Probleme mit der Zulassungsstelle / Eintragungen

Opel Astra F

Hallo Opel Freunde,

Ich bin am ende und hoffe irgendjemand kann mir helfen.
Mein Opel Astra f ( C20xe ) steht seit Dezember in der Werkstatt und bekommt keinen TÜV wegen eines Formfehlers.

Mein Opel hat weit vor meiner Zeit den C20XE Motor rein bekommen. Der ist so auch im Fahrzeugbrief wie man im Anhang erkennen kann, immer eingetragen gewesen. Nun wurde nach den ganzen Jahren, beim TÜV im Dezember festgestellt.
Das die Schlüsselnummer nicht mit der eingetragenen KW - Zahl usw. übereinstimmt. Ich sollte zur Zulassungsstelle gehen und dies ändern lassen.
Die Zulassungsstelle hat nach geschaut und auch festgestellt, dass in den Fahrzeugbriefen ( auch Vorgänger ) immer die 110 KW mit C20XE Motor eingetragen sind aber im Fahrzeugschein immer 55 KW und den 1.6 Motor. lt. Zulassungsstelle kommt so etwas öfters vor, das Brief und Schein nicht übereinstimmen. ( ???? ) Nun wurde ich wieder zum Tüv geschickt, die haben sich den Fall angeschaut und auch der Chef vom Tüv ist zu dem Entschluss gekommen,dass der Fehler bei der Zulassungsstelle liegt, sie sollen es berichtigen.
Die Zulassungsstelle stellt sich quer und sagt nein, ich sollte einen Nachweis bringen, dass dieser C20xe Motor drinnen ist, obwohl er eingetragen ist. Sie wollen den jetzt Zustand haben. Bevor ich nicht ein Dokument bringe wo drinnen steht, dass der Motor verbaut ist, werden Sie auch nichts mit der Schlüsselnummer oder Eintragung ändern. Möglichst mit Tüv -Stempel nach §19. Oder einen anderen Nachweis woraus absolut ersichtlich hervorgeht, dass dieser Motor in diesem Auto auch von Opel gebaut wurde.

Ich habe noch ein Mal darauf hingewiesen, dass der Motor schon immer eingebaut war und auch so in den Papieren drinnen steht, es ist der Zulassungsstelle absolut egal.

Was aufgefallen ist, im System drinnen sind alle Eintragungen wo am Auto gemacht wurden eingetragen, ausser 4 Dateien können nicht mehr aufgerufen werden, eventuell ist da die Sache mit dem Motor drin.

Was bleibt mir noch übrig ??? Über jede Hilfe bin ich echt dankbar....Bitte Helft mir

Gruß

Manu

Bild-1
Bild-2
Bild-3
113 Antworten

Vorher mit dem TÜV zu sprechen, wenn man vor hat irgendetwas umzubauen, ist sowieso immer der beste Rat den man geben kann.

Oder einfach machen - geht aber nur bei nicht Großserienfahrzeugen, wo eh keiner weiß, was "original" ist 😉

Damit kannst du halt im Fall der Fälle dein Restleben ruiniert haben... Körperlich, finanziell oder auch nur gewissentlich...
Klar schwarzmatt ABE und solche Späße kennt man ja...

Nö, weit verbreiteter Schwachsinn. Regressgrenze bei Versicherungen 5.000 €

Aber darum geht´s nicht, oder kennst du jemanden, der weiß, welche Lampen bei einem Caterham Super 7 Serie sind? 😁

Ähnliche Themen

Selbst wenn.... Dann fällt ganz vielleicht finanziell raus... Sind wir aber noch lange nicht mit dem Strafrecht durch und ich glaub auch nicht wirklich mit Schadensersatzgeschichten etc...
Ich habs lieber im Rahmen der STVO zumindest das Grobe. Irgendwas ist ja meist irgendwie das eigentlich die ABE erlöschen lassen könnte....

Strafrecht hat nichts mit irgendwelchen eingetragenen Lampen am Auto zu tun.

Geht ja hier nicht um Lampen... Wobei auch Lampen gefahren bergen können....

Wenn Leistung und Bremsen etc. nicht so wirklich legal sind könnte es schon richtig Probs geben bei Personenschäden... Da gehts dann richtung grober Fahrlässigkeit und Körperverletzung etc.
Es geht aber vielleicht auch nur um Steuerhinterziehung und Versicherungsbetrug...

Ich würde mir solche Tips jedenfalls klemmen.

http://www.kfz-versicherungen.com/.../

Zitat:
Keine Begrenzung bei Rechtspflichtverletzungen und Risikoausschlüssen
Wichtige Risikoausschlüsse sind etwa Rennveranstaltungen oder Vorsatz. Auch hier ist die Regresshöhe des Versicherers nicht begrenzt.

