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probleme mit BMW AUTOHAUS (BETRUG)

Themenstarteram 18. August 2009 um 19:24

seit Jahren bin ich begeisterter BMW Fahrer und es war immer mein Traum Einen BMW M zu fahren.

Im Oktober 2008 war es dann endlich soweit und ich kaufte mir einen Gebrauchten BMW E60 M5.

Am 09.05.2009 hatte ich dann einen Unfall auf der A96 in dem der M5 einen Totalschaden erlitt und ich Geschädigter war. Ich wendete mich vertrauensvoll an Das BMW Autohaus ...... in ........ zu welchem auch der Unfallwagen gebracht wurde.

Als Ich am 11.05.2009 zu dem Autohaus fuhr viel mir auf dem Hof der Firma ....... auf ,dass diese einen Gebrauchten BMW E60 M5 zu 51.410€ in ihrem Angebot hatten, welcher mir auf Anhieb sehr gefiel. Ich kam dann mit dem Verkäufer Herr ......... ins Gespräch der sich auch zur gesamten Abwicklung angeboten hatte. Am 14.05.2009 bekam ich von Herr ...... einen Anruf das er einen Käufer für meinen Verunfallten BMW E60 M5 habe und Sie mir gerne den Unfallwagen für 20.000€ abkaufen würden womit ich auch einverstanden war, da ich beruflich auf mein Auto angewiesen bin. Am 15.05.2009 wurde dann auch der Ankaufvertrag geschlossen und über den Neuwagenkauf gesprochen der auch an diesem Tag für 51000€ getätigt wurde und zu 100% über die BMW Bank Finanziert wurde. In dem Gespräch mit Herr ..... wurde mir dargelegt ,das für die schnelle Abwicklung eine Schadensabtrettung notwendig wäre um die ganze Angelegenheit mit der gegnerischen Versicherung abzuwickeln. Damit ich auch denn neuen BMW E60 M5 bekommen würde .Diese habe ich dann auch im Vertrauen unterschrieben.

Nun zu meinem eigentlichen Problem:

In dem ganzen Gespräch mit Herr .....vom Autohaus ...... ging es bei der Schadens-abtrettung um die Summe von 16231,66€ die noch zusätzlich zu denn 20000€ vom Ankauf des Unfallwagens nötig waren um meinen Verunfallten BMW E60 M5 von der Bank abzulösen.

In dem Gespräch mit Herr ..... wurde mir dann noch ein Angebot für 3 verschiedene Mini Copper unterbreitet da klar war das ich von der Versicherung insgesamt 28500€ erstattet bekommen werde.

Dieser sollte dann auch für meine Lebensgefährtin sein.

Am 21.07.2009 hat die gegnerische Versicherung (ALLIANZ) an das Autohaus ..... eine Zahlung in Höhe von 13996,23€ veranlasst.

Mein Verunfallter BMW E60 M5 ist bis zum heutigen Tage immer noch nicht bei der BMW Bank ausgelöst. Daraufhin suchte ich mehrfach das Gespräch mit dem BMW Autohaus ....... Als ich telefonisch versuchte mit dem Geschäftsführer Herr ....... in Kontakt zu treten lies dieser sich von seiner Sekretärin verleugnen indem er zuerst telefonierte und ich gebeten wurde 15 Minuten später anzurufen, worauf er dann Plötzlich nicht mehr im Haus war. Daraufhin wurde meine Nummer notiert und mir gesagt man würde mich zurückrufen. Als ich am folgenden Tag keinen Rückruf erhielt, meldete ich mich wieder und das ganze ging dann einen Woche lang.

Ich ging dann persönlich zum Autohaus und erbat einen Termin mit Herr ........

Seine Sekretärin teilte mir daraufhin mit, dass er nicht mit mir sprechen will und ich mich doch bitte an Ihren Rechtsanwalt wenden Soll. Ich war sehr überrascht und völlig sprachlos.

Über meinen Rechtsanwalt wurde mir dann mitgeteilt das nun vom Autohaus ...... die volle Summe der Schadenszahlung in Höhe von 28500€ verlangt würde. Ich war sprachlos!!!

Am folgenden Tag versuchte ich erneut das Gespräch mit dem Autohaus zu suchen da meiner Meinung nach nur ein Missverständnis vorliegen konnte. Nach sehr hartnäckigem Nachfragen bekam ich auch die Möglichkeit direkt mit Herr ........ zu sprechen.

