Privater Autoverkauf Käufer will Auto zurückgeben
Moin,
gestern einen Q5 verkauft, Käufer kam von Hamburg nach Karlsruhe. Kurz angeschaut, keine Probefahrt gemacht. Wir haben ihm noch eine Übersicht der Ausstattung vorgelegt.
ADAC Kaufvertrag unterschrieben, Geld überwiesen, dann ist er weg. Abends ruft er an und fragt wo der Tempomat wäre. Wir wissen nichts von einem Tempomat.
Auto wäre ohne dem für ihn wertlos, er will es zurückgeben.
Hat er dazu irgendwelche Rechte?
Viele Grüße von Maya
74 Antworten
Kein Grund. Wenn er was konkretes in der Hand hat, soll er Anzeige erstatten. Erst dann wird wieder interessant für dich.
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 11. Juli 2025 um 16:59:38 Uhr:
Kein Grund. Wenn er was konkretes in der Hand hat, soll er Anzeige erstatten. Erst dann wird wieder interessant für dich.
Ist sicher eine Sache der persönlichen Einstellung. Wenn ich einen Fehler (z.B. im Inserat) gemacht hätte, würde ich dafür auch einstehen. Und zwar völlig unabhängig von der rechtlichen Frage.
Ja, ja, weiß schon, daß das nicht mehr modern ist. Hat sich aber in meinem Leben bewährt, um nicht zu sagen ausgezahlt 😉
Nein, ich habe keinen Tempomat mit aufgeführt.
Was ich als Beweis bekam war das: siehe Anhang.
Ausserdem hat er im Kaufvertrag unterschrieben, Ausstattung wie in der Autragsbestätigung aufgeführt.
Die haben wir ihm vorgelegt. Hat gar nicht interessiert drauf geschaut.
Was für eine Auftragsbestätigung denn? Du bust doch kein gewerblicher Händler, oder? Das ist eigentlich Händlerjargon „Auftragsbestätigung“ sowas schreibt man nicht als Privatverkäufer in den KV.
Der Screenshot ist mindestens von gestern, wegen der Uhrzeit 18:23 Uhr.
Ob das Deine Anzeige war musst Du selbst wissen… tatsächlich ist die Austattungsliste in einer Annonce rechtlich nicht so entscheidend, wichtig ist was im KV steht.
Dennoch bliebe da ein Gschmäckle, falls Du versehentlich den Tempomat in die Liste laut Screenshot in deinem Inserat angegeben hättest. Aber wegen sowas das ganze Auto nicht mehr haben wollen?
Vielleicht hast Du wirklich einen Fehler gemacht mit den aufgelisteten Extras lt.Anzeige und der versucht jetzt gnadenlos Kapital draus zu schlagen, auch das ist möglich.
PS: habt Ihr das Auto abgemeldet bei der Zul.stelle oder war es das schon? Sonst kriegt man kein KZK wenn der noch angemeldet ist und warum bist Du da überhaupt mitgegangen mit ihm zur Zul.stelle?
Das ist mir nicht so ganz klar ..
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Der Wagen ist ja offensichtlich 1.Hd somit hat sie wahrscheinlich die AB vom damaligen Neukauf vorgelegt, besser geht's nicht!
Hier versucht ein skrupelloser Zeitdieb einer lieben Frau noch Kohle aus dem Kreuz zu leiern, was für ein A****.
Ich hatte auch mal solche Vögel bei mir zuhause, wollten dann nach Unterzeichnung und Geldübergabe noch einen Fuffi zurück damit sie mit der Brut zu Meckes fahren können.
Ah ja … OK. Wenn das so ist, 1.Hand und es ist die Auftragsbestätigung vom Neukauf 2009 gemeint , dann hab ich nichts gesagt! 😇
Stimmt denn der Rest der screenshot-Angaben mit dem veräußerten Auto überein? Hast du noch Zugang in dein Inserat bzw. einen eigenen Ausdruck deines Inserats?
Habe das Inserat nach dem Verkauf gelöscht.
Die sichtbaren Angaben stimmen schon, kann man aber in null Komma Nix so reinsetzen und einen Screenshot davon machen.
Sonderbar ist auch , dass er sich erst nach Über 500 km Fahrt wegen des Tempomats gemeldet hat.
Man merkt das Fehlen ja nach ein paar Kilometern Autobahn.
Prüfe Dich selbst kritisch, und wenn Du Dir nichts vorzuwerfen hast, warte ab, tue nichts. Keine weiteren Gespräche, keine Email oder Telefon beantworten.
Genau Kommunikation einstellen!
Komplett!
Sollte er wirklich vor deiner Tür stehen natürlich nicht öffnen und wenn er nicht abdampft, =110 du fühlst dich bedroht!
Schon komisch, fährt hunderte Km und macht nicht mal ne Probefahrt...entweder ist der Kollege strunzdumm oder irgendwas hat da Methode... evtl. Ist er auch selber (Hobby)Händler und hat so ein Fahrzeug für einen Kunden gesucht und jetzt nölt sein Abnehmer.
Sonst einfach Kathrin zur Tür schicken.
Wenn Du eine Kopie von der Anzeige gemacht hast ( Nachweis ) und die somit bei Dir vorliegt, d.h. also der Tempomat nicht mit aufgeführt ist, entspannen und zurücklegen.
Wie schon von anderen geschrieben kein Telefonat annehmen, keine mails beantworten, usw.
Der Käufer hat kein Rückgaberecht, weil der Tempomat nicht in der Ausstattung aufgelistet ist!
Steht der plötzlich vor der Tür, dann wie ebenfalls schon beschrieben die 110 wählen
Habe das Gefühl, dass du eventuell selbst unwissend Tempomat reingeschrieben hast? Vielleicht selbst verwechselt mit Geschwindigkeitsbegrenzer? Gibt viele Leute, die unter Tempomat das selbe verstehen wie Geschwindigkeitsbegrenzer.
Ob du jetzt aber wegen diesem etwaigen Fehler das Auto zurück nehmen musst, bezweifle ich.
Zitat:
@audiaudiaudiA3 schrieb am 12. Juli 2025 um 07:11:24 Uhr:
Habe das Inserat nach dem Verkauf gelöscht.
Hm.
Wenn du dir ganz sicher (!) bist diesen Tempomat nirgends erwähnt zu haben und er nicht Vertragsbestandteil ist: Teile dem Käufer mit, er möge die Kommunikation mit deinem Anwalt fortsetzen (Kontaktdaten auf Wunsch), du selbst selbige einstellst und dass für den Fall weiterer Belästigung oder Drohungen umgehend Strafanzeige erfolgt. Ansage Ende, und das dann umsetzen.
Tatsächlich kann ich den Käufer etwas verstehen. Einen Q5 ohne Tempomat könnte man mir auch hinterherwerfen. Allerdings hätte man das sehr leicht bei Probefahrt / Übergabe feststellen können. Das nicht getan zu haben ist sein Versäumnis, nicht deins.