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Preispolitik neuer 5er BMW

Themenstarteram 24. November 2009 um 18:23

Hallo Zusammen,

der neue 5er gefällt mir richtig gut! Da bleibt BMW seiner Linie treu!

Heute habe ich mir mal einen 523 zusammengestellt und kam auf

geschmeidige 19100€ an Zusatzausstattung. Ok, da sind viele

nette Extras drin.

ABER: Es fuchst mich immer wieder, wenn Essentials zu Mondpreisen

an den Mann gebracht werden sollen. (Habe die Liste jetzt nicht zur Hand,

die Preise stimmen aber in etwa).

Beispiele:

Klimaautomatik Upgrade: ca. 400€

Geteilte Rücksitzbank: ca. 550€ !!!

PDC: ca. 800€ (frech!)

... da gibt es sicherlich noch ein paar andere Features, die im Jahre 2010

serienmäßig angeboten werden sollten.

BMW ist klasse und ich bleibe denen auch treu, aber andererseits bin jetzt

schon mal auf die Argumente der BMW Verkaufers gespannt, warum das so ist ;-)

Gruß,

Haussie

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 24. November 2009 um 18:23

Hallo Zusammen,

der neue 5er gefällt mir richtig gut! Da bleibt BMW seiner Linie treu!

Heute habe ich mir mal einen 523 zusammengestellt und kam auf

geschmeidige 19100€ an Zusatzausstattung. Ok, da sind viele

nette Extras drin.

ABER: Es fuchst mich immer wieder, wenn Essentials zu Mondpreisen

an den Mann gebracht werden sollen. (Habe die Liste jetzt nicht zur Hand,

die Preise stimmen aber in etwa).

Beispiele:

Klimaautomatik Upgrade: ca. 400€

Geteilte Rücksitzbank: ca. 550€ !!!

PDC: ca. 800€ (frech!)

... da gibt es sicherlich noch ein paar andere Features, die im Jahre 2010

serienmäßig angeboten werden sollten.

BMW ist klasse und ich bleibe denen auch treu, aber andererseits bin jetzt

schon mal auf die Argumente der BMW Verkaufers gespannt, warum das so ist ;-)

Gruß,

Haussie

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Noch ein Punkt pro Leasing:

ein gewerblicher Verkäufer (als auch ein Zahnarzt, Handelsvertreter oder Bäckermeister) kann beim Verkauf eines in seinem Unternehmenn genutzen Fahrzeuges die Gewährleistung nur auf 1 Jahr reduzieren, nicht aber voll ausschliessen!

Diesen Punkt kann man aber sehr leicht umgehen, in dem man die gewerblich genutzten Fahrzeuge als Privatmann verkauft.

Und beim Verkauf von der Firma an privat lässt sich auch noch mal der ein oder andere Euro verdienen; man muss es natürlich im Rahmen belassen denn: Big Brother is watching you ;).

 

Gruß, Cool1967

am 29. November 2009 um 20:57

Zitat:

Original geschrieben von Cool1967

Diesen Punkt kann man aber sehr leicht umgehen, in dem man die gewerblich genutzten Fahrzeuge als Privatmann verkauft.

... und wie kriegst Du das gewerblich genutzte Fahrzeug "sehr leicht" aus den Büchern?

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von Cool1967

Diesen Punkt kann man aber sehr leicht umgehen, in dem man die gewerblich genutzten Fahrzeuge als Privatmann verkauft.

... und wie kriegst Du das gewerblich genutzte Fahrzeug "sehr leicht" aus den Büchern?

Gruß

Der Chaosmanager

Radiergummi ? :D

am 29. November 2009 um 21:13

Zitat:

Original geschrieben von Janet2

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

 

... und wie kriegst Du das gewerblich genutzte Fahrzeug "sehr leicht" aus den Büchern?

Gruß

Der Chaosmanager

Radiergummi ? :D

LOL :D

In dem es meine Firma ganz offiziel an mich privat verkauft ;)

Hab ich schon mit mehreren Fahrzeugen so gahandhabt. Weder die Käufer, noch der Steurberater oder das FA haben sich darüber beschwert und vor allem ist man so die Gewährleistung los.

Gruß, Cool1967

am 29. November 2009 um 21:26

Zitat:

Original geschrieben von Cool1967

In dem es meine Firma ganz offiziel an mich privat verkauft ;)

Hab ich schon mit mehreren Fahrzeugen so gahandhabt. Weder die Käufer, noch der Steurberater oder das FA haben sich darüber beschwert und vor allem ist man so die Gewährleistung los.

Gruß, Cool1967

Das ist natürlich eine Möglichkeit, an die ich dann auch gedacht habe. Die Frage, über die ich dann weiter nachgedacht habe, ist folgende:

Wenn Du ihn dann auf Dich privat zulässt, wäre dies ein weiterer Haltereintrag. - Wenn nicht, weiß ich nicht, ob dies im Falle eines zivilrechtlichen Verfahrens (Fallbeispiel Käufer verklagt Dich auf Gewährleistung, weil er zugrunde legt, dass Du Dich der Gewährleistung entziehen wolltest). Solange nichts passiert, kein Problem ... aber wenn ein Käufer nach 1 Monat ein paar Riesen aus eigener Tasche bluten muss, wird er vielleicht nachtragend ...

