Aber irgendeinen Tod muss man im Moment wohl sterben.
Das verstehe ich nicht. Eine Konfig. für 4/2022 muss doch noch änderbar sein...
Oder liegt es daran, dass - wie hier mehrfach gelesen - eine Konfig-Änderung einer Neubestellung gleichkäme?
Heute habe ich dann auch indirekt die Erklärung bekommen, warum die Konfig. fix ist. Hatte mich bei meinem Händler rückversichert, ob der Q4 schon disponiert ist und folglich nicht von der Preiserhöhung betroffen wäre.
Die Bestätigung kam prompt - mit dem Hinweis, dass die Lieferung aktuell für die KW30 geplant sei! Bestellt habe ich am 27. Juni. Da reden wir also von einer Lieferzeit von etwa einem Monat.
Klar, ist eine Konfiguration von der Stange. Aber der Q4 entspricht meiner Konfig zu etwa 90%. Und damit kann ich dann echt leben, statt 20 Monate zu warten...
Hallo melde mich hier auch mal. Habe am 03.11.2021 ein Q4 35 e-tron bestellt (Leasing 48 Monate) mit unverbindlichen LT Juli 22. Jetzt soll es laut Audi wohl März 2023 (!) werden. Das geht echt gar nicht. Würdet ihr die Audi Lesasing trotzdem in Lieferverzug setzen (nach 6 Wochen)?
Zitat:
@Arcon1 schrieb am 7. Juli 2022 um 13:34:07 Uhr:
Ich habe gerade bei unserem Fuhrparkmanagement nachgefragt. Der Audihändler sendet am Tag der Zulassung den aktuellen BLP inklusive Sonderausstattung an unser Fuhrparkmanagement und der aktualisierte Preis ist dann Berechnungsgrundlage für den Steuersatz. Aus 0,25% wird 0,5%, wenn der aktualisierte BLP am Tag der Zulassung über 60k steht. Der Fahrzeugpreis aus dem Vertragsabschluss gilt nicht für die Berechnung.
Wir haben es lange mit dem Verkäufer diskutiert. Und auch mit dem Steuerberater.
Ergebnis: auf der Leasingbestätigung zusammen mit der Austattung steht folgendes:
"Baulistenpreis beträgt 59860 EUR". Überall in der Leasingunterlagen wird es stehen, zusammen mit der Auflistung der extras.
So wird es unsererseits auch dem Finanzamt bei Bedarf präsentiert.
Der Steuerberater ist auch für diese Lösung. Er hat uns viele verschiedene Unterlagen gezeigt, von dem Steuerberater Pool, aus dem Datev Pool usw. Für den Kauf ist es eindeutig, der Tag der Erstzulassung ist maßgebend. Für das Leasing hat er es nirgendwo so gefunden. Der Tag der Vertragsunterzeichnung beim Leasing ist entscheidend. So werden wir es versuchen zu machen.
Zitat:
@Surus schrieb am 7. Juli 2022 um 15:17:55 Uhr:
Zitat:
@Arcon1 schrieb am 7. Juli 2022 um 13:34:07 Uhr:
Ich habe gerade bei unserem Fuhrparkmanagement nachgefragt. Der Audihändler sendet am Tag der Zulassung den aktuellen BLP inklusive Sonderausstattung an unser Fuhrparkmanagement und der aktualisierte Preis ist dann Berechnungsgrundlage für den Steuersatz. Aus 0,25% wird 0,5%, wenn der aktualisierte BLP am Tag der Zulassung über 60k steht. Der Fahrzeugpreis aus dem Vertragsabschluss gilt nicht für die Berechnung.
Wir haben es lange mit dem Verkäufer diskutiert. Und auch mit dem Steuerberater.
Ergebnis: auf der Leasingbestätigung zusammen mit der Austattung steht folgendes:
"Baulistenpreis beträgt 59860 EUR". Überall in der Leasingunterlagen wird es stehen, zusammen mit der Auflistung der extras.
So wird es unsererseits auch dem Finanzamt bei Bedarf präsentiert.
Der Steuerberater ist auch für diese Lösung. Er hat uns viele verschiedene Unterlagen gezeigt, von dem Steuerberater Pool, aus dem Datev Pool usw. Für den Kauf ist es eindeutig, der Tag der Erstzulassung ist maßgebend. Für das Leasing hat er es nirgendwo so gefunden. Der Tag der Vertragsunterzeichnung beim Leasing ist entscheidend. So werden wir es versuchen zu machen.
Danke für die Information. Aber eigentlich sollte Kaufvertrag doch nicht anders als Leasing behandelt werden!? In beiden Fällen (und im Falle des Q4) hat der Kunde sein Auto nicht sofort verfügbar. Warum soll dann unterschieden werden?
Ich würde den Zeitpunkt der Leasing-Unterschrift begrüßen. Aber hält das der Steuer-Gesetzgebung stand!?
Ich habe nun eine Antwort gefunden, die unser Steuerberater damals an uns gesendet hat.
Zitat:
§ 6 Abs 1 Nr. 4 EStG:
3. bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2031 nur zu einem Viertel anzusetzen, wenn das Kraftfahrzeug keine Kohlendioxidemission je gefahrenen Kilometer hat und der Bruttolistenpreis des Kraftfahrzeugs nicht mehr als 60 000 Euro beträgt,
Diesem Textzusammenhang würde ich entnehmen, dass mit den 60.000 Euro der Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Anschaffung gemeint ist, von dem auch zu diesem Zeitpunkt dann die 0,25% berechnet werden.
„Bei Anschaffung“ könnte man aber auch als Gefahrenübergangszeitpunkt interpretieren. Der ist bei Kauf und Leasing aber eher Richtung Zulassungsdatum oder Abholung
So, das Warten hat bald ein Ende. Wir können den Wagen am 26.07 in Ingolstadt abholen. Bestellt hatten wir den Q4 im Juli 2021.
Ich muss ehrlich sagen dass das unser erster Neuwagen und vermutlich auch unser letzter sein wird. Für die ganzen Umstände, unter denen aktuell viele Unternehmen leiden, kann Audi nichts. Der Kundenservice bei Audi ist aber wirklich unter aller S... gewesen. Kein einziges Mal ist das Autohaus auf uns zugekommen und hat uns informiert, teilweise wurde sich gar nicht gemeldet nur um dann irgendwann wieder zu erfahren dass das Auto um weitere 3 Monate nach hinten verschoben wird. Wir freuen uns sehr auf den Neuwagen, nochmal in der Form machen wir das aber nicht nochmal. Schade.