Probleme nach Reifenwechsel
Hallo,
nachdem ich auf Ganzjahresreifen umgestiegen bin, kämpfe ich nun mit massiv erhöhtem Dieselverbrauch und einer Maximalgeschwindigkeit von etwa 180 km/h.
Wie ich mir nun vom FOH hab sagen lassen, liegt es an falschen Reifen, die mir der Reifenhändler verkauft hat.
Es sind 215 / 65 /16er.
Der FOH sagt, er hätte 215 / 55 / 16er aufgezogen, und damit auf der Probefahrt wieder normalen Verbrauch und Geschwindigkeit erreicht.
Mal abgesehen davon, dass ich wohl gerade ohne Betriebserlaubnis fahre, wegen der Reifen:
Kann Eurer Meinung nach diese falsche Reifengröße einen solchen Unterschied ausmachen?
Vectra C 1,9 CDTI Caravan BJ 12/05
Gruß
Marc
24 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Martie
Auch nicht böse gemeint. Aber wie meinst Du die Frage?Zitat:
Original geschrieben von V2-Power
Nicht böse gemeint, aber wie kaufst du denn Reifen?Gruß
V2
Naja, ich sag dem Händler was ich haben möchte.
Du schreibst, er hat dir falsche Reifen verkauft.
Hast du das denn nicht geprüft, ob du die fahren darfst?
Oder hab ich jetzt was falsch verstanden?
Gruß
V2
Zitat:
Original geschrieben von Martie
... Übrigens ist mir die Ursache Reifen erst in den Sinn gekommen, nachdem ich "unberechtigt" geblitzt worden bin :-(
Da dich keine direkte Schuld trifft, würde ich dem Geschwindigkeitsverstoß widersprechen. Erkläre die Situation und füge die Rechnung des Reifenhändlers hinzu, wo die Reifendimension drauf steht. Dazu eventuell noch eine Kopie vom Fahrzeugschein mit den zulässigen Reifendimensionen. Mit ein bisschen Glück wird das Verfahren eingestellt.
Grüße
Flasher
Na, da wird er aber ganz geschmeidig abgewiesen.
Du bist als Fahrzeugführer für Dein Fahrzeug verantwortlich. Dazu gehört IMHO auch die Prüfung, ob die montierte Reifengröße auch die ist, die man gekauft und bezahlt hat.
Wenn der Reifenhändler schon sagt, das er 215/55 aufgezogen hat, dann wird das auch so in der Rechnung stehen. Einzig auf dem Reifen selbst dürfte man den Fehler feststellen.
Der FOH hat den Threadersteller auf die falsche Bereifung aufmerksam gemacht und nicht der Reifenhändler, von dem er die Ganzjahresreifen hat!
Aber ich gebe dir Recht. Die Chance, dass das Verfahren eingestellt wird, ist sehr gering. Ein Versuch ist es aber wert. Vielleicht hat der zuständige Sachbearbeiter ja mal ähnliches erlebt und kann mitfühlen. 😉
Wenn man jetzt aber weiter denkt, so müsste dieser Schaden doch vom Reifenhändler ersetzt werden, insofern die Geschwindigkeitsüberschreitung nur auf Grund des größeren Umfangs zu Stande kam.
Wenn ich zum Reifenhändler gehe und ihm sage ich möchte neue Ganzjahresreifen für mein Auto und übergebe ihm den Schlüssel, dann sehe ich keine Schuld bei mir. Wenn er nicht der Fachmann ist, wer dann? Der Kunde sicherlich nicht. Insofern sehe ich die Verantwortung beim Reifenhändler, welcher Schadenersatz zu leisten hat.
Grüße
Flasher
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Der Fehler des Reifenhändlers kam wohl dadurch zustande, dass im Fahrzeugschein 195 / 65 / 16 eingetragen ist, bei 215ern aber 55er genommen werden mussten.
Er hat einfach die breiteren mit gleichen Werten genommen, was in dem Fall in die Hose gegangen ist.
Ein Anruf heute ergab übrigens, daß er gerne bereit sei, die falschen Reifen zu verkaufen zu versuchen. Und die neuen kostenlos aufziehen will.
Er hat noch gesagt, daß wenn z. B. ein Kunde mit Reifen käme, die nicht zugelassen sind, würde er auch diese auf Verantwortung des Kunden aufziehen.
Ich habe ihm mitgeteilt, daß ich doch erstmal prüfen lassen werde, ob er nicht schadenersatzpflichtig sei.
Vor allem will ich prüfen, ob so eine Fachwerkstatt nicht von höherer Stelle verboten bekommen kann, weiterhin KFZ von Ihrer Betriebserlaubnis zu trennen.
Gruß
Marc
Hallo, also ich würde erst mal direkt wieder zu dem Händler fahren, denn ganz offensichtlich war es seine Schuld. Das müsste ein Fachhandel eigentlich wissen, wie sich die Daten der Reifen zusammensetzen... 😉
Selbst dann muss er noch nachschauen, welche Reifen auf dem Auto zugelassen sind...
Ich würde mir Reifen in der passenden Größe aufziehen lassen und den eventuellen Mehrpreis (Reifen) bezahlen und fertig. Das neu Aufziehen muss dann sowieso kostenlos sein...
Und nicht :
"die falschen Reifen zu verkaufen zu versuchen" ... Soll der Laden doch zusehen, ob er die verkauft, oder nicht...
Man sollte dem Händler auf jeden Fall die Chance lassen den Schaden zu beseitigen...
Greetz
Carpenter
Zitat:
Original geschrieben von Martie
Er hat einfach die breiteren mit gleichen Werten genommen, was in dem Fall in die Hose gegangen ist.Ein Anruf heute ergab übrigens, daß er gerne bereit sei, die falschen Reifen zu verkaufen zu versuchen. Und die neuen kostenlos aufziehen will.
Das wird immer in die Hose gehen, da die Zahl nach dem Schrägstrich ja die Reifenhöhe in Prozent der Reifenbreite angibt. Daß das was der Händler gemacht hat nicht stimmen kann, muß er wissen.
Wenn Du nicht explizit diese (falsche) Reifendimension geordert hast, würde ich auch darauf bestehen, daß die Reifen zum Neupreis zurückgenommen werden. Zusätzlich kannst Du versuchen, beim Reifenhändler die Kosten für den Strafzettel einzufordern. An das Ordungsamt würde ich mich eher nicht wenden, da die Dein Auto eventuell umgehend stilllegen.
Gruß
Achim
Zitat:
Ein Anruf heute ergab übrigens, daß er gerne bereit sei, die falschen Reifen zu verkaufen zu versuchen. Und die neuen kostenlos aufziehen will.
Gehts noch ?
Soll das etwa bedeuten, dass der werte Händler so gnädig ist, seinen selbst verbockten Fehler zu korrigieren ?
Er MUSS den Reifen zurücknehmen, da gibts kein 'versuchen'. Ansonsten hilft ihm ein Blick ins BGB.
Ich lass ihn die neuen kostenlos aufziehen und werde dann mit der Bezahlung warten, bis die Sache - wo auch immer - geklärt ist.
Mit den jetzigen Reifen fahre ich nur noch das nötigste.
Gruß
Marc
Wie Bezahlung ?
Der Händler muss die Dinger zum normalen Preis zurücknehmen und Dir eine neue Rechnung für die richtigen Reifen ausstellen.
Welche Laufleistung hast Du schon auf den falschen Reifen ? Eventuell kann er eine Nutzung geltend machen. Aber da würde ich doch gleich mal zum Anwalt gehen und mich auf keine Geschäfte einlassen, wenn mir der Händler krumm kommen würde.