Profiltiefendifferenz angetriebene Vorderachse

Hallo Fachleute.

Ich habe an einer Seite einen Reifenschaden (unverschuldeter HP-Schaden) und lt Gutachten soll nur 1 Reifen ersetzt werden. Bei der Profiltiefe ist von 4,5mm die Rede. Wenn ich bei einem Neureifen von 7mm ausgehe: ist es ratsam, an der angetriebenen Vorderachse Reifen mit Profiltiefendifferenz von 2,5mm zu fahren?

Falls das wichtig ist: es ist ein 2019er Golf GTI PP mit DCC und elektronischer Diff.-Sperre. Reifen Bridgestone Potenza S001 in 225/40R18 92Y

Vielen Dank vorab und beste Grüße an alle Ratgebenden.

63 Antworten

Zitat:

@lejockel schrieb am 24. Juni 2023 um 09:29:33 Uhr:


Es geht nicht primär um die Sicherheit. Es geht um Technik. Kann ein Abrollumfangsunterschied Schaden am Differenzial verursachen oder nicht.

Genau und wenn dann so dämliche Aussagen kommen, wie : „passt schon“ oder das tödliche „alles gut...“ 😁 - gleich schriftlich geben lassen, dass es keine technischen Bedenken gibt, Reifen mit einem Profiltiefenunterschied > 50 % auf der Antriebsachse einzusetzen.

Geschätzt 80 % meiner Gesprächspartner, die eben noch mündlich, alles Mögliche plappern und zusichern, knicken ein, sobald ich das Gesprochene als Schriftsatz einfordere.

Wie Nogel halte ich das auch für technisch unbedenklich aber nicht schön. Insbesondere zieht sich die Ungleichheit aufs weitere Reifenleben hin.

Allerdings wenn VW dir das schriftlich bestätigt, dass es durch die Verwendung von unterschiedlichen Profiltiefen in diesem Ausmaß zu technischen Problemen, bzw. Schädigungen kommt oder kommen kann und du dich auf einen Streit mit der Versicherung einlassen willst, dann würde ich es schon drauf ankommen lassen und entgegen dem Gutachten einen zweiten Neureifen fordern.

Lass uns teilhaben, wie die Geschichte ausgegangen ist.

Der Preis für die Reifen erscheint mir viel zu teuer.

Habe letzte Woche für 4 Michelin Reifen in der gleichen Dimension inkl. Montage, Altreifen Entsorgung und Felgen Reinigung knapp über 500€ bezahlt.

Die Differenz zwischen neuem und halb abgefahren Reifen dürfte der Technik keine Probleme bereiten. Ich persönlich würde aber gleich den anderen Reifen mit erneuern.

Zitat:

@lejockel schrieb am 24. Juni 2023 um 09:29:33 Uhr:


Es geht nicht primär um die Sicherheit. Es geht um Technik. Kann ein Abrollumfangsunterschied Schaden am Differenzial verursachen oder nicht

Natürlich gibt das keinen Schaden, denn dafür ist das Differential ja da, und wenn du eine kurvige Strecke fährst, muß das Differential die Unterschiede stundenlang ausgleichen.

Anders sieht's aus bei einem Allrad Mitteldifferential, das bei BMW bekanntlich dann Probleme macht

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Es handelt sich hier um ein elektronisches Sperrdifferential. Bei einem normalen Diff ohne Sperre könnte man das noch durchgehen lassen. Die Ausgleichsverzahnung wird halt mehr beansprucht. Problematisch könnte die elektronische Sperre werden, die aufgrund Unterschieden im Abrollumfang genau dann mit einer Regelung eingreift und damit Instabilität erzeugt. Also weniger Bedenken, wegen Abweichungen von Haftreibung (Traktion) oder Wasserverdrängung bei Nässe, sondern etwaige vom Auto fehlinterpretierte Fahrsituationen und damit falsche Eingriffe der Fahrwerk- und Bremsregelsysteme. Von welchem Zulieferer kommt das elektronische Sperr-Differential?
Ansonsten ist das hier vielleicht hilfreich ("IFL Hinweise zu Reifen und Profiltiefe" PDF mit 2 Seiten):

Oder das Auto checkt die Abweichung durch irgendeine Selbstreferenzierung und regelt mit einem Korrekturfaktor.

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@drivetrue
Vielen Dank, super... das speichere ich mir mal ab.

@pepe889900
Im Gutachten sind immer UPE der jeweiligen Teilehersteller genannt. Ein Vergleich zu einem im Wettbewerb stehenden Reifenhändler kannst du hier nicht ansetzen.

@Rotzirotz
Auf jeden Fall werde ich hier Updates mitteilen.

