Probleme bei der Polizei mir LED Rückleuchten
Hallo zusammen,
also muss ein bisschen länger ausholen. Hab mir vor drei Jahren einen 4rer Golf 1,9 TDI gekauft. Beim Kauf waren die anderen Felgen und die LED Rückleuchten dabei. Hab die LED Rückleuchten von der Firma Dectane RV 02 LB black, drin gelassen. Hab andere Federn eingebaut und diese beim TÜV eintragen lassen, hab damals schon gefragt ob diese Rückleuchten zulässig sind. TÜV hat ja gesagt kein Problem hat ja ein E Prüfzeichen. So vor drei Tagen Polizei kontrolle. Sagen die Beamten zu mir das diese LED Rückleuchten nicht zugelassen sind da man die LED´s einzeln austauschen kann. Wollten mir erst 90 € und 3 Punkte abknöpfen. Haben es aber dann sein lassen weil der TÜV ja gesagt hat. So ich war nun gestern beim TÜV nochmal nachprüfen lassen. TÜV Gutachter schaut sich die leuchten an und sagt. Ja man kann diese LED´s austauschen aber dies wäre viel zu aufwändig. Also sind zulässig. So heute wieder zur Polizei. Polizei sagt sind nicht zulässig, tüv hat keine Ahnung von sowas. So wieder raus zum TÜV. TÜV gutachter sagt alles totaler Blödsinn hat ein E Prüfzeichen passt alles. Er klärt dies nun mit der Polizei in den nächsten Tag ab. Hab bei Dectane angerufen die haben gesagt alles in Ordnung. Haben mir das Teile gutachen geschickt aber leider alles nur auf Englisch. Der Polizist hat gesagt das für diese Rückleuchten nur im Jahre 2001 eine Zulassung gab. Diese aber wieder zurück gezogen wurde. Aber warum darf dann die Firma Dectane diese Rückleuchten weiterhin verkaufen wenn es keine Zulassung mehr dafür gibt.
Hoffe irgend jemand kann mir helfen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Fischkoppstuttgart
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
ein polizist KANN und DARF nicht beurteilen ob ein teil zulässig ist oder nicht!!!!
Falsch... Es gibt LISTEN, in denen gewisse dinge stehen. Also KANN und muss ein Polizist das beurteilen!
und Wo stehen diese listen? was steht in den listen? mit welcher rechtsgrundlage kann und darf ein polizist ein auto begutachten? und vorallem zuwas haben wir dann noch einen tüv etc? wen du darauf anspielt das auf einer mängelkarte hinten "vorfürhung bei der nächsten polizei dienststelle draufsteht" dann ist damit ein defektes rücklicht etc gemeint. sowas kann auch der shchnittlauch beurteilen.
Zitat:
das darf einzig der tüv mensch (dazu hat der nämlich n studium und der dorfbüddel nur eine ausbildung als selbiger).
Ach, ein Meister hat ein Studium... ist mir neu! Nicht JEDER TÜV/ DEKA Mensch ist ein Ing.
ok falsch ausgedrück....ein aas. ein plaketten kleber hat kein studium und darf solche sachen auch nicht beurteilen. was mir aber zu denken gibt das auch im westen dekra mitarbeiter §19.2 bze §21 eintragungn begutachten dürfen aber nicht eintragen dürfen. vgl hierzu "vw treffen in plochingen 2008 mit anschliessender dekra kontrolle".
Zitat:
der polidingens darf in frage stellen und anzweifeln. ob das teil zulässig ist oder nicht hat er nicht zu entscheiden. dazu ist er nicht befugt und auch nicht fähig.
Wenn er es Besser weiss... doch... Dann darf er eine UNBEDENKLICHKEITSERKLÄRUNG fordern!
Diese wird in diesem fall nur ausgestellt, wenn der Bestandsschutz greift!
unbedenklich was? für ne led funzel? dazu isn e zeichen drauf. und was hat ein bestandschutz damit zu tun? bei eintragungen gibts keinen bestandsschutz. vgl hierzu "alu heckflügel".
