Privatverkauf arglistische Täuschung Rechte Verkäufer

ich habe mein 17 jahre alten VW mit einer km Laufleistung von ca 217000km verkauft, habe auf gewisse mängel higewiesen (ich bin kein Fachmann) und gemeint er sollte ohne größere Probleme durch den TÜV kommen. der Käufer hat eine Probefahrt gemacht und sich das Fahrzeug angeschaut. Im Vertrag von mobile.de stand, der Verkauf ist unter Ausschluss der Sachmängelhaftung.

Nun schickte mir der neue Besitzer einen Kostenvoranschlag seiner VW-Autohaus-Werkstatt mit einer horenten Summe, und verlangt von mir nun die Kaufpreisrückerstattung, da er nicht mit so hohen TÜV Kosten gerechnet hat und mich nun verantwortlich macht. auf dem Kostenvoranschlag stehen u.a. Positionen wie HU-Hauptuntersuchung, Dekra-Service, Inspektion, Ölwechsel,... dafür bin ich doch nicht verntwortlich? Des Weiteren sind das hauptsächlich Verschleißteile (EZ 2002, 217000km) die meines Erachtens keine Mängel sind.

Er wirft mir außerdem vor, dass ich das Fahrzeug vor Verkauf nicht in einer Werkstatt durchsehen lassen hab (wer macht sowas?).

Nun will er mich, wenn ich das Geld nicht überweise, auf arglistische Täuschung verklagen. Hat er damit vor Gericht eine Chance?!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@windelexpress schrieb am 5. Februar 2019 um 20:20:43 Uhr:


Wie Stephan schreibt, einfach zurücklehnen und nicht mehr kommunizieren. Ist ja bald jede Woche Thema, dass ein Käufer nachträglich noch Geld rausholen will.

Gruß M

Aus meiner beruflichen Vergangenheit könnte ich über das Thema ein Buch schreiben. Bei der Bewertung und der Hereinnahme von Gebrauchtfahrzeugen agierte ich immer äußerst gewissenhaft, es kam relativ häufig vor dass es Kunden gab die mich über den Tisch ziehen wollten. Sei es mit frisierten Tachos oder dem Verschweigen oder Verharmlosen von Vorschäden oder erkennbaren Mängeln. Auch nachträgliche Reklamationen mit dem Ziel Kapital daraus schlagen zu wollen kamen vor.
Einer der eklatantesten Fälle: Ein Kollege hatte einen alten Chrysler Voyager hereingenommen, ich hätte dieser Aktion nicht zugestimmt wenn ich davon Kenntnis gehabt hätte. Das Auto wurde schließlich für € 2300,- verkauft, im Kaufvertrag wurde explizit darauf hingewiesen dass aufgrund des Alters mit Schäden an der Technik gerechnet werden müsste für die der Verkäufer keine Haftung übernimmt.
Nach wenigen Wochen stand die neue Besitzerin an meinem Schreibtisch: Das Automatikgetriebe sei kaputt, sie möchte ein neues Getriebe eingebaut bekommen, sie war schon beim Anwalt, der hätte gesagt ihr stünde ein neues Getriebe zu......
Diesen Zahn habe ich ihr schnell gezogen, ich habe seit der Einführung des damals neuen Gewährleistungsrechts akribisch Gerichtsurteile verfolgt und gesammelt.
Sie hat 2300 Euro für das Auto bezahlt, das Getriebe hätte 3200 Euro gekostet. Ja, das sei unser Problem, nicht das ihre. Glaubte sie. Kein Richter würde ein Autohaus dazu verurteilen Schäden zu übernehmen die den Zeitwert des Fahrzeugs weit überschreiten.
Sie bekam kein neues Getriebe, es stellte sich heraus das es ein elektrischer Fehler war der ohne großen Aufwand beseitigt werden konnte. Das haben wir auf dem Kulanzweg übernommen.

Ähnlich sehe ich den Fall des Themenstarters. Da kauft einer eine alte Kiste für 550 Euro und der Vorbesitzer soll dann eine Runderneuerung bezahlen.
Mein Rat: Abprallen lassen, ohne wenn und aber.

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Da würde ich mich ganz entspannt zurücklehnen. Für so ein paar Euros bricht kaum jemand wirklich einen Rechtsstreit vom Zaun. Das ist einfach viel zu langwierig (und teuer).

Bei einem Fahrzeug für 550.- hätte ich Bastlerfahrzeug geschrieben...
Wenn er selber keine Ahnung hat hätte er den Wagen in einer Werkstatt checken lassen können.
Tüv Gebühren sollte man schon kennen.Das ist gut ein 100er.
Ölwechsel und Inspektion ist kein Mangel

Ich würde dem keinen Cent überweisen.Erst wenn eine Klage zugestellt wird solltest du handeln.
Das Gericht und die Anwaltskosten müssen bei Einreichung der Klage im Voraus bezahlt werden.Das sind schon mal gut 300.- die er in Vorleistung treten muss.
Schreiben vom Anwalt ignorieren.Wenn er überhaupt jemanden findet der das übernimmt.

Es ist auch möglich das das Gericht die Klage gleich abweist

Wer ein 17 Jahre altes Fahrzeug kauft sollte schon wissen was auf einen zukommt.Für 550.- kann man nicht viel erwarten...

Zitat:

@sarahxu schrieb am 5. Februar 2019 um 12:32:59 Uhr:


ich habe mein 17 jahre alten VW mit einer km Laufleistung von ca 217000km verkauft, habe auf gewisse mängel higewiesen (ich bin kein Fachmann) und gemeint er sollte ohne größere Probleme durch den TÜV kommen. der Käufer hat eine Probefahrt gemacht und sich das Fahrzeug angeschaut. Im Vertrag von mobile.de stand, der Verkauf ist unter Ausschluss der Sachmängelhaftung.

