Probleme mit dem FOH wegen Räder
Hallo, habe mal ein rechtliches Problem, vielleicht hat der ein oder andere einen Hinweis.
Ich hatte mir vor ein paar Monaten beim FOH einen gebrauchten Insignia gekauft, der auf 17 Zoll Alufelgen mit Allwetterbereifung stand. Diese Allwetterreifen wurden bei Kauf vom FOH aufgezogen, da ich mir privat dann Sommerreifen auf 19 Zoll Felgen gekauft habe, und die anderen im Winter nutzen wollte. Nun hat der gekaufte Insignia einen gravierenden Mangel gehabt, so das nach drei Nachbesserungsversuchen die Rückabwicklung in die Wege geleitet wurde.
Beim selben FOH habe ich mich nun für einen neuen gebrauchten Insignia entschieden, im Tausch gegen meinen plus eine Zuzahlung meinerseits. Dieses Fahrzeug steht auf 19 Zoll Sommerräder. Der Verkäufer hat von sich aus gesagt, das man ja die Allwetterräder vom Alten auf den Neuen umziehen könnte, und ich diese weiterhin als Winterreifen nutzen könnte. Dies wurde auch im Kaufvertrag festgehalten, dort steht, Räder vom EX auf den Neuen umziehen. Somit war das Thema für mich erledigt.
Einen Tag später rief mich der Verkäufer an, und fragte, auf welchen Rädern ich das Fahrzeug ausgeliefert haben möchte. Bedingt durch die Jahreszeit sagte ich natürlich, Winter bzw. Allwetterräder. Der Verkäufer sagte dann, das ich dann im Gegenzug entweder die Räder vom Neuen oder meine selbstgekauften Sommerräder drangeben müsste, da das alte Fahrzeug ja rollfähig sein müsste. Ich entgegnete, das dies mit mir nicht so vereinbart wurde, und ich dem FOH sicher nicht die Räder "schenken" werde. Es wurde leider keine Lösung gefunden, der FOH bestand darauf, das ich dafür zu sorgen habe, dass das alte Fahrzeug rollfähig sein müsste, ich bestand darauf, das mich das nix angeht, und ich nur den Vertrag erfüllt haben möchte.
Lange Rede kurzer Sinn, wer hat nun recht? Ich werde definitiv zur Geschäftsleitung der Hauptstelle gehen, evtl auch zum Anwalt, da ich nun noch Winterreifen kaufen muss, und das so meines Erachtens nicht vereinbart war.
Freue mich auf Eure Meinungen.
Beste Antwort im Thema
@-Pitt
Vieleicht solltest Du Dein sinnfreies Geschreibsel einstellen, damit ist allen am Meisten geholfen. Wenn ich mir Deine "Beitrags-Historie" so anschaue, sollte Dir mal jemand beibringen, daß Qualität mehr zählt als Quantität. Brauchbare Lösungsansätze/-vorschläge sind von Dir wohl eher nicht zu erwarten...
86 Antworten
Was du nur immer mit Fernsehern hast?
Brauchst einen?
Zitat:
@Kaiser Wilhelm schrieb am 3. Dezember 2016 um 10:52:45 Uhr:
-pitt musst du so nehmen wie er eben schreibt. Also nichts dabei denken.
Och was ich darüber denke behalte ich für mich, ist besser so. 😉
Er hat zwei Satz Sommerräder und keine Winterräder jetzt im Winter. 😛
Danke für den Hinweis Kaiser Wilhelm.
Im Kaufvertrag steht leider nur Räder vom Ex Insignia auf den Neuen umziehen. Es steht nicht darin, das Fahrzeug wird 4 oder 8fach bereift übergeben. Im Idealfall möchte ich natürlich die Sommerreifen behalten, plus die Allwetterreifen als Winterreifen weiternutzen. So habe ich das eben verstanden. Ich werde selbstverständlich nicht die Sommerreifen drangeben, da beide Sätze den Wert der Allwetterreifen bei Weitem übersteigen. Da ich ja schlecht jetzt mit Sommerreifen rumfahren kann, habe ich in den sauren Apfel gebissen, und mir beim FOH Winterreifen bestellt, für die er mir, das muss man fairerweise sagen, einen guten Preis gemacht hat. Das sind 760 Euro incl Stahlfelgen und RDKS.
Ist doch einfach. Das erste Auto muss so zurück wie es gekauft wurde.
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Behalten kanns du die 19" vom Ersten..., oder?
Zitat:
@filipajo schrieb am 3. Dezember 2016 um 11:14:06 Uhr:
Behalten kanns du die 19" vom Ersten..., oder?
Diese sowieso, da privat gekauft. Die was am neuen Fahrzeug drauf sind, behalte ich ebenso, und habe mir derweil noch separat Winterreifen beim FOH bestellt.
Also nix mit Geschäftsleitung und Anwalt?
Zitat:
@-Pitt schrieb am 3. Dezember 2016 um 11:23:45 Uhr:
Also nix mit Geschäftsleitung und Anwalt?
Doch. Trotzdem brauche ich ja bis dahin Winterreifen. Auch wenn Dich das freuen würde, so möchte ich es vermeiden, jetzt mit dem neuen Fahrzeug einen Unfall wegen für die Jahreszeit falscher Bereifung zu haben.