Zitat:
er darf allerhöchstens bei aktuter gefahr (reifen schleifen etc)
Vergiss es... Solbald dein Versicherungsschutz nicht mehr gewährleistet ist, (ein einziges Teil am Fahrzeug OHNE ABE / Eintragung) darf er eine SOFORTIGE (auch am WE) Prüfung bei einem vereidigten Gutachter (meist TÜV/ Dekra) ansetzen... hat er Recht, zahlst DU, hat er Unrecht, der Staat
falsch. es gibt kein erlöschen der be mehr wie du es meinst. somit erlischt auch erstmal bei solchen pillepalle sachen kein versicherungsschutz mehr. btw wird der gutachter sonntags schon sagen "wegen ner funzel komm ich net". auch schon gehabt.
Zitat:
die weiterfahrt untersagen oder das fahrzeug stillsetzen (nicht still legen!) und den eimer abschleppen lassen.
Hast recht, stillegen (Siegel entfernen) darf er nicht, erklärung gut!
richtiiiiiiiiiiisch
Zitat:
das ist aber bei einer nummernschildbeleuchtung nicht vorhanden.
das problem ist das polizisten des öfteren über ihre kompetenz entscheiden und handeln. schick dem dienststellen leitern einen netten brief und frag ihm ob den der nette tüv onkel nicht vielleicht doch mehr ahnung hat als seine ersatzknöllchenverteiler.
Du weisst, das Polizisten auch eibne Erstausbildung haben... z.B. KFZ Mechaniker...
Du Weisst, das du dich damit ggf. auf dünnes Eis begibts... ungültige ABE ist und bleibt ungültig... bis das Ggenteil bewiesen ist!
Verkehrssicherheit geht VOR Egoisten... (StVO)
ähhh polizisten mit 2 ausbildung? mag sein das es deutschlandweit bestimmt den einen oder anderen gibt...vgl hierzu:
http://www.polizei-bw.de/.../default.aspxbtw mach mal selbst den test und frag mal in 10 werkstätten ob man led funzeln eintragen lassen muss. du bekommst 9 mal die falsche antwort. soviel zum thema "kfz ausbildung". die ganzen werkstatt fuzzies sind doch heute nurnoch teiletauscher.
Zitat:
Und nein, ich bin weder Polizist, noch beim TÜV oder ähnliches....
Ich habe nur einen "netten" Kontakt zum TÜV und habe denen viel Zeit verbracht, weil ich / wir nach Wegen zu einer Eintragung gesucht haben... ungültige ABE gibtr es zu hauf... leider
ja und nun? grundsätzlich ist so ziemlich alles LEGAL eintragbar. das einzige was mir auf anhieb einfällt sind alu heckflügel und felgen ohne papiere. sonst sehe ich da weniger probleme. topchop, turbo umbau, "stosstange marke eigenbau"....alles schon gehabt.
aber was du mit deinem bestandsschutz hast versteh ich immer noch net...ich hab nebenher auch noch 2 gemachte oldtimer...wo bitte ist da das problem?
26 Antworten
Es gab doch damals z. B. beim Audi A8 das Xenon Licht ohne SRA. Das ist wohl auch so ein Fall, weil davon sehe ich heute noch welche. Dann kam ja die Vorschrift, das Xenon nur noch mit SRA gefahren werden darf. Die fallen dann wohl auch unter Bestandsschutz?
Zitat:
Original geschrieben von Marki_M.
Es gab doch damals z. B. beim Audi A8 das Xenon Licht ohne SRA. Das ist wohl auch so ein Fall, weil davon sehe ich heute noch welche. Dann kam ja die Vorschrift, das Xenon nur noch mit SRA gefahren werden darf. Die fallen dann wohl auch unter Bestandsschutz?
Warum Brandschutz? Sollte eine Reinigungsanlagge gleich eine Löschanlage sein?
Ich hab immer gedacht das der sinn dahintersteckt das das starke licht sich bei verschmutzen Glässern anfängt zu brechen und dadurch sehr stark den Gegenverkehr blenden kann.