Gruß

Der Chaosmanager

Ich lasse die Fahrzeug nicht auf mich privat zu. Der Verkauf läuft so ab:

1. GmbH verkäuft mir das Auto, ganz offiziell mit Rechnung.

2. Ich als Privatperson verkaufe das Auto, im Kaufvertrag stehe ich als Privatperson als Verkäufer, im Vertrag wird die Gewährleistung eindeutig ausgeschlossen.

Ich wüsste nicht, dass der Käufer die GmbH haftbar machen könnte mit der ja schließlich kein Vertragsverhältnis besteht.

Gruß, Cool1967

am 29. November 2009 um 21:48

Zitat:

Original geschrieben von Cool1967

Ich lasse die Fahrzeug nicht auf mich privat zu. Der Verkauf läuft so ab:

1. GmbH verkäuft mir das Auto, ganz offiziell mit Rechnung.

2. Ich als Privatperson verkaufe das Auto, im Kaufvertrag stehe ich als Privatperson als Verkäufer, im Vertrag wird die Gewährleistung eindeutig ausgeschlossen.

Ich wüsste nicht, dass der Käufer die GmbH haftbar machen könnte mit der ja schließlich kein Vertragsverhältnis besteht.

Gruß, Cool1967

1. Klar, anders wäre es ja nicht möglich.

2. Soweit auch klar und verstanden.

Klar besteht zunächst vordergründig kein Vertragsverhältnis. Ich weiß es nicht, aber vielleicht könnte eben ein Richter trotzdem einen Zusammenhang herstellen (was ich Dir natürlich nicht wünschen würde). Manches Mal geht die Rechtsprechung seltsame Wege ...

Schönen Abend noch und herzliche Grüße

Der Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von Cool1967

Ich lasse die Fahrzeug nicht auf mich privat zu. Der Verkauf läuft so ab:

1. GmbH verkäuft mir das Auto, ganz offiziell mit Rechnung.

2. Ich als Privatperson verkaufe das Auto, im Kaufvertrag stehe ich als Privatperson als Verkäufer, im Vertrag wird die Gewährleistung eindeutig ausgeschlossen.

Ich wüsste nicht, dass der Käufer die GmbH haftbar machen könnte mit der ja schließlich kein Vertragsverhältnis besteht.

Gruß, Cool1967

Bei mir als Einzelfirma ist es ähnlich, ich privatisiere die Kiste und schon geht es klar, es bleibt auch bei einem Eintrag im Brief. Ich bin damit immer ganz gut gefahren, ob es beim 535d auch gut wird, das wird sich zeigen...

 

LG

OLLI

Zitat:

Original geschrieben von Cool1967

 

1. GmbH verkäuft mir das Auto, ganz offiziell mit Rechnung.

2. Ich als Privatperson verkaufe das Auto, im Kaufvertrag stehe ich als Privatperson als Verkäufer, im Vertrag wird die Gewährleistung eindeutig ausgeschlossen. 

Hallo zusammen,

 

ich möchte hier (wohl) einigen nicht alle Illusionen nehmen, aber wenn es zum Rechtsstreit kommen sollte, könntet ihr ziemlich alt aussehen, denn dann greift der § 475 BGB --> Umgehungsgeschäft und weiterführend das Wort "Scheingeschäft".

 

Viel Glück dabei!

 

Gruß  Micha

... sry --> Doppelpost! ;)

 

 

Hi Micha !

Das mit dem BGB 475 ist interassant, aber wie lässt sich so etwas vermeiden?

Muss dafür z.B. das Fahrzeug doch privat zugelassen sein und wenn ja für wie lange ?

Gruß, Cool1967

Zitat:

Original geschrieben von Cool1967

 

Das mit dem BGB 475 ist interassant, aber wie lässt sich so etwas vermeiden?

Muss dafür z.B. das Fahrzeug doch privat zugelassen sein und wenn ja für wie lange ? 

Hallo Cool,

 

... gute Frage --> keine Ahnung! :)

Mal abgesehen, dass jeder normal denkende Mensch das sofort erkennen sollte und ich solchen Wagen auch nicht kaufen würde (frage mich gerade, wie Du das schon geschafft haben kannst!?), gibt es keinen Zweifel daran, dass Du, solltest Du selber involviert sein, ein richtiges Problem haben wirst. BGH Urteil VII ZR 72/06 vom 22.11.2006 liegt vor.

 

Gruß  Micha

Zitat:

Original geschrieben von OHV_44

..... Mal abgesehen, dass jeder normal denkende Mensch das sofort erkennen sollte und ich solchen Wagen auch nicht kaufen würde (frage mich gerade, wie Du das schon geschafft haben kannst!?).....

Liegt wohl an meinem seriösen Auftritt :D !

Aber Du hast Recht ! Ich habe soeben mal nach dem BGH-Urteil gegoogelt, mir zwar nicht die ellenlangen Texte kplt. durchgelesen, aber so 100% sauber und rechtssicher ist das mit meinem Gewährleistungsausschluss nicht.

Jetzt bräucht ich nur noch die rechtssichere Lösung, und zwar außerhalb von Leasing und Inzahlungnahme :confused: !

Gruß, Cool1967

 

 

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