Probleme mit der Zulassungsstelle / Eintragungen

Opel Astra F

Hallo Opel Freunde,

Ich bin am ende und hoffe irgendjemand kann mir helfen.
Mein Opel Astra f ( C20xe ) steht seit Dezember in der Werkstatt und bekommt keinen TÜV wegen eines Formfehlers.

Mein Opel hat weit vor meiner Zeit den C20XE Motor rein bekommen. Der ist so auch im Fahrzeugbrief wie man im Anhang erkennen kann, immer eingetragen gewesen. Nun wurde nach den ganzen Jahren, beim TÜV im Dezember festgestellt.
Das die Schlüsselnummer nicht mit der eingetragenen KW - Zahl usw. übereinstimmt. Ich sollte zur Zulassungsstelle gehen und dies ändern lassen.
Die Zulassungsstelle hat nach geschaut und auch festgestellt, dass in den Fahrzeugbriefen ( auch Vorgänger ) immer die 110 KW mit C20XE Motor eingetragen sind aber im Fahrzeugschein immer 55 KW und den 1.6 Motor. lt. Zulassungsstelle kommt so etwas öfters vor, das Brief und Schein nicht übereinstimmen. ( ???? ) Nun wurde ich wieder zum Tüv geschickt, die haben sich den Fall angeschaut und auch der Chef vom Tüv ist zu dem Entschluss gekommen,dass der Fehler bei der Zulassungsstelle liegt, sie sollen es berichtigen.
Die Zulassungsstelle stellt sich quer und sagt nein, ich sollte einen Nachweis bringen, dass dieser C20xe Motor drinnen ist, obwohl er eingetragen ist. Sie wollen den jetzt Zustand haben. Bevor ich nicht ein Dokument bringe wo drinnen steht, dass der Motor verbaut ist, werden Sie auch nichts mit der Schlüsselnummer oder Eintragung ändern. Möglichst mit Tüv -Stempel nach §19. Oder einen anderen Nachweis woraus absolut ersichtlich hervorgeht, dass dieser Motor in diesem Auto auch von Opel gebaut wurde.

Ich habe noch ein Mal darauf hingewiesen, dass der Motor schon immer eingebaut war und auch so in den Papieren drinnen steht, es ist der Zulassungsstelle absolut egal.

Was aufgefallen ist, im System drinnen sind alle Eintragungen wo am Auto gemacht wurden eingetragen, ausser 4 Dateien können nicht mehr aufgerufen werden, eventuell ist da die Sache mit dem Motor drin.

Was bleibt mir noch übrig ??? Über jede Hilfe bin ich echt dankbar....Bitte Helft mir

Gruß

Manu

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113 Antworten

Ganz so einfach dürfte das nicht werden. Er hat mittlerweile wieder komplette offizielle Papiere für ein Auto ohne Umbau. An das Gutachten vom Umbau kommt keiner mehr ran. Auf welcher Basis also sollte der MA im Amt das ganze umtragen? Nur weil er da steht und das sagt? Eher nicht.

Deshalb braucht er ja die TÜV-Bestätigung, das da ein original zulässiger Opel 2,0l Motor drin ist, wie er auch in anderen Fahrzeugen gleichen Typs verbaut worden ist.

Warum der Tüv sich da mit den ollen Kamellen aufhält, die angeblich nicht mehr lesbar sind, verstehe ich auch nicht. Die müssen doch nur mal ihren Ar... aus dem Sessel heben und unter die Haube gucken.

Und wenn das, wie Papst schrieb, für 35 € machbar ist dann ist das doch ein Schnäppchen. Da hat er bisher ja schon mehr für Sprit ausgegeben fürs hin und her fahren.

Ansich möcht ich dir recht geben Wolfgang aber... Er hat einen X16SZR und will heute einen C20XE da eintragen lassen. Wird in aller Regel nichts werden. Den C20XE kriegt man nicht mal eben auf Euro3 oder auch nur D3... Das wird nix beim TÜV mit 35€. Da müsste man schon zu einem freien Prüfing. der das darf usw... Beim TÜV wirds eher nichtsmehr vermute ich... Allerdings kann man ja Fragen.

Hallo Freunde,

war Heute mit meinem Umrüstakatalog ( 75 Seiten ) den ich von Opel bekommen habe, bei
meiner Werkstatt, die sind ja auch schon seit 8 Wochen hinter her eine Lösung zu finden.

