Privatverkauf an Privatperson
Hallo liebe Gemeinschaft,
Ich habe ein kleines Problem was ich gerne mit euch erörtern will. Ich habe meinen c180 s203 an einen jungen Mann verkauft. Ich selbst bin das Auto Übergangsweise für etwas mehr als ein Jahr gefahren. Als ich das Auto kaufte, hatte er 205er stahlfelgen drauf. Ich hatte noch einen Satz 225er Alufelgen für mercedes im Keller und habe diese nach Sichtung der zulässigen Größe auch montiert. In der Betriebsanweisung ist diese reifengröße als zulässig eingetragen. Ich bin danach also die ganze Zeit ohne Probleme gefahren.
Nun habe ich aus kostengründen entschieden das Auto zu verkaufen. Also hab ich neuen TÜV machen lassen und das Auto inseriert. Für einen schmalen Taler hab ich ihn dann abgegeben mit den 4 Stahlfelgen samt Reifen. Alles schien sauber und glatt zu laufen. Er war glücklich ein Auto für einen angemessenen Preis zu erwerben und ich das Auto doch schnell abgeben zu können.
Nach 3 Wochen meldet er sich bei mir. Er hatte einen Unfall. Er ist auf einen Bordstein gefahren und ein Reifen ist geplatzt. Dabei kam heraus, dass die Felgen nicht für dieses Auto hätten verwendet werden dürfen (weil w204 felgen nicht w203). Ich bin selbst schockiert über diese Info, aber nun will er von mir eine preisminderung auf den Kaufpreis (wert laut mobile.de ca 4000€) verkauft für 3200€.
Wir haben eine Probefahrt gemacht und 2 Tage nach dem TÜV hat er das Auto gekauft. Zudem habe ich die sachmängelhaftung ausgeschlossen.
Nun möchte er mich verklagen und nach einigen immer persönlicher werdenden Anfeindungen seiner Seits, habe ich den Kontakt blockiert.
Wie ist eure Meinung dazu? Hat diese Klage überhaupt Bestand? Ich meine ich habe ihm nichts verschwiegen, weil ich selbst nicht besser wusste. Bin schließlich auch kein Mechaniker. Hätte der TÜV das nicht monieren müssen? Zudem hat er noch die stahlfelgen mit Reifen, die 100%ig zu dem Auto gehören.
Danke für eure Meinungen.
29 Antworten
Danke für die Antworten. Ich bin selbst mit dem Auto knapp 11000 km gefahren und zwischenzeitlich habe ich vorne und hinten die bremsen machen lassen in zwei Werkstätten. Beide haben die Räder also abmontiert und wieder drauf gemacht ohne irgendwelche Beanstandungen oder Probleme. Ich habe zwar die alus ausgezogen gehabt, aber muss doch davon ausgehen, dass wenn zwei Mechaniker und der TÜV das Auto ansehen, dann ist alles in Ordnung. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, sehe ich hier nicht. Ich meine ich bin nicht der KFZ Meister. Die Reifendimension war 225/45r17 und die standen in der Betriebserlaubnis. Und bei dem felgen handelte es sich auch um c klasse felgen, nur wie sich jetzt herausstellt für die nachfolgende modelreihe... ich habe mir also schon Gedanken zu gemacht und geschaut, dass es passt.
Und wenn die Felgen für den W204 geprüft worden sind, darf man sie nur auf dem 204 fahren oder die Felgen für das besagte Fahrzeug eintragen lassen.
Ist bei anderen Fahrzeugen das gleiche, Golf 7 Felgen passen auf den Golf 8, fahren darf man sie ohne Eintragung jedoch nicht, da erlischt die BE
Du machst es dir ziemlich leicht, weil 2 Mechaniker die "falschen" Felgen nicht beanstandet haben und du TÜV bekommen hast, heißt es nicht, dass du legal unterwegs warst.
Wieso hast dem Käufer nicht gesagt, dass die Alus für den W204 sind und er mit dem Wagen zum TÜV solle?
Zitat:
@Lukas_2014 schrieb am 17. April 2022 um 09:11:16 Uhr:
Du machst es dir ziemlich leicht, weil 2 Mechaniker die "falschen" Felgen nicht beanstandet haben und du TÜV bekommen hast, heißt es nicht, dass du legal unterwegs warst.
War er vermutlich nicht, nein. Das wirft ihm aber auch gar niemand vor. Offensichtlich haben die Räder ja gepasst, und das einzige „Problem“ ist der nicht vorhandene Papierkram.
Zitat:
Wieso hast dem Käufer nicht gesagt, dass die Alus für den W204 sind und er mit dem Wagen zum TÜV solle?
Wie sollte er, wenn er nix davon wusste?
Zitat:
Zitat:
Jetzt kann er aber die Alufelgen nicht mehr verwenden, jeder Reifendienst wird ihm die Montage verweigern.
Völliger Nonsens. Der Halter kann die Räder ebenso selber auf das Fahrzeug montieren.
Klar kann er die dann auch selber montieren.
Aber nicht der Reifendienst
Bei einer HU wird das Auto auch nicht komplett auseinander genommen.
Man kann auch die Bremse etc alles selber machen.
Solange es kein Problem damit gibt und es im zulässigen Rahmen stattfindet, spricht auch nix dagegen.
