Prozeß gegen Vw wegen Lenkrad gewonnen
Für alles die es interessier.
VW muß Lenkrad tauschen.
Die vorgeschichte.
Im Juli 2006 habe mir einen Golg GT bestellt. Als zusatz habe ich mir in Konfigurator das Lenkrade mit Multifunktion und Bedienung der Schaltung bestellt. Auf dem Bild war das Lenkrad abgebildet.Im gegensatz zum normalen Lenkrad von Gt war das Lenkrad von GTi/R32 abgebildet. Dieses Lenkrad ist bekanntlich im unterenteil grade.ausgefiefert wurde der Wagen aber mit einen Kreisrunden Lenkrad zwar mit Multifunktion und Bedienung für Schaltung aber halt nicht das von der Form her wie abgebildet im Konfigurator.
Der Händeler stellte sich natürlich dum und wollte das Lenkrad micht austauschen. VW selber war genau so unkolant. Und siehe da nach meiner Reklamation nahm VW das Bild aus dem Konfigurator.Zum glück habe ich aber vorher alles Ausgedruckt und abgespeichert.
Der Witz an der sache obwohl ich vor 1,5 Jahren einen Wagen für 30.000 Euro da gekauft habe und jetzt den GT für 35.000 Euro da bestellt habe stellt man sich da so an als sein man nicht wert.Ich kann nur sagen der Händler genauso wie VW ist das letzte vom Service her.( Meine Meinung)
Also bin ich zum Anwalt.Mehrere schreiben hin und her. Nichts. Also ging es vor Gericht.Und siehe das jetzt nach 6 Monaten das Urteil.Das Lenkrad muß ausgetauscht werden und so genacht werden wie es im Konfigurator abgebildet war.
Das heiße ich bekomme jetzt das GTI Lenkrad weil die es wohl fälschlicher weiße als Bild beim GT reingedstellt haben.Aber gut genau deshalb habe ich es ja bestelt.Das hätte man aber auch einfacherer haben können ohne Gericht.Aber wie schon gesagt als Kunde ist man nichts wert und muß wenn man sein recht haben will alles einklagen.
99 Antworten
@ kukkie
Wir wollen ja nicht direkt ein Fax.
Das Aktenzeichen und Ort des Amtsgerichts würde uns ja schon reichen.
Teil 3
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@ kukkie
riesen respekt an dich kukkie!
ich musste auch x-mal die erfahrung machen wie ein unwichtiger vogel behandelt zu werden, obwohl ich es immer wieder auf nette art und weise versucht habe, mein jeweiliges anliegen den freundlichen mitarbeitern und verkäufern näher zu bringen.da ich nicht so ein problem wie du hatte, sondern eher kleinere, war der weg den du eingeschlagen hast nicht notwendig.an deiner stelle hätte ich keinen millimeter anders gehandelt, verdammt wir kaufen dort keine kaugummis oder bilderrahmen sondern neue autos ! wir leben in deutschland und der kunde ist könig, und wenn man etwas bestellt, dann hat man auch DAS zu bekommen WAS man bestellt, punkt aus ende!
und wenn der einzelne bürger gegen großkonzerne juristisch siegt und sich goliat dem david geschlagen geben muss, dann ist einfach optimal.
nochmals glückwunsch!
Zitat:
Original geschrieben von GTI+Touran
Mit so einem Scheiß müßen sich unsere Gerichte befassen. Ohne Worte!!!!!!
Die Anwälte seh'n das meistens genauso, die nehmen es dann einfach von der sportlichen Seite und dann gibt's ja auch noch Geld dafür. Das Leben ist hart.
Gruß
Rolf
Finde das ganz ok!Denn so sehen die mal was sache ist!Schaut doch nur mal auf der Seite von VW.Weis net ob es noch immer so ist.Stellt nur mal nen Trendline zusammen und nehmt die MFA was wird im Bild abgebildet??Das große Display!Sowas ist ne verlockung!Und was bekommt man???Nen kleines Display!