Hab dort meinen Umrüstkatalog vorgelegt, Heute ( Donnerstag ) kommt der TÜV - Prüfer und schreibt mir soetwas wie eine Einzelabnahme raus, als bestätigung, dass der Motor auch wirklich verbaut ist und schreibt alle Daten dazu, so wie es die Zulassungsstelle auch möchte mit Stempel und Unterschrift.

So wie wir es heute schon besprochen hatten, langen diese angaben absolut zum die Änderung vor zu nehmen.

Unabhängig davon habe ich mit einem Gutachter noch gesprochen, der hat das ganze auch bestätigt.

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Dann wird wohl alles gut. Die scheinen dann den alten Brief noch irgendwo anzuerkennen...

Das stimmt. Ursprünglich war ein D3 Motor drin, also wohl der X16SZR. Der C20XE hat nur Euro2. Nach einer umrüstung ist es nicht erlaubt sich in der Abgasklasse zu verschlechtern, den Motor dürfte der Prüfer so gar nicht eintragen und wenn doch, dann ist der Ärger spätestens an der Zulassungsstelle vorprogrammiert.

Ich fürchte der Wagen in der Form ist ein Blümenkübel 🙁

Doch darf verschlechtert werden wenn zu dem Zeitpunkt wo das Auto erstzugelassen wurde die höhere Abgasklasse noch keine Pflicht war.

D3 war ab 1996 Pflicht, alle Autos die z.B. 1995 schon die D3 Werte erreichten durften aber z.b. auf Euro1 zurückgerüstet werden.

Noch etwas, da der C20XE auf Euro2 umgerüstet werden kann sind Motorumbauten, mit Abgasnormverschlechterung, bis Ende 2000 möglich. Denn bis 31.12.2000 war die Euro2 Norm gültig.
Ab 1.1.2001 war Euro3 Erforderlich.

Stimmt, dann muss er aber auf Euro2 umrüsten, die war in sinem Bj schon Pflicht.

@ alleinallein:

na, dann drücken wir dir mal die Daumen.

Zitat:

@Roadrunner 16V schrieb am 12. Februar 2015 um 10:15:51 Uhr:



D3 war ab 1996 Pflicht, alle Autos die z.B. 1995 schon die D3 Werte erreichten durften aber z.b. auf Euro1 zurückgerüstet werden.

Zur vervollständigung, EURO2 ggf. EURO3 ist mit einem Datum versehen. D3 ist eine deutsche Verschärfung. Deswegen wird in dem Fall auch Euro2 reichen.

Dazu gibts eine nette Tabelle im Wiki.

Zitat:

@Roadrunner 16V schrieb am 12. Februar 2015 um 10:15:51 Uhr:


Doch darf verschlechtert werden wenn zu dem Zeitpunkt wo das Auto erstzugelassen wurde die höhere Abgasklasse noch keine Pflicht war.

D3 war ab 1996 Pflicht, alle Autos die z.B. 1995 schon die D3 Werte erreichten durften aber z.b. auf Euro1 zurückgerüstet werden.

Jo soweit richtig aber es gibt wohl eine TÜVanweisung das so nicht zu tun...

Zitat:

@mozartschwarz schrieb am 12. Februar 2015 um 12:39:09 Uhr:



Zitat:

@Roadrunner 16V schrieb am 12. Februar 2015 um 10:15:51 Uhr:


Doch darf verschlechtert werden wenn zu dem Zeitpunkt wo das Auto erstzugelassen wurde die höhere Abgasklasse noch keine Pflicht war.

D3 war ab 1996 Pflicht, alle Autos die z.B. 1995 schon die D3 Werte erreichten durften aber z.b. auf Euro1 zurückgerüstet werden.

Jo soweit richtig aber es gibt wohl eine TÜVanweisung das so nicht zu tun...

Was heißt denn Anweisung? Von wem? Bundesverkehrsministerium? Chef vom Tüv?

Das würde gegen geltendes Recht verstossen.

Ich hatte auch von einem internen Schreiben gehört, wonach man die Vorgabe sich selbst gegeben hat, keine verschlechterung der Abgasklasse abzunehmen.

"Rechtens" ist das nicht.

Ich hab auch mehrfach gelesen das es Probs gab und das auch in einem Gespräch mit einem Tuner bestätigt bekommen. Vielleicht hat sich das aber mitlerweile auch wieder geändert. Ich rate jdenfalls jedem erstmal bei dem jeweiligen Prüfer vorzusprechen und zu Fragen wie er was gerne hätte...

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