Problem(chen) am neuen S3 Sportback
Hallo zusammen,
endlich konnte ich meinen neuen gestern Abend abholen :D Echt ein geniales Auto :)
Allerdings gibt es leider zwei Problemchen, die mir sofort auf der ersten Fahrt aufgefallen sind:
1.
Das Lenkrad steht bei geradeaus Fahrt leicht nach links. Bei einem älteren Auto hätte ich auf eine verstellte Spur getippt, aber bei einem Neuwagen mit jetzt gerade mal 50km auf der Uhr ??? Oder ist vielleicht das Lenkrad einfach nur leicht verdreht montiert worden ? Das wäre allerdings schon merkwürdig. Hat jemand anders auch schon eine solche Erfahrung gemacht ?
2.
Das Auto lässt sich kaum betanken. Egal wie man die Zapfpistole dreht und wendet, sie läuft kaum ein bis zwei Sekunden dann klickt sie wieder aus. Mal davon abgesehen, dass das nervt... Das zweite Problem ist, dass ich wenn ich schon ziemlich viel getankt habe durch das ewige automatische ausschalten nicht weiß, wann der Tank wirklich voll ist. Welche Erfahrungen gibt es von Euch dazu vielleicht ?
Vielen Dank schonmal
Stephan
Beste Antwort im Thema
ich würde mich auf dieses ganze gelaber nicht einlassen und zum anwalt gehen.
was bringt dir ein tag mit nem vorführwagen oder ein kostenfreier ölwechsel oder so ein kleinkram....
...wenn du auf der anderen seite einen 600km "alten" nachlackierten unfallwagen, mit
schon vom werk aus schiefstehendem lenkrad, und weitern mängeln hast?
dann doch lieber ein wenig streit und anwalt und ein neues, dann hoffentlich mängelfreies auto vor der tür.
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41 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Locke Loki
Dein Auto ist nunmehr ein Unfallwagen. Toll behoben hin oder her.
Das sehe ich nicht so. Wenn du deine Auto verkaufst und du mal mit der Stossstange an der Garage angeeckt bist und sie daraufhin gewechselt hast, dann gibst du an einen Unfallwagen zu verkaufen? Das glaubst du doch selbst nicht?
daher fragte ich ja nach der kilometerleistung.
unter 1.000 kilometer kannst du den wagen vertragsseitig rückabwickeln.
(wandlung gibt nicht mehr)
dies auch dann, wenn der wagen offensichtlich mängel hat, die nicht einem neuwagen entsprechen.
(montagsauto, auch mängelanhäufung genannt)
dabei ist es unter 1.000 kilometern belanglos, ob reparaturversuche schon (erfolglos) erfolgt sind.
durch die mängelanhäufung ist davon auszugehen, dass der wagen weitere mängel haben wird, die jetzt noch nicht erkennbar sind.
nach den 1.000 kilometern kommt dann die altbekannte story mit mehreren erfolglosen reparaturversuchen an ein und dem selben mangel etc.
von daher hast du "glück", denn dein wagen ist unter 1.000 km.
also nicht lange rummachen und direkt zum anwalt.
Zitat:
Original geschrieben von VariTDI150PD
Zitat:
Original geschrieben von Locke Loki
Dein Auto ist nunmehr ein Unfallwagen. Toll behoben hin oder her.
Das sehe ich nicht so. Wenn du deine Auto verkaufst und du mal mit der Stossstange an der Garage angeeckt bist und sie daraufhin gewechselt hast, dann gibt du an einen Unfallwagen zu verkaufen? Das glaubst du doch selbst nicht?
doch dies ist inzwischen so.
früher waren nur rahmenschäden bei unfallschäden anzugeben.
inzwischen sagt die rechtssprechung, dass alle schäden anzugeben sind.
(ich hatte bei meinem leasing s3 eine 3 cm lange schramme im plastikschweller.
diese wurde nachlackiert und mußte vom händler als unfall an die leasing gemeldet werden)
Zitat:
Original geschrieben von Krally
doch dies ist inzwischen so.
früher waren nur rahmenschäden bei unfallschäden anzugeben.
inzwischen sagt die rechtssprechung, dass alle schäden anzugeben sind.
