Probezeit - Lappen weg
Hallo zusammen,
Mal ne Frage, ich hatte vor einiger Zeit (Ca. 2 Jahre) mal nen A und einen B Verstoß innerhalb der Pzeit, der A mit geringfügig Alkohol (0,51). Seitdem hab ich den Führerschein auch nicht mehr.
Obs irgendeine Chance gibt das Teil nochmal zurückzubekommen, oder lieber gleich neu machen?
(Ja ich weis, ziemlich dumme Aktion ;-) )
Grüße
Beste Antwort im Thema
1. Mein Beileid das du das hier eröffnet hast, du wirst bald zerfleischt werden, tust mir jetz schon leid.
2.chips und Cola holen gehe 😎
3. leider kann ich dir keine Auskunft geben, sorry, aber danke das du mir wieder was zur belustigung geschenkt hast, bald werden sie hier wie Hyänen einfallen und dich zerreisen 😁
27 Antworten
Nein, mit A-Verstößen und B-Verstößen sind nur Klassifizierungen gemeint.
Bei erstmaligem Erwerb der Fahrerlaubnis gilt in Deutschland eine zweijährige Probezeit hinsichtlich der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges auf öffentlichem Verkehrsgrund (StVG § 2a Abs. 1). Bei einem schwerwiegenden Verstoß („A-Verstoß“) oder zwei weniger schwerwiegenden Verstößen („B-Verstoß“) innerhalb der Probezeit muss der Delinquent an einem Aufbauseminar teilnehmen. Die Probezeit verlängert sich dann einmalig um 2 Jahre.
Die Probezeit muss nur einmal durchlaufen werden; wenn beispielsweise bereits mit 16 die Fahrerlaubnis Klasse A1 erworben wurde, wird für später erworbene Führerschein-Klassen (etwa B oder A) keine weitere Probezeit gefordert. Der Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse L, M, S und T wird jedoch nicht auf die Probezeit angerechnet.
Der Katalog der Zuwiderhandlungen, welche während der Probezeit zur Anordnung eines Aufbauseminars führen, befindet sich in der Anlage 12 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Er ist aufgegliedert in die Abschnitte A und B.
Um eine MPU kommst du nicht rum, ich glaube nach über 3 Jahren muss der Führerschein komplett neu gemacht werden. Wie schon einige gesagt haben, frage bei der Führerscheinstelle nach, vielleicht reicht ne MPU. Die Durchfallquote bei "Alkoholfragestellung" betrug im Jahr 2005 übrigens 40%, also kommen die meisten wohl doch durch.😉
Quelle
Zitat:
Original geschrieben von Audithebest
alkohol am steuer!?!?😕😠🙄
normalerweise gehört dir der schein mindestens 4 jahre entzogen..... und eine geldstrafe das dir sehen und hören vergeht als sahne oben drauf, ich habe kein mitleid mit solchen leuten! bei uns ist ein mädchen 4 jahre vor einigen jahren totgefahren worden, weil so ein spinner trinken musste. er hat sich selbst damit gestraft, unverantwortlich ist das verhalten!!
Ich denke mal jeder macht Fehler, bei 0,51 Promille ist es zwar kein kleiner, allerdings ein täglich vielfachbegangener!
Ich denke auch viele die hier den Oberlehrer spielen haben sich nie Gedanken über Restalkohol gemacht oder hast du
sowas?