Es geht hier doch um einen unverschuldeten Haftpflichtschaden?
D.h. man sollte die Sache sowieso kostenlos einem Anwalt übergeben.

Es geht nicht darum, dass dein Auto irgendwie repariert wird, sodass du nicht gleich am nächsten Baum klebst, sondern wieder einen einwandfreien Zustand wie vor dem Unfall herzustellen.
Es es ist weder einwandfrei noch absolut unbedenklich mit so einem großen Profilunterschied zu fahren.
Bei einer Vollbremsung im Nassen, wird es das Fahrverhalten nachteilig beeinflussen. Durch ABS wird dein Fahrzeug zwar normalerweise nicht ausbrechen, aber der Bremsweg wird länger.

Zu argumentieren, dass es nicht schlimm ist, weil links und recht der Untergrund meist eh unterschiedlich beschaffen ist, ist doch absolut unlogisch.
Was ist dann, wenn der schlechterere Reifen mal auf schlechteren Untergrund kommt? Dann ist der Effekt ja noch schlimmer.

Das mit dem Differential kommt ja noch hinzu, dass man anscheinend nicht 100% ausschließen kann, ob es dadurch stärker verschleißt. Oder ab dadurch evtl. die elektronische Sperre nicht mehr so harmonisch arbeiten kann, wie zuvor.

Zitat:

@MariusG42 schrieb am 24. Juni 2023 um 12:48:10 Uhr:


Bei einer Vollbremsung im Nassen, wird es das Fahrverhalten nachteilig beeinflussen.

Zu argumentieren, dass es nicht schlimm ist, weil links und recht der Untergrund meist eh unterschiedlich beschaffen ist, ist doch absolut unlogisch.
Was ist dann, wenn der schlechterere Reifen mal auf schlechteren Untergrund kommt? Dann ist der Effekt ja noch schlimmer.

Daß dem nicht so ist, hatte ich in dem oberen verlinkten Thread ausführlich erläutert.

Zitat:

@nogel schrieb am 24. Juni 2023 um 12:50:35 Uhr:



Daß dem nicht so ist, hatte ich in dem oberen verlinkten Thread ausführlich erläutert.

Nur, weil du es irgendwie in deiner Theorie erläutert hast, macht es das nicht richtiger.
Es gibt auch etliche andere Fahrzustände als nur eine Vollbremsung, wo unterschiedliches Profil nachteilig ist.
Auch kann einen ABS nicht immer retten. Bestes Beispiel Aquaplaning.

Es ist ein Anwalt mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragt. Leider scheint dieser das Gutachten nicht so tief gelesen zu haben wie ich, denn es wurde seinerseits nicht beanstandet.

Ich bleibe dran und berichte

Armes Deutschland…, einen Juristen, für einen Einkaufswert von 100,- €.

???
Der Anwalt wurde doch nicht wg dem Reifen eingeschaltet. Der war von Beginn an involviert. Was soll dieser Kommentar @Gummihoeker

Zitat:

@keksemann schrieb am 24. Juni 2023 um 12:10:22 Uhr:


@pepe889900
Im Gutachten sind immer UPE der jeweiligen Teilehersteller genannt. Ein Vergleich zu einem im Wettbewerb stehenden Reifenhändler kannst du hier nicht ansetzen.

Im Gutachten 1 Reifen 198 + MwSt = 235,62 €
Im Netz ----->1 Reifen-----------> ab 100,... €

Wenn nach Gutachten abgerechnet wird, hast Du den 2.Reifen "umsonst"
und 100% Profil auf beiden Seiten 😉

Es wird aber hier nicht nach Gutachten "abgerechnet". Hier wird gem. Gutachten repariert, das Auto ist nicht fahrbar. Was soll ich mit dem Geld? Tapezieren und den Golf in die Restwertbörse geben?

Zitat:

@keksemann schrieb am 24. Juni 2023 um 16:43:56 Uhr:


???
Der Anwalt wurde doch nicht wg dem Reifen eingeschaltet. Der war von Beginn an involviert. Was soll dieser Kommentar @Gummihoeker

Du treibst Schabernack mit mir?

Wer von uns beiden berichtet denn von einem defekten Reifen, einem Gutachter und einem Gutachten, welches ihm unangemessen erscheint? Im Nachgang bringst Du „den Anwalt“ ins Spiel, was impliziert, dass der Herr in dieser Angelegenheit auch tätig wird.

Weshalb auch sonst, oder geht es zwischenzeitlich um Heiratsschwindel?

Die Frage, was mein Kommentar soll und Dein Bündel an Fragezeichen, hättest Du dir glatt verkneifen können.

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