Hab mal vor paar Jahren bei Dectan angerufen wo die sache raus kamm mit zulässigen bzw. unzulässigen Lichtern!
mir wurde bestätigt das das schon alles Paßt auch so hab ich noch nie Problemme gehabt!
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
Zum Thema Listen.
Scheinbar gibt es Listen / Vorlagen, die aber zu 90% nicht gelesen werden.In GP und RT gibt es eine Sondergruppe der BP und Polizei.
Die sind besonders auf den Bereich Verkehr geschult. Das sind die "Spezis" die u.a. auch die Motorräder im Neckartal jedes WE prüfen (Stichproben)Und jein, diese"du hast ne kaputte Lampe" kannst du nicht mit den "wissenden" Polizisten vergleichen.
Beispiel:
Es gibt immer wieder Idioten, die ihre RüLi Schwarz Lasieren, aber artig zum TÜV die Orginalen drin haben!
Damit erlischt z.B. die BE und es hagelt Punkte (max 6).
Solche "Autotuner" sind nicht über den TÜV/DEKRA zu bekommen, da hilft nur eine Zwischenkontrollen durch die "Grünen".Moment... das E-Zeichen bekommen die Hersteller über das KBA.Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
unbedenklich was? für ne led funzel? dazu isn e zeichen drauf. und was hat ein bestandschutz damit zu tun? bei eintragungen gibts keinen bestandsschutz. vgl hierzu "alu heckflügel".
Das KBA kann diese Zulassung zurückziehen!
Bestandsschutz später!Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
Zitat:
er darf allerhöchstens bei aktuter gefahr (reifen schleifen etc)
Vergiss es... Solbald dein Versicherungsschutz nicht mehr gewährleistet ist, (ein einziges Teil am Fahrzeug OHNE ABE / Eintragung) darf er eine SOFORTIGE (auch am WE) Prüfung bei einem vereidigten Gutachter (meist TÜV/ Dekra) ansetzen... hat er Recht, zahlst DU, hat er Unrecht, der Staatfalsch. es gibt kein erlöschen der be mehr wie du es meinst. somit erlischt auch erstmal bei solchen pillepalle sachen kein versicherungsschutz mehr. btw wird der gutachter sonntags schon sagen "wegen ner funzel komm ich net". auch schon gehabt.
Wenn es um SICHERHEITSRELEVANTE Dinge geht, kann der Vers.Schutz erlischen. Damit keine BE. Beispiel:
Ich bin vor 8 Jahren einen BMW innerorts voll ins Heck gefahren...
Ich habe den Mattschwarzen BMW nicht gesehen...
- Kennzeichen war NICHT reflektierend (wo er dat ding auch immer her hatte)
- Schwarz Lasieret Rückleuchten
- Fehlende Rückstrahler...
etc.Mann war ich Sauer... Hatte mich schon mit nem Vollkasko Schaden und einer Hochstufung in der Vers. abgefunden...
Dann kamen die Herren in Grün...
Oh Mann, die haben den Wagen beschlagnahmen lassen, und nach 3 Monaten habe ich einen Bief von meiner Vers. bekommen, das der Schaden Rückabgewickelt wird. ??????
Mein Gegner hat 100% Schuld bekommen... ha.. und ich meine Kohle zurück...
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
ähhh polizisten mit 2 ausbildung? mag sein das es deutschlandweit bestimmt den einen oder anderen gibt...vgl hierzu: http://www.polizei-bw.de/.../default.aspxbtw mach mal selbst den test und frag mal in 10 werkstätten ob man led funzeln eintragen lassen muss. du bekommst 9 mal die falsche antwort. soviel zum thema "kfz ausbildung". die ganzen werkstatt fuzzies sind doch heute nurnoch teiletauscher.
Nicht alle sind unwissend...
Klar gibt es "Flachpfeifen", aber die kennt JEDER von sich auf Arbeit...