Hallo lieber TE, vielen Dank für die Eröffnung dieses Themas. Damit gibst Du einigen problembehafteten Zeitgenossen die willkommenen Möglichkeit, ihr tägliches Pensum an hirnlosen Spambeiträgen zu verfassen. Ihrer latenten Agression wird dadurch ein Ventil gegeben, welches sie sich nun nicht mehr im RL suchen müssen. Womöglich ist es Deinem Einsatz hier geschuldet, wenn diese Gestalten ihre angestauten Frustrationen nur für virtuelle Pöbeleien nutzen und nicht auf der Straße für reale Gefahren sorgen. Für Dich mag es eine unangenehme Erfahrung sein, mit der dunklen Seite der menschlichen Psyche in Kontakt zu geraten, doch der Nutzen dessen sollte Dir ein echter Trost sein...🙂
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Hallo lieber TE, vielen Dank für die Eröffnung dieses Themas. Damit gibst Du einigen problembehafteten Zeitgenossen die willkommenen Möglichkeit, ihr tägliches Pensum an hirnlosen Spambeiträgen zu verfassen. Ihrer latenten Agression wird dadurch ein Ventil gegeben, welches sie sich nun nicht mehr im RL suchen müssen. Womöglich ist es Deinem Einsatz hier geschuldet, wenn diese Gestalten ihre angestauten Frustrationen nur für virtuelle Pöbeleien nutzen und nicht auf der Straße für reale Gefahren sorgen. Für Dich mag es eine unangenehme Erfahrung sein, mit der dunklen Seite der menschlichen Psyche in Kontakt zu geraten, doch der Nutzen dessen sollte Dir ein echter Trost sein...🙂
Deine Existenz hier im Forum beschränkt sich wohl auch nur auf das Verfassen von Spambeiträgen. Scheinst selber Frustrationen ablassen zu müssen. 🙄
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Zitat:
Original geschrieben von vyncent
Hallo zusammen,Mal ne Frage, ich hatte vor einiger Zeit (Ca. 2 Jahre) mal nen A und einen B Verstoß innerhalb der Pzeit, der A mit geringfügig Alkohol (0,51). Seitdem hab ich den Führerschein auch nicht mehr.
Obs irgendeine Chance gibt das Teil nochmal zurückzubekommen, oder lieber gleich neu machen?
(Ja ich weis, ziemlich dumme Aktion ;-) )
Grüße
Aufgrund dessen wurde dir nicht die FE entzogen, war noch ein Unfall mit im Spiel ? Oder warst du der Aufforderung nicht nachgekommen das Aufbauseminar zu absolvieren ?
Die FE selbst musst du nur neu beantragen, da muss nichts neu gemacht werden.
Eine MPU wirst du auch nicht machen müssen.
Wenn du damals wegen den A-Verstoß am Aufbauseminar nicht teilgenommen hast, und die FE deswegen widerrufen wurde, musst du dies nachholen.
Die Probezeit ruht während der Zeit ohne FE.
Verwunderlich, dass so viele User auf diesen Beitrag antworten.
Mit solchen Problemen wendet man sich an die zuständige Behörde oder einen Fachanwalt und nicht an ein anonymes Forum.
...........dann füttert mal diesen Troll weiter............
Warum soll man sich nicht schonmal vorab informieren? Ich sehe da kein Problem drin.
Zitat:
Original geschrieben von christoph_e36
(...)ich glaube nach über 3 Jahren muss der Führerschein komplett neu gemacht werden.
Das war mal - wenn auch schon nach zwei Jahren. iirc waren aber auch damals nur neue Prüfungen erforderlich. Mittlerweile sind schon prüfungsfreie Neuerteilungen nach über 10 Jahren möglich - zumindest in einzelnen Fällen.
Zitat:
Original geschrieben von servicetool
Verwunderlich, dass so viele User auf diesen Beitrag antworten.
Mit solchen Problemen wendet man sich an die zuständige Behörde oder einen Fachanwalt und nicht an ein anonymes Forum.
Nö. Prinzipiell ist die Frage in einem anonymen Forum gar nicht mal falsch angebracht. Mal abgesehen davon, dass hier noch ein paar Fakten fehlen - die aber bislang auch noch kein Vorposter angefragt hat - wäre das selbst von Laien recht sicher zu klären. Aber in diesem Forum mag das wohl kaum jemand.
close?
der TE hat ein provokantes thema erstellt und sich nach unzähligen antworten nicht mehr gemeldet.
was braucht es für einen fake mehr?
7h nach Threaderstellung keine Rückmeldung des TE, muss natürlich ein Fake sein. Manche Menschen schlafen/arbeiten oder tun Freitag/Samstag einfach andere Dinge🙄
@ichtyos
Wenn du die Beiträge zu diesem Thema durchgehst, kannst du eigentlich nur zu dem Schluss kommen: Info an der Quelle sprich Behörde. Das hat dann Hand und Fuß und ist Grundlage für das weitere Vorgehen.
http://www.recht-gehabt.de/.../...arf-man-beim-autofahren-trinken.html
Warten wir doch einfach erst einmal auf weitere Infos des TE...