Jetzt stellt sich die juristische Frage, die wir hier nicht beantworten können: Was ist Vorsatz?
Wenn man z. B. wissentlich nicht zugelassene Teile in sein Auto einbaut, die dann Unfallursächlich sind?

Aber mal ganz abgesehen von den Versicherungsansprüchen geht es ja auch noch um strafrechtliche Aspekte. Und da dürfte es durchaus reichen, irgendwelche trüben Funzeln einzubauen und dann einen Fußgänger anzufahren weil man ihn zu spät gesehen hat. Den man aber mit serienmäßigen Lampen hätte sehen können. Oder, anderes Extrem, wenn man sich da 100W Halos einbaut, den Gegenverkehr blendet, und dieser von der Straße abkommt. In solchen Fällen kann es außerdem auch noch zu Schmerzensgeldansprüchen des Geschädigten bzw. dessen Angehörigen kommen die sich schnell mal im 6-stelligen Bereich bewegen. Und die von den Versicherungen nicht immer übernommen werden.

Ich würde ihm Vorsatz unterstellen. 110kw hat er ja extra gekauft. Auf dem Versicherungsschein stehen 55kw...

Was hat der TÜV jetzt gesagt / gemacht?

Wir werden wohl nicht erfahren, wie es ausgegangen ist...

Und der Bescheid über die Kfz-Steuer? Anderer Motor mit höherem Hubraum und keine Änderung? Das ist Steuerhinterziehung, das wird teuer. " - Durch Unterlassen kann die Steuerhinterziehung begangen werden, indem der Steuerpflichtige „die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt" (Abs. 1 Nr. 2) - ", Steuerhinterziehung ist Straftatbestand nach dem StGB, die Höhe der Strafe richtet sich nach dem Einzelfall.

Die Meldung an die Finanzgeier erfolgt normalerweise automatisch durch die Kfz.-Zulassungsstelle.

Der Fehler liegt dann also zum überwiegenden Teil bei denen.

Allerdings melden die auch nur das weiter, was sie in ihren Datensatz eingemeißelt haben. Wenn das falsch ist, ist auch die Meldung falsch. Ein pflichtwidriges Verhalten des Fahrzeughalters wäre in diesem Fall eher ein theoretischer Ansatz, zumal es im vorliegenden Fall eher eine Fahrlässigkeit sein durfte.

Wenn ich den Anfang noch richtig im Gedächtnis habe dann wurde das Fahrzeug ja so umgebaut gekauft. Auch wenn er vielleicht bei manchem gepennt hat (Hubraum und PS-Klasse stehen ja im Steuerbescheid bzw. Versicherungsschein) kann man ihm sicher keinen Vorsatz unterstellen.

Wäre aber trotzdem schön, wenn er uns noch mal unterrichten würde wie es nun ausgegangen ist.

Und wenn man vom Teufel spricht, schreibt Er auch zurück :-)

Also der TÜV - Sachverständige hat sich die Sache noch ein Mal angeschaut und hat wie es die Zulassungsstelle am Mittwoch noch forderte eine Bestätigung geschrieben mit den Motordaten usw. Also der Istzustand wie mein Opel im Moment da steht.
Heute Montag, hat es die Zulassungsstelle schon nicht mehr interessiert, sie wollen ein Umfangreiches Gutachten haben.
Ich habe die Dame darauf hingewiesen, das es am Mittwoch noch so geheißen hat und heute möchte Sie es so, was kommt beim nächsten Mal ???. Von Ihr kam nur es muss alles seine Richtigkeit haben. Ist schon klar.

Das Gutachten von dem Motorumbau wurde schon einmal bezahlt und im System vermerkt, wenn Sie die Datei nicht mehr öffnen können, ist es kaum mein Problem und Sie haben doch nun alle Daten bekommen, was Sie wollen und tragen es noch immer nicht um.
Ich sehe es nicht ein, noch ein Mal zu zahlen, was schon bezahlt worden ist. Für einen Fehler, den ich nicht gemacht habe.
Sie sagen: der TÜV - Sachverständige sollte normal wissen, dass es ohne Gutachten nicht geht. Zu mir hat es heute wieder geheißen, dass ich dafür kein Gutachten mehr bekomme.

Sie wollen auf jeden Fall, keine Eintragungen machen.

Wie sieht das aus wenn man, da schlechtere Abgasnorm, einen Minikat einbaut, dann müssen Sie es doch ändern oder sehe ich das Falsch????

Deine Antwort
Ähnliche Themen