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Punto I >>> Totalschaden

Themenstarteram 25. Februar 2006 um 13:38

hallo!

ich habe eine frage zu meinem unfall!

mir ist eine frau hinten aufgefahren!

mein punto hat jetzt nen totalschaden! reparaturkosten 2900€

der wert des wagens liegt bei 2000€

wie geht da die versicherung vor???

ich verkaufe zum bsp. den wagen für 500€ die dann von 2000€ abgezogen werden summa sumarum bekomme ich dann von der versicherung 1500€ ausgezahlt?!

eine bekannte von mir hatte vorn paar monaten auch einen unfall! auch wirtschaftlicher totalschaden! sie hat die summe für den wagen bekommen! das war ein seat arosa. der wer des wagens lag bei 2000€, die sie dann auch bekommen hat und fährt ihren seat weiterhin!

der fall ist noch nicht der versicherung gemeldet worden!

ich habe nur ein gutachten von einem bekannten durchgeführt.

könnt ihr mir sagen, was ich bei so ner sache beachten muss?

muss ich den fiat jetzt verkaufen?

ist das denn nicht möglich dass ich die 2000€ überwiesen bekomme und den wagen noch behalte?

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23 Antworten

bis zu nen gewissen punkt kannst du das auto reparieren lassen, auch wenn es den zeitwert übersteigt, hinzu kommt ausfall geld für jeden tag den das auto nicht fahrbereit ist. die versicherugn wird dir im regelfall einen eigenen gutachter oder einen freien vorbeischicken und dir auch ein protokoll zukommen lassen, was du ausfüllen musst. ist es ein totalschaden wird meistens so gerechnet

Zeitwert: 2000 €

Restwert - 500 € (oft wird das gar net angesetzt, sag einfach du verschrottest den wagen)

Entsorgungskosten + Abmeldung: ca. 50 €

Pauschallbetrag Telefon und Post: ca. 25 €

Summe: 1575,00 €

Ist dein Auto nicht mehr Fahrtauglich, bekommt du eine Ausfallpauschale der Gruppe B, dass sind 29,00 € pro Tag bis die Versicherung das Geld bezahlt hat. Sollte der Wagen noch fahrbereit sein, bekommt du die Ausfallpauschale in der Zeit wo das Auto instandgesetzt wird, alternativ kannst du dir auch bis zu dieser zeit (zahlung der versicherug bzw. reperatur des autos) einen mietwagen eine kategorie kleiner nehmen, in diesen Fall wäre es ein Mietwagen der Klasse A (Fiat Panda, Peugeot 106, smart usw...). mesitens dauert der ganze Spaß 1 bis 2 Wochen... wenn der gutachter keinen restwert festsetzt (evtl darauf ansprechen, das du das auto eh verschrotten willst), und die versicherugn braucht 10 tage, könntest du mit ca. knapp 2400 € rechnen... wichtig die versicherung wird dir von sich aus weder ausfallspauschale noch Verbindungspauschale usw... anbieten, das musst du schriftlich einfordern, sollten gegenstände beschäfigt sein, klamotten, ladung im kofferraum, warndreieck, verbandkasten, muss die versicherung dies natürlich auch ersetzten.

Themenstarteram 25. Februar 2006 um 13:59

danke für die sehr ausführliche antwort! :-)

da kann man schon was mitm tipp anfangen!

nur der einzige unterschied ist, dass der wagen fahrbereit ist!

am 26. Februar 2006 um 2:37

interessante Rechtsberatung weiter oben, aber leider nur zum Teil richtig:

1. ist das Auto nach wie vor Eigentum des Geschädigten, d.h. egal wie die Versicherung abrechnet kann das Auto behalten werden,

2. wenn im Gutachten ein Restwert drinsteht wird der auch abgezogen, da kann man noch so beteuern daß man das Auto verschrotten will. Das interessiert dort niemand.

3. Nutzungsausfall gibt es nicht, wenn das Auto weiterhin fahrbereit und verkehrssicher ist, also gar kein Ausfall vorliegt. Das stimmt. Aber selbst wenn es Nutzungsausfall gäbe, gäbe es diesen nicht bis zur Zahlung durch die Versicherung, sondern maximal für die im Gutchten festgelegte Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer.

mann muss nur den gutachter gut zureden... schon ist das auto schrott, und man bekommt den ausfall... sollte das auto ein wirtschaftlicher sein, bekommt man einen ausfall vom tag dr verschrottung bis zur zahlung des zeitwertes... man kann auch wie gesagt auf eine reperatur bestehen, diese kann auch den zeitwert überschreiten...

