Probleme Felgeneintragung TÜV/Dekra

Audi A6 C5/4B

Hallo,
ich habe für meinen A6 2.7T Quattro einen Satz Felgen gekauft.

Daten zur Felgen:
http://www.original-felgen.com/8e0601025ak1h7.html
http://www.original-felgen.com/pdf/8e0601025ak1h7.pdf

Diese Felgen müssen ja vom TÜV/Dekra eingetragen werden, da diese nicht original für den 4B gedacht waren. Die für den 4B erforderliche Reifengröße ist ebenfalls montiert. Im Radhaus schleift nichts, auch bei der Bremse herrscht rundum Freiraum. Es spricht also nichts gegen eine Eintragung.
Zusätzliche habe ich mir eine Tragfähigkeitsbescheinigung von Audi zukommen lassen (siehe 2. Link oben), die ich dem Dekra-Prüfer ebenfalls vorgelegt habe. Die Traglast ist für meinen A6 vollkommen ausreichend.

Dennoch hat der Dekra-Prüfer die Felgen nicht abgenommen!
Er konnte mir auch nicht sagen warum, er ließ mir lediglich mitteilen, dass die Felgen nicht für mein Auto gedacht sind. Eben deswegen will ich sie ja eintragen lassen?

Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, wo sein Problem liegt.
Bei meinem ehemaligen S5 V8 hatte ich 20 Zoll Felgen vom RS5 und 19 Zoll Felgen vom RS5 montiert, die wurden problemlos abgenommen, obwohl sie ursprünglich auch nicht für den S5 gedacht waren. Hier gab es überhaupt keine Probleme.

Was wäre euer Vorgehen?
Einen anderen Prüfer aufsuchen?

Beste Antwort im Thema

@moppybike,
spätestens wenn nach einem Unfall ein Gutachter kommt und Dir dann erklärt, dass Du ohne Zulassung und somit auch ohne Versicherungsschutz unterwegs warst, wirst auch Du merken, dass Du in diesem Punkt vollkommen falsch liegst.
Stell Dich im schlimmsten Fall schon mal drauf ein, dass Du evtl auf ewig zahlen darfst, wenn eine Person zu Schaden gekommen ist!

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Aber es geht hier nicht um das was sicher ist, sondern um einen rein Bürokratischen Akt der Richtigkeit!!!

Klar werden deine Räder in Ordung sein, aber halt ohne den Blick des Prüfers ist dies in DE nicht in Ordnung.

Nun passiert irgendein Kurioser Unfall,(vielleicht nur eine Kleinigkeit) und der Gegnerische Spitzfindige Anwalt weißt dir nach, das du ohne Betriebserlaubnis unterwegs warst, und baam, bist mit dran.
Oder wenn nur deine eigene Versicherung nicht zahlt (weil Betriebserlaubnis haste ja keine),
dann kannst die Kleinigkeit selbst zahlen, und wie wir alle wissen sobald nur Beilackiert wird sind wir schon weit jenseits der 40€ für die Eintragung!!!

Ich bin ehrlich, bin in meinen ersten Jahren auch ab und an so unterwegs gewesen (Jugendlicher leichtsinn) aber heute ist es mir das nicht mehr Wert!!!
(wenn ich einmalig pro Auto ca. 80€ für Fahrwerk+Radreifen Eintragen rechne, und dies dann sagen wir mal die nächsten 5-8Jahre Fahre macht das bei 8 Jahren gerademal 10 Euro pro Jahr und ich muss keine Räder vorm Tüv wechseln oder bei jeder kontrolle hoffen, das keinem was auffällt.)

Meine Meinung denk drüber nach, jeder ist seines eigenen Glückes Schmied.

Zitat:

@moppybike schrieb am 2. Mai 2015 um 17:15:25 Uhr:


ja ist schon lustig manche meinungen. mir ist noch nie was passiert und wird auch nicht!!!! es gibt menschen die sind im element ohne groß darüber nachzudenken ,die wissen was falsch und was richtig ist und werden ihr leben und deren anderer nicht aufs spiel setzen! das heißt ich halte mich schon an die regel aber wenn ich reifen drauf habe welche nicht eingetragen aber technisch ohne weiteres zulässig sind werde ich diese benutzen weil ich weiß es kann nix passieren!!!! denn schließlich werden diese ja für viel geld ja vom tüv abegenommen! es geht einfach darum das mit viel geld ausgeben alles geht!!!! und das kann ja wohl keine gerechtigkeit sein und hat garnichts ,absolut garnichts mit sicherheit zu tuen! und deshalb mache ich das so wie ich das halt immer mache! und es besteht keine gefahr ! das zu beurteilen kann jeder mit gesundem menschenverstand!!!! und man muß dafür nicht sinnloser weise hoch studiert sein! beispiele findet man überall!!!! es reicht ein umfangreiches allgemeinwissen und logisches denken! klar ist sich hier schnell ne falsche meinung zu bilden wohl fast immer aktuell weil dazu ein extrem langer text notwendig wäre um missverständnisse zu vermeiden. und daher trage ich keinem was nach.

Bist Du einfach nur naiv und dumm, oder kannst Du ernsthaft in die Zukunft blicken?!?