In dem Gespräch wurde mir dann mitgeteilt das alles so richtig wäre da ich doch den Schaden abgetreten habe! Ich habe ihm mitgeteilt dass dies so nicht richtig ist da ich mit Herr ....... über den Differenzbetrag zur Ablösung des Verunfallten BMW E60 M5 gesprochen habe.

Daraufhin kam auch Herr ...... zum Gespräch hinzu, der dann sagte das wir über den vollen Betrag von 28500€ gesprochen hätten.

Meine damalige Situation wurde offensichtlich bewusst ausgenutzt und durch gezielte Argumente von Herr ...... wurde ich bewusst getäuscht um eine Unterschrift auf die Schadensabtrettung abzugeben.

Für mich und meine 4 köpfige Familie bedeutet ein Verlust von ca. 13000€ das Finanzielles problem, denn so ein Betrag ist nicht so einfach abzufangen. Und kein Mensch der Welt verschenkt bewusst 13000€.

Es war von Anfang an die Absicht von Herr ..... mich mit falschen Argumenten zu Täuschen und den Differenzbetrag von ca. 13000€ sich hierdurch anzueignen.

Desweiteren ist mein Unfallfahrzeug immer noch nicht von der BMW Bank abgelöst obwohl das Autohaus ..... bereits 33949,58€ von mir hat.

Auch durch eine Fristsetzung von meinem Anwalt ist hier keine Zahlung geflossen.

Ich selbst habe hierzu auch mit der BMW Bank persönlich gesprochen und diesen Fall dargelegt, wobei mir gesagt wurde das dies mein Problem sei und sie wegen der Ablöse des Unfallwagens nichts machen könnten obwohl ich ihnen sämtliche Dokumente (Ankaufvertrag Unfallwagen, Zahlungsbestätigung der Allianz) zukommen lies.

 

WER HAT SOETWAS SCHON MAL ERLEBT?

Oder HAT MIR EINEN TIPP

bin für alles dankbar.

 

Beste Antwort im Thema
am 20. August 2009 um 11:05

So langsam klingt das ganze für mich echt wie ein Fake:

 

1.) Auf Nachfragen zu Vertragsinhalten weichst Du ständig aus. Einmal gibt es keinen Vertrag, dann schreibst Du wieder von geleisteten Unterschriften.

 

2.) Ich kenne die meißten BMW-Vertragshändler im Raum Ravensburg-Leutkirch. Da würde niemand so mit einem Kunden umgehen der innerhalb eines Jahres 2 M5 im Wert von über 100.000,- abnimmt und dazu auch noch den Kauf eines Kleinwagens in Aussicht stellt. Also allein schon vom Grundgedanken sehr unwahrscheinlich.

 

3.) Auf Nachfragen zum Vertragshändler weichst Du nur aus. Sorry, wenn mich einer so behandelt, dann rede ich auch offen über das schwarze Schaf.

 

4.) Wenn Du - so wie Du vorgibst - längst beim Anwalt bist, dann solltest Du längst auch ein fachliches Feedback Deines Anwalts erhalten. Das hört sich aber hier nicht so an.

 

Du nimmst unserer aller Zeit in Anspruch und langweilst mit Deinem wirren Zeug. Entweder Du beschreibst den Fall hier so dass man versteht was gemeint ist oder Du lässt das einfach. Ist nämlich schade für all diejenigen, die ein echtes Problem haben und nicht ernst genommen werden.

Für mich ist die Sache klar, entweder Fake oder Du erzählst absichtlich nur die halbe Wahrheit um zu vertuschen, dass Du selbst den Händler hintergehen wolltest.

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IMHO liegt ein rechtswidriger Vermögensvorteil vor, ein Merkmal von Eingehungsbetrug. Ich will den TE ja nicht anklagen, im Gegenteil. Ich will nur darauf hinweisen, dass das Autohaus sehr wahrscheinlich mit der Forderung auf Rückzahlung des zu Unrecht erhaltenen Betrages, den die gegnerische Versicherung an den TE ausgezahlt hat, durchkommen wird. Würde mich wundern, wenn das ein Richter anders sieht.

Skepper

Themenstarteram 24. August 2009 um 20:30

Ich hatte bei dem Autohaus die Bedingung von anfang an gestellt das ich den neuen nur nehme wenn die Abwicklung des Unfalwagens inklusive ist.

