ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Probezeit und jetzt mit alkohol am steuer

Probezeit und jetzt mit alkohol am steuer

Themenstarteram 9. November 2011 um 1:34

Halo zusammen,

ich wurde vor etwa 2 jahren geblitzt mit meinem auto und musste die aufbauseminar besuchen, dadurch wurde meine porbezeit um

2 jahre verlängert also ist meine probezeit erst Juli 2012 vorbei , ärgerlicher weise wurde ich vor 2 wochen mit meinem auto angehalten und hatte 0.7 promille meine frage ist was wird auf mich zu kommen ??????????

DANKE!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Eceli_Canel_43

Halo zusammen,

ich wurde vor etwa 2 jahren geblitzt mit meinem auto und musste die aufbauseminar besuchen, dadurch wurde meine porbezeit um

2 jahre verlängert also ist meine probezeit erst Juli 2012 vorbei , ärgerlicher weise wurde ich vor 2 wochen mit meinem auto angehalten und hatte 0.7 promille meine frage ist was wird auf mich zu kommen ??????????

DANKE!

Du gehörst zu jener Gruppe, die meine Meinung bestärken.

"In der Gesellschaft wird fahren unter Alkeinfluß immer noch als Kavaliersdelikt gesehen."

Es wird nicht aber es sollte 1000 € und 1 J Öffis.

Solltest du dann nochmal erwischt werden (was leider sehr selten vorkommt ,zu wenig Kontrollen) gar keinen FS mehr, da "Wiederholungstäter"

243 weitere Antworten
Ähnliche Themen
243 Antworten
am 13. November 2011 um 18:29

Es zeugt schon von einem nicht unerheblichen Realitätsverlust, wenn man Geschwindigkeitsübertretungen zum größten Teil der Unaufmerksamkeit anlastet. Tatsächlich dürften unbeabsichtigte Verstöße gegen Tempolimits eher die Ausnahme bilden, die Mehrzahl der Kraftfahrer überschreitet ganz bewußt die zHG, und zwar entsprechend der persönlichen Bereitschaft zum Expresszuschlag. Beim Fahren unter Alkoholeinfluß gilt es zwischen der Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG und dem Straftatbestand nach § 316 StGB zu unterscheiden. Beides kann selbstverständlich auch fahrlässig begangen werden, § 316 Absatz 2 StGB weist sogar ausdrücklich darauf hin.

Als kritikwürdig würde ich es bezeichnen, wenn (die immer gleichen) Personen sich anmaßen, die Leistungsfähigkeit ihnen unbekannter Menschen zu beurteilen. Mir drängt sich dann immer der Eindruck auf, daß hier jemand versucht von sich auf andere zu schließen. Mein Rat kann da nur lauten, aus der Erkenntnis persönlicher Defizite für sich selbst die richtigen Konsequenzen zu ziehen, diese aber bitte nicht zum allgemeingültigen Maßstab für alle zu erheben.

Zitat:

Original geschrieben von twindance

Geschwindigkeitsübertretung ist zum großen Teil Unaufmerksamkeit , Fahrtantritt unter Alkoholeinfluss Vorsatz.

Es nimmt sich doch niemand vor: "So, heute fahre ich mal betrunken Auto."

am 13. November 2011 um 19:34

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider

Zitat:

Original geschrieben von twindance

Geschwindigkeitsübertretung ist zum großen Teil Unaufmerksamkeit , Fahrtantritt unter Alkoholeinfluss Vorsatz.

Es nimmt sich doch niemand vor: "So, heute fahre ich mal betrunken Auto."

Das hoffendlich nicht. Aber jeder weiss was er sich oben reinkippt;)

Fuer mich gibts kein Bier vor dem Fahren. Wenn andere das machen, ok. Jeder muss selbst wissen wie er auf 1 oder 2,3,4 Bier reagiert und ob er noch fahren kann und darf.

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Das hoffendlich nicht. Aber jeder weiss was er sich oben reinkippt;)

Fuer mich gibts kein Bier vor dem Fahren. Wenn andere das machen, ok. Jeder muss selbst wissen wie er auf 1 oder 2,3,4 Bier reagiert und ob er noch fahren kann und darf.

Na so ist das ja auch vollkommen ok. Genau wie bei der Geschwindigkeitsübertretung. Aber viele hier im Thread messen da mit zweierlei Maß und dämonisieren die eine Sache, während sie die andere Sache als kleines Versehelchen abtun. "Was ich selber mache ist ok, was die andern machen ist pöhse, obwohl beides objektiv betrachtet gleich schlimm oder harmlos ist." Doppelmoral.

am 13. November 2011 um 20:39

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider

Zitat:

Original geschrieben von twindance

Geschwindigkeitsübertretung ist zum großen Teil Unaufmerksamkeit , Fahrtantritt unter Alkoholeinfluss Vorsatz.

Es nimmt sich doch niemand vor: "So, heute fahre ich mal betrunken Auto."

