Preiserhöhungen zum 28.05.09?
Hallo Tigger-Gemeinde,
mein 🙂 sagte mir soeben, dass es zum 28.05.09 eine Preiserhöhung bei den Modellen (mit wenigen Ausnahmen) geben soll. Näheres wusste er jedoch noch nicht. Wisst Ihr mehr??😠
Kaleu
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von FO308
Wann beginnen die 4 Monate? Wann ist Vertragsabschluß?Zitat:
Original geschrieben von 2004zzz
4 Monate ab Vertragsabschluss gilt der alte Preis!
Bei der verbindlichen Bestellung oder beim Erhalt der AB?
Oder zum Zeitpunkt, wenn Der Händler die Bestellung angenommen hat? Wenn ja, wann ist das? Es könnte am Tag nach der Bestellung sein oder erst wenn die AB ankommt.
Sorry, kann ich auch nicht genau sagen. Habe auch vom Händler gehört, dass es 4 Monate sind. Muss selbst noch mal nachfragen. Wird mich aber persönlich nicht weiter treffen, da mein Tiger vorher eintrifft!
Schönen Abend noch!
19 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von FO308
Wann beginnen die 4 Monate? Wann ist Vertragsabschluß?Zitat:
Original geschrieben von 2004zzz
4 Monate ab Vertragsabschluss gilt der alte Preis!
Bei der verbindlichen Bestellung oder beim Erhalt der AB?
Oder zum Zeitpunkt, wenn Der Händler die Bestellung angenommen hat? Wenn ja, wann ist das? Es könnte am Tag nach der Bestellung sein oder erst wenn die AB ankommt.
Sorry, kann ich auch nicht genau sagen. Habe auch vom Händler gehört, dass es 4 Monate sind. Muss selbst noch mal nachfragen. Wird mich aber persönlich nicht weiter treffen, da mein Tiger vorher eintrifft!
Schönen Abend noch!
Zitat:
Original geschrieben von 2004zzz
Sorry, kann ich auch nicht genau sagen. Habe auch vom Händler gehört, dass es 4 Monate sind. Muss selbst noch mal nachfragen. Wird mich aber persönlich nicht weiter treffen, da mein Tiger vorher eintrifft!Zitat:
Original geschrieben von FO308
Wann beginnen die 4 Monate? Wann ist Vertragsabschluß?
Bei der verbindlichen Bestellung oder beim Erhalt der AB?
Oder zum Zeitpunkt, wenn Der Händler die Bestellung angenommen hat? Wenn ja, wann ist das? Es könnte am Tag nach der Bestellung sein oder erst wenn die AB ankommt.Schönen Abend noch!
Vielen Dank, wenn meiner bis zum unverbindlichen Liefertermin eintrifft, betrifft mich es auch nicht, aber man weiß ja nie, es kann sich ja auch verzögern :-(
Währe aber interessant, weil dazwischen durchaus ein Monat liegen kann.
Hallo zusammen,
möchte die Preiserhöhung gerne umgehen und würde daher meinen Tiger so bald wie möglich bestellen. Da ich allerdings Abwracker bin, wobei das Auto erst in 2 Wochen 9 Jahre alt wird, ist sich der Händler nicht sicher ob damit auch die Vorraussetzungen für die VW Umweltprämie gegeben sind. Schließlich wäre das Auto zum Zeitpunkt der Bestellung ja noch nicht 9 Jahr alt. Bei der staatl. Prämie mache ich mir mittlerweile keine Sorgen mehr, da der Topf wohl noch 2 Wochen reichen wird.
Weiß jemand Rat?
Vielen Dank
surfer
Zitat:
Original geschrieben von FO308
Wann beginnen die 4 Monate? Wann ist Vertragsabschluß?Zitat:
Original geschrieben von 2004zzz
4 Monate ab Vertragsabschluss gilt der alte Preis!
Bei der verbindlichen Bestellung oder beim Erhalt der AB?