Ich hatte für den Unfallwagen schon einen Käufer gefunden der mir zwar nur 500€ mehr gezahlt hätte nur war ich zu der zeit so mit Arbeit Überhäuft das es für mich fast Unmöglich gewessen Wäre die sache abzuwickeln daher hab ich gesagt ich übergebe es dem Autohaus.

Desweiteren Hat sich das Autohaus nicht mal mit der BMW Bank in verbindung gesetzt um die sache zu Klären.

Ich habe 2 Tage nach dem Unfall die Bank informiert was geschehen war.

Das Autohaus hat nichts getan ich habe 4 schreiben von der BMW Bank worin ich unter anderem aufgefordert werde das Gutachten zuzuschicke .....

Das wäre meiner Meinung nach die Aufgabe des Autohauses!

oder liege ich hier falsch???

am 24. August 2009 um 20:30

Zitat:

Original geschrieben von Skepper

IMHO liegt ein rechtswidriger Vermögensvorteil vor, ein Merkmal von Eingehungsbetrug. Ich will den TE ja nicht anklagen, im Gegenteil. Ich will nur darauf hinweisen, dass das Autohaus sehr wahrscheinlich mit der Forderung auf Rückzahlung des zu Unrecht erhaltenen Betrages, den die gegnerische Versicherung an den TE ausgezahlt hat, durchkommen wird. Würde mich wundern, wenn das ein Richter anders sieht.

 

Skepper

Wie schon gesagt, ich sehe das anders. Zunächst muss das Autohaus mit der Abtretung an die Versicherung herantreten und nicht an den TE.

Das Ganze steht und fällt eben mit der Glaubwürdigkeit der mündlichen Vereinbarungen. Wir drehen uns hier im Kreis. Wenn die mündlichen Vereinbarungen nachgewiesen werden können sieht es schlecht für das Autohaus aus, wenn nicht, für den TE.

Themenstarteram 24. August 2009 um 20:34

erstmal danke für die vielen nützlichen Antworten!!!

Ich glaube das es am besten ist mir erst mal einen Guten Anwalt zu suchen,

damit werde ich wohl morgen meinen Tag verbringen.

am 24. August 2009 um 20:38

Zitat:

Original geschrieben von heiko_f

Ich hatte bei dem Autohaus die Bedingung von anfang an gestellt das ich den neuen nur nehme wenn die Abwicklung des Unfalwagens inklusive ist.

Ich hatte für den Unfallwagen schon einen Käufer gefunden der mir zwar nur 500€ mehr gezahlt hätte nur war ich zu der zeit so mit Arbeit Überhäuft das es für mich fast Unmöglich gewessen Wäre die sache abzuwickeln daher hab ich gesagt ich übergebe es dem Autohaus.

 

Desweiteren Hat sich das Autohaus nicht mal mit der BMW Bank in verbindung gesetzt um die sache zu Klären.

Ich habe 2 Tage nach dem Unfall die Bank informiert was geschehen war.

Das Autohaus hat nichts getan ich habe 4 schreiben von der BMW Bank worin ich unter anderem aufgefordert werde das Gutachten zuzuschicke .....

 

Das wäre meiner Meinung nach die Aufgabe des Autohauses!

 

oder liege ich hier falsch???

Ich bin da ganz klar Deiner Meinung. Es ist sogar denkbar, dass das Autohaus den Unfallwagen für mehr als 20.000,- veräußert hat. Vielleicht kannst Du das ja noch in Erfahrung bringen.

Dass Du ein Fahrzeug für 51.000,- ohne jede Preisverhandlung abnimmst sollte für den Aufwand mehr als ausreichen. Dass hier Bearbeitungsaufwand für die Finanzierung anfällt ist doch klar und ganz normal. Kein Richter wird annehmen, dass Du hier bereit bist mal eben eine Bearbeitungsgebühr von 12.000,- zu berappen.

Themenstarteram 24. August 2009 um 20:46

Ich bin da ganz klar Deiner Meinung. Es ist sogar denkbar, dass das Autohaus den Unfallwagen für mehr als 20.000,- veräußert hat. Vielleicht kannst Du das ja noch in Erfahrung bringen.

