Probefahrt ZT 1,4 Turbo
Hallo ZT Gemeinde,
ich bin relativ neu hier und komme aus dem SUV Bereich. Mein derzeitiges Fahrzeug ist ein Kia Sorento 2,5 Diesel der ersten Generation und so langsam wird es Zeit für ein Wechsel.
Eigentlich wollte ich wieder einen SUV und da mich mein Sorento mittlerweile 60000km problemlos begleitet hat sollte es auch wieder ein Kia sein.......aber........es sollte auch eine Nummer kleiner sein da ein neuerer Sorento doch arg teuer ist und leider auch die Unterhaltskosten nicht ohne sind!
Also habe ich einen Sportage Probe gefahren der mir überhaupt nicht zusagt (unübersichtlich, und mit der von mir gewünschten Ausstattung sind auch das keine Schnäppchen!
Lange Rede, kurzer Sinn.....
Bei einem Besuch eines Hyundai/Opel Vertragshändlers ist mir der Zafira Tourer aufgefallen (dieses Auto hatte ich ehrlich gesagt vorher nicht auf dem Schirm)!
Jetzt war ich aber ohne meine bessere Hälfte unterwegs das eine Probefahrt "erstmal" keinen Sinn gemacht hätte. Ich habe mir aber den Schlüssel geben lassen um mir das Auto (um den ich mir vorher nie Gedanken gemacht hatte) mal näher anzusehen und ich muss gestehen ich bin begeistert!!!
Nun ist für nächste Woche eine Probefahrt vereinbart und ich wollte nur mal von euch erfahrenen ZT Fahrer hören auf was ich im besonderen achten sollte?!
Für mich kommt nur der 1.4 Benziner mit 140 PS in Frage da mein Fahrverhalten wie folgt aussieht:
Pro Jahr fahre ich etwa 12 - 13tkm, davon 70% Stadtverkehr und den Rest Autobahn und über Land! Zu sagen bleibt noch das ich ein sehr ruhiger und gemütlicher Fahrer bin!
Zum Auto:
Es ist wie gesagt ein 1.4 Turbo mit 140PS, EZ 06.2015 und 10000km auf der Uhr.
Die von mir gewünschte Ausstattung wie Navi (950), Rückfahrkamera, PDC vorne (für die Frau) 😉 usw. ist vorhanden. Kosten soll das gute Stück 18900€.
leider kein Innovation und keine AGR Sitze aber ich denke damit kann ich leben!
Vielleicht habt ihr ja noch ein paar Gedenkanstöße auf die ich achten sollte!?
Beste Antwort im Thema
Nochmals vielen Dank für eure Hilfe! Habe heute morgen zugeschlagen und fahre ab nächste Woche ein Zafira Tourer! 🙂
87 Antworten
Wenn ich gar kein RDKS habe hätten die mir ein Auto ohne Betriebserlaubnis verkauft oder bin ich da falsch informiert?
Ich muss das wirklich mal selber testen!
Moin!
Was steht denn bei dir im Fahrzeugschein unter Ziffer 6?
Aber ich denke mal, du hast das mit den ABS-Sensoren... wenn die Leuchte kommt.
MfG
MrFX
31.01.2014 steht unter Ziffer 6. Da aber die EZ 05/2015 ist müsste er ja eigentlich nachgerüstet sein?!
Ich lasse einfach mal 1,0 Bar aus einem Reifen ab und dann sehe ich ja was passiert!
So ich habe gerade den Test gemacht...0,8 Bar Luft aus einem Reifen abgelassen und dann gefahren!
Zu meinem Entsetzen kam keine Warnung, kein Lämpchen nix!
Bin etwas erstaunt!!! Oder muss mein ZT nicht nachgerüstet werden weil er vor November 2014 gebaut wurde?
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Die Pflicht besteht für alle ab 01.11.2014 neu zugelassenen PKW mit einer Typengenehmigung ab 01.11.2012.
Siehe hier: http://www.autobild.de/.../...pflicht-ab-1.-november-2014-3735240.html
hier: http://www.oeamtc.at/.../...druck-kontrollsysteme-pflicht+2500+1612365 und einige andere Seiten.
Gruß Stefan
Demnach bewege ich mich momentan in einer Art Grauzone...es wäre zwar Pflicht, wird aber bis 2017 noch geduldet?!
Da ist aber mal ein weiteres Gespräch mit meinem FOH fällig würde ich sagen!!!
Jetzt ist aber nochmal eure Meinung zum Thema gefragt bevor ich morgen nochmal zum FOH fahre.
Zusammenfassung:
Mein ZT ist EZ 05/2015 und wurde als Vorführwagen bei Opel gekauft. Anscheinend hat der kein RDKS welches aber seit dem 01.11.2014 Plicht ist. Ich bin der Meinung das der Opel Händler dieses hätte nachrüsten müssen?!
Was sagt ihr dazu...welcher Meinung seit ihr??
Sei froh wenn du diesen Mist nicht drin hast,mir wäre es lieber mein ZT hätte kein RDKS.
mfg Alois
Zitat:
@bekat68 schrieb am 31. Mai 2016 um 20:45:14 Uhr:
Das Problem ist nur das du ab 2017 ohne nicht mehr durch den TÜV kommst...habe ich gelesen!
Und wie sollte dann ein Auto mit H Kennzeichen oder mit Erstzulassung vor dem Stichtag durch die HU kommen? :-)
Autos mit H Kennzeichen oder mit Erstzulassung vor dem Stichtag brauchen das RDKS ja nicht!
Oder wie soll ich deine Frage jetzt verstehen?
fahre doch mal zu TÜV und frage da nach. Der Zafira dürfte evtl. die zweite Bedingung nicht erfüllen, da die erste EG Typgenehmigung vor dem 01.11.2012 liegen müsste und diese nur erweitert wurde.
(Die Pflicht besteht für alle ab 01.11.2014 neu zugelassenen PKW mit einer Typengenehmigung ab 01.11.2012.)
wie das in deinem Fall ist, schwer zu sagen. Wie bereits gesagt TÜV oder FOH bringt klarheit.
Wenn dein FOH mit RDKS geworben hat, sei es, es steht in einem Angebot, in einer Anzeige, in einem Inserat oder im Kaufvertrag, muss er es nachrüsten.