Wenn ich so einen Schwachsinn lese, glaube ich eher an Ersteres...🙄

Wieso Schwachsinn? Er spricht von "… welche nicht eingetragen aber technisch ohne weiteres zulässig sind …", also zulassungsfähige Räder, die jeder TÜV ohne weiteres gegen Gebühr einträgt. Da ist weder was unsicher noch schwachsinnig. Dass es trotzdem verboten ist, ist klar.

Du bist ja auch auf noch nicht zugelassenen Rädern zum TÜV gefahren, um sie eintragen zu lassen. Das wäre deiner Meinung nach ja auch streng verboten, schwachsinnig, naiv und dumm.

@birscherl,
Du solltes vielleicht erst mal lesen, bevor Du antwortest.
Dann wäre Dir die rote Markierung aufgefallen. 😉

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Die rote Markierung bezieht sich ja genau darauf:
1) welche nicht eingetragen aber technisch ohne weiteres zulässig sind
2) mir ist noch nie was passiert und wird auch nicht

Wenn was eintragungsfähig ist wird auch nichts passieren, sonst wäre es nicht eintragungsfähig.

Mit irgendwelchen dubiosen Kombinationen rumzueieren finde ich auch nicht in Ordnung, weil dann wirklich niemand weiß, was passieren wird, aber mit eintragungsfähigen Rädern zu fahren ist nicht gefährlich – auch wenn es weiterhin verboten bleibt, was grundsätzlich auch in Ordnung ist.

Wenn er in einen Unfall verwickelt wird (egal wer Schuld ist) dann wird einiges passieren, auch wenn die Räder eintragungsfähig sind. Er hat sie nicht eingetragen und somit weder Zulassung noch Versicherungsschutz.
Aber er bildet sich ein, dass ihm das ja nicht passieren kann...und das ist naiv und dumm!!!

Was nach einem Unfall passiert ist eine ganz andere Geschichte – hier ging es zunächst darum, dass das Fahren mit zulassungsfähigen, aber nicht eingetragenen, Rädern deiner Meinung nach höchst gefährlich ist. Ist es aber nicht.

Dass bei einem Unfall mit zulassungsfähigen, aber nicht eingetragenen, Rädern kein Versicherungsschutz mehr bestehen soll, ist eine urban legend, die hier ja nun wirklich oft genug widerlegt wurde. Du müsstest schon wenigstens zwischen Haftpflicht und Kasko unterscheiden …

...ich geb's auf...Du verstehst mal wieder überhaupt nichts...

Ob gefährlich oder nicht steht hier doch gar nicht zur Diskussion, denn das Fahrzeug besitzt in dieser Kombination kein Zulassung und darf somit im öffentlichen Strassenverkehr nicht betrieben werden. Im Falle eines Falles, sei es ein Unfall, eine Verkehrskontrolle oder...oder...oder, die Probleme sind vorprogrammiert und die Folgen überhaupt nicht abzuschätzen.
Auch wenn die Rad- Reifenkomination problemlos eingetragen werden kann und es auch von der Sicherheit des Fahrzeugs nichts ändert, wir leben hier in Deutschland und müssen uns, ob es Schwachsinn ist oder nicht, an die Gesetzgebungen halten.

Und jetzt bitte zurück zum Thema 😉

DU hast es wenigstens verstanden, Micha.

Zitat:

@Ralle180 schrieb am 3. Mai 2015 um 10:09:13 Uhr:


...ich geb's auf...Du verstehst mal wieder überhaupt nichts...

So kann man vom eigenen Unvermögen auch ablenken, ja.

Dass es nicht zulässig ist, ohne Eintragung Dinge am Fahrzeug zu ändern, ist doch schon lange allen klar, das solltest du nun auch begreifen. Es ging aber darum, dass wegen nicht eingetragener, aber eintragungsfähiger, Räder etwas passieren kann, und das ist und bleibt nun mal Blödsinn, auch wenn du jetzt noch andere zum Schulterklopfen heranziehst. Räder werden nicht ungefährlich, weil sie eingetragen sind, sondern weil sie technisch zum Auto passen.

Ich drück mal die Bimmel 🙄 🙁

Mach mal Micha, dann brauch ich nicht...🙄

Zitat:

@Garfield TDI schrieb am 3. Mai 2015 um 10:09:49 Uhr:


Ob gefährlich oder nicht steht hier doch gar nicht zur Diskussion, denn das Fahrzeug besitzt in dieser Kombination kein Zulassung und darf somit im öffentlichen Strassenverkehr nicht betrieben werden. Im Falle eines Falles, sei es ein Unfall, eine Verkehrskontrolle oder...oder...oder, die Probleme sind vorprogrammiert und die Folgen überhaupt nicht abzuschätzen.
Auch wenn die Rad- Reifenkomination problemlos eingetragen werden kann und es auch von der Sicherheit des Fahrzeugs nichts ändert, wir leben hier in Deutschland und müssen uns, ob es Schwachsinn ist oder nicht, an die Gesetzgebungen halten.

Ich denke, damit ist alles zum Thema geschrieben.

Dem TE wurde (hoffentlich) geholfen und bevor mal wieder eine Privat-Fehde zwischen Ralle und birscherl ausufert, mache ich hier mal zu.

Wenn der TE noch Informationen hat oder Fragen hat, kann er mir gerne eine PN schreiben, dann mache ich wieder auf.

Schönen Sonntag noch.

VG

Andree

Thread wird auf Wunsch des TE wieder eröffnet.

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