 

werde ich morgen versuchen zum Glück hab ich durch zufall auf ebay gefunden wer mein auto gekauft hat.

den dank meiner Interieurleisten Olivesche Carrara und das die auktion 10 tage nach verkauf startete, genauso wie mein motor mit gleichen Kilometern wird das wohl kein Problem.

 

Wie schon gesagt, ich sehe das anders. Zunächst muss das Autohaus mit der Abtretung an die Versicherung herantreten und nicht an den TE.

Das Ganze steht und fällt eben mit der Glaubwürdigkeit der mündlichen Vereinbarungen. Wir drehen uns hier im Kreis. Wenn die mündlichen Vereinbarungen nachgewiesen werden können sieht es schlecht für das Autohaus aus, wenn nicht, für den TE.

Die Abtretungsvereinbarung wurde zwischen Autohaus und TE abgeschlossen, da ist die Bank aussen vor. TE hat die € 28.500, die er von der gegnerischen Versicherung zu bekommen hat, vollständig und ohne Ansprüche Dritter an das Autohaus abgetreten. Von diesen im Gutachten festgestellten € 28.500 hat der TE € 14.500 bekommen und angenommen, obwohl er den Anspruch darauf an das Autohaus abgetreten hat. Ob Vorsatz oder nicht, er hat das wissentlich und billigend in Kauf nehmend gemacht, denn er war sich zum Zeitpunkt der Annahme darüber im Klaren, dass diese Summe ihm nicht zustehen würde, da ja abgetreten. Wenn TE keinen Vertrag darüber hat, dass die Differenz zwischen Restschuld bei der Bank (ca. € 36.000, wenn ich mich recht erinnere) und Wiederbeschaffungswert (€ 48.500) zum Ankauf eines weiteren Fahrzeuges (der Mini) verwendet werden sollte, dann ist die Kohle futsch, salopp ausgedrückt. Ein Anwalt des Autohauses würde vermutlich immer so argumentieren, dass dem TE der gesunde Menschenverstand sagen muss, dass zwischen Wiederbeschaffungswert (€ 48.500) und tatsächlich durch den TE durchgeführter Wiederbeschaffung (€ 51.000), mithin eine Differenz von € 2.500 liegt und eine "wundersame" Geldvermehrung (ca. € 14.000), die zur Anschaffung eines weiteren Fahrzeuges (Mini) reichen sollte, nicht realistisch ist und für den TE, auch wenn er kein Fachmann ist, erkennbar war.

Ich wünsche auf jedem Fall dem TE, dass er mit einem blauen Auge davon kommt.

Skepper

Uuppsss...dieser Teil ist nicht als Zitat erkennbar. Bitte um Verzeihung.

---------------

Wie schon gesagt, ich sehe das anders. Zunächst muss das Autohaus mit der Abtretung an die Versicherung herantreten und nicht an den TE.

Das Ganze steht und fällt eben mit der Glaubwürdigkeit der mündlichen Vereinbarungen. Wir drehen uns hier im Kreis. Wenn die mündlichen Vereinbarungen nachgewiesen werden können sieht es schlecht für das Autohaus aus, wenn nicht, für den TE.

----------

Zitat Ende.

 

Noch mal zur Verdeutlichung: € 20.000 Ankauf für das Unfallfahrzeug + € 28.500 aus der Abtretung ist die Summe, die das Gutachten definiert hat und auf die das Autohaus einen juristisch kaum anfechtbaren Anspruch hat, es sei denn, der TE hat eine anders lautende schriftliche Vereinbarung. Dass die Restsumme aus der Finanzierung nur € 36.000 ist, spielt hier leider keine Rolle, es sei denn, in der Abtretung ist die Ablösung der Restsumme durch das Autohaus, sowie der Kauf für den Mini schriftlich vereinbart. Gibt es denn für den Mini einen Kaufvertrag?

Skepper

am 24. August 2009 um 21:00

Zitat:

Original geschrieben von heiko_f

 

 

Ich bin da ganz klar Deiner Meinung. Es ist sogar denkbar, dass das Autohaus den Unfallwagen für mehr als 20.000,- veräußert hat. Vielleicht kannst Du das ja noch in Erfahrung bringen.

 

 

 

werde ich morgen versuchen zum Glück hab ich durch zufall auf ebay gefunden wer mein auto gekauft hat.