Hut ab hast richtig gemacht!Überall schmeißt VW das Geld raus und man wird noch von denen Verarscht!
PS. Hab soeben nachgeschaut haben se nun auch schon geändert!Aber man sieht das das so aufnahmen sind die auf die Schnelle gemacht wurden sieht aus als ob ich meine MFA fotografiert habe 😁
Nabend,
Respekt, Glaubwürdigkeit nachhaltig unter Beweis gestellt 😉
Mir stellt sich jetzt nur noch folgende Frage, ist das Urteil rechtskräftig?
Ich frage das deshalb weil es aus meiner Sicht "weitreichende Konsequenzen" nach sich zieht. Damit wären nämlich die ganzen Fußnoten zu den Darstellungen die die Hersteller überall eingebaut haben damit sie ihnen den Rücken frei halten für die Tonne.
Stellt euch mal vor da ist ein 1.4 FSI mit dem Motor vom GTI abgebildet > Bingo 😁 Ist zwar etwas überzogen, aber so könnte es kommen. Vor allem die armen Händler stehen im Regen weil sie jeden Schei.... vom Werk ausbaden müssen.
Tschau
Vadder
Ich finde das Urteil klasse und ein sehr wohl gerechtfertigter Rechtsstreit: Der Verbraucher wird viel zu oft durch solche fehlerhafte Werbung in die Irre geführt!
Finde es auch gut das endlich mal ein Autobauer für seinen mangelhaften Konfigurator mal einen vor den Kopf geschlagen bekommt (wobei ich den VW-Konfigurator noch gar nicht so schlecht finde - in Relation).
Fand es sehr mutig von kukkie es hier auf eine Klage ankommen zu lassen und gratuliere dir zu gewonnenen Prozess.
Noch ein Nachtrag:
Hab gerade im Konfig gesehen das beim Bild für das MFL mit Schaltwippen auch das GTI Armaturenbrett zu sehen ist 😉
Das Aktenzeichen des Urteils würde mich auch mal interessieren man weiß ja nie 😁
Zitat:
Original geschrieben von kai84m
Noch ein Nachtrag:
Hab gerade im Konfig gesehen das beim Bild für das MFL mit Schaltwippen auch das GTI Armaturenbrett zu sehen ist 😉
.....und das GTI Lenkrad ist auch immer noch abgebildet.....
Wurde doch weiter oben behauptet es wäre nicht mehr im Konfig drinnen.
Da muss ich mich wirklich fragen wie dumm VW eigentlich ist 😕
Tschau
Vadder
Hi @ all!
Wenn ich den Scan richtig gelesen habe (soweit das lesbar ist. Bitte, gib uns doch noch das Aktenzeichen, ja?!) hat der TE nicht gegen VW, sondern gegen den Händler geklagt. Macht ja auch Sinn, denn nur mit dem Händler und nicht mit VW hat er einen Vertrag. Das mag für den TE keinen Unterscheid machen, er hat ja jetzt sein GTI Lenkrad, aber in den Konsequenzen ist es doch etwas anderes, da eben nicht VW die Nase mit der Faust gestreichlt bekommen hat, sondern "nur" ein Händler. Das wird VW erst mal nicht die Bohne interessieren, ist ja nur ein "Einzelfall". Im Übrigen sind die meisten AGBs und Klauseln im Kleingedruckten (speziell auch auf Webseiten) bei der Geschäftsbeziehung zwischen Firmen und Privatperson ungültig oder zumindest grenzwertig. Aber die meisten lassen sich davon abschrecken und das reicht den Firmen schon.
Wobei ich in diesem speziellen Fall der Meinung bin, dass der TE mächtig Glück mit dem Richter (und warsch. auch mit der Inkompetenz des Anwaltes des Beklagten) hatte, diese Sache hätte auch ganz anders betrachtet werden können...
Zitat:
Original geschrieben von Jetta 2.0 TDI
@kukkie
gib mir doch bitte mal das Aktenzeichen, deine Anhänge kann doch kein Mensch lesen.
Steht doch ganz oben...
Scan 1
24 C 5/07