Nun schickte mir der neue Besitzer einen Kostenvoranschlag seiner VW-Autohaus-Werkstatt mit einer horenten Summe, und verlangt von mir nun die Kaufpreisrückerstattung, da er nicht mit so hohen TÜV Kosten gerechnet hat und mich nun verantwortlich macht. auf dem Kostenvoranschlag stehen u.a. Positionen wie HU-Hauptuntersuchung, Dekra-Service, Inspektion, Ölwechsel,... dafür bin ich doch nicht verntwortlich? Des Weiteren sind das hauptsächlich Verschleißteile (EZ 2002, 217000km) die meines Erachtens keine Mängel sind.

Er wirft mir außerdem vor, dass ich das Fahrzeug vor Verkauf nicht in einer Werkstatt durchsehen lassen hab (wer macht sowas?).

Nun will er mich, wenn ich das Geld nicht überweise, auf arglistische Täuschung verklagen. Hat er damit vor Gericht eine Chance?!

Ohne jetzt die ganzen anderen Kommentare zu lesen:

Immer wieder die alte Leier. Fast täglich gibt es sowas und man kann immer nur den selben Rat geben. Zu 99,9% sind solche Käufer Blender, Schaumschläger oder einfach nur Dummköpfe.

Du hast als Privatverkäufer jegliche Sachmängelhaftung ausgeschlossen und Ihn sogar die Mängel, die Dir bekannt waren, erläutert. Du hast also zu 100% alles Richtig gemacht. Aus der Sicht bist Du also Safe.
Nun das Thema der arglistigen Täuschung: Dabei handelt es sich um eine Straftat. Also geht es aus der Sachmängelhaftung komplett raus. Die Interessiert hier keinen mehr. Egal ob ausgeschlossen oder nicht. Beim Strafrecht gilt GRUNDSÄTZLICH und ohne Ausnahme immer der Nachweis der Schuld. Der Käufer muß beweisen das Du ihn getäuscht hast. Das kann er nicht, weil, Du es nicht getan hast. Da Arglist eben Absicht erfordert. Ausversehen arglistig sein ist schlichtweg nicht möglich.

Tipp: Ganz entspannt zurücklehnen, jeglichen Kontakt mit dem, Käufer vermeiden (auch nicht auf E-Mails oder Telefonate reagieren). Erst wenn etwas von seinem Anwalt kommen sollte, kannst Du mal genauer hinsehen. Und erst wenn irgendwas vom Gericht kommen sollte, mußt Du reagieren. aber da bin ich mir zu 99,9% sicher das da nix kommen wird. Gerichte bzw. staatsanwälte werden erst bei Straftaten aktiv und wenn diese in irgendeiner wesie auch nachweisbar sind.

Wie Stephan schreibt, einfach zurücklehnen und nicht mehr kommunizieren. Ist ja bald jede Woche Thema, dass ein Käufer nachträglich noch Geld rausholen will.

Gruß M

Ähnliche Themen

Zitat:

@windelexpress schrieb am 5. Februar 2019 um 20:20:43 Uhr:


Wie Stephan schreibt, einfach zurücklehnen und nicht mehr kommunizieren. Ist ja bald jede Woche Thema, dass ein Käufer nachträglich noch Geld rausholen will.

Gruß M

Aus meiner beruflichen Vergangenheit könnte ich über das Thema ein Buch schreiben. Bei der Bewertung und der Hereinnahme von Gebrauchtfahrzeugen agierte ich immer äußerst gewissenhaft, es kam relativ häufig vor dass es Kunden gab die mich über den Tisch ziehen wollten. Sei es mit frisierten Tachos oder dem Verschweigen oder Verharmlosen von Vorschäden oder erkennbaren Mängeln. Auch nachträgliche Reklamationen mit dem Ziel Kapital daraus schlagen zu wollen kamen vor.
Einer der eklatantesten Fälle: Ein Kollege hatte einen alten Chrysler Voyager hereingenommen, ich hätte dieser Aktion nicht zugestimmt wenn ich davon Kenntnis gehabt hätte. Das Auto wurde schließlich für € 2300,- verkauft, im Kaufvertrag wurde explizit darauf hingewiesen dass aufgrund des Alters mit Schäden an der Technik gerechnet werden müsste für die der Verkäufer keine Haftung übernimmt.
Nach wenigen Wochen stand die neue Besitzerin an meinem Schreibtisch: Das Automatikgetriebe sei kaputt, sie möchte ein neues Getriebe eingebaut bekommen, sie war schon beim Anwalt, der hätte gesagt ihr stünde ein neues Getriebe zu......
Diesen Zahn habe ich ihr schnell gezogen, ich habe seit der Einführung des damals neuen Gewährleistungsrechts akribisch Gerichtsurteile verfolgt und gesammelt.
Sie hat 2300 Euro für das Auto bezahlt, das Getriebe hätte 3200 Euro gekostet. Ja, das sei unser Problem, nicht das ihre. Glaubte sie. Kein Richter würde ein Autohaus dazu verurteilen Schäden zu übernehmen die den Zeitwert des Fahrzeugs weit überschreiten.
Sie bekam kein neues Getriebe, es stellte sich heraus das es ein elektrischer Fehler war der ohne großen Aufwand beseitigt werden konnte. Das haben wir auf dem Kulanzweg übernommen.

Ähnlich sehe ich den Fall des Themenstarters. Da kauft einer eine alte Kiste für 550 Euro und der Vorbesitzer soll dann eine Runderneuerung bezahlen.
Mein Rat: Abprallen lassen, ohne wenn und aber.

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