Probleme mit gegnerischen Versicherung
Hallo,
meine Frau hat mit meinen Sohn einen schweren Verkehrsunfall gehabt, ein Falschfahrer hat sie frontal gerammt. Meinen Kleinen geht es mittlerweile wieder ganz gut, aber meine Frau hat immer noch Beschwerden.
Noch dazu kommt jetzt das die gegnerische Kravag Versicherung nicht zahlt. Es sind mittlerweile 4 Wochen vergangen und wir haben noch keinen Cent gesehen. Unser Auto ist komplett ausgebrannt, Restwert 20€.
Jetzt haben wir erstmal eine Menge aus eigener Tasche bezahlt: Ausweise, Kindersitz,Medikamente, Krankenhaustagegeld, Anzahlung neues Auto etc.
Ich habe auch einen Rechtsanwalt eingeschaltet, nur kommt immer die Aussage das die Bearbeitung noch dauert. Hat jemand Erfahrung mit einer ähnlichen Situation?
Der Fall ist bei der Polizei noch nicht geschlossen und es wird auch zu einer Verhandlung kommen, da beim Unfallgegner Drogen wohl im Spiel waren.
Ich finde es ist eine riesen Sauerei wie einen das Leben schwer gemacht wird.
Wäre jetzt die Schuldfrage nicht so eindeutig, würde ich nicht meckern....
29 Antworten
Sprich dich mit deinem Anwalt ab. Die Finanzierung über die VK ist gängiger Standard. Nur sollte der Anwalt davon wissen, dass es da eine VK gibt. Höherstufungsschaden und jeden weiteren Pups wird man letztlich erstatten. Die vorübergehende Prämienerhöhung ist sicher eine geringere Belastung, als das einfach so laufen zu lassen. 🙂
Ja und? Das ist nunmal bei der Vk so, aber du hättest erstmal was in der Tasche, oder eher die Bank...
Im Übrigen glaube ich nicht, dass die Kravag da bewusst was verzögert. Wenn ich schon Drogen lese nehme ich mal ganz stark an, dass da bisher keine Rückmeldung vom Versicherungsnehmer/Fahrer vorliegt, damit bleibt denen nur die Ermittlungsakte der Polizei, und auf deren Vorlage hat die Kravag 0,0 Einfluss, da kann dein RA auch noch so viele Fristen setzen...
Nimm die Vk vorab...
Kann ich die im nachhinein noch nehmen? Ich hatte erst abgelehnt. Weil für mich klar war dass die gegnerische Versicherung einspringen muss. Ich werde nochmal mit meinen Anwalt reden
Ähm aus meiner persönlichen Sicht verzögert die kravag. Weil solange ich da alleine angerufen hab war alles schön. Laut Aussage war da die Kostenübernahme schon fertig.
LErst nachdem ich einen Anwalt genommen hatte hat man mir gesagt dass es jetzt dauern wird.
Aber die hätten mich bei Schmerzensgeld etc nur ausgelacht.
Ja, das kannst Du machen. Der Schadenshergang ist ja hinreichend dokumentiert worden. Da sollte die VK nicht rumzicken.
edit:
Dein Anwalt wird sicherich alle finanziellen Ansprüche und auch die Zukunftsschäden eingefordert haben. Das muss er auch so machen. Die Versicherungen hätte es lieber, man kommt ohne Anwalt daher und weiß gar nicht, dass man bestimmte Ansprüche hat. Da lässt sich dann besser Geld "sparen". Das fehlt Dir dann am Ende in deiner Tasche, wenn Du es allein versuchst.
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Genau hat er gemacht. Also bei einen Schaden mit Personenschaden war mir das nichts ohne Anwalt zumal ich nicht den Kopf dafür hatte um alles zu kümmern.
Schon klar. Ist auch dein gutes Recht. Ich drück die Daumen, dass es deiner Frau bald wieder gut geht.
Dann frag auch mal danach, wie es mit den Kosten einer stundenweisen Haushaltshilfe aussieht. Du darst dir durchaus helfen lassen. 😉
Keine Angst vor der SF Klasse bei Teilkasko ist ja Feuerschaden, bei Vollkasko bekommst du den SF nach Regelung zurück geschrieben. Wenn du die Vollkasko das regeln lässt hast du das Problem mit der gegn. Vers. für dich nicht mehr, das regelt die Vk . das ist das tolle an der VK. Die sollten dir den Widerbeschaffungswert auszahlen und mit der Vers. alles regeln.
Sorry, das ist Quatsch, weil sich die Ansprüche aus dem Haftpflichtschaden deutlich von denen der Kasko unterscheiden! Die eigene Versicherung "regelt" hier überhaupt nichts. Die hängt sich lediglich hinten dran, wenn die Leistungspflicht der gegnerischen Versicherung feststeht.
Natürlich ist es hier sinnvoll, erstmal die VK oder TK (falls hier wirklich ausreichend) in Anspruch zu nehmen. Trotzdem muss der Anspruch gegenüber der Versicherung des Unfallgegners weiterverfolgt werden, das die Kasko z.B. keine Gutachterkosten übernimmt, keine Ausfallkosten, kein Schmerzensgeld etc. Aber der größte Teil des materiellen Schadens wäre dann zumindest gedeckt.
Ich habe das mal durchexerziert, als sich die gegnerische Versicherung weigerte, überhaupt zu regulieren. VK abgerechnet, die Versicherung hat sich ab und an über den Stand der Dinge informiert und nach 1,5 Jahren war dann das Urteil da und mein Vertrag wurde rückwirkend schadenfrei gestellt.
Wenn irgend möglich würde ich meine VK nicht in Anspruch nehmen.
Die Geltendmachung des Rückstufungsschadens zieht sich über viele Jahre hin, mit entsprechendem Aufwand oder man vergleicht sich auf eine Pauschalsumme mit nicht absehbarem Endergebnis.
Wenn man aber finanziell nicht anders kann, muß man die Kröte halt schlucken.
Es geht doch überhaupt nicht um einen Rückstufungsschaden! Erstmal mit der eigenen Versicherung reden, bei mir war es überhaupt kein Problem, den Vertrag rückwirkend schadenfrei zu stellen. Die haben mir quasi im Rahmen der VK ein zinsloses Darlehen gegeben. Reden! ist das Zauberwort.
Und dabei zu wissen, worum es geht, das ist am besten. Das hast Du mit der VK ganz richtig gemacht und in so einer Situation ist doch die vorübergehend höhere Prämie des Folgejahres eine Lachnummer im Vergleich zu den akuten Nöten, in denen man als Geschädigter steht. Die Höherstufung entfällt entweder rückwirkend oder wird bis zum Santnimmerleinstag von der gegnerischen Versicherung ersetzt werden. Für den TE ist das auch das Beste. Die bestehende VK nicht in Anspruch zu nehmen, das wäre geradezu fatal.
Ja sag ich doch, und man kommt viel schneller wieder auf die Füße.