PROBLEM BEIM AUTO VERKAUF

hALLO ICH HAB EIN KLEINES PROBLEM ICH HOFFE IHR KÖNNT MIR HELFEN

ich habe am 8 januar ein auto verkauft das ich mir günstig gekauft habe und habe es bauen lassen in der werkstatt und habe noch neu tüv drauf machen lassen.

dann habe ich es an jemand verkauft aber ohne kaufvertrag sie gab mir das geld und ich habe ihr den fahrzeugschein und alles gegeben. beim kauf war nur sie und ich niemand anders.

so und 23 tage drauf kam sie das der motor kühlwasser verliehrt sie war dann in der werkstatt und da haben sie gesagt das die wasserpumpe wahrscheinlich kaputt ist. und das auto auch schrott währe haben die in der werstatt gesagt, aber währe es schrott hätte ich kein tüv drauf bekomen.

und jetzt will sie anwalt ein schalten und ihr geld wieder. muß aber dazu sagen das mein name in keiner art und weiße gefallen ist auch nicht beim tüv also mein name steht nirgens wo

 

SO MEINE FRAGE IST JETZT, MUSS ICH IHR DAS GELD WIEDER GEBEN ODER BIN ICH AUS ALLEM RAUS ????

 

ICH HOFFE MAL DAS ICH KEINE PROBLEME BEKOMME !!!

 

BITTE UM RÜCK ANTWORT DANKE MFG::

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von olle7


...ein auto verkauft das ich mir günstig gekauft habe...

Wenn sie oder ihr Anwalt das liest, hast Du vermutlich Pech, denn dann wird der Anwalt sofort argumentieren, dass Du das Auto bereits mit der Absicht eingekauft hast, es weiterzuverkaufen.

Und damit wirst Du - auch wenn es Dein erster Autoverkauf im Leben wäre - als Händler eingestuft.

TÜV hat mit der Mängelfreiheit nur im Sinne der Verkehrsicherheit zu tun.
Frischer TÜV bedeutet nicht, dass Wasserpumpe, Motor, Kühler, Anlasser, Lichtmaschiene, etc. kaputt gehen können.

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Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von olle7


danke. und das hilf mir dann weiter denkst du ?????
Ich befürchte, daß es dazu schon zu spät ist, falls schon der angekündigte Anwalt an der Sache dran ist. Der wird für seine Mandantin das Optimalste herauszuholen versuchen.

nein habe gerade mit ihr geschrieben und sie hat gesagt ich soll ein mit bringen was soll ich jetzt da rein schreiben das ich da wieder raus komme

Zitat:

Original geschrieben von olle7



Zitat:

Original geschrieben von Daniloo


@ olle7

Wenn für dich 1100 Euro Nur 1100 Euro sind, dann mach das Geschäft einfach Rückgänig!

ich glaub wir brauchen nicht weiter zuschreiben der andere hilft mir wenigstens. dank

Tut mir leid wenn ich da mehr mit deinem Opfer fühle. Ich drücke trotzdem die Daumen das sie Schadfrei aus der Sache herauskommt und Du der Vernunft erliegst und einlenkst.

Es kann nur teurer für dich werden wenn die Sache vors Gericht geht.

Ich denke, Ihr könnte auch da schon irgendwie einigen - wenn Du nicht als Händler bekannt bist.

Eine Wasserpumpe kostet bei einem so alten Auto zumeist nicht die Welt und die Kundin muss auch einsehen, dass Sie für 1100,- Euro keinen Neuwagen bekommt.
Insofern glaube ich eigentlich nicht, dass sie gleich einen Anwalt beauftragt, der erst einmal sie Geld kosten wird.

Was ber tatsächlich für Dich zum Problem werden könnte ist, dass der Verkauf als gewerblcih eingestuft wird, da das Fahrzeug vermutlich vorher nicht auf Dich (oder jemanden in Deiner Familie) angemeldet war und Du es schon mit Gewinnerzielungsabsicht eingekauft hast.