(ich hatte bei meinem leasing s3 eine 3 cm lange schramme im plastikschweller.
diese wurde nachlackiert und mußte vom händler als unfall an die leasing gemeldet werden)
Bist du dir sicher, dass das von Seiten der Rechtssprechung kommt? Ich denke, dass ist nur eine Anweisung der Leasinggesellschaft um deinen Wagen zu mindern und dadurch mehr Geld zu machen.
Dann würden auch Parkrempler gegen einen Poller o. ä., bei denen bloss eine Zierleiste getauscht wird als "Unfall" zählen. Kann ich mir nicht vorstellen, dass die Rechtssprechung das so eng sieht.
Bei der Leasinggesellschaft ist das was anderes. Dort muss man alles anführen, was den Wert des Autos unter den vereinbarten Wertverlust treibt. Daher wollen die natürlich von jedem künstlich herbeigeführten Lackschaden wissen.
Die Bank nimmt das Auto ja später wieder zum vereinbarten Restwert zurück. Da muss der Restwert dann natürlich auch vorhanden sein und nicht dann erst das große Gezerre um hundert kleine Macken außen losgehen, die noch repariert werden müssen vor der Übereignung.
Ich rede hier auch nicht unbedingt von gewechseltem Plastik. Beim Kotflügel sehe ich da eher Probleme.
An sich sollte man jegliche Schäden angeben egal ob Leasing oder nicht. Gut gut, dass würde ich auch nicht machen aber gravierende Schäden mit abweichenden Spaltmaßen oder Überlackierungen bekommt man leicht heraus!
Wenn man bedenkt, dass man selbst diesen Schaden nicht verursacht hat und einen Neuwagen fährt, dann denke ich es ist schon berechtigt dort gegen anzugehen.
Ein paar 300 Euro Inspektionen wären ja schön und gut, aber rechnet mal nach, was beim Wiederverkauf an Kohle flöten geht, wenn die Spaltmaße bspw. nicht stimmen.
Das Risiko würde ich nicht eingehen wollen. Schon gar nicht ohne eigenes Verschulden.
Gruß
LL
Gestern Abend war es schon zu dunkel und ich hatte nur mein Handy bei. Ich werde versuchen heute mal ein Foto zu machen. Obwohl ich nicht denke, dass man viel auf dem Foto sieht. Die Stoßstange hat an mehreren Stellen Auswölbungen nach außen, ich denke, weil dahinter die Halterung sich durchgedrückt hat. Am Kotflügel sieht man noch leichte Streifen, die aber scheinbar gestern schon teilweise wegpoliert worden sind. Aber wie gesagt, insbesondere oben am Übergang zur Haube merkt man, dass der Kotflügel etwas höher ist als die Haube, was an der anderen Seite nicht der Fall ist und dass das Spaltmaß zwischen Haube und Kotflügel etwas geringer ist als an der rechten Seite.
Ich hatte gestern Nachmittag mit Geschäftsleiter, Serviceleiter und meinem Verkäufer ein längeres Gespräch, welches - ich glaube aus meiner Sicht verständlich - in einem gewissen spannungsgeladenen Umfeld ;) stattgefunden hat.
Übrigens, der der in mein Auto gefahren ist, war der Geschäftsleiter persönlich :D:D:D .. schon irgendwie amüsant, inzwischen kann ich dem ganzen auch wieder ein paar lustige Seiten abgewinnen.
Hauptpunkt des Gesprächs war - neben dem Unfall - meine Unzufriedenhait mit der Qualität meiner Audis (Premium !!??) und dem Service bei meinem speziellen Autohaus.
Zu den einzelnen Punkten:
1) Unfall:
Nachdem ich mich nach vorgestern Abend wieder abgeregt und mir den Schaden objektiv angesehen habe steht fest, dass es wirklich nur ein leichter Rempler war. Leider hat sich der Stoßstangenträger leicht von hinten durchgedrückt, so dass mehrere Stellen nach außen gewölbt sind. Die Werkstatt wird versuchen den Schaden zu beheben, wenn ich mit dem Ergebnis nicht zufrieden sein sollte, wird eine neue Stoßstange montiert. Der Kotflügel hat sich minimal hochgedrückt: Auch da wird man zunächst versuchen, ihn wieder zurück zu korriegieren. Ich habe allerdings deutlich darauf hin gewiesen, dass ich jegliche Farbunterschiede und Flickereien, die man - auch nur leicht - erkennt, nicht akzeptieren werde.