Es spricht erst dann etwas dagegen wenn die Eigenarbeit nicht mehr im zulässigen Rahmen erfolgt
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Zitat:
@Guderian2910 schrieb am 17. April 2022 um 09:01:11 Uhr:
Danke für die Antworten. Ich bin selbst mit dem Auto knapp 11000 km gefahren und zwischenzeitlich habe ich vorne und hinten die bremsen machen lassen in zwei Werkstätten. Beide haben die Räder also abmontiert und wieder drauf gemacht ohne irgendwelche Beanstandungen oder Probleme. Ich habe zwar die alus ausgezogen gehabt, aber muss doch davon ausgehen, dass wenn zwei Mechaniker und der TÜV das Auto ansehen, dann ist alles in Ordnung. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, sehe ich hier nicht. Ich meine ich bin nicht der KFZ Meister. Die Reifendimension war 225/45r17 und die standen in der Betriebserlaubnis. Und bei dem felgen handelte es sich auch um c klasse felgen, nur wie sich jetzt herausstellt für die nachfolgende modelreihe... ich habe mir also schon Gedanken zu gemacht und geschaut, dass es passt.
Der Auftrag für die Werkstätten waren ja auch die Bremsen und keine Komplettkontrolle vom Fahrzeug.
Wie schon einmal geschrieben:
Der korrekte Weg ist der Vergleich der Größen Und der Einpresstiefen. .
Man kann ja auch nicht selber Bremsbeläge wechseln nur weil auf der Packung steht für Mercedes.
Sondern ein Kompletter Vergleich
Auch übereinstimmende Größen und Einpresstiefen machen ein Rad zwar mechanisch passend, aber immer noch nicht legal fahrbar.
Ich wusste nicht das die Felgen für den 204 waren... das kam jetzt erst raus? Ich habe hier schlichtweg keine Ahnung gehabt. Wenn ich das gewusst hätte, dann hätte ich das doch nicht so gelassen
Es lag aber in Deinem Verantwortungsbereich!
Du, und jeder andere Eigentümer eines Autos, hat diese Verantwortung..., immer!
Ob Du aber wegen dieser Sache kaufrechtliche Probleme hast bzw. bekommen könntest, kann ich Dir auch nicht sagen...
Rechtlich würdest Du Probleme bekommen.
Aber unabhängig vom rechtlichen ist auch mein moralischer Standpunkt'
Der Käufer hat eine Kompensation verdient.
Du hast einen Fehler gemacht, steh halt dazu
Ganz ehrlich, meine Meinung:
Ich finde der Käufer überzieht hier ein wenig. Bei einem Kauf in dieser Preisklasse findet man doch immer…ja, immer (!) irgenwas dass nicht perfekt oder astrein ist. Im Verhältnis zudem was ich selbst und einige Bekannte bisher nach dem Kauf entdeckt haben (ich: 2x ein AT Motor mit weniger PS eingebaut, aber nicht in Papieren eingetragen!) 1x defektes Reserverad unter Kofferraumboden, 1x Automatik Auto bei dem, mit heißem Motor im Sommer Stadtverkehr, sich kein Rückwärtsgang und auch kein 3.Gang mehr einlegen ließ.
Beim Bekannten: Tacho um einige 10 000 km zurückgedreht worden…. Radio Code nicht mehr vorhanden…. Auspuffrohr mit Blechdose und Schraubschellen provisorisch repariert usw.
Bei KEINEM dieser krummen Dinger habe ich/wir jemals danach noch Rabbatz gemacht, sondern abgehakt. Risiken des GW Kaufes, hättest vorher noch genauer selbst schauen sollen.
War halt früher wohl noch normal, heute wird wegen jedem Sch….. ein Stress gemacht und mit Gericht gedroht.
Ich würde aus Moralgründen max.100 € für die Unbequemlichkeiten wie Eintraging oder Ummontieren der Räder anbieten. Aber mehr auf keinen Fall! Weißt Du denn wieviel der Käufer als Nachlass gefordert hat?
Der Käufer hätte bestimmt etwas bewirken können, wenn er mich nicht direkt als Betrüger und sonst was betitelt hätte. Moralisch bin ich bei dir, tut es mir mega leid, aber wenn jemand einen top preis bekommt für etwas was mehr weit mehr wert ist, dann sehe ich die Sache anders. Das Auto ist auch einfach bereift ohne die Felgen noch mehr wert, als was er bezahlt hat. Zudem hat das Auto auf den Bordstein gesetzt, was nichts mit den Felgen zu tun hatte. Er möchte jetzt seine Werkstattkosten wieder reinholen und da bleibe ich stur! Wie gesagt, wäre nichts gewesen und er hätte es beanstandet, dann hätte ich im einen hunderter wieder gegeben...
Dann lass Dich a.A.l. oder Du bietest Ihm doch noch freiwillig 50 € oder was auch immer an.
Allerdings ist dann zu befürchten daß er Deine Gutmütigkeit ausnutzen wird und mehr und immer neue Sachen fordert bzw.erfindet.
Zitat:
@Guderian2910 schrieb am 17. April 2022 um 13:56:29 Uhr:
Das ist es ja, er hat eigentlich nichts gefordert sondern kam direkt mit dem weg zu anwalt.
Dann lass ihn kommen (passiert eh nicht), und halte bis dahin Funkstille.
Zitat:
@DarkDarky schrieb am 17. April 2022 um 12:34:44 Uhr:
Es lag aber in Deinem Verantwortungsbereich!
Du, und jeder andere Eigentümer eines Autos, hat diese Verantwortung..., immer!
Ja, schön und gut, es hat ja offensichtlich alles gepasst. Die Räder haben gepasst, funktioniert und gehalten. Schwamm drüber.