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Punkte KBA Flensburg

Porsche 911 6 (997)
Themenstarteram 3. Februar 2011 um 16:15

Hallo Zusammen, ich habe Punkte wegen einer Ordnungswidrigkeit bekommen. Diese verfallen nach 2 Jahren. Wisst Ihr, wann diese 2 Jahres Frist zu laufen beginng? Ein Freund sagte mir, dass die Frist zum 1.1. des Folgejahres zu laufen beginnt. Das kann ich eigentlich nicht glauben...

Gruss Werner

Beste Antwort im Thema
am 5. Februar 2011 um 10:16

Die Frist läuft ab Datum der Rechtskraft.

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Schau mal im Unterforum "Verkehr & Sicherheit".

Da gibt es unzählige Themen drüber.

Hier mal ein Auszug der Suche:

www.motor-talk.de/suche.html

 

Das mit dem 1.1. stimmt schon mal nicht.

am 3. Februar 2011 um 18:21

einfach unter www.kba.de nen Auszug holen.

da steht drinnen wann die Punkte verfallen.....

Alle normalen Punkte verfallen exakt 2 Jahre nachdem der letzte Punkt eingetragen wurde, auch wenn die vorherigen Punkte quasi früher die 2 Jahresgrenze erreichen würden.

Nicht "normale" Punkte z.B. aus Straftaten mit dem Auto verfallen nach 5 Jahren.

Zitat:

Original geschrieben von fanta241

Alle normalen Punkte verfallen exakt 2 Jahre nachdem der letzte Punkt eingetragen wurde, auch wenn die vorherigen Punkte quasi früher die 2 Jahresgrenze erreichen würden.

Nicht "normale" Punkte z.B. aus Straftaten mit dem Auto verfallen nach 5 Jahren.

richtig.

ergänzung: punkte aus straftatbeständen verfallen tatsächlich erst immer am 1.1. nach ablauf der frist.

normale punkte 2 jahre nach eintragung, allerdings nur dann, wenn sich keine weiteren punkte ansammeln.

haste beispielsweise nach 23 monaten einen zusatzpunkt für irgendwas kassiert, laufen alle punkte ab dessen eintragung wieder 2 jahre.

eine entsprechende änderung wurde ja bereits angeregt: verfall nach 3 jahren, dann aber unabhängig von folgepunkten.

(soll nicht für punkte aus strafttaten gelten)

das ist aber momentan alles nur im gespräch und nicht beschlossen.

 

(kenne mich da sehr gut aus, habe fast täglich "punkte" auf dem tisch liegen. fuhrparkverwalter :D)

am 5. Februar 2011 um 10:16

Die Frist läuft ab Datum der Rechtskraft.

Wie verhält sich das mit der Überliegefrist?

Ich habe laut Bescheid insgesamt 6 Punkte.

Die ersten Punkte

19.04.2009 3 Punkte

Datum der Entscheidung 12.06.2009

Datum der Rechtskraft 02.07.2009

Datum der Mitteilung 14.08.2009

 

Die zweiten Punkte

21.05.2011 3 Punkte

Datum der Entscheidung 18.07.2011

Datum der Rechtskraft 04.08.2011

Datum der Mitteilung 16.09.2011

Ich dachte Punkte werden getilgt nach 2 Jahren, somit müsste ich doch nur noch 3 Punkte in der Kartei haben.

Zitat:

Original geschrieben von Fiestaknechter

Wie verhält sich das mit der Überliegefrist?

Ich habe laut Bescheid insgesamt 6 Punkte.

Die ersten Punkte

19.04.2009 3 Punkte

Datum der Entscheidung 12.06.2009

Datum der Rechtskraft 02.07.2009

Datum der Mitteilung 14.08.2009

 

Die zweiten Punkte

21.05.2011 3 Punkte

Datum der Entscheidung 18.07.2011

Datum der Rechtskraft 04.08.2011

Datum der Mitteilung 16.09.2011

Ich dachte Punkte werden getilgt nach 2 Jahren, somit müsste ich doch nur noch 3 Punkte in der Kartei haben.

Eigentlich sollte man meinen:

Zwischen Datum der Rechtskraft der ersten Punkte 2.7.2009 und Datum der Tat müssen mindestens 2 Jahre liegen, dann verfallen die 3 PUnkte.