Oder zum Zeitpunkt, wenn Der Händler die Bestellung angenommen hat? Wenn ja, wann ist das? Es könnte am Tag nach der Bestellung sein oder erst wenn die AB ankommt.
Die Frage beschäftigt mich nach wie vor.
Es kommt wie immer...darauf an...🙄
Ich denke aber, dass der Vertragsabschluss im Regelfall mit dem Datum der Auftragsannahme/Bestätigung und nicht mit der verbindlichen Bestellung zu Stande kommt. Ich würde auch annehmen, dass es nicht auf den Zeitpunkt des Zugangs beim Kunden ankommt, sondern auf der Datum der AB.
Klar ist, dass alle neuen Bestellungen ab 28.05. in den Genuss der Preiserhöhung kommen werden.
Bei den bis dahin bestellten Fahrzeugen wird es wohl darauf ankommen, welche Haltung der Hersteller einnimmt.
Selbstredend sind die bis 28.05. ausgelieferten Fahrzeuge nicht betroffen.
Darüber hinaus dürfte interessant sein, welcher (unverbindliche) Liefertermin in der Auftragsbestätigung festgehalten worden ist.
Wenn ich mir den §309 BGB so anschaue, komme ich zu dem Ergebnis, dass es nicht auf die tatsächliche Lieferung/Lieferzeit ankommt, sondern auf den Zeitraum, in dem die Ware geliefert werden SOLL.
Für mich bedeutet das in der Praxis:
Liegen zwischen dem in der Auftragsbestätigung genannten Liefertermin und dem Vertragsschluss mehr als 4 Monate, könnte es sein, dass man von einer zwischenzeitlichen Preiserhöhung betroffen ist, auch wenn das Fahrzeug vor dem uv. Lt. ausgeliefert wird.
Beispiel:
Auftragsbestätigung 04/09
uv Lt: 09/09
Preiserhöhung 05/09
Auslieferung 07/09
Und wenn meine Überlegungen zutreffen, ist mir auch klar, warum der uv. Lt. oftmals so weit in die Zukunft geschrieben wird...
Das ist dann die Grundlage dafür, dass der Händler eine Preiserhöhung an den Kunden weitergeben kann und nicht auf den Kosten hängenbleibt, falls der Hersteller keine Übergangsregelung trifft.
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Zitat:
Original geschrieben von surfer51
Hallo zusammen,möchte die Preiserhöhung gerne umgehen und würde daher meinen Tiger so bald wie möglich bestellen. Da ich allerdings Abwracker bin, wobei das Auto erst in 2 Wochen 9 Jahre alt wird, ist sich der Händler nicht sicher ob damit auch die Vorraussetzungen für die VW Umweltprämie gegeben sind. Schließlich wäre das Auto zum Zeitpunkt der Bestellung ja noch nicht 9 Jahr alt. Bei der staatl. Prämie mache ich mir mittlerweile keine Sorgen mehr, da der Topf wohl noch 2 Wochen reichen wird.
Weiß jemand Rat?
Vielen Dan
surfer
In der Förderungsrichtlinie der Bafa heißt es u. a.:
Die Verschrottung des Fahrzeugs muss zwischen dem 14. Januar 2009 und dem 31.
Dezember 2009 erfolgen.
• Die Erstzulassung muss mindestens neun Jahre vor dem Zeitpunkt der Verschrottung
erfolgt sein.
• Das Fahrzeug muss – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung - für die
Dauer von mindestens einem Jahr durchgehend auf den Namen des Antragstellers/der
Antragstellerin gemäß Nummer 2.2 in Deutschland zugelassen sein.
Demnach müsste eine Bestellung schon jetzt möglich sein. Ich habe nirgendwo gelesen, dass der Autokauf erst möglich ist, wenn auch das Altfahrzeug 9 Jahre alt ist. Bdingung ist aber, dass ein Fahrzeug im Zeitraum 14.01. bis 31.01. neun Jahre alt ist/wird und innerhalb dieser Frist nach Erreichen der Altersgrenze verschrottet wird.
Wenn Du ganz sichergehen möchtest, rufe doch die Bafa in Berlin an.