Damit bist Du Händler und kannst Die Gewährleistung nicht ausschließen, lediglich bei gebrauchten Sachen auf 12 Monate reduzieren.
Wenn dies nicht geschehen sit, also im Kaufvertrag nirgends steht "12 Monate Gewährleistung", dann hat der Kunde automatisch 24 Monate.

Ich würde also auch versuchen, mich mit der Dame gütlich zu einigen, Ihr eine neue Wasserpumpe zu zahlen und ggfl. selbst einzubauen und veruschen, Ihr einen Privat-Kaufvertrag ohne Garantie "unterzujubeln".

Wenn erst mal klargestellt wurde (vom Anwalt oder wem auch immer), dass Du als Händler aufgetreten bist, hat dich die Frau in der Hand:
Sie hat dann automatisch 24 Monate Gewährleistung, an die sie sich vermutlich bei jeder Kleinigkeit erinnern wird und Du bist ggfl. wegen einem Schwarz-Geschäft drann.

Also versuche eine unbürokratische Lösung zu finden.
Was kostet ne (gebrauchte) Wapu? 25,- Euro?

danke erst mal.

es gibt aber kein kaufvertrag und so ne wasserpumpe ist aber in verschleiß teil wenn ich mir beim vw händler in auto kauf für 8000 € und nach zwei wochen geht de wasserpumpe kaputt kann ich auch nicht sagen hier meine wasserpumpe ist kaputt ich will meine 8000 € wieder oder ne neue wasserpumpe obwohl die garantie drauf geben aber des ist ja in verschleiß teil was die dann auch sagen würden zu mir

ODER SEHE ICH DAS FALSCH, kann mich auch teuschen ..... trotzdem danke erst mal

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Zitat:

Original geschrieben von olle7


...was soll ich jetzt da rein schreiben das ich da wieder raus komme

Einen Satz so in der Art "Die Gewährleistung von 24 Monaten wird zu Gänze ausgeschlossen, da es sich um einen Verkauf von Privat handelt".

@ Olle: Du siehst es falsch. Du HAST einen Kaufvertrag abgeschlossen, nur nicht schriftlich sondern mündlich. Dabei hast du die Gewährleistung nicht ausgeschlossen. Bei jedem Fehler, der innerhalb von 6 Monaten auftritt, musst DU beweisen, dass er bei der Übergabe noch nicht vorhanden war. Egal, ob Verschleißteil oder nicht.

Versuch dich nicht rauszuwinden, sondern rede mit der Käuferin und biete ihr eine Lösung an, die für beide Seiten tragbar ist. Und das nächste Mal machst du einen vernünftigen Vertrag und schließt die Gewährleistung aus, so wie es bei alten Autos beim Privatverkauf üblich ist.

(Obwohl... das nächste Mal müsste ja eine ganze Weile auf sich warten lassen, denn du schreibst ja dass du den privat verkauft hast... wenn du das häufiger machen würdest, wärst du ja Händler... könntest die Gewährleistung gar nicht ausschließen und hättest sicher auch dein Gewerbe schon angemeldet, würdest Umsatzsteuer bezahlen und deinen Gewinn bei der Einkommensteuererklärung angeben)

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von olle7


...was soll ich jetzt da rein schreiben das ich da wieder raus komme
Einen Satz so in der Art "Die Gewährleistung von 24 Monaten wird zu Gänze ausgeschlossen, da es sich um einen Verkauf von Privat handelt".

Ja... beim NÄCHSTEN Verkauf. Warum sollte denn die Käuferin diesen Vertrag unterschreiben und nachträglich auf ihren Gewährleistungsanspruch verzichten, nachdem schon ein Problem aufgetreten ist? Du willst ihr den doch nicht etwa unterschieben? Urkundenfälschung? Betrug? Oder was hast du vor?

Zitat:

Original geschrieben von Rheinostfriese


@ Olle: Du siehst es falsch. Du HAST einen Kaufvertrag abgeschlossen, nur nicht schriftlich sondern mündlich. Dabei hast du die Gewährleistung nicht ausgeschlossen. Bei jedem Fehler, der innerhalb von 6 Monaten auftritt, musst DU beweisen, dass er bei der Übergabe noch nicht vorhanden war. Egal, ob Verschleißteil oder nicht.

Versuch dich nicht rauszuwinden, sondern rede mit der Käuferin und biete ihr eine Lösung an, die für beide Seiten tragbar ist. Und das nächste Mal machst du einen vernünftigen Vertrag und schließt die Gewährleistung aus, so wie es bei alten Autos beim Privatverkauf üblich ist.

(Obwohl... das nächste Mal müsste ja eine ganze Weile auf sich warten lassen, denn du schreibst ja dass du den privat verkauft hast... wenn du das häufiger machen würdest, wärst du ja Händler... könntest die Gewährleistung gar nicht ausschließen und hättest sicher auch dein Gewerbe schon angemeldet, würdest Umsatzsteuer bezahlen und deinen Gewinn bei der Einkommensteuererklärung angeben)

ja richtig ich hab zum ersten mal in auto verkauft und da ging alles schief sowas mach ich nie mehr glaub mir da gibt es nur probleme

Zitat:

Original geschrieben von Rheinostfriese



Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Einen Satz so in der Art "Die Gewährleistung von 24 Monaten wird zu Gänze ausgeschlossen, da es sich um einen Verkauf von Privat handelt".
Ja... beim NÄCHSTEN Verkauf. Warum sollte denn die Käuferin diesen Vertrag unterschreiben und nachträglich auf ihren Gewährleistungsanspruch verzichten, nachdem schon ein Problem aufgetreten ist? Du willst ihr den doch nicht etwa unterschieben? Urkundenfälschung? Betrug? Oder was hast du vor?

nein nein oh gott sowas würde ich nie machen ich will nur aus der sache raus kommen mehr nicht hätte ich das auto nur behalten und selber gefahren dann hätte ich die sorgen nur für mich alleine und hätte ihn bauen lassen wenn was kaputt gegangen währe oh gott solche sorgen

Zitat:

Original geschrieben von Rheinostfriese


Ja... beim NÄCHSTEN Verkauf. Warum sollte denn die Käuferin diesen Vertrag unterschreiben und nachträglich auf ihren Gewährleistungsanspruch verzichten, nachdem schon ein Problem aufgetreten ist?

Hier sehe ich ja auch das Problem. Wenn sie nicht ganz neben der Spur ist, wird sie eine solche Klausel wohl eher nicht unterschreiben.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Rheinostfriese


Ja... beim NÄCHSTEN Verkauf. Warum sollte denn die Käuferin diesen Vertrag unterschreiben und nachträglich auf ihren Gewährleistungsanspruch verzichten, nachdem schon ein Problem aufgetreten ist?
Hier sehe ich ja auch das Problem. Wenn sie nicht ganz neben der Spur ist, wird sie eine solche Klausel wohl eher nicht unterschreiben.

ich weiß es nicht muß alles auf mir zu komen lassen habt erst mal schön dank

Eben... daher kam gerade eben meine Vermutung, Olle wolle der Käuferin da etwas "unterschieben". Sorry, falls ich dir da Unrecht getan habe, Olle!

Also ich denke, man sollte mit der Käuferin offen reden, und schauen wie man das ganze am besten aus der Welt räumt. Schlimmstenfalls nimmt man den Wagen zurück und erstattet den Kaufpreis. Ihren Anwalt soll sie mal schön selbst bezahlen, ist ja nicht deine Schuld, wenn sie gleich zu einem Anwalt läuft, ohne erstmal eine gütliche Einigung zu versuchen.

Wenn du selbst schrauben kannst oder gute Kontakte hast, und sie den Wagen dann doch behalten will, biete ihr an dass ihr euch die Reparatur teilt. Immerhin habt ihr beide den dicken Fehler gemacht, ein solches Geschäft nicht schriftlich abzusichern. In diesem Fall aber auf jeden Fall danach den Vertrag (so, wie ihr euch dann einigt) nachträglich schriftlich festhalten. Nicht, dass danach weitere Unannehmlichkeiten aufkommen.

Wie sehr ich doch solche Leute liebe, kaufen sich einen Gebruachtwagen, am besten noch über 10 Jahre alt, und wenn nach ein paar Tagen die Wasserpumpe kaputt ist, dan war es der Verkäufer. Einfach nur lächerlich, manche meinen wohl im Leben für alles eine Garantie zu bekommen, wenn man keine Ahnung hat, dann kauft man alleine kein Auto von privat.

Mach dir keine Sorgen, da kann nichts passieren, wenn du dich vernünftig anstellst.

Ein mündlicher Kaufvertrag ist auch gültig, es besteht keine Pflicht für einen schriftlichen Vertrag. Und wieso solltest du eine Garantie gegeben haben, die hast du selbstverständlich bei einem so alten Auto ausgeschlossen, indem du den Wagen besichtigen lassen hast und ihn gekauft wie gesehen verkauft hast.

Ist zwar vielleicht blöd für die Käuferin, aber mit auftretenden Mängeln muß man bei Gebrauchtwagen immer rechnen.

Wieso sollte er sich an irgendeiner Reparatur beteiligen? Demzufolge müßte er ja sich andauernd an was beteiligen, wenn der Wagen in den Folgemonaten kaputt geht.

Da die Wasserpumpe nicht bei Verkauf kaputt war (Sie kam ja erst nach 23 Tagen, da kann ein Gebrauchtwagen sich schon mal in alle Teile auflösen), kann man auch nicht mit arglistiger Täuschung argumentieren. Ebenso hat der Wagen vor dem Verkauf Tüv erhalten, also ist auch hier alles für dich als Laien ok, da du der Werkstatt vertrauen mußt.

Die Dame soll den Ball flach halten und schön die Kiste reparieren lassen, dir kann wirklich nichts passieren.

Aber es ist eben so, es wird immer mit Anwalt gedroht auch bei einem 1,50€ Schaden bei einem 19 Jahre alten Auto.

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI


Wie sehr ich doch solche Leute liebe, kaufen sich einen Gebruachtwagen, am besten noch über 10 Jahre alt, und wenn nach ein paar Tagen die Wasserpumpe kaputt ist, dan war es der Verkäufer. Einfach nur lächerlich, manche meinen wohl im Leben für alles eine Garantie zu bekommen, wenn man keine Ahnung hat, dann kauft man alleine kein Auto von privat.

Richtig. Und auch typisch deutsch. Immer wenn jemandem was kaputt geht, müssen andere dafür gerade stehen. Da gibt es die tollsten Beispiele für 🙄

Er hat keine Garantie gegeben, aber er hat eben die Gewährleistung nicht ausgeschlossen... was natürlich bei einem Privatverkauf eigentlich selbstverständlich sein sollte. Ist aber nunmal nicht erfolgt, und damit gelten die ganz normalen gesetzlichen Regeln, die nunmal eine Gewährleistung mit Beweislastumkehr in den ersten sechs Monaten vorsehen. Und wie will er beweisen, dass die Wasserpumpe in Ordnung war?

Mit "dir kann gar nichts passieren" wäre ich in dem Fall eher vorsichtig. "Gekauft wie gesehen" war vor 2002. Seitdem muss man auch beim Privatkauf die Gewährleistung ausdrücklich ausschließen. Will man sich auf einen solchen Ausschluss berufen (so wie du vorschlägst), sollte man ihn auch belegen können. Wird ebenfalls schwierig ohne schriftlichen Vertrag.

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