PROBLEM BEIM AUTO VERKAUF
hALLO ICH HAB EIN KLEINES PROBLEM ICH HOFFE IHR KÖNNT MIR HELFEN
ich habe am 8 januar ein auto verkauft das ich mir günstig gekauft habe und habe es bauen lassen in der werkstatt und habe noch neu tüv drauf machen lassen.
dann habe ich es an jemand verkauft aber ohne kaufvertrag sie gab mir das geld und ich habe ihr den fahrzeugschein und alles gegeben. beim kauf war nur sie und ich niemand anders.
so und 23 tage drauf kam sie das der motor kühlwasser verliehrt sie war dann in der werkstatt und da haben sie gesagt das die wasserpumpe wahrscheinlich kaputt ist. und das auto auch schrott währe haben die in der werstatt gesagt, aber währe es schrott hätte ich kein tüv drauf bekomen.
und jetzt will sie anwalt ein schalten und ihr geld wieder. muß aber dazu sagen das mein name in keiner art und weiße gefallen ist auch nicht beim tüv also mein name steht nirgens wo
SO MEINE FRAGE IST JETZT, MUSS ICH IHR DAS GELD WIEDER GEBEN ODER BIN ICH AUS ALLEM RAUS ????
ICH HOFFE MAL DAS ICH KEINE PROBLEME BEKOMME !!!
BITTE UM RÜCK ANTWORT DANKE MFG::
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von olle7
...ein auto verkauft das ich mir günstig gekauft habe...
Wenn sie oder ihr Anwalt das liest, hast Du vermutlich Pech, denn dann wird der Anwalt sofort argumentieren, dass Du das Auto bereits mit der Absicht eingekauft hast, es weiterzuverkaufen.
Und damit wirst Du - auch wenn es Dein erster Autoverkauf im Leben wäre - als Händler eingestuft.
TÜV hat mit der Mängelfreiheit nur im Sinne der Verkehrsicherheit zu tun.
Frischer TÜV bedeutet nicht, dass Wasserpumpe, Motor, Kühler, Anlasser, Lichtmaschiene, etc. kaputt gehen können.
50 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von synallagma
Somit ist es doch ziemlich egal, ob er die Bude nun mit oder ohne Ausschluss verkauft hat- die meisten Mängel fallen eh nicht darunter...
Diese gewagte Behauptung kannst du doch sicherlich mit dem Verweis auf einige entsprechende Gerichtsurteile untermauern, oder?
Hy.
genau wegen dieser Einstellung die hier manche Leute
an den Tag legen ist es so gut wie unmöglich billige
alte Kisten zu bekommen bei denen man mit ein paar
Handgriffen durchaus noch 2 Jahre fahren könnte.
Wer keine Möglichkeiten dazu hat sollte vielleicht
einen Neuwagen kaufen.Ich habe vor diesem
Gewährleistungrecht einen einen VW Kübel im zarten Alter
von 31 Jahren an eine Studentin verkauft, reparaturbedürftig
und mit diversen Mängeln. Trotz Hinweis darauf und Nachfrage
ob ein Bekannter oder Verwandter eine Ahnung davon hätte
und diese Dinge erledigen könnte da eine Werkstatt wohl zu
teuer wäre wurde ,was verneint wurde, konnte ich den Kauf nicht
ausreden und wäre dann bestimmt erstaunt gewesen wenn ich danach vor Gericht gelandet wäre.Wer glaubt für 1100€ einen Neuwagen zu kaufen hat
wohl ein Problem.Mit dieser Begründung habe ich ein Gerichtsverfahren
verloren wo es um ein Fzg für 6500€ ging.
Diese Vollkaskomentalität und das Oberlehrergetue k.... mich an
Gruss
Stefan
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Diese gewagte Behauptung kannst du doch sicherlich mit dem Verweis auf einige entsprechende Gerichtsurteile untermauern, oder?
was ist daran gewagt!? Das OLG KA hat einmal gesagt: gehen die auf dem Gebrauch oder dem Alterungsprozess beruhenden Abnutzungs- und Verschleisserscheinungen nicht über das hinaus, was einen Fahrzeug des betreffendes Alters und seiner Laufleistung normalerweise zu beobachten ist, kann von einem Mangel im Rectssinne nicht gesprochen werden.
Nach herrschender Meinung ist hierbei der Übergang von Sachmangel zu Verschleiss sehr fliessend- maßgeblich ist in erster Linie das, was vertraglich vereinbart war. Dieser Kaufvertrag wurde mündlich geschlossen und so Zusagen zur Mangelfreiheit nur begrenzt nachweisbar. Deshalb kann das Fahrzeug also alters- und laufleistungsabhängige Mängel aufweisen. Und bei 1.100 Euro können wir doch an einer Hand abzählen, wie alt das Fahrzeug ist und wie viel Kilometer es hat. Einem 12 Jahre alten Auto mit 160.000 km darf dann wohl eine Menge Mängel zutrauen...
Also, was ist nun so gewagt an der Aussage?
Hallo!
Ich habe hier ganz erheblich den Eindruck, dass jemand, der sich des Mists den er gebaut hat bewusst ist, und sich nun schnell den Kopf aus der Schlinge ziehen will. Kaufvertrag "vergessen"... genau.
Er schreibt sich zu wünschen, das Auto doch besser behalten zu haben und selbst die Mängel zu haben; na dann nimm ihn doch zurück und erstatte der Käuferin das Geld! Oder ist es schon futsch? Liegt da das Problem?
Was soll sie dir denn anhängen? Allenfalls, dass der Wagen tatsächlich Schrott war, Mängel aufwies und du sie fein verschwiegen haben musst! Sollte das der Fall sein, hat sie hoffentlich einen guten Anwalt und eine Rechtschutzversicherung!
Mein Puls, mein Puls...
Ich bin stets hilfsbereit und habe beruflich mit genau solchen Fällen und Leuten nahezu täglich zu tun, aber ich werde den Teufen tun hier nur einen Ratschlag abzugeben! Wenn ich deine Einstellung schon aus deinen Beiträgen herauslese wird mir anders! Der Dame mit dem Schrott-Auto wünsche ich alles Gute!
Gruß, -M-
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zu atu fahren und wagencheck machen !?!?! wie kann man nur so blöde sein , sie wollen geld verdienen , mit sachen die nicht ausgetauscht werden müssen oder reden solange , dir sachen in denn kopf , bis du es reparieren lässt !?!? so kann man sie nicht weiterfahren lassen !?!? wegen unfall und so einen quark !?!? :-)
wieso krammst du einen 9 Monate alten Thread wieder hoch ?
lg.
M.