Ganz einfach. Die Reifen vom neuen die drauf sind auf den alten und die alten auf den neuen. So hab ich das auch geregelt. Der Händler is ja nich so doof und gibt dir noch nen Satz Reifen on top. Man sollte es nich übertreiben.
Lass die alten auf den neuen ziehen und die von neuen auf den alten. Weiß ich nich was man mit 3 Reifen Sätzen will. Is wahrscheinlich der Gummi spröde bevor du die abgefahren hast 😉
@-Pitt
Vieleicht solltest Du Dein sinnfreies Geschreibsel einstellen, damit ist allen am Meisten geholfen. Wenn ich mir Deine "Beitrags-Historie" so anschaue, sollte Dir mal jemand beibringen, daß Qualität mehr zählt als Quantität. Brauchbare Lösungsansätze/-vorschläge sind von Dir wohl eher nicht zu erwarten...
Zitat:
@Corsar26 schrieb am 3. Dezember 2016 um 09:27:50 Uhr:
Hallo, habe mal ein rechtliches Problem, vielleicht hat der ein oder andere einen Hinweis...Einen Tag später rief mich der Verkäufer an, und fragte, auf welchen Rädern ich das Fahrzeug ausgeliefert haben möchte. Bedingt durch die Jahreszeit sagte ich natürlich, Winter bzw. Allwetterräder. Der Verkäufer sagte dann, das ich dann im Gegenzug entweder die Räder vom Neuen oder meine selbstgekauften Sommerräder drangeben müsste, da das alte Fahrzeug ja rollfähig sein müsste. Ich entgegnete, das dies mit mir nicht so vereinbart wurde, und ich dem FOH sicher nicht die Räder "schenken" werde. Es wurde leider keine Lösung gefunden, der FOH bestand darauf, das ich dafür zu sorgen habe, dass das alte Fahrzeug rollfähig sein müsste, ich bestand darauf, das mich das nix angeht, und ich nur den Vertrag erfüllt haben möchte.
Lange Rede kurzer Sinn, wer hat nun recht? Ich werde definitiv zur Geschäftsleitung der Hauptstelle gehen, evtl auch zum Anwalt, da ich nun noch Winterreifen kaufen muss, und das so meines Erachtens nicht vereinbart war.
Freue mich auf Eure Meinungen.
Ich sehe das auch so, Du gibst das Auto zurück wie gekauft; der FOH bietet aus Kulanz an die SoR auf dem Neuen geg die AllwR des Zurückgegebenen zu tauschen. Beides geht nicht der Rausch und das Geld behalten...
Außerdem, wozu brauchst Du 2 Sätze SoR?
Ich verstehe nicht, wieso ihr euch an den zwei Sätzen Sommerreifen stört? Ich hätte das auch nicht schreiben müssen, sowie dem FOH nicht sagen müssen, der wusste das nur, weil das in einem Nebensatz gefallen ist. Aber um die Sache zu vervollständigen, ich verkaufe die von mir gekauften Sommerräder wieder, da mir die originalen sehr gut gefallen und die nachgekauften kein RDKS haben. Nachrüstung wäre möglich, aber macht ja keinen Sinn.
Desweiteren, warum sollte das nicht gehen? Hat doch jeder die Möglichkeit, beim Kauf eines Fahrzeugs irgendwas rauszuhandeln, seien es Winterreifen, oder ein Satz Fussmatten oder sonst was. Die Kulanz, wie Du sagst, wäre einfach nur die Arbeit des Umsteckens von Fahrzeug A auf B. Es geht mir rein um das, was im Vertrag steht.
OK, aber da im Vertrag scheinbar nichts von 8-fach bereift steht, hast Du mE die schlechteren Karten.
Auf was für Felgen sind denn die AllwR? Und, wenn Du Deine selbstgekauften SoR eh zurückgeben / umtauschen willst, kannst Du sie (wenn der FOH damit leben kann - ohne TPMS) auf den ex draufschrauben (lassen).
Die Allwetter sind auf nicht sonderlich schönen und angefahrenen 17 Zoll Zubehöralufelgen. Das hatte mich bei Kauf meines Ex schon irritiert, da es ein Leasingfahrzeug war und ein OPC Line, wo ja normal 19 oder 20 Zoll drauf wären, und gerade bei Leasingfahrzeugen ja darauf geachtet wird, dass das Fahrzeug bei Rückgabe keine Mängel hat bzw dem Leasingnehmer in Rechnung gestellt wird. Wenn meine gekauften jetzt auch irgendwelche 0815 Räder wären, würde ich das so machen, da geb ich Dir recht. Jedoch waren die nicht so günstig, sowie die original Felgen auf dem Neuen lt. Konfigurator auch über 1400 Euro kosten. Also wäre es für mich so oder so ein Minusgeschäft, so wie meines Erachtens nicht vertragskonform.
Zitat:
@Corsar26 schrieb am 3. Dezember 2016 um 12:37:18 Uhr:
.... Also wäre es für mich so oder so ein Minusgeschäft, so wie meines Erachtens nicht vertragskonform.
Vertragskonform ist das, was im Vertrag steht 😁, hmmhm leider!
Ich glaube auch nicht, dass Dein FOH es so gemeint hat, dass Du beide Sätze, also SoR auf dem Neuen + die AllwR des Ex, behalten / bekommen kannst. (Von Deinen eigenen SoR abgesehen)
Das wäre, wenn Du das so ausgesprochen hättest, bestimmt nicht so in den Vertrag gekommen.