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Probleme Aral Ultimate 102 in 09241 Mühlau?

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 6. Februar 2017 um 10:09

Und zwar war ich bei der besagten Tankstelle tanken(Ultimate 102). Ich fuhr 2-3 km und mein Auto ging aus-sprang auch nicht mehr an. Zur Werkstatt Abschleppen lassen Diagnose: Sprit nicht Inordnung! Komplettes Einspritzsystem beschädigt. Kosten belaufen sich auch mehrere Tausende Euro. Sie meinten man sollte es erstmal selber vorstrecken und bekäme das Geld eventuell nach 3 Wochen wieder.( Kein Leihwagen- Keine Entschuldigung nichts!)

 

Was sollte man da am besten tun?

 

Habe gerade sehr viele Reibereien und keine Einigung, es wurde gesagt es waren noch andere betroffen.

 

Meldet euch falls ihr es lest! MfG

 

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20 Antworten

Was für einen Motor fährst du denn ? 2.0 TSI ? Schaden muss die Tankstelle tragen bzw deren Versicherung soviel steht fest.

Themenstarteram 6. Februar 2017 um 10:30

1.4 TSI 125 KW

Aber die Tankstelle weiss von deinem Schaden?

Wieso sollte ich was Reparieren lassen, da muss erstmal ein Gutachter von der Tankstelle kommen!

Solltest du jetzt was reparieren, dann kann du nichts mehr nachweisen...

Themenstarteram 6. Februar 2017 um 10:37

Sie meinten einen Gutachter wäre nicht notwendig wenn es in einer Fachwerkstatt( VW Vertragswerkstatt) festgestellt wurde. Das war die Aussage von der Verantwortlichen der Tankstelle. Sollte ich mich direkt bei Aral melden und mich dort mal telefonisch melden?

Themenstarteram 6. Februar 2017 um 10:38

Das Problem ist ich brauche ein Auto um auf Arbeit zu kommen und ein Leihwagen Würde nicht gestellt werden. Ich sollte es wiegesagt selber bezahlen und dann hätte ich ja mein Auto wieder das Geld wuerde ich angeblich wieder bekommen wenn es von Aral geprüft wurden ist.

 

Hatte so einen Fall schon mal jemand?

Auf keinen Fall vorstrecken, sonst siehst du das Geld vielleicht nie wieder.

Ich würde einen unabhängigen Gutachter über die VW Werkstatt bestellen...

Unbedingt darauf plädieren dass die das sofort prüfen und zahlen

Bei soetwas würde ich ggf. sofort einen Anwalt einschalten

Zitat:

@raykenvw schrieb am 6. Februar 2017 um 11:37:21 Uhr:

Sie meinten einen Gutachter wäre nicht notwendig wenn es in einer Fachwerkstatt( VW Vertragswerkstatt) festgestellt wurde. Das war die Aussage von der Verantwortlichen der Tankstelle. Sollte ich mich direkt bei Aral melden und mich dort mal telefonisch melden?

Klar direkt bei Aral melden und den ganzen Sachverhalt schildern!

Auf ein Gutachter bestehen und es noch nicht reparieren lassen...

Kommst du nicht mit einem Arbeitskollegen ect auf die Arbeit?

Nichts zahlen. Rechtlich beraten lassen und einen Mietwagen nehmen. Das Geld dafür dürftest du am Ende wiederbekommen. Der Anwalt weiß mehr dazu.

Lass dir vom Tankstellenbetreiber nichts erzählen.

Falls noch nicht erwähnt, alles schriftlich geben lassen und alles schriftlich machen. Mündliche Zusagen sind nichts wert.

Ist das nicht quasi wie ein Versicherungsschaden? (Haftpflicht?)

Da würde ich mich ggf. auch bei der eigenen KFZ Versicherung schlau machen wie die dort unterstützen.

Ansonsten wie schon geschrieben: Nehme dir einen angemessenen Leihwagen. Ziehe einen unabhängigen Gutachter hinzu und lasse den Wagen erst reparieren sobald du von ARAL oder der Tankstelle die Übernahmebestätigung bzw. die Kohle hast.

Telefoniere mit einem Anwalt oder mindestens mit deiner Vollkaskoversicherung. Letztere können dir in so einem Fall evtl. hilfreiche Ratschläge geben, wenn du nicht gleich zum Anwalt willst. Eventuell übernehmen sie den Fall sogar und schießen Geld/Mietwagen vor. Keine Ahnung, ob sowas mit von der VK abgedeckt ist. Nach einem kurzen Anruf bist du auf jeden Fall schlauer.

Verlasse dich auf keinerlei Zusagen von Aral, wenn du diese nicht schriftlich hast!

Auch die Aussage, dass die dir keine Mietwagen bezahlen ist erstmal völlig egal, weil die natürlich versuchen die kosten klein zu halten. Sollten sie aber nachweislich Schuld sein (und danach sieht es aus), dann werden sie dir wohl aber den ganzen Schaden ersetzen müssen, und dazu gehört auch der Ausfall (also Mietwagen). Im zweifel musst du einfach auf Schadenersatz klagen. Genaueres und verlässliches erfährst du aber nur von einem Anwalt oder evtl. von deiner Versicherung.

Versuche nicht, das alleine mit Aral zu regeln! Die lassen sich auf jeden Fall von Anwälten beraten. Da ziehst du mit Sicherheit den Kürzeren, und wenn sie dich nur um deinen berechtigten Mietwagen bringen.

am 6. Februar 2017 um 12:05

Das sehe ich auch so, alles schriftlich, Gutachten , was sagt denn VW wegen Kostenübernahme , wenn die direkt mit Aral abrechnet soll es dir egall sein. Aber selber würde ich kein Geld vorstrecken.

Zitat:

@theilem schrieb am 6. Februar 2017 um 13:05:44 Uhr:

Das sehe ich auch so, alles schriftlich, Gutachten , was sagt denn VW wegen Kostenübernahme , wenn die direkt mit Aral abrechnet soll es dir egall sein. Aber selber würde ich kein Geld vorstrecken.

Nein! Auf keinen Fall! So lange du keine schriftliche Zusage von Aral hast, nützt dir das gar nichts, wenn VW versucht das direkt mit Aral zu klären. Wenn VW seine Rechnung am Ende nämlich nicht bei Aral los wird, wenden die sich einfach wieder an dich und du zahlst es selbst. Das gleiche gilt auch bei jedem Versicherungsschaden, den man an die Werkstatt abtritt. Immer erst die schriftliche Zusage zur Kostenübernahme abwarten.

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