Die Sterben irgendwie nicht aus
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
Ich sage ja, eintragen kann man viel, sogar FAST alles...Zitat:
ja und nun? grundsätzlich ist so ziemlich alles LEGAL eintragbar. das einzige was mir auf anhieb einfällt sind alu heckflügel und felgen ohne papiere. sonst sehe ich da weniger probleme. topchop, turbo umbau, "stosstange marke eigenbau"....alles schon gehabt.
aber was du mit deinem bestandsschutz hast versteh ich immer noch net...ich hab nebenher auch noch 2 gemachte oldtimer...wo bitte ist da das problem?
Bestandsschutz:
Wenn etwas an einem PKW fest verbaut wurde, was heutzutage nicht mehr zulässig ist, darf es am Auto bleiben.
Willst du es aber von einem Auto auf ein baugliches umbauen, bekommst du es nicht mehr eingetragen!
Bestes Beispiel sind die Buggys auf Käfergestell... Bestehende Fahrzeuge haben kein Problem, aber du bekommst keinen "Neuumbau" mehr zugelassen!
BESTANDSschutzZitat:
Original geschrieben von N-DK
Warum Brandschutz? Sollte eine Reinigungsanlagge gleich eine Löschanlage sein?Zitat:
Original geschrieben von Marki_M.
Es gab doch damals z. B. beim Audi A8 das Xenon Licht ohne SRA. Das ist wohl auch so ein Fall, weil davon sehe ich heute noch welche. Dann kam ja die Vorschrift, das Xenon nur noch mit SRA gefahren werden darf. Die fallen dann wohl auch unter Bestandsschutz?
Ich hab immer gedacht das der sinn dahintersteckt das das starke licht sich bei verschmutzen Glässern anfängt zu brechen und dadurch sehr stark den Gegenverkehr blenden kann.Hab mal vor paar Jahren bei Dectan angerufen wo die sache raus kamm mit zulässigen bzw. unzulässigen Lichtern!
mir wurde bestätigt das das schon alles Paßt auch so hab ich noch nie Problemme gehabt!
Gruß
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von risker
BESTANDSschutzZitat:
Original geschrieben von N-DK
Warum Brandschutz? Sollte eine Reinigungsanlagge gleich eine Löschanlage sein?
Ich hab immer gedacht das der sinn dahintersteckt das das starke licht sich bei verschmutzen Glässern anfängt zu brechen und dadurch sehr stark den Gegenverkehr blenden kann.Hab mal vor paar Jahren bei Dectan angerufen wo die sache raus kamm mit zulässigen bzw. unzulässigen Lichtern!
mir wurde bestätigt das das schon alles Paßt auch so hab ich noch nie Problemme gehabt!
Gruß
Verzeihung Bitte. sollte wohl mal richtig lessen🙄
😁😁
Also vielen Dank nochmal für eure Ratschläge.
Also zu GTITyp ich hab keine gefärbten Rückleuchten oder verdunkelt rückleuchten. Sondern die black edition es gibt bei diesen Rückleuchten verschiedene Chrome, silber und black kannst ja mal nachschauen. Einfach bei dectane bei Schnellsuche Golg 4 Rückleuchten eingeben dann sind dies gleich die ersten.
Also zurück zum Thema. Hab mich in den letzten Tagen ein wenig umgehört. Das mit dem Bestandschutz stimmt. Aber wie gesagt man muss nachweisen das diese Leuchten vorher verbaut wurden. Das kann ich leider nicht weil der Vorbesitzer dies Leuchten bei ebay ersteigert hat. Hab sie rausgemacht und war bei der Polizei waren zufrieden. Aber diese Sache ist noch nicht vorbei. Hab leider auch noch nichts vom TÜV gehört. Muss in nächster Zeit nochmal vorbei fahren. Wie gesagt das Gesetz sagt es ist verboten LED Rücklichter einzubauen bei denen man die LED´s einzeln austauschen könnte. Hab mein nochmal genau angeschaut, die LED´s sind rein geklebt. Man könnte also theoretisch die LED´s ausbauen (auch wenn das extrem schwierig ist) und andere (z.B nicht geprüfte) einbauen. Hab von einem Arbeitskollegen gehört das einer von seinen Kumpels das gleiche Problem hatte und sie auch wieder austauschen musste.
So und unten dran noch ein bild damit jeder die Leuchten anschauen kann.