Themenstarteram 26. Februar 2006 um 10:45

noch mal vielen danke für eure hilfe!

mein wagen hat einen wirtschaftlichen totalschaden! ist aber immer noch verkehrssicher!

ich habe jetzt auch aus dem bekanntenkreis mitbekommen dass ich das geld für die reparaturkosten verlangen kann!

wenn ich angebe dass ich den wagen privat repariere, werden dann von den 2900€ reparaturkosten 16% MwSt abgezogen.

stimmt das wirklich so???

ich will den wagen nicht verkaufen! ich habe vor einem monat 1000€ reaparaturkosten reingesteckt! :(

Zitat:

Original geschrieben von Alex2412

noch mal vielen danke für eure hilfe!

mein wagen hat einen wirtschaftlichen totalschaden! ist aber immer noch verkehrssicher!

ich habe jetzt auch aus dem bekanntenkreis mitbekommen dass ich das geld für die reparaturkosten verlangen kann!

wenn ich angebe dass ich den wagen privat repariere, werden dann von den 2900€ reparaturkosten 16% MwSt abgezogen.

stimmt das wirklich so???

ich will den wagen nicht verkaufen! ich habe vor einem monat 1000€ reaparaturkosten reingesteckt! :(

Wenn du fiktiv abrechnest wird die MwSt. abgezogen, das ist seit der Schuldrechtsreform 2001 so.

Themenstarteram 26. Februar 2006 um 10:56

Zitat:

Original geschrieben von Mumins

Wenn du fiktiv abrechnest wird die MwSt. abgezogen, das ist seit der Schuldrechtsreform 2001 so.

also der gutachter meint die versicherung kann mir nur den wert des wagens auszahlen! das sind 2000€

ich kann aber von ihm das geld für reparatur verlangen oder?

am 26. Februar 2006 um 11:38

Nein kannst Du nicht.

Anspruch auf Reparaturkosten, die über dem Wert des FAhrzeugs liegen, besteht nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen. Es muß dann u.a. auch genau der im Gutachten festgelegte Reparaturweg eingehalten werden: wenn der Gutachter z.B. ein neues Heckblech kalkuliert hat, muß auch ein neues Heckblech rein; ausbeulen und richten reicht dann nicht! Die Versicherung wird das reparierte Fahrzeug möglicherweise nachbesichtigen lassen.

Außerdem ist die Grenze, um überhaupt reparieen zu dürfen, bei Kosten von 2.900,- und einem Wert von 2.000,- sowieso überschritten.

Selbstverständlich kannst Du aber mit der Totalschadenabrechnung der Versicherung (2.000,- minus eventuellen Restwert) das Auto reparieren, wenn Du mit dem Betrag hinkommst.

Zitat:

Original geschrieben von ChrissGrolm

mann muss nur den gutachter gut zureden... schon ist das auto schrott...

Da läuft man allerdings Gefahr, daß das Gutachten von der Versicherung angezweifelt werden kann...

Zitat:

Original geschrieben von Schusti2

Nein kannst Du nicht.

Anspruch auf Reparaturkosten, die über dem Wert des FAhrzeugs liegen, besteht nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen. Es muß dann u.a. auch genau der im Gutachten festgelegte Reparaturweg eingehalten werden: wenn der Gutachter z.B. ein neues Heckblech kalkuliert hat, muß auch ein neues Heckblech rein; ausbeulen und richten reicht dann nicht! Die Versicherung wird das reparierte Fahrzeug möglicherweise nachbesichtigen lassen.

Außerdem ist die Grenze, um überhaupt reparieen zu dürfen, bei Kosten von 2.900,- und einem Wert von 2.000,- sowieso überschritten.

Selbstverständlich kannst Du aber mit der Totalschadenabrechnung der Versicherung (2.000,- minus eventuellen Restwert) das Auto reparieren, wenn Du mit dem Betrag hinkommst.

Wenn mans genau nimmt ist das eine Frechheit. Nämlich genau dann, wenn man das Auto komplett überholt hat. Fährt einem nun einer den Wagen zum wirtschaftlichen Totalschaden, verliert man unter Umständen viel Geld.

Themenstarteram 26. Februar 2006 um 12:45

ja das ist echt bitter!

man ist nicht schuld an dem unfall und wird dafür noch abgezockt!

ich habe für den wagen 1800 im herbst bezahlt und im winter noch 1000€ für reparaturen! und jetzt soll ich mich nur mit 2000€ zufrieden geben?

wo finde ich denn noch nen gepflegten und getunten punto mit nur 70000 km orignal für 2000€?????

was anderes wen wir grad beim thema sind wie sieht es aus wen die versicherung zahlt wem gehört dan das auto imem rnoch mir oder ist das dan eigentum der versicherung ?

Themenstarteram 26. Februar 2006 um 13:05

Zitat:

Original geschrieben von Lancia Delta HF

was anderes wen wir grad beim thema sind wie sieht es aus wen die versicherung zahlt wem gehört dan das auto imem rnoch mir oder ist das dan eigentum der versicherung ?

es wird der wert des wagens OHNE unfall berechnet!

dann wird der restwert des fahrzeugs mit unfall berechnet!

mal angenommen der wagen ist 2000€ wert und der restwert liegt bei 500€ dann werden 1500€ ausgezahlt und der wagen gehört noch dir!

kannst du dir das ausuchen oder entscheidet das die versiecherung ?

Mfg

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