ForumPassat B5 & B5 GP
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Passat
  6. Passat B5 & B5 GP
  7. Probleme mit Nachrüst Xenon

Probleme mit Nachrüst Xenon

VW Passat B5/3B
Themenstarteram 4. August 2017 um 20:33

Hallo bin gerade am verzweifeln,ich wollte ein nachrüst Xenon einbauen von H.i.d nur leider wenn ich alles zusammen stecke funktionieren diese nicht wenn ich aber Plus und Minus an die Batterie halte funktionieren sie stecke ich das normale Licht rein funktioniert es auch wo bitte liegt das Problem??????

Ähnliche Themen
16 Antworten

Können wir dir nicht sagen, muss irgendwo ein Kontaktproblem sein. Penibel durchschauen.

am 4. August 2017 um 21:06

Moin,

Gib mal bitte Fahrzeugdaten durch wie EZ und MKB.

Du brauchst warscheinlich die CANBUS Adapter. Ohne die funzt das sonst nicht.

Normal ist das ganz easy und auch funktionierend einzubauen.

LG, Frank

Ich glaube er meint nur die H7 auf Xenon Adapter.

Themenstarteram 5. August 2017 um 8:14

Hallo Baujahr habe ich 2000 1,6 Liter Benzin ich denke das hat was mit der Spannung zu tun was das Gerät braucht

MKB = Motorkennbuchstabe !?

Schönen Gruß, Rep-Serv

Hallo

Was ist das für ein Xenonkit?

Haste nen Link?

MFG

Themenstarteram 5. August 2017 um 16:28

Zitat:

@Rep-Serv schrieb am 5. August 2017 um 10:26:39 Uhr:

MKB = Motorkennbuchstabe !?

Schönen Gruß, Rep-Serv

Ana

Themenstarteram 5. August 2017 um 16:30

Zitat:

@blue vectra th schrieb am 5. August 2017 um 13:39:13 Uhr:

Hallo

Was ist das für ein Xenonkit?

Haste nen Link?

MFG

Themenstarteram 5. August 2017 um 18:16

Keiner ne oder?

Schicke das Kit lieber wieder zurück, wenn es nicht funktioniert. Ich glaube auch nicht, daß es in Deutschland zugelassen ist. Für Xenonlicht ist z.B. eine automatische Leuchtweitenregelung und eine Scheinwerferreinigungsanlage vorgeschrieben, falls die Vorschriften mittlerweile nicht gelockert wurden.

Themenstarteram 5. August 2017 um 21:05

Es hat mir alles beim Vorbesitzer funktioniert

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 5. August 2017 um 22:35:23 Uhr:

Schicke das Kit lieber wieder zurück, wenn es nicht funktioniert. Ich glaube auch nicht, daß es in Deutschland zugelassen ist. Für Xenonlicht ist z.B. eine automatische Leuchtweitenregelung und eine Scheinwerferreinigungsanlage vorgeschrieben, falls die Vorschriften mittlerweile nicht gelockert wurden.

Richtig,Das Teil hat keine Zulassung in Deutschland.

MFG

Gesetzliche Bestimmungen für Xenonlicht

Das Xenon System kann lt. StVo. §50 Abs. 10 in alle Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, eingebaut werden, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, sowie:

1. einer automatischen Leuchtweitenregelung im Sinne Absatzes 8,

2. einer Scheinwerferreinigungsanlage

3. und einem System, das das ständige Eingeschaltensein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt.

Diese Vorschrift ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,

1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden

2. oder die am 1. Juni 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Gem. §22 a Abs. 1 Nr. 7 StVZO wird das Benutzen von Gasentladungslicht in nicht bauartgeprüften Scheinwerfern als Ordnungswidrigkeit gewertet und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Ein Austausch von Vorschaltgeräten in bauartgenehmigten Gasentladungsscheinwerfern ist nur zulässig, wenn die Genehmigungs- und Teilenummern der Vorschaltgeräte übereinstimmen.

Schönen Gruß, Rep-Serv

Themenstarteram 6. August 2017 um 18:24

Zitat:

@Rep-Serv schrieb am 6. August 2017 um 16:26:54 Uhr:

Gesetzliche Bestimmungen für Xenonlicht

Das Xenon System kann lt. StVo. §50 Abs. 10 in alle Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, eingebaut werden, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, sowie:

1. einer automatischen Leuchtweitenregelung im Sinne Absatzes 8,

2. einer Scheinwerferreinigungsanlage

3. und einem System, das das ständige Eingeschaltensein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt.

Diese Vorschrift ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,

1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden

2. oder die am 1. Juni 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Gem. §22 a Abs. 1 Nr. 7 StVZO wird das Benutzen von Gasentladungslicht in nicht bauartgeprüften Scheinwerfern als Ordnungswidrigkeit gewertet und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Ein Austausch von Vorschaltgeräten in bauartgenehmigten Gasentladungsscheinwerfern ist nur zulässig, wenn die Genehmigungs- und Teilenummern der Vorschaltgeräte übereinstimmen.

Schönen Gruß, Rep-Serv

Das ist mir alles bewusst aber das beantwortet meine Frage nicht!

Ähnliche Themen