@fischkopp
bestandschutz greift nicht immer. wird ein gutachten zurückgezogen bzw das "teil" als gefährlich eingestuft dann hat sichs mit bestandschutz 😉
beispiel gefällig?
kn luftis mit auspuffanlage. früher kein thema, heute nurnoch mit geräuschmessung bzw diverse kn filter garnet mehr.
alu heckflügel. selbst anno 2004 durchgeboxt mit einzelabnahme und allem pipapo. kurze zeit später is das ganze gestrichen worden. teuerer spass gewesen für 6 monate drauf haben...
oder z.b. die berüchtigen smc felgen die kolabierten. hier wurde auch ein gutachten zurückgezogen und die dinger waren nichtmehr legal fahrbar.
andersrum wens gesetz geänder wurde dann greift der bestandschutz. z.b. rote bliner, tiefer als 500mm lichtaustrittskante oder keine lwr...
also nix mit bestandschutz. ich weiss schon auf was du raus willst aber auf alles gibts KEINEN bestandsschutz.
ach ja...die fähigen polizisten die sich "spezialisiert" haben....sag mal wann und wo die kontrollieren. da bin ich mal gespannt 😉. wiegesagt wen du auch aus dem selben gau kommst wie ich dann wirst ja das treffen in plochingen 2008 auch mitbekommen haben. dort haben die "spezialisten" (quelle esslinger zeitung, nwz etc) sogar SERIENMÄSSIGE r32 gölfe zur dekra nach es geschleppt. von mir (mit 07er zulassung unterwegs) wollten die einen fahrzeugschein sehen und ham zuerst meinen kleinen rosa wisch garnet akzeptiert. auf meinen hinweis das mein fahrzeug keinen tüv, keine zulassung und erst recht keine be braucht gings dann richtig los. btw bin ICH aus der kontrolle ohne einen cent zu zahlen oder sonstigen nachbeben rausgekommen und war nur leicht verspätet auf dem platz 😉
Du hast recht... Bestandsschutz gibt es nicht auf alles... aber es ist ne Menge machbar!
Beispiel...
Honda CRX BJ88.
Abgas Komplettanlage Bj 1989
fast leer.. ich glaube, könnte ne Gruppe A sein
- ABE 1998 zurückgezogen (u.a. Wegen dem KAT, SportLuFi etc)
- Einzelabnahme ermöglicht, da kein SportLuFi verbaut, Sport Kat drunter, Halterung geändert
Die Spoiler an dem Fahrzeug musste nicht entfernt werden, nur neu befestigt!
Einzelabnahme um genau den Scheiss mit der ABE zu umgehen!
Hör mir auf mit Plochingen...war selber nicht da, aber ich habe es Mitbekommen!
Hab das u.a. am Ikea in LuBu erlebt...
Habe Damals nich in Zuffenhausen gewohnt!
Da waren aber nur Ar...löcher in Grün unterwegs...
Ok, die Kontrolle hat sich gelohnt... he he... wenn ich es noch richtig weiss
200 Fahrzeuge kontrolliert,
120 BEANSTANDET... (ok, Verbandskasten war auch dabei... meiner war auch abgelaufen)
lt Presse damals gab es insgesammt ca 150 Punkte....
Lt. Dekra Bericht damals real
80 Fahrzeuge geprüft...
20 Falscher Alarm, alles i.o. Minimängel
30 Fahrzeuge mit gravierenden Mängel... Noch mal erscheinen
30 Fahrzeuge sofort Plakette entzogen!
Klar, da haben die scheinbar mal wieder die "Schüler" aus GP gassie geführt (du weisst sicher was ich meine), aber die haben auch genug gefunden...
Ärgerlich war für mich, ca 6 Stunden Kontrolle...
Ey, die sind um 21Uhr angefangen... um 2:30 war ich vom Platz runter... So kann man sein Wochenende auch verbringen...
Nervige Frage.. Alles i.O., Drogen, Alkohol, etc.. volles Balett... Alle Eintragungen/ ABE wurden geprüft... ARGH...
Alleine die Frage vom Grünen, warum ich 5 Felgen eingetragen habe...
ähm, klar habe ich 5 Felgen eingetragen... ich habe ja auch am/im Auto 5 Felgen...
Damals sogar in 3 Grössen...
Einmal VA, einmal HA, einmal Reserverat! argh...
Es ärgert einen, wenn man alles Eingetragen hat, bzw ne ABE hat...
Aber die Idioten, die meinen es zu Übertreiben gibt es Überall.. und das sind dann die Auslöser:
- Nicht eintragungsfähige Rad/Reifen Kombi
- Angebohrte ESD (gerade die BMWler)
- MSD durch Rohr ersetzt
- Mit Flex gekürzte Federn!
- Schwarz lasierte RüLi (wenn ich schwarz sage, meine ich SCHWARZ)
- nicht eingetragene Kompressoren... (2x VR6 Corrado 😁 )
- Lampen Vorne komplett mit Flashlights
- Getönte Frontscheibe (schön Dunkel)
Zitat:
Original geschrieben von Fischkoppstuttgart
Aber die Idioten, die meinen es zu Übertreiben gibt es Überall.. und das sind dann die Auslöser:
- Nicht eintragungsfähige Rad/Reifen Kombi
- Angebohrte ESD (gerade die BMWler)
- MSD durch Rohr ersetzt
- Mit Flex gekürzte Federn!
- Schwarz lasierte RüLi (wenn ich schwarz sage, meine ich SCHWARZ)
- nicht eingetragene Kompressoren... (2x VR6 Corrado 😁 )
- Lampen Vorne komplett mit Flashlights
- Getönte Frontscheibe (schön Dunkel)
warst du in eislingen dieses jahr? den mit dieser aussage kannst nur den gemeint haben:
http://www.porno-karre.com/.../DSC05526.JPG
und hier seinen "bericht" 😁
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/...0-4915-9a78-7f8b4a28cf84.html
Nein, dieses Jahr habe ich irgendwie immer keine Zeit 😁
Bin auch etwas ruhiger geworden!
Laut http://www.motor-talk.de/.../bremslicht-aufkleber-t2812375.html?... heisst es (leider):
StVZO § 22a Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile
(1) Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an
zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, müssen in
einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein:
...
14. Bremsleuchten (§ 53 Abs. 2);
...
StVZO § 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. ...
Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein.
...
(3) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt ferner, wer vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug oder ein Kraftfahrzeug mit Anhänger (Fahrzeugkombination) unter Verstoß gegen eine der folgenden Vorschriften in Betrieb nimmt:
...
18. des § 49a Abs. 1 bis 4, 5 Satz 1, Abs. 6, 8, 9 Satz 2, Abs. 9a oder 10
Satz 1 über die allgemeinen Bestimmungen für lichttechnische
Einrichtungen;
...
Soweit die Theorie...
jetzt die Praxis.
Es kommt drauf an, was das Landratsamt draus macht 😁
Lt KBA, bzw des BussgeldKatalog
175 Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger ohne die erforderliche EG-Typgenehmigung, Betriebserlaubnis, Zulassung oder außerhalb des auf dem Saisonkennzeichen angegebenen Betriebszeitraums oder nach dem auf dem Kurzzeitkennzeichen oder nach dem auf dem Ausfuhrkennzeichen angegebenen Ablaufdatum auf einer öffentlichen Straße in Betrieb gesetzt
3P 50€
bzw.
214 Fahrzeug in Betrieb genommen, das sich in einem Zustand befand, der die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigte, insbesondere unter Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen, Bremsen oder Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen
214.2 ... bei anderen Kraftfahrzeugen
3P 90€
bzw.
189 Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs oder Zuges angeordnet oder zugelassen, obwohl
189.2 das Fahrzeug oder der Zug nicht vorschriftsmäßig war und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war, insbesondere unter Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen, Bremsen, Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen
189.2.2 ... bei anderen als in Nummer 189.2.1 genannten Kraftfahrzeugen
3P 135€
Also, es ist verboten, und kann! richtig teuer werden...
Siehe auch die Problematik mit den ersten LED-Rückleuchten! hier der Beitrag!