Du hast nur das Datum der Entscheidung genannt (18.7.2011). Das wären ja grade so 16 Tage drüber, würde also passen, aber du hast nicht das Datum der Tat genannt. Wenn das ganz knapp innerhalb der 2-Jahres Frist liegen sollte, hattest du großes Pech.

Die Überliegefrist (ein Jahr) dient eigentlich nur dazu, die Punkte nicht zu löschen, bevor nicht hunderprozentig klar ist, dass keine neuen mit Tatdatum innerhalb der 2-Jahresfrist hinzukommen. Sollte aber imho auf der Mitteilung vom KBA draufstehen, wenn es sich um Überliegerpunkte handelt.

Ich bin da auch gebranntes Kind, ich hatte einen ganz ähnlichen Fall wo's um ein paar Tage ging. Bei mir war es nur auf etwas höherem Punkteniveau und daher kritischer.

Und nicht vergessen: Nach 5 Jahren verfallen Punkte grundsätzlich!

das ist doch haarspalterei, wann die verfallen. paar monate hin oder her, egal.

richtet man seine fahrweise nach dem punktestand oder nach der stvo?

hp

Zitat:

Original geschrieben von A6 Tdi 2003

das ist doch haarspalterei, wann die verfallen. paar monate hin oder her, egal.

richtet man seine fahrweise nach dem punktestand oder nach der stvo?

hp

Nach dem Punktestand! ;)

Zitat:

Original geschrieben von raser1000

Zitat:

Original geschrieben von A6 Tdi 2003

das ist doch haarspalterei, wann die verfallen. paar monate hin oder her, egal.

richtet man seine fahrweise nach dem punktestand oder nach der stvo?

hp

Nach dem Punktestand! ;)

So sehe ich das auch... ;)

 

Die Tatzeiten ist jeweils das erste Datum in der Zeile.

Es spielt doch nur der Tattag eine Rolle oder welcher Tag spielt jetzt eine Rolle?

 

edit: Ok, es gilt wohl folgender Sachverhalt bei mir: Rechtskraft der 1.Punkten + Tattag der 2.Punkte -> Verfall beider Punkte erst zum 04.08.2013

Zitat:

Original geschrieben von Fiestaknechter

Zitat:

Original geschrieben von raser1000

 

Nach dem Punktestand! ;)

So sehe ich das auch... ;)

 

Die Tatzeiten ist jeweils das erste Datum in der Zeile.

Es spielt doch nur der Tattag eine Rolle oder welcher Tag spielt jetzt eine Rolle?

Hunderprozentig kann ich's Dir auch nicht sagen. Aber die Frist beginnt meines Wissens mit dem Tag der Rechtskraft. Ob ein Vorfall innerhalb der Frist liegt, richtet sich aber nach dem Tag der Tat!

Wenn die ersten Daten die Tatzeitpunkte waren, müsstest Du eigentlich aus der Frist raus sein und die Punkte sollten Überliegerpunkte sein. Ist ja 16 Tage drüber! Aber wenn da nichts vermerkt ist auf der Mitteilung würde ich im Zweifel einen Spezialisten fragen. Du kannst auch mal unter Radarforum.de nachfragen. Die kennen sich mit sowas gut aus. Aber bei 6 Punkten wär's ja noch nicht wirklich kritisch. Aber man sollte natürlich aufpassen - zum fehlenden Glück kommt dann noch etwas Pech und dann läppert sich das schnell.

EDIT:

Zitat:

Original geschrieben von Fiestaknechter

edit: Ok, es gilt wohl folgender Sachverhalt bei mir: Rechtskraft der 1.Punkten + Tattag der 2.Punkte -> Verfall beider Punkte erst zum 04.08.2013

Eigentlich nicht:

Rechtskraft der 1. Punkte: 02.07.2009

Tattag der 2. Punkte: 18.07.2011

Das sind 2 Jahre und 16 Tage. Müsste nach meinem Verständnis eigentlich aus der Frist draussen sein.

Kritisch ist es auf jeden Fall noch nicht...

Ich war nur überrascht, da ich heute die Selbstauskunft erhalten habe und 6 Punkte eingetragen waren und ich felsenfest davon überzeugt war, dass meine ersten 3 Punkte schon wieder getilgt hätten müssen.

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