2) Lenkung und Tankproblem:
Da der erste Reparaturversuch am Dienstag nicht zum Erfolg geführt hat und dazu auch noch leicht unangemessene Bemerkungen vom Meister gekommen waren: "Ich bin mit der Lenkung noch nicht hundertprozentig zufrieden, probieren Sie es nochmal" und "Tanken Sie doch mal bei Shell" hat es gestern intern wohl ziemlichen Stress gegeben. Mir wurde jedenfalls zugestanden, dass beide Probleme mit dem Premiumanspruch von Audi nichts gemeinsam haben und dass sowas selbstverständlich nicht vorkommen darf und dass man mir versichern würde, dass alles behoben ist, wenn ich das Auto zurückbekomme.
Zur Wiedergutmachung darf ich einen Wunsch äußern, den man mir gerne erfüllen wird ;) Mal sehen was mir da einfällt...
Wenn die Reparatur erledigt ist, werde ich weiter berichten.
Zitat:
Original geschrieben von quengel1708
Zur Wiedergutmachung darf ich einen Wunsch äußern, den man mir gerne erfüllen wird ;) Mal sehen was mir da einfällt...
Wenn die Reparatur erledigt ist, werde ich weiter berichten.
Ein Wochenende nen Audi R8 oder RS6 wäre doch fein ;-)
Ooooder das Conceptcar vom Film IRobot :D
Gruß
Locke Loki
Einen R8 zu kriegen scheint mir als unrealistisch...aber würd ich auch versuchen :) hehe!
Ein Fahrsicherheitstraining wäre noch cool...
ich würde mich auf dieses ganze gelaber nicht einlassen und zum anwalt gehen.
was bringt dir ein tag mit nem vorführwagen oder ein kostenfreier ölwechsel oder so ein kleinkram....
...wenn du auf der anderen seite einen 600km "alten" nachlackierten unfallwagen, mit
schon vom werk aus schiefstehendem lenkrad, und weitern mängeln hast?
dann doch lieber ein wenig streit und anwalt und ein neues, dann hoffentlich mängelfreies auto vor der tür.
Fakt ist und bleibt, dass dieser Parkrempler beim Verkauf angegeben werden muß. Falls Kotflügel und/oder Stoßfänger getauscht werden müssen, handelt es sich um einen Unfallwgwn aller erster Güte. Da gibt es nichts dran zu rütteln. Daher versucht die Werkstatt das so herzurichten ohne Austausch der Komponenten. Das Autohaus ist versichert. Daher sollte der Geschädigte umgehend mit der Versicherung zwecks Aufnahme des Schadens Kontakt aufnehmen, da diese der Ansprechpartner ist.
Es kann nur ein Ziel geben: Neuer Wagen!
Hab mir gerade den Auto Bild Artikel zum Thema Unfallwagen durchgelesen und sitze jetzt kopfschüttelnd vorm Rechner.
Zitat:
Kleiner Parkrempler mit großen Folgen: Die Stoßstange ist zerkratzt und hängt schief am Auto. Ist es nun ein Unfallwagen?
Das hängt von der Intensität des Unfalls ab. Lässt sich die Stoßstange einfach richten und lackieren: kein Unfallauto. Ist eine neue Stoßstange erforderlich: Unfallwagen. Den Schaden auf jeden Fall beim Verkauf angeben.
Demnach hat ja jeder der z.B. das S-line Exterieur Paket nachgerüstet hat einen Unfallwagen :rolleyes: So ein Schwachsinn.
Hallo.
Was ich von Dir hier lese kann ich nicht glauben !!:rolleyes:
Wieso lässt Du dich so über den Tisch ziehen, hast Du das Auto geschenkt bekommen oder hast Du zuviel Geld ?
Denn DAS wirst Du bei einem zukünftigen Verkauf verlieren, da Dein ja Auto ein UNFALLWAGEN ist !!!! Nichts anderes und jeder der den Wagen irgendwann mal kaufen will, wird das über den Preis regeln wollen.
Ich kann Dir aus eigener Erfahrung nur den dringenden Rat geben,
GEH ZUM ANWALT und zwar sehr schnell !
Gruß
Rody