 

den dank meiner Interieurleisten Olivesche Carrara und das die auktion 10 tage nach verkauf startete, genauso wie mein motor mit gleichen Kilometern wird das wohl kein Problem.

Schau aber erst nach dem Anwalt. Der ist hier um ein vielfaches wichtiger. Ob das Autohaus noch an dem Verkauf des Unfallwagens verdient hat ist zweitrangig. Dadurch kannst Du höchstens deren Argumente zum Aufwand entkräften.

Ein guter Anwalt wird hier vielleicht nochmal eine ganz eigene Strategie entwickeln.

 

Viel Glück!!!

mein rechtsverständnis sagt mir (nachdem ich den thread komplett gelesen habe):

der te geht hier aller wahrscheinlichkeit als absoluter verlierer aus der geschichte. er wird nicht nur die 14.500 abgeben, sondern auch noch die rechtskosten tragen müssen. und die sind bei so einem rechtsstreit nicht peanuts.

eine frage ist (meine ich) bisher unbeantwortet geblieben: gibt es einen rechtlich fundierten beweis dafür, dass das autohaus für die 14.500€ einen mini 'stellen' wollte?

ich kann seinen schmerz absolut nachvollziehen, und sehe in ihm auch den moralischen 'sieger'. aber das wird einen richter (leider) relativ unberührt lassen, weil er nach rechtslage entscheiden muss. und die besagt, dass der te seine unterschrift unter einen vertrag gesetzt hat, der dem autohaus ALLE leistungen der versicherung zusichert.

so hart das jetzt klingt: dumm gelaufen :(

das zeigt einmal mehr, dass man keinem außer sich selbst vertrauen sollte ...

 

gruß

emmac

am 25. August 2009 um 9:34

Wie siehts mit nem Anwalt aus? Hattest Du schon ein Gespräch?

Themenstarteram 25. August 2009 um 9:37

hatte Telefonischen kontakt und für morgen einen Termin.

Also zunächst möchte ich mich in aller Form bei heiko_f entschuldigen. Ich war wirklich der Überzeugung, daß der geschilderte Fall nicht echt ist, aber habe mich eines Besseren belehren lassen müssen. Es tut mir leid und ich hoffe du kannst meine Entschuldigung akzeptieren.

Was mich wundert, ist, daß die Versicherung reguliert hat, ohne daß der Restwert durch eine Restwertebörse festgestellt wurde. Der einzige Weg um die Restwertbörse herum zu kommen ist, das Fahrzeug zu verkaufen noch bevor das Gutachten erstellt wird - anscheinend ist das bei dir so passiert und die Frage ist, wie das genau gelaufen ist. Da das Fahrzeug ja finanziert war, konntest du es doch ohne Einwilligung der Bank gar nicht an den BMW Händler verkaufen.

Letztlich ist jedoch bedeutungslos, denn die Versicherung bezahlt immer nur die Differenz aus Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Wäre also bei einer Börse ein Restwert von 27500.- herausgekommen, dann hätte die Versicherung eben 7500.- weniger zu überweisen gehabt. Daß der Händler das Auto teurer verkauft hat als er es von dir gekauft hat, ist ihm nicht anzulasten. Dir ist daraus kein Nachteil entstanden, denn bei einem höheren Preis für dich wäre die Versicherungsleistung ja kleiner ausgefallen. Der Schaden der dir de facto entstanden ist, ist lediglich der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs vor dem Unfall (plus die üblichen Dinge wie Nutzungsausfall etc, die im vorliegenden Fall aber nur gering ins Gewicht fallen, und die du ja außerdem an den Händler mit abgetreten hast).

Für mich sieht die Rechnung also so aus:

Dein alter hatte vor dem Unfall einen Wert von 48500,-, der neue einen Wert von 51000,-. Der Händler hat also von dir noch 2500.- zu kriegen.

Ich verstehe, daß durch die Finanzierung des alten und des neuen noch allerhand interne Verrechnungen zwischen dir, der Bank und dem Händler zu erfolgen haben. Aber Fakt ist, du hast nach dem Unfall das Auto im Wert von 51000.- und die 14500.- von der Versicherung macht 65500.- und vor dem Unfall hattest du ein Auto im Wert von 48500.-

Auch der beste Anwalt der Welt wird nicht rechtfertigen können, daß du durch diesen Unfall um 17000,- Euro bereichert bist.

Nix für ungut.

ghm

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