Meiner Meinnung nacht man man beides mit Vorsatz. Wenn ich nen Bier trinke, fahr ich definitiv unter Alkoholeinfluss und bin mir dem Bewußt. Ein Bier mag genauso harmlos sein, wie man man bewußt die erlaubte höchstgeschwindigkeit um 10% überschreitet.

Nachdem Zwerglein noch nie was übersehen hat ist ja völlig klar, dass eine übersehene Geschwindikeitsbegrenzung dadurch entstandene Geschwindikeitsüberschreitung

(das mit der Geschwindikeitsbegrenzung ist mir gestern 2 x passiert) und 0,7 Promille bei eigentlichen:) 0,0 beides Vorsatz.

Da sind ein paar Windungen verloren gegangen

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Mein Rat kann da nur lauten, aus der Erkenntnis persönlicher Defizite für sich selbst die richtigen Konsequenzen zu ziehen...

Genau das kann der Trinker nicht. Hierin liegt ja das Hauptproblem.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Mein Rat kann da nur lauten, aus der Erkenntnis persönlicher Defizite für sich selbst die richtigen Konsequenzen zu ziehen...

Genau das kann der Trinker nicht. Hierin liegt ja das Hauptproblem.

Das kannst du doch nicht wissen.

Die enthemmende Wirkung von Alkohol, welche mit einer Selbstüberschätzung einhergeht, ist wissenschaftlich zweifelsfrei bewiesen.

Das heißt, wenn du zwo oder drei Bier getrunken hast, dann kannst du nicht mehr einschätzen, ob du z. B. noch ne Treppe runter gehen kannst?

am 13. November 2011 um 22:51

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider

Das heißt, wenn du zwo oder drei Bier getrunken hast, dann kannst du nicht mehr einschätzen, ob du z. B. noch ne Treppe runter gehen kannst?

Mit drei Bier intus Treppe runter laufen ist erlaubt, auch wenn man dabei jemanden ausversehen anbumst.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider

Das heißt, wenn du zwo oder drei Bier getrunken hast, dann kannst du nicht mehr einschätzen, ob du z. B. noch ne Treppe runter gehen kannst?

Mit drei Bier intus Treppe runter laufen ist erlaubt, auch wenn man dabei jemanden ausversehen anbumst.

Mit drei Bier fahren ist auch erlaubt. Allerdings nur ohne jemanden anzubumsen. Mir ging's allerdings drum, ob man noch einschätzen kann die Treppe runter zu kommen, nicht ob man's auf gut Glück in blindem Gottvertrauen versuchen darf.

am 13. November 2011 um 23:03

Das mit den drei Bier muss aber nicht unbedingt auf jeden zutreffen. Nach 1,5 Litern Bier habe ich mit Sicherheit mehr als 0,5 Promille.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Das mit den drei Bier muss aber nicht unbedingt auf jeden zutreffen. Nach 1,5 Litern Bier habe ich mit Sicherheit mehr als 0,5 Promille.

Natürlich hat eine kleine japanische Frau, die wegen ner verlorenen Wette drei Sturzbier auf leeren Magen trank nen anderen Blutalkoholspiegel, als ein durchschnittlicher mitteleuropäischer Mann, der beim Feiern mit nem Bier in der Hand rum stand.

Wie Hadrian völlig richtig sagt: Das sollte jeder eigenverantwortlich für sich selbst einschätzen und die entsprechenden Konsequenzen ziehen. Wenn du nach den drei Bier mehr als 0,5 Promille hast und dich nicht fahrtüchtig fühlst, dann solltest du auch nicht fahren. Wenn ich nach den drei Bier weniger als 0,5 Promille hab und mich fahrtüchtig fühle, dann isses auch gut.

am 13. November 2011 um 23:16

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Das mit den drei Bier muss aber nicht unbedingt auf jeden zutreffen. Nach 1,5 Litern Bier habe ich mit Sicherheit mehr als 0,5 Promille.

Natürlich hat eine kleine japanische Frau, die wegen ner verlorenen Wette drei Sturzbier auf leeren Magen trank nen anderen Blutalkoholspiegel, als ein durchschnittlicher mitteleuropäischer Mann, der beim Feiern mit nem Bier in der Hand rum stand.

Wie Hadrian völlig richtig sagt: Das sollte jeder eigenverantwortlich für sich selbst einschätzen und die entsprechenden Konsequenzen ziehen. Wenn du nach den drei Bier mehr als 0,5 Promille hast und dich nicht fahrtüchtig fühlst, dann solltest du auch nicht fahren. Wenn ich nach den drei Bier weniger als 0,5 Promille hab und mich fahrtüchtig fühle, dann isses auch gut.

Und eben genau das klappt nicht, was wie Drahke bereits erwähnt hat wissenschaftlich bewiesen wurde. In Laborversuchen fühlten sich viele nach Alkoholgenuss auch in geringen Mengen noch völlig uneingeschränkt fahrbereit. Diverse Tests haben aber das Gegenteil bewiesen und durchweg alle Probanden haben vom schlechteren Ergebnis vor allem bei Reaktion und Überschätzung einen Aha-Effekt.

Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Probezeit und jetzt mit alkohol am steuer