Prozeß gegen Vw wegen Lenkrad gewonnen
Für alles die es interessier.
VW muß Lenkrad tauschen.
Die vorgeschichte.
Im Juli 2006 habe mir einen Golg GT bestellt. Als zusatz habe ich mir in Konfigurator das Lenkrade mit Multifunktion und Bedienung der Schaltung bestellt. Auf dem Bild war das Lenkrad abgebildet.Im gegensatz zum normalen Lenkrad von Gt war das Lenkrad von GTi/R32 abgebildet. Dieses Lenkrad ist bekanntlich im unterenteil grade.ausgefiefert wurde der Wagen aber mit einen Kreisrunden Lenkrad zwar mit Multifunktion und Bedienung für Schaltung aber halt nicht das von der Form her wie abgebildet im Konfigurator.
Der Händeler stellte sich natürlich dum und wollte das Lenkrad micht austauschen. VW selber war genau so unkolant. Und siehe da nach meiner Reklamation nahm VW das Bild aus dem Konfigurator.Zum glück habe ich aber vorher alles Ausgedruckt und abgespeichert.
Der Witz an der sache obwohl ich vor 1,5 Jahren einen Wagen für 30.000 Euro da gekauft habe und jetzt den GT für 35.000 Euro da bestellt habe stellt man sich da so an als sein man nicht wert.Ich kann nur sagen der Händler genauso wie VW ist das letzte vom Service her.( Meine Meinung)
Also bin ich zum Anwalt.Mehrere schreiben hin und her. Nichts. Also ging es vor Gericht.Und siehe das jetzt nach 6 Monaten das Urteil.Das Lenkrad muß ausgetauscht werden und so genacht werden wie es im Konfigurator abgebildet war.
Das heiße ich bekomme jetzt das GTI Lenkrad weil die es wohl fälschlicher weiße als Bild beim GT reingedstellt haben.Aber gut genau deshalb habe ich es ja bestelt.Das hätte man aber auch einfacherer haben können ohne Gericht.Aber wie schon gesagt als Kunde ist man nichts wert und muß wenn man sein recht haben will alles einklagen.
99 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von GTI+Touran
Mit so einem Scheiß müßen sich unsere Gerichte befassen. Ohne Worte!!!!!!
Das ist ja wohl eine komplett unverständliche Ansicht! Sorry wenn ich das so sage, aber es geht hier nicht um einen Fehler im Konfigurator oder etwas, dass man sich unrechtmäßig erklagen will, sonden der Eintrag im Konfigurator war laut Gerichtsurteil als folgender zu erkennen:
"MFL mit Bedienmöglichkeiten, ovale Form gemäß GTI Ausführung"
Also liegt eine fehlerhafte Ausstattung des Wagens vor.
das wurde nicht geliefert, traurig ist, dass man das reinklagen muss und solche wie du das nicht mal verstehen können und wahrscheinlich mit einem Armen-Würstchen-Auto durch die Gegend fahren dass nichtmal die 400 Euro von Kookies Lenkrad wert ist!
Jungs ich versteh die ganzen Anfeindungen hier mal wieder nicht!
Kookie hat sich doch zurecht unfair und schlecht von VW behandelt Gefühlt,anschliessend geklagt und recht bekommen.
Glückwunsch!
VW sollte wirklich den Konfigurator besser durchdenken.
Das mit dem MFA hat auch schon zu reichlichen Ärger beim Kunden geführt.
Ob man jetzt dank der Schaltwippen im Konfigurator auch noch das DSG einklagen kann sollte Kookie eventuell noch austesten😉😁
Gruß Martin
Zitat:
Original geschrieben von d5er
Jungs ich versteh die ganzen Anfeindungen hier mal wieder nicht!
Kookie hat sich doch zurecht unfair und schlecht von VW behandelt Gefühlt,anschliessend geklagt und recht bekommen.
Glückwunsch!
...
genau so siehts aus !!! finds echt gut das er den mühsamen weg über die gerichte genommen hat.
gruß Stefan
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Zitat:
an deiner stelle hätte ich keinen millimeter anders gehandelt, verdammt wir kaufen dort keine kaugummis oder bilderrahmen sondern neue autos ! wir leben in deutschland und der kunde ist könig, und wenn man etwas bestellt, dann hat man auch DAS zu bekommen WAS man bestellt, punkt aus ende!
So seh ich das auch!! Und wenn bei ihm in der Bestellung "Multifunktionslenkrad mit Bedienmöglichkeiten für Schaltung inkl. Multifunktionsanzeige "Plus", ovale Form gemäß GTI Ausführung" drin steht will ich als Kunden dieses auch so haben. Er hat schließlich dafür bezahlt.
Da kann man nur Entschuldigung sagen.
Aber deine Aussage war auch nicht zu 100 % richtig.
Du hast den Händler verklagt nicht VW.
Zitat:
Original geschrieben von GTI+Touran
Mit so einem Scheiß müßen sich unsere Gerichte befassen. Ohne Worte!!!!!!
Nicht jeder beugt sich nunmal kriecherisch vor Großkonzernen und lässt sich auf diese Art das Geld aus der Tasche ziehen und sagt anschließend auch noch Danke dafür.
Bis vor garnicht allzu langer Zeit (Mitte Februar 2007) stand in der GTI-Produktbeschreibung auf der VW-Deutschlandseite, dass der GTI mit der blauen WSG ausgestattet ist. Im Hinblick auf die o.g. Klage, wäre der Kostenaufwand für den Hersteller sicherlich erheblich höher geworden...
Gruß
Blacky
Ich find die klage auch nicht ok. Einfach nur Schwachsinn wegen sowas zu klagen.Und peinlich find ich es auch.
Zitat:
Original geschrieben von FanaticBee
Ich find die klage auch nicht ok. Einfach nur Schwachsinn wegen sowas zu klagen.Und peinlich find ich es auch.
Hang Loose😉
Hoffentlich bekommt dein S3 den richtigen Motor verbaut😉
Gruß Martin
Vielleichjt verbauen die ja den 1,6 motor im S3,hmm da würde ich auch klagen. Aber nicht wenn da ei anderes lenkrad abgebildet war aber serie ein anderes ist, das wäre mir sowas von egal...
Zitat:
Original geschrieben von Re-Ke
Das ist jetzt aber doch nicht wirklich dein ernst, oder? Da steht doch eindeutig Multifunktions-Lederlenkrad mit Alu-dekor und nicht "Dekoreinlagen "Alu" für Instrumententafel, Mittelkonsole und Türverkleidungen"
Für mich ist eigentlich logisch, dass sich die Abbildung jeweils nur auf die entsprechende Sonderausstattung und nicht auf das ganze gezeigte Modell bezieht.
]
Na schön für dich, mein Händler, div. andere Händler und ich waren uns jedenfalls nicht sicher und somit habe ich das MFL nicht mitbestellt!
Außerdem hätte VW dann nicht Alu-dekor, sondern Alu-clip schreiben sollen und schon gar nicht ein Bild mit Alu Dekorleisten abbilden müssen! Das führt doch zwangsläufig zu Irretationen!
Zitat:
Aber nicht wenn da ei anderes lenkrad abgebildet war aber serie ein anderes ist, das wäre mir sowas von egal...
Das heißt das wenn in deinem neuen S3 ein 4 Speichen Plastik Lenkrad wie im Golf 5 Trend drin wäre, anstatt des S3 Lenkrades wäre dir das egal? 😉
Zitat:
Original geschrieben von GT Ingo
....... mein Händler, div. andere Händler und ich waren uns jedenfalls nicht sicher und somit habe ich das MFL nicht mitbestellt!
Tach,
kann ich nicht nachvollziehen. Für mich steht ausser Zweifel das das GTI Lenkrad nur im GTI geliefert wird, genauso wie das im R32. Das muss ein Händler auseinander halten können sonst versteht er sein Handwerk nicht. Genauso unterstelle ich das man als Käufer, besonders die jüngere Fraktion, in diesen Dingen "firm" ist.
Wie ich darüber denke das man ernsthaft glauben kann ein GTI Lenkrad ab Werk in einem Comfortline oder wie auch immer geliefert zu bekommen ist eine andere Sache. Ich hatte jedenfalls bei meiner Bestellung des MFL mit Schaltpaddel im GT keine Zweifel das ich ein normales Lenkrad bekomme.
Die Einlassung des Richters zu dieser Sache steht für mich auf recht tönernen Füßen. Da ja wohl der Händler der Beklagte war und nicht VW selber erklärt sich auch für mich warum hier nicht weiter gegengehalten wurde. Für mich jedenfalls ist ein Konfigurator keine "bindende Verkaufsgrundlage" sondern nur eine Orientierungshilfe. Ich denke die beklagte Seite hat hier nicht sonderlich gut argumentiert das sie so vorgeführt wurde.
Tschau
Vadder
Zitat:
Original geschrieben von vadder.meier
Die Einlassung des Richters zu dieser Sache steht für mich auf recht tönernen Füßen. Da ja wohl der Händler der Beklagte war und nicht VW selber erklärt sich auch für mich warum hier nicht weiter gegengehalten wurde. Für mich jedenfalls ist ein Konfigurator keine "bindende Verkaufsgrundlage" sondern nur eine Orientierungshilfe. Ich denke die beklagte Seite hat hier nicht sonderlich gut argumentiert das sie so vorgeführt wurde.
Sehe ich genauso. Aber das von Amtsgerichten öfter mal schwer nachvollziehbare Urteile gefällt werden, ist ja nichts wirklich Neues. Sowas wird dann auch gerne mal in der nächsten Instanz wieder gekippt.
Was hier allerdings zur wirklichen Beurteilung noch fehlt, ist der Kaufvertrag. Im Urteil heißt es ja: "(...) verbindlichen Volkswagen-Bestellung vom 06.06.2006. Hierin ist das Lenkrad, so wie es der Kläger in seinem Klageantrag formuliert hat, ausdrücklich als Sonderausstattung aufgeführt. (...)". Wenn dort tatsächlich drin steht "Multifunktionslenkrad Ausführung GTI", ginge das Urteil sogar in Ordnung. Ich bezweifle es aber, da das VW-Bestellsystem des Händlers so eine Kombination (Golf GT mit GTI-Lenkrad) kaum erlauben dürfte. Dass das Gericht den Internet-Konfigurator als bindend ansieht, halte ich allerdings für nicht haltbar, sollte der Fall in die nächsthöhere Instanz